fachlich begleiten und im Einzelfall auch Aufgaben an sich ziehen, um nach dem Erlass der Landesverordnung eine möglichst zügige Umsetzung in der Fläche sicherzustellen. Mit der Entfristung von zehn Sachbearbeiterstellen in der oberen Naturschutzbehörde sind auch die Voraussetzungen für diese intensive fachliche Begleitung geschaffen worden, sodass das Landesverwaltungsamt den unteren Naturschutzbehörden beim Vollzug effizient zur Seite stehen kann.
Mit der Landesverordnung Natura 2000 ist eine Fülle von Umsetzungsfragen verbunden, die hier nicht im Einzelnen erörtert werden können. Wir haben sie im Ausschuss sehr detailliert erörtert. Deswegen verweise ich dazu auf das Protokoll der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Energie am 28. Februar 2018, in dem Ausführungen zu vielen Detailfragen zu finden sind. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Ministerin. - Es ist kein Geheimnis, dass das grüne Ministerium das Repowering und den Ausbau von erneuerbaren Energien, insbesondere im Bereich der Windenergie, fördert und weiter fördern will. Das ist in meinen Augen völlig konträr zu dem Ziel, das Artensterben zu vermindern.
Wir haben es mit dem Sachverhalt zu tun - das wurde jetzt auch durch die Antwort auf eine Kleine Anfrage bestätigt -, dass diverse Vogelarten vom Aussterben bedroht sind, und wir haben die Situation, dass Natura-2000-Gebiete, beispielsweise in Tangermünde, direkt neben Vogelparks liegen, wo die Aufzucht stattfindet. Die Jungvögel werden dann aber direkt geschreddert. Dadurch wird der Sachverhalt quasi völlig überflüssig. Wie steht denn Ihr Ministerium langfristig zu dem Verhältnis zwischen Artenschutz und Windenergie? Das würde mich interessieren. - Danke schön.
Herzlichen Dank für Ihre Frage, die nicht unbedingt direkt mit Natura 2000 zu tun hat. Aber ich antworte Ihnen natürlich sehr gern darauf, weil dies ein Thema ist, das uns sehr intensiv beschäftigt und auch schon in der letzten Legislaturperiode beschäftigt hat.
Wir werden hierzu Handlungsempfehlungen in der Leitlinie „Artenschutz an Windkraftanlagen“ geben. Die Genehmigung einer jeden Windkraftanlage erfolgt auf der Grundlage einer Einzelfallent
scheidung. Dafür müssen einerseits Naturschutzbelange und andererseits der Wunsch, auf erneuerbare Energien zu setzen, gegeneinander abgewogen werden.
Insofern wird in der Leitlinie sozusagen ein Ablaufplan enthalten sein, der bestimmt, was die unteren Naturschutzbehörden hierbei zu beachten und zu prüfen haben, damit dem Artenschutz bei diesen Genehmigungsverfahren ausreichend
Sehr geehrte Frau Ministerin, Sie haben gesagt, dass es diesmal ein sehr großes Beteiligungsverfahren war und dass sehr viele Menschen darin involviert waren. Ich frage jetzt dezidiert nach: Wie viele Grund- und Landbesitzer, denen die Flächen gehören, die in den FFH- und Natura-2000-Gebieten liegen, wurden denn direkt darüber informiert, dass ihre Gebiete nunmehr darin liegen? Eine prozentuale Angabe reicht mir aus.
Ich gehe davon aus, dass alle Besitzer informiert sind, weil dieser Prozess seit dem Jahr 2014 läuft, mit einer Unmenge von Veranstaltungen auf allen Ebenen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es im Land jemanden gibt, der seit 17 Jahren in einem Natura-2000-Gebiet tätig ist oder dort Eigentum hat und dem entgangen ist, dass er in einem Natura-2000-Gebiet ist.
Lassen Sie mich an dieser Stelle auch gleich ergänzen: Was die Landwirtschaft betrifft, erlebe ich das Landesverwaltungsamt als die Institution, die diesen Prozess im Einzelnen führt, als sehr differenziert. Es wird am Ende bei den landwirtschaftlichen Betrieben Vereinbarungen bis hin zu Einzelverträgen geben, weil uns natürlich daran gelegen ist, dass keiner der landwirtschaftlichen Betriebe in seiner Existenz gefährdet wird. Insofern geht das zum Teil wirklich bis zu einzelbetrieblichen Verträgen.
Erstens. Sind Sie mit mir der Auffassung, dass Natura 2000 eine gesellschaftliche Aufgabe ist und dass deswegen die Schrankenbestimmungen
des Eigentums an dieser Stelle so ausgelegt werden müssen, dass die Einschränkungen möglichst gering sind, und dass der Großteil der Beschränkungen auch ausgeglichen werden kann und muss?
Zweitens. Sind Sie mit mir auch der Auffassung, dass die dafür jetzt vorgesehenen Mittel zum Ausgleich in gar keiner Weise ausreichen und dass wir an dieser Stelle sicherlich in den folgenden Haushaltsjahren und Förderperioden deutlich nachrüsten müssen?
Auf die erste Frage möchte ich nicht mit einem einfachen Ja antworten; das war mir zu allgemein, Herr Daldrup. Ich bin der festen Überzeugung, dass wir auf der einen Seite das Projekt Natura 2000 umsetzen müssen, weil es dabei um den Erhalt unserer Lebensgrundlagen geht. Wir müssen dies aber so tun - an dieser Stelle möchte ich Herrn Zimmer zitieren, der sagte, der Mensch stehe im Mittelpunkt -, dass am Ende auch alle damit leben können.
Herr Zimmer, Ihrer Formulierung, dass man das gar nicht merkt, würde ich nicht zustimmen. Ich würde schon gern merken, dass ich in einer besonders schönen und vielfältigen Natur lebe. Insofern geht es hier meines Erachtens um einen Abwägungsprozess.
Auf die zweite Frage antworte ich mit einem uneingeschränkten Ja. Wir sind uns darin einig: Es muss einen Ausgleich für Natura 2000 geben. Dieser muss auch angemessen sein. Wenn die Verordnung vorliegt, wird es unsere Aufgabe sein, gemeinsam einen guten Weg zu finden, wie wir diesen Ausgleich realisieren. Und natürlich wird der Ausgleich Geld kosten.
Würden Sie mir darin zustimmen, dass es Sinn ergäbe, wenn die Landesregierung zu diesem Verfahren auch einmal eine sozioökonomische Folgenabschätzung vornähme?
Auch darauf würde ich Ihnen gern differenziert antworten. Ich sage deswegen nicht ja, Herr Daldrup, weil wir das ohnehin machen müssen. Ich muss keine Folgenabschätzung in dem Sinne vorlegen, dass ich sagen könnte, ich lasse es dann. Aber wir müssen die sozioökonomischen Folgen in den Blick nehmen. Deswegen habe ich bei der Beantwortung der Frage von Herrn Loth darauf hingewiesen: Das Landesverwaltungsamt wird
Vereinbarungen treffen, bis zu einzelnen Betrieben hinunter, um im Rahmen von Natura 2000 einzelne Betriebe nicht zu gefährden.
Ich halte es für die anstehende Aufgabe, nicht ganz allgemein eine sozioökonomische Abschätzung vorzunehmen, sondern in jedem Einzelfall darauf zu achten, dass wir dort, wo wir sie vermeiden können, nicht zu sozioökonomischen Gefährdungen kommen. Die Regelung des § 18 gibt uns viele Möglichkeiten, dies zu vermeiden. Wir als Landwirtschaftspolitiker haben dann die Aufgabe, über den Natura-2000-Ausgleich und auch über die Agrar-, Umwelt- und Klimamaßnahmen die Instrumente vorzuhalten und sie so zu verbessern, dass darüber dann ein finanzieller Ausgleich läuft.
Herr Daldrup, ganz kurz: Auch für Nachfragen erteilt der Präsident das Wort. Es kann nicht von dem Fragesteller selbst ergriffen werden. Ich sage das nur, damit sich hier nicht irgendetwas einschleicht.
Dann treten wir in die Debatte der Fraktionen ein. Es ist eine Zehnminutendebatte vorgesehen. Als Erste hat für die AfD-Fraktion die Abg. Frau Funke das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kollegen Abgeordnete! Blühende Landschaften wurden uns heute auch in der vorherigen Aktuellen Debatte versprochen. Da frage ich: Wovon denn, wenn Gemeinden und Vereine selbst für Kinderspielplätze Spendengelder sammeln müssen, weil sie sich keine Reparaturen leisten können?
Ich komme auf Herrn Zimmer zu sprechen. Wenn bei Natura 2000 so viele Menschen im Mittelpunkt stehen, wie Sie gesagt haben, frage ich mich: Wenn so viele einbezogen wurden, warum musste es dann 3 500 Eingaben geben?
Zum Weiteren. Werte Abgeordnete der Regierungsparteien, vor allem von der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, wissen Sie, was es bedeutet, sich im Zugzwang zu befinden? - Richtig, es ist die Notwendigkeit, in einer bestimmten Situation handeln zu müssen. Sie wissen es wahrscheinlich nicht oder haben jetzt abgewartet. Genau in dieser Lage befinden Sie sich aktuell, und zwar schon lange vor der heute von Ihnen beantragten Debatte zu den Natura-2000-Gebieten.
Statt heute zu debattieren, hätten Sie besser die Ergebnisse des Entwurfs der Verordnung zu den Natura-2000-Gebieten im Land Sachsen-Anhalt im öffentlichen Teil der Sitzung des Umweltaus
schusses am 28. Februar 2018 ausgewertet und erheblich nachgebessert. Aber das kommt für Sie nicht infrage; denn das Thema ist damals von der AfD beantragt worden. Wir haben damals auch beantragt, die Öffentlichkeit dazu zuzulassen.
Es ist bezeichnend, dass Sie jetzt daherkommen, auf die Bedeutung dieses Themas anspielen und sich wieder hinstellen, als seien Sie die Stimme der Bürger im Parlament.
Sie waren es lange nicht, Sie sind es seit Langem nicht und Sie werden es auch nicht mehr lange sein, meine Damen und Herren.
Die CDU hat wieder einmal ein Wahlkampfthema für sich entdeckt und möchte dazu nun frei und ergebnisoffen - vor allem ergebnisoffen - debattieren, ganz so, als sei hier tatsächlich noch alles offen.
wenn ich sage, wer für das Debakel Natura 2000 und für alle damit verbundenen Probleme verantwortlich ist.