Protocol of the Session on April 19, 2018

Nachdem der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst dem Ausschuss für Finanzen mit Schreiben vom 6. Februar 2018 eine umfangreiche Synopse vorgelegt hat, fand am 14. Februar 2018 eine weitere Beratung zu dem Gesetzentwurf mit dem Ziel statt, eine vorläufige Beschlussempfehlung zu erarbeiten.

Zu der Beratung, die auf der Grundlage der Synopse erfolgte, lagen außerdem zwei Änderungsanträge der regierungstragenden Fraktionen, ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE und ein Vorschlag des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes zur Regelung des Verbots der Gesichtsverschleierung außerhalb des Beamtengesetzes vor, den sich die regierungstragenden Fraktionen zu eigen machten.

Die Fraktion DIE LINKE wollte mit ihrem Änderungsantrag die Höchstaltersgrenze für die erstmalige Verbeamtung anheben, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Außerdem sollte die Höchstgrenze für die erstmalige Verbeamtung bei

einer späteren Verbeamtung gesenkt werden, um der Mindestversorgung Rechnung zu tragen. Schließlich sollten ein Höchstsatz bei der Sonderzahlung und eine Angleichung in Jahresschritten erreicht werden.

Der Änderungsantrag fand bei 2 : 10 : 0 Stimmen nicht die erforderliche Mehrheit.

Ein Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen bezog sich auf die Aufnahme von europarechtlich begründeten Verpflichtungen in das Landesbeamtenversorgungsgesetz Sachsen-Anhalt. Er wurde mit 9 : 0 : 3 Stimmen beschlossen.

Ein weiterer Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen, der mit 9 : 0 : 3 Stimmen beschlossen wurde, bezog sich auf die Anhebung der beamtenrechtlichen Altersgrenzen für Beamtinnen und Beamte sowie Veränderungen der Altersgrenzen in Bezug auf den Eintritt in den Ruhestand und der sich daraus ergebenen redaktionellen Anpassungen.

Die Änderung zur Regelung des Verbots der Gesichtsverschleierung außerhalb des Beamtengesetzes wurde mit 10 : 2 : 0 Stimmen beschlossen.

Die so beschlossene vorläufige Beschlussempfehlung wurde dem mitberatenden Ausschuss für Inneres und Sport zugeleitet, sodass er sich in seiner Sitzung am 15. März 2018 mit dem Gesetzentwurf befassen konnte. Zur Beratung lagen ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE sowie ein Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen vor.

Der Änderungsantrag, der inhaltsgleich bereits im Ausschuss für Finanzen gescheitert war, wurde bei 2 : 6 : 2 Stimmen abgelehnt.

Der Änderungsantrag der regierungsragenden Fraktionen sah eine Änderung der in die vorläufige Beschlussempfehlung aufgenommenen Verordnungsermächtigung des Fachministeriums für die näheren Bestimmungen über das Tragen von Dienstkleidung oder das äußere Erscheinungsbild vor und wurde mit 6 : 2 : 2 Stimmen beschlossen.

Nachdem dem Ausschuss für Finanzen diese Beschlussempfehlung zugegangen war, wurde der Gesetzentwurf in der 33. Sitzung am 21. März 2018 auf der Grundlage der vorläufigen Beschlussempfehlung abschließend beraten.

Auch zu dieser Beratung lagen Änderungsanträge vor. Zum einen schlugen die regierungstragenden Fraktionen weitere Änderungen der Altersgrenzen vor, die mit 7 : 0 : 4 Stimmen beschlossen wurden.

Die bereits von mir genannte Empfehlung des mitberatenden Ausschusses für Inneres und Sport wurde mit 9 : 2 : 0 Stimmen beschlossen.

Schließlich folgte der Ausschuss für Finanzen mit 7 : 2 : 2 Stimmen einem Vorschlag des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes zur Inkrafttretensregelung, den sich die Koalitionsfraktionen zu eigen gemacht hatten. - So viel zum Beratungsverlauf.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Ausschuss für Finanzen verabschiedete unter Beteiligung des Ausschusses für Inneres und Sport die Ihnen in der Drs. 7/2675 vorliegende Beschlussempfehlung mit 7 : 0 : 4 Stimmen.

Im Namen des Ausschusses für Finanzen bitte ich um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. - Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN, bei der CDU, bei der LINKEN und bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Abg. Meister. Es gibt keine Fragen. - Bevor wir in die Debatte mit drei Minuten Redezeit je Fraktion einsteigen, hat für die Landesregierung der Minister Herr Schröder das Wort. Bitte schön, Herr Minister.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Schon wieder ich. Halten wir dennoch einen kurzen Moment inne. Ich weiß, „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften“, das klingt irgendwie nach politischem Handwerk, das klingt nicht besonders attraktiv. Aber das, was wir heute hier beschließen, meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist schon ein großer Wurf. Nach achtmonatiger intensiver Beratungszeit heute auf der Zielgeraden zu sein und die wichtigsten dienstrechtlichen Änderungen der letzten zehn Jahre heute hier zu beschließen, das ist schon, sage ich einmal, einen kurzen Verweis wert. Der Volksmund sagt: Was lange währt, wird gut. Das kann man für diesen Gesetzentwurf sicherlich auch sagen.

Die stufenweise Anhebung der Regelaltersgrenze für die Beamtinnen und Beamten sowie für die Richterinnen und Richter erfolgt ab 2019 jeweils um zwei Monate pro Jahr. Die Ungleichbehandlung zwischen den Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst und den Beamtinnen und Beamten des Landes Sachsen-Anhalt wird damit abgeschafft. Wir sind eines der wenigen Länder, die diese Ungleichbehandlung bei der Lebensalterszeit noch hatten.

Es ist auch ein bisschen Genugtuung dabei. Wir hatten diesen Anlauf schon einmal in der vergangenen Wahlperiode in einem Zweierbündnis mit größeren Mehrheiten. Es ist in der letzten Wahlperiode nicht gelungen. Dieses Mal haben wir es mit diesem Artikelgesetz geschafft.

Die Beamtinnen und Beamten im Justiz- und Polizeivollzug arbeiten nach den Plänen künftig nicht mehr bis zum 60., sondern bis zum 62. Lebensjahr. Auch in diesem Fall erfolgt die Erhöhung ab 2019 schrittweise. Bei Nachweis von belastenden Diensten kann auf Antrag der Ruhestand bis zum 60. Lebensjahr vorgezogen werden.

Für die Feuerwehrleute im Einsatzdienst gilt eine einheitliche Altersgrenze. Sie können mit Vollendung des 60. Lebensjahres in den Ruhestand gehen.

Bei den anderen Feuerwehrleuten, zum Beispiel am Institut für Brand- und Katastrophenschutz in Heyrothsberge, die schon mindestens sieben Jahre im Einsatzdienst standen, können diese Zeiten wie im Justiz- und Polizeivollzug auf Antrag ebenfalls berücksichtigt werden.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst soll künftig grundsätzlich bei der Ausübung des Dienstes ein Verhüllungsverbot gelten. Das Zeigen des Gesichtes in Ausübung des Dienstes oder der Tätigkeit schafft Vertrauen bei den Menschen und ist die Grundvoraussetzung für einen offenen und kommunikativen Austausch.

Ja, ich weiß, es gibt nicht viele Burkaträgerinnen im Landesdienst. Aber wir haben eine wichtige gesellschaftspolitische Debatte, und warum sollen wir immer den Entwicklungen hinterherlaufen und dann erst gesetzgeberisch reagieren. Wir setzen als Landesregierung auch ein ganz klares Zeichen, übrigens auch für die Behörden auf der kommunalen Ebene und für die Anstalten des öffentlichen Rechts.

Die zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses vom 17. Februar 2017 auf den Besoldungs- und Versorgungsbereich möchte ich ebenfalls hervorheben. Es ist schon ein bisschen her, aber wir haben geliefert, meine sehr verehrten Damen und Herren.

Wir haben uns jahrelang vorführen lassen mit der Argumentation: Im Besoldungsbereich sind wir im Ländervergleich ganz hinten. Mit diesem Gesetzentwurf haben wir es geschafft, dass wir im Besoldungsvergleich der Länder in allen Besoldungsgruppen im guten Mittelfeld landen. Das ist für ein Konsolidierungsland wie Sachsen-Anhalt eine gute Nachricht.

Wir haben den Lehrern eine neue Perspektive geschaffen. Wir haben mit der Hebung der Besoldung der Rektoren kleiner Grundschulen und der stellvertretenden Rektoren mittlerer Grundschulen wichtige finanzielle Anreize geschaffen, diese Ämter auch zu besetzen.

Wir haben die Streichung der Einstiegsämter in den Schulformen Gymnasium, Förderschule und

berufsbildende Schule für Lehrkräfte mit der Ausbildung nach dem Recht der DDR geschaffen.

Wir haben die Höherstufung der sogenannten EinFach-Lehrkräfte in die Wege geleitet und damit eine besoldungsrechtliche Besserstellung dieses Personenkreises erreicht.

Nach langen Beratungen darf ich um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf bitten. Hinter dem drögen Titel „Änderung dienstrechtlicher Vorschriften“ steckt ein erfolgreiches Stück Kenia-Koalition, meine sehr verehrten Damen und Herren. Bitte stimmen Sie dem Gesetzentwurf zu.

(Beifall bei der CDU, bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister. Es gibt hier keine Anfragen. - Somit treten wir in die Dreiminutendebatte der Fraktionen ein. Der erste Debattenredner ist für die AfD-Fraktion der Abg. Herr Kohl. Sie haben das Wort, Herr Kohl.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr geehrte Damen und Herren! Der hier vorliegende Gesetzentwurf enthält in der Tat einige gute Regelungen.

(Zustimmung von Florian Philipp, CDU)

Gleichwohl sehen wir im Detail Verbesserungsbedarf und wollen zugleich die Gelegenheit nutzen, um Regeln zu beschließen, die der prekären Personalsituation im Spezialeinsatzkommando entgegenwirken sollen. Die Anzahl der SEKEinsätze ist in den letzten fünf Jahren um 60 % gestiegen. Die Anzahl der SEK-Beamten hat sich im gleichen Zeitraum jedoch noch nicht einmal um 10 % erhöht. Aktuell sind 20 % der Dienstposten im SEK unbesetzt. So ist die Situation.

Zwei Gründe dafür sind, dass der Einsatz im SEK mit überdurchschnittlich hohen Einschränkungen in der privaten Lebensführung verbunden und im Vergleich zu anderen polizeilichen Verwendungen finanziell unattraktiv ist. Das erklärt vielleicht, warum zum Beispiel im letzten Jahr mehr als doppelt so viele Bewerbungen für das MEK wie für das SEK eingingen.

SEK-Beamte erhalten wie Angehörige anderer Spezialkräfte auch eine Erschwerniszulage, aber nur in gleicher Höhe, und das, obwohl diese infolge ihrer besonders gefahrengeneigten Tätigkeit ungleich höhere Aufwendungen für die private und berufliche Vorsorge bzw. Absicherung zu tragen haben. Diesem Umstand muss man Rechnung tragen und die Alimentation entsprechend anpassen. Dazu soll die von uns beantragte Erhöhung der Erschwerniszulage für SEK-Beamte dienen.

Einsatzkräfte erleben mehr und unverhältnismäßig rohe Gewalt, resümierte 2017 die Polizeipfarrerin Thea Ilse. Es ist nicht nur die gestiegene Anzahl von SEK-Einsätzen, sondern auch der Umstand festzustellen, dass diese Einsätze für die Beamten zunehmend körperlich, aber insbesondere seelisch belastender werden. Das polizeiliche Gegenüber tritt vermehrt renitenter und bewaffnet auf.

Aus diesem Grunde sind SEK-Beamte häufiger gezwungen, die Dienstwaffe einzusetzen. Ich erinnere nur an die Einsätze in Groß Rosenburg, Reuden oder Weddersleben, wo SEK-Beamte Schussverletzungen erlitten oder/und es zu tödlichen Schussabgaben kam. Das sind Einsätze und Ereignisse, die auch für SEK-Beamte traumatisch sind, die sich trotz bester psychologischer Betreuung nicht einfach aus der Uniform schütteln lassen, sondern bei den Beamten Spuren hinterlassen. Insofern müssen diese genügend Zeit haben, nach besonders belastenden Einsätzen die Geschehnisse ganz privat zu verarbeiten bzw. regenerieren zu können. Dazu soll der Zusatzurlaub dienen.

Wir halten es für geboten und notwendig, dass der Dienstherr im Sinne einer amtsangemessenen Alimentation und aufgrund seiner Fürsorgepflicht die verschiedenen besonderen Belastungen, die nur SEK-Beamte zu tragen haben, mit der Erhöhung der Erschwerniszulage sowie der Einführung eines Zusatzurlaubs ausgleicht.

Kommen wir zu Änderungsantrag 2: Kinder von Beamten sollen unserer Meinung nach stärker in der Besoldung berücksichtigt - -

Sehr geehrter Herr Abgeordneter, Ihre Redezeit ist eigentlich schon abgelaufen. Sie halten das zu und können das dann nicht sehen. Kommen Sie bitte zum Schluss.

Dann möchte ich wenigstens noch auf unseren Antrag

Zwei Sätze bitte noch, dann kommen Sie zum Schluss.

zu § 114 kommen. Wir haben heute Vormittag gehört, welche hohe Anerkennung die ehrenamtliche Arbeit der freiwilligen Feuerwehr hier im Parlament genießt. Die Politik misst sich natürlich nicht nur an Worten, sondern hauptsächlich an Taten. Eine solche Tat soll die be

antragte Änderung des § 114 des Landesbeamtengesetzes sein, wonach die Jahre der Mitgliedschaft in einer freiwilligen Feuerwehr, in denen Einsatzdienst geleistet wurde, entsprechend berücksichtigt werden. So können wir Dank und Anerkennung

Herr Kohl, das ist der letzte Satz.