dann, wenn die Anlieger an den Kosten beteiligt werden sollen. Und diese Forderung findet sich zwar im § 6d des Kommunalabgabengesetzes unseres Landes, aber wenn das nicht passiert, drohen auch keinerlei Sanktionen.
Die sofortige Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen - wie bereits hier im Hause gefordert - mag in der politischen Auseinandersetzung populär erscheinen. Eine verantwortungsvolle parlamentarische Umsetzung hat aber neben politischem Wollen auch juristische und finanzielle Aspekte in den Blick zu nehmen.
Und genau darauf zielt der Antrag meiner Fraktion ab. Deshalb fordern wir, dass die Erfahrungen der anderen Bundesländer analysiert werden und untersucht wird, welche Auswirkungen ein vollständiger Verzicht auf Straßenausbaubeiträge hätte. Darüber ist dem Landtag zu berichten.
Da zurzeit eine gesetzliche Neuregelung zur Grundsteuererhebung auf Bundesebene ansteht, sollten deren mögliche Auswirkungen unbedingt berücksichtigt werden.
Meine Damen und Herren! Wir sollten zügig handeln und die Voraussetzungen im Land dafür schaffen, dass der Zankapfel der Straßenausbaubeiträge im Interesse der Bürgerinnen und Bürger und der Kommunen einer vernünftigen Lösung zu
Okay. Also keine Beantwortung. - Dann gehen wir weiter. Bevor wir in die Debatte der Fraktionen einsteigen, hat für die Landesregierung Minister Webel das Wort. Sie haben das Wort, Herr Minister Webel.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Die Finanzierung des kommunalen Straßenbaus ist eine zentrale Zukunftsaufgabe, für die Kommunen ebenso, wie für unser Land und diese Koalition. Deshalb wollen wir die Mittel des Landes für den kommunalen Straßenbau deutlich erhöhen.
Ich erinnere in diesem Zusammenhang an die Information der Landesregierung zu diesem Thema, die Ihnen im April als Landtagsdrucksache zugegangen ist. Meine Absicht ist es, einen Gesetzentwurf einzubringen, der das Gesetz zur Finanzierung von Investitionen des kommunalen Straßenbaus unbefristet fortschreibt.
Die Pauschalmittel sollen dazu einmalig bedarfsangemessen erhöht und dann jährlich dynamisiert werden. Die kommunalen Spitzenverbände beziffern den jährlichen Bedarf derzeit mit rund 80 Millionen €. Eine deutliche Anhebung der Landesmittel ist auch nicht nur einmalig nötig, sondern es muss ein jährlicher dynamisierter Beitrag zur Verfügung stehen, um Preissteigerungen abzufedern.
Dass die Fraktion DIE LINKE dieses Anliegen im Grundsatz unterstützt, liebe Frau Eisenreich, ist zu begrüßen. Allerdings haben Sie in Ihrem Antrag viele Dinge vermischt, die aus guten Gründen getrennt behandelt werden sollten. So darf ich darauf hinweisen, dass bereits Regelwerke für den kommunalen Straßenbau bestehen. Von den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen wird der allergrößte Teil der kommunalen Straßen erfasst. Ergänzend gibt es Richtlinien für den ländlichen Wegebau. Den Kommunen wird empfohlen, nach den Grundsätzen dieser Richtlinien zu verfahren. Ein zusätzlicher Leitfaden ist daneben nicht erforderlich.
Zum Thema Straßenausbaubeiträge, für das die Innenpolitiker zuständig sind, möchte ich an dieser Stelle nur so viel feststellen: Diese Beiträge stellen eine wesentliche zweckgebundene Ein
nahme der Gemeinde dar. Wer der Gemeinde dieses Werkzeug aus der Hand nehmen will - bei diesem Anliegen scheinen die beiden Oppositionsparteien Hand in Hand zu arbeiten -, der muss auch sagen, woher das Geld dann kommen soll.
Ich hoffe, dass die Antragsteller diese Frage später im zuständigen Innenausschuss beantworten können. Im Antrag jedenfalls bleiben Sie die Antwort schuldig.
Herr Minister, Sie haben die Regelwerke genannt. Wir leugnen nicht, dass es diese Regelwerke gibt. Aber genau das ist das Problem. Diese Regelwerke werden in der Regel starr angewendet und es werden kaum Alternativen gesucht, die kostengünstig sind. Das ist die Praxis. Es gibt auch Praktiken im Land, wo tatsächlich Ingenieure Straßenausbaualternativen entwickelt haben, die nach unseren Regelwerken im Land nicht zulässig sind. Deswegen fordern wir, dass das endlich einmal überprüft wird und dass solche Alternativen auch möglich und festgeschrieben werden.
Ich habe nicht gefordert, dass die Straßenausbaubeiträge abgeschafft werden. Ich glaube, Sie sollten den Antrag noch einmal gut lesen.
Frau Eisenreich, ich denke, wir haben in diesem Land immer noch kommunale Selbstverwaltung. Und die Städte und Gemeinden bauen ihre Straßen nach eigenem Ermessen und auf Grundlage ihrer finanziellen Situation. In meinem ehemaligen Wirkungskreis gab es die relativ gut betuchte Gemeinde Barleben, die aufgrund der Steuerverteilung, die später anders gestaltet worden ist, für 18 Millionen € eine Gemeindestraße gebaut hat, 850 m lang. Eine andere Gemeinde kann sich das nicht leisten. Sie haben darauf hingewiesen.
Man sollte also diese kommunale Selbstverwaltung respektieren und die Gemeinden ihre Straßen so bauen lassen, wie sie das möchten. Die Richtlinien werden ja nur empfohlen. Es gibt keine Forderung vom Land Sachsen-Anhalt, dass eine Gemeindestraße so oder so aussehen soll. Darauf könnte allenfalls eine Kommunalaufsichtsbehörde einwirken. Aber die schaut sich auch nur den finanziellen Beitrag an, nicht mehr.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Die Antwort provoziert natürlich eine Nachfrage. Sie haben gesagt, so wie die Finanzausstattung der Kommunen ist, so sollen sie bauen. Die Finanzausstattung in unserem Land ist ja sehr verschieden. Deshalb frage ich Sie: Kennen Sie den Verfassungsauftrag - Sie haben ja auf die Verfassung einen Eid geleistet -, finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen der Gesetze auszugleichen und gleichwertige Lebensverhältnisse im Land anzustreben?
Den Auftrag gibt uns die Verfassung vor. „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ heißt aber nicht „gleiche Lebensverhältnisse“.
Vielen Dank, Herr Minister. Es gibt keine weiteren Anfragen. - Wir steigen nunmehr in die Fünfminutendebatte der Fraktionen ein. Erste Debattenrednerin wird hierzu von der SPD-Fraktion die Abg. Frau Schindler sein. Sie haben das Wort, Frau Schindler.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr geehrte Damen und Herren! Ja, der kommunale Straßenbau und vor allen Dingen dann, wenn er mit Beiträgen in Verbindung gebracht wird und verbunden ist, ist immer ein Thema, über das es sich zu diskutieren lohnt. Wir als SPD-Fraktion verschließen uns an dieser Stelle einer sachlichen Diskussion nicht. Ich bin Ihnen, Frau Eisenreich, dankbar für Ihren Beitrag, dass dieser in einer sachlichen Form geführt worden ist.
Das ist aber eine durchaus sehr schwierige Materie. Der Redebeitrag des Ministers hat schon gezeigt, und auch Ihr Redebeitrag ist darauf eingegangen, dass es viele Seiten zu betrachten gilt. Es gibt viele Vorschriften, viele Regelungen.
Ich gehe als Erstes auf den in Ihrem Antrag vorgeschlagenen Leitfaden für die Bauvorschriften ein. Vorschriften, nach denen unsere Straßen gebaut werden, sind geregelt im Baugesetzbuch, in Bauvorschriften für den Straßenbau, die Beitragserhebung im Kommunalabgabengesetz. Es gibt viele unterrechtliche Vorschriften, wie Leitlinien, DIN-Vorschriften usw. usf. Es gibt natürlich
Ich möchte mich hier vor allen Dingen auf die gemeindlichen Straßen beziehen. Wenn aus der kommunalen Praxis erzählt wird oder ich diese auch selber erlebt habe, ist immer auch differenziert das zu betrachten, was die Anforderungen an eine Straße bedeuten, was letzten Endes durch Vorschriften vorgegeben ist und was die Bürger vor Ort entscheiden wollen. Denn zum Schluss muss vor Ort entschieden werden, wie der Straßenbau in der Gemeinde ausgeführt wird.
Es mache es an dem Beispiel einer innerörtlichen Straße fest. In einer kleinen Stadt, in einem Sanierungsgebiet wird eine Straße gebaut. An dieser Stelle ist den Vorschriften der Sanierungssatzung zu folgen. Hinzu kommt der Denkmalschutz, weil die Straße unter Denkmalschutz steht. Die Fahrbahnbreite soll zudem Gegenverkehr möglich machen. Das ist nicht möglich, wenn der Fußweg vorschriftsmäßig behindertengerecht ausgebaut werden soll. Somit muss darauf verzichtet werden.
Es muss vielleicht auch darauf verzichtet werden, Parkplätze vorzusehen. Die Händler fordern natürlich, dass in den Straßen Parkplätze vorgesehen werden. Es müssen also viele verschiedene Interessen gegeneinander abgewogen und Vorgaben eingehalten werden. Man kann nicht einfach sagen, so und so muss die Straße sein.
Eine Straße in einem ländlichen Gebiet, in einem Dorfgebiet, wird mithilfe des Programms zur Dorferneuerung saniert. Diese Straße muss eine Zuwegung für die Anlieger vorsehen, aber gleichzeitig landwirtschaftlichen Verkehr ermöglichen. Der landwirtschaftliche Verkehr bringt jedoch Fahrzeuge mit einem Gewicht von 40 t mit sich. Das wollen die Anlieger nicht unbedingt finanzieren. Also gibt es diesbezüglich Konflikte, die vor Ort gelöst werden müssen.
Ein Leitfaden kann hierbei helfen. Wir werden uns dem nicht verschließen. Dies ist aber nur ein erster Schritt. Das heißt nicht, dass die Entscheidung vor Ort vorweggenommen werden kann. Zum Schluss muss vor Ort entschieden werden.
Zweitens die Einbeziehung der Betroffenen. Sie haben selbst gesagt: Wir haben in der Vergangenheit das Kommunalabgabengesetz schon dahin gehend geändert, dass wir in § 6d die Beteiligung der Beitragspflichtigen vorgesehen haben. Selbstverständlich wird es sanktioniert, wenn das nicht erfolgt. Dies kann dazu führen, dass die Straße nicht gebaut werden darf.
In Absatz 3 ist sogar geregelt, dass die Gemeinde entscheiden kann, dass der Ausbau einer Straße unter den Vorbehalt der Zustimmung der Anlieger gestellt wird. Wenn die Anwohner dem nicht zustimmen, dann wird sie eben nicht gebaut.
Der § 6a ist unter der Bedingung eingeführt worden, dass auch wiederkehrende Beiträge eingeführt werden. Wir waren damals eines der ersten Bundesländer, die das eingeführt haben, um die Beitragslast besser zu verteilen.
Zu der Belastung der Bürgerinnen und Bürger. An dieser Stelle möchte ich den Antrag der LINKEN kritisieren. Sie möchten nur die Bürger entlasten. Ich hoffe, sie wollen auch die Bürgerinnen entlassen, wo Sie doch immer so viel Wert darauf legen.
(Hendrik Lange, DIE LINKE: Darauf achten wir demnächst besonders, wenn Sie einen gemeinsamen Antrag mit der CDU-Fraktion einbringen!)
Mehrere Bundesländer - Frau Eisenreich hat darauf hingewiesen - haben sich nunmehr auf den Weg gemacht. Hamburg ist ein Stadtstaat und nicht zu vergleichen mit einem Flächenland wie unserem.
Drei Sätze, bitte. - In Bayern werden hierfür 65 Millionen € im Landeshaushalt bereitgestellt. Die Frage der Finanzierung müssen wir klären, wenn wir die Bürger entlasten wollen.
Auf die schwierige Diskussion in Thüringen, die derzeit geführt wird, will ich ebenfalls hinweisen. Wir verschließen uns nicht der Diskussion. Wir wollen auch die Bürgerinnen und Bürger entlassen. Wir wollen uns darüber austauschen, welche Möglichkeiten wir in Sachsen-Anhalt finden können.
Wir möchten den Antrag überwiesen haben. Wir beantragen die Überweisung des Antrags zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr und zur Mitberatung in den Ausschuss für Inneres und Sport und in den Ausschuss für Finanzen. - Vielen Dank.