Protocol of the Session on May 24, 2018

(Unruhe)

- Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bitte den Geräuschpegel etwas zu senken, damit der Abg. Herr Kurze gut verstanden wird. - Bitte, Herr Kurze.

Danke schön, Frau Präsidentin. - Meine sehr verehrten Damen und Herren! Heute habe ich die Ehre, Ihnen zwei bedeutsame Ergebnisse aus der Arbeit des Ältestenrates präsentieren zu dürfen, die dieser in seiner Sitzung in der vorigen Woche verabschiedet hat.

Zunächst komme ich zu der Ihnen vorliegenden Beschlussempfehlung in der Drs. 7/2893, in der es um nicht weniger geht, als einen Beitrag dazu zu leisten, dass das Hohe Haus das ihm aufgegebene Arbeitspensum bewältigen kann.

In dieser Wahlperiode wurden vielfach Stimmen laut, die den ausgedehnten zeitlichen Umfang der Sitzungen beklagten.

Dieser hohen Inanspruchnahme sowohl durch die Einbringung einer vermehrten Anzahl von parlamentarischen Initiativen als auch durch Überschreitungen der Redezeit, Nachfragen, Kurzinterventionen etc. wurde teilweise versucht, mit der Anberaumung von dreitägigen Sitzungsperioden Herr zu werden. Zum Teil haben wir auch bis in die späten Abendstunden tagen müssen.

Dieser Problematik haben sich die parlamentarischen Geschäftsführer in ihrer Sitzung am 26. Februar dieses Jahres angenommen und nach Möglichkeiten gesucht, das Arbeitspensum des Hohen Hauses in zweitägigen Sitzungsperioden in den Griff zu bekommen.

Als Ergebnis erarbeiteten sie unter anderem einen Vorschlag zur Änderung von § 62 Abs. 1 der Geschäftsordnung, wonach sich die vorgesehene Redezeit zur Einbringung einer parlamentarischen Initiative von 15 Minuten auf zehn Minuten reduziert, wenn im Ältestenrat eine Redezeit der Fraktionen von drei Minuten vereinbart worden ist.

Dieser Vorschlag fand Eingang in die Ältestenratsvorlage 84, mit der sich dieses Gremium in der 26. Sitzung in der vorigen Woche befasste. Die Vorlage wurde eingehend beraten und der Ältestenrat beschloss die Änderung mit 11 : 0 : 0 Stimmen, also einstimmig.

Damit hat der Ältestenrat von seiner Ermächtigung in § 93 Abs. 1 der Geschäftsordnung Gebrauch gemacht, wonach er sich auch ohne besondere Überweisung mit Fragen der Geschäftsordnung befassen und dem Landtag in Beschlussempfehlungen Vorschläge zu ihrer Änderung machen kann, die der Landtag dann sogleich in zweiter Beratung behandelt.

Als Ergebnis haben Sie heute über die Ihnen vom Ältestenrat unterbreitete Beschlussempfehlung in der Drs. 7/2893 zu befinden, die einen Baustein bildet, um letztlich das Arbeitspensum des Hohen Hauses in zweitägigen Sitzungsperioden zu bewältigen.

Zu Ihrer Information möchte ich Ihnen mitteilen, dass die Neuerung schon am heutigen Tage Wirkung zeigen wird, Ihre Zustimmung zur Beschlussempfehlung vorausgesetzt.

Zwar ist in der Beschlussempfehlung das Inkrafttreten des Beschlusses am Tag nach der Herausgabe als Landtagsdrucksache geregelt, was frühestens am morgigen Tag der Fall sein könnte, wenn die Drucksache noch heute auf dem Weg gebracht wird.

Der Ältestenrat hat sich jedoch dahin gehend verständigt, die Regelung sofort anzuwenden. Daher

bitte ich meine Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete bereits jetzt, sich bei der Einbringung einer Initiative auf zehn Minuten zu beschränken, wenn eine Redezeit der Fraktionen von drei Minuten vereinbart wurde.

Namens des Ältestenrates möchte ich Sie hiermit um Ihre Zustimmung zur Beschlussempfehlung des Ältestenrates bitten.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wie bereits angekündigt, komme ich jetzt zum zweiten bedeutsamen Ergebnis aus der Sitzung des Ältestenrates in der vergangenen Woche.

Ich möchte Ihnen nunmehr den Beschluss des Ältestenrates vorstellen, mit dem die Kontrollfunktion des Parlamentes in der Fragestunde des Landtages eine Neuregelung erfahren hat, die die Ausübung dieser Funktion wieder mehr in die Hände der Parlamentarier legt.

Der Ältestenrat hat nämlich beschlossen, schon in der nächsten Sitzungsperiode bis zur Sommerpause im nächsten Jahr erneut eine Regierungsbefragung zu wagen. Zu Einzelheiten darf ich auf die Unterrichtung von Frau Präsidentin in der Drs. 7/2896 verweisen, die noch am Sitzungstag des Ältestenrates am 17. Mai herausgegeben wurde.

Hervorzuheben sind die Regelungen bis Nr. 7 des genannten Erprobungsbeschlusses, nach der die Befragung der Landesregierung im Rahmen der Fragestunde gemäß § 45 der Geschäftsordnung des Landtages ausgestaltet ist.

Diese schlichten Formulierungen beinhalten jedoch, dass die Kolleginnen und Kollegen als Teil eines selbstbewussten Parlaments das Zepter fortan selber in die Hand nehmen und ad hoc die Landesregierung mit Fragen konfrontieren, wobei diese dann sofort - ohne irgendeine Vorbereitung - Rede und Antwort zu stehen hat.

(Stefan Gebhardt, DIE LINKE: Gutes Mo- dell!)

- Es ist ein gutes Modell; sonst hätten wir es auch nicht beschlossen.

Dass Parlamente Regierungen nicht nur bestellen, sondern auch kontrollieren, mag im Allgemeinen unbestritten sein. Wie jedoch schon Bundestagspräsident Lammert in seiner Abschiedsrede zu Beginn der letzten Sitzung des Deutschen Bundestages in der 18. Wahlperiode am 5. September 2017 konstatierte, ist der Eifer im konkreten parlamentarischen Alltag bei seiner grundlegenden Aufgabe im parlamentarischen Regierungssystem, der Ausübung der Kontrollfunktion, weit weniger ausgeprägt.

Dieses Defizit aufgreifend sind die parlamentarischen Geschäftsführer in der schon genannten Sitzung im Februar dieses Jahr zusammenge

kommen und haben sich mit den diesbezüglichen zahlreichen Kritikpunkten der Kolleginnen und Kollegen Abgeordneten im Zusammenhang mit dem bisherigen Format der Fragestunde befasst.

Es standen Äußerungen im Raum, nach denen das Verlesen der Frage durch den Parlamentarier und das folgende Verlesen der Antwort durch die Landesregierung als Zeitverschwendung, als quasi schriftliches Verfahren, angesehen wurde. Und in der Tat, dieses ermüdende Prozedere ist - um mit den Worten von Bundestagspräsident Lammert zu sprechen - unter den Mindestansprüchen, die ein selbstbewusstes Parlament für sich gelten lassen muss.

Dieser bisher wenig lebhaften Darbietung wird ab der nächsten Sitzungsperiode dadurch begegnet, dass wir, wie eingangs erwähnt, die Mitglieder der Landesregierung mit allen Fragen von aktuellem landespolitischen Interesse in ihrem Zuständigkeitsbereichen spontan befragen können.

Da sowohl Fragen als auch Antworten nicht länger als drei Minuten beanspruchen sollen, können wir spannende Wortgefechte erwarten. Dieser Erwartung Rechnung tragend, sieht der genannte Erprobungsbeschluss vor, die Fragestunde in der Tagesordnung prioritär zu platzieren. Wir werden also für zunächst mindestens ein Jahr jede Plenarsitzung mit dieser Regierungsbefragung beginnen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es war mein Anliegen, Ihnen auch dieses Ergebnis der vergangenen Sitzung des Ältestenrates nahezubringen. Eine Beschlussfassung des Hohen Hauses ist hierzu nicht vorgesehen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und bitte um Zustimmung zu der bereits genannten Vorlage.

(Zustimmung bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Abg. Kurze. - Wir steigen nunmehr in das Abstimmungsverfahren ein. Wer der Beschlussempfehlung des Ältestenrates in der Drs. 7/2893 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das ist nahezu das ganze Haus. Gibt es Gegenstimmen? - Eine Gegenstimme. Gibt es Stimmenthaltungen? - Bei einer Gegenstimme ist diese Drucksache angenommen worden. Damit ist der Tagesordnungspunkt 2 erledigt.

Wir kommen zum

Tagesordnungspunkt 3

Beratung

Pflegende Angehörige stärken

Antrag Fraktionen CDU, SPD und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN - Drs. 7/2714

Alternativantrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 7/2905

Einbringerin wird die Abg. Frau Dr. Späthe sein. Sie haben das Wort, Frau Dr. Späthe.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Zu Beginn bleibt mir nichts anderes übrig, als ein wenig die Statistik zu bemühen, um die Bedeutung unseres Anliegens deutlich zu machen.

Zum 31. Dezember 2015 lebten 2,245 Millionen Menschen in Sachsen-Anhalt. Laut Statistischem Landesamt waren davon 99 119 Personen pflegebedürftig. Das entspricht einem Anteil von beinahe viereinhalb Prozent der Gesamtbevölkerung unseres Landes - Tendenz zunehmend.

Fast 45 % davon, nämlich 44 223 Pflegebedürftige, wurden ausschließlich im häuslichen Umfeld und von ihren Angehörigen betreut und versorgt. Weitere 25 935 Pflegebedürftige erhielten zusätzliche Unterstützung durch Pflegedienste. Die genannten Zahlen beziehen sich dabei ausschließlich auf Personen, die bis Ende 2016 eine Pflegestufe hatten und damit auch Pflegegeld bekamen.

Für Sachsen-Anhalt liegen derzeit noch keine statistischen Angaben dazu vor, wie sich die Anzahl der Pflegebedürftigen durch die Pflegereformgesetze geändert hat. Aber laut Mitteilung des Spitzenverbandes der GKV vom Donnerstag vergangener Woche rechnet man bis Jahresende mit 3,46 Millionen Leistungsempfängern bundesweit. Ende 2016 waren es noch 2,95 Millionen. Das entspricht einer Zunahme von 17 %. Brechen wir diese Daten auf Sachsen-Anhalt herunter - das ist im Moment nur pauschal möglich -, sprechen wir von rund 5 % unserer Gesamtbevölkerung.

Bei diesen statistischen Erhebungen und Schätzungen nicht erfasst ist die Anzahl der betroffenen Angehörigen, Freunde und Nachbarn. Diese übernehmen unentgeltlich und ehrenamtlich die Pflegearbeit. Sie stellen die Versorgung des zu Pflegenden sicher und sie sind seine Kontaktpersonen und Manager des Alltags.

Was bedeutet es eigentlich, einen nahestehenden Menschen zu pflegen? - Vielfach geht es ja nicht nur darum, die korrekte Medikamentengabe zu überwachen und die tägliche Versorgung und Pflege sicherzustellen. Es geht vielmehr auch darum, eine umfangreiche, teilweise unübersichtliche Antragsflut zu bewältigen, alle Termine im Kopf zu behalten, zu koordinieren und gegebenenfalls auch zu begleiten, kompetenter An

sprechpartner für Dritte zu sein, zu organisieren, Fristen einzuhalten, die Selbstständigkeit der Betroffenen zu fördern, sie mitmachen und teilhaben zu lassen - und das alles oft neben der eigenen Berufstätigkeit und anderen Verpflichtungen der Pflegenden selbst.

Der Sozialverband Deutschland e. V. unterstützt die Bundesinitiative „Daheim statt Heim“ und setzt sich für einen flächendeckenden Aus- und Aufbau individueller bedarfsdeckender und vernetzter Unterstützungsangebote für ältere und behinderte Menschen ein. Der pflegende Mensch muss im Mittelpunkt aller Bemühungen stehen. Der Sozialverband weist aber gleichzeitig und zu Recht darauf hin, dass die berechtigten Interessen der Pflegepersonen dabei noch nicht ausreichend berücksichtigt werden.

Wörtlich heißt es auf der Internetseite des Sozialverbandes - ich zitiere -:

„Pflegende Angehörige haben ein Recht auf Rahmenbedingungen, die ihnen eine qualitativ hochwertige Pflege ermöglichen und die ihre eigenen Ressourcen soweit wie möglich schonen.“

(Zustimmung bei der SPD)

Dazu entwickelt der Verband Vorschläge zur Unterstützung pflegender Angehöriger, die zum Teil bereits durch bundespolitisches Handeln aufgenommen wurden, wie die unabhängige und umfassende Pflegeberatung, und dort auch weiter diskutiert werden.