Protocol of the Session on March 9, 2018

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 7/2402

Einbringer fĂŒr die Landesregierung ist Innenminister Herr Stahlknecht. Bevor er seine Rede beginnt, begrĂŒĂŸen wir ganz herzlich Damen und Herren der Kreishandwerkerschaft des Landkreises Wittenberg auf unserer BesuchertribĂŒne.

(Beifall im ganzen Hause)

Herr Minister, Sie haben das Wort.

Herr PrĂ€sident, herzlichen Dank. - Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit der Ihnen vorliegenden GesetzesĂ€nderung soll zunĂ€chst das polizeiliche Instrument der Meldeauflage zu einer ausdrĂŒcklich geregelten polizeilichen Standardmaßnahme weiterentwickelt werden.

Bislang wurde dieses hĂ€ufig insbesondere im Vorfeld von Fußballspielen angewandt und wurde auf

die polizeiliche Befugnisgeneralklausel gestĂŒtzt. Daher konnten Zuwiderhandlungen gegen Meldeauflagen auch nicht als Ordnungswidrigkeit verfolgt und geahndet werden. Dies ist unsystematisch; denn die Zuwiderhandlung gegen einen Platzverweis als vergleichbare polizeiliche Maßnahme ist mit einem Bußgeld bewehrt.

Da eine lĂ€ngerfristige Meldeauflage einen erheblichen Grundrechtseingriff darstellt, sieht der Gesetzentwurf hierfĂŒr einen Richtervorbehalt vor. Mit dieser scheinbar kleinen Anpassung wird nach einer ausgiebigen Praxiserprobung wieder ein Schritt hin zur Entwicklung eines modernen Gefahrenabwehrgesetzes getan; denn eine bestehende polizeiliche Befugnis wird konsequenter nutzbar.

In der Anhörung im Rahmen der Kabinettsbefassung wurde die mögliche Anordnungsdauer von bis zu einem Monat ohne Beteiligung eines Richters von einer Berufsinteressenvertretung als zu kurz angesehen, von dem Landesbeauftragten fĂŒr den Datenschutz hingegen als zu weitgehend.

Aus meiner Sicht berĂŒcksichtigt der vorliegende Regelungsvorbehalt sehr ausgewogen das verfolgte Ziel, die VerhĂŒtung von Straftaten, und ermöglicht die dafĂŒr notwendigen Eingriffe in die Grundrechte auf allgemeine Handlungsfreiheit und FreizĂŒgigkeit.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! DarĂŒber hinaus soll mit dem Gesetzentwurf das polizeiliche Instrument des Aufenthaltsverbots zur vorbeugenden BekĂ€mpfung von Straftaten weiterentwickelt werden.

Zur VerhĂŒtung von terroristischen Straftaten sollen eine Aufenthaltsanordnung sowie ein Kontaktverbot eingefĂŒhrt werden. Hiermit wird eine LĂŒcke geschlossen. Zurzeit können solche Straftaten nur dann auf der Grundlage des Bundesrechts mit geeigneten Mitteln wirksam bekĂ€mpft werden, wenn das Bundeskriminalamt oder eine AuslĂ€nderbehörde tĂ€tig werden oder eine Weisung zur elektronischen AufenthaltsĂŒberwachung im Rahmen der FĂŒhrungsaufsicht in Betracht kommt. Das Bundeskriminalamt kann aber nur tĂ€tig werden, wenn eine lĂ€nderĂŒbergreifende Gefahr vorliegt, die ZustĂ€ndigkeit einer Landespolizeibehörde nicht erkennbar ist oder die oberste Landesbehörde um eine Übernahme ersucht.

Der von Maßnahmen der AuslĂ€nderbehörde betroffene Personenkreis ist auf ausreisepflichtige AuslĂ€nder beschrĂ€nkt. Die entsprechenden maßregelrechtlichen Regelungen finden nur dann Anwendung, wenn die letzte Anlasstat nach dem 30. Juni 2017 begangen worden ist.

Aufenthaltsgebote und -verbote sowie Kontaktverbote zur vorbeugenden BekÀmpfung von terro

ristischen Straftaten mĂŒssen jedoch auch hinreichend ĂŒberwachbar sein. Deshalb soll die Polizei ermĂ€chtigt werden, einen Handlungsstörer zu verpflichten, eine sogenannte Fußfessel zur Standortermittlung und DatenĂŒbertragung an die Polizei in einem stĂ€ndig betriebsbereiten Zustand zu fĂŒhren.

Die im Polizeirecht bereits vorhandenen und vom Landesverfassungsgericht ĂŒberprĂŒften Befugnisse zur verdeckten Erhebung von Telekommunikations- oder Telemedienbestandsdaten oder Telekommunikationsinhalten oder -umstĂ€nden sollen zudem zukĂŒnftig auch zur offenen Überwachung von Aufenthaltsgeboten und -verboten sowie Kontaktverboten eingesetzt werden dĂŒrfen.

Nach Ansicht des Landesbeauftragten fĂŒr den Datenschutz sollte die TelekommunikationsĂŒberwachung jedoch ausschließlich auf die Überwachung von Kontaktverboten beschrĂ€nkt sein. Ich denke, dass die TelekommunikationsĂŒberwachung neben anderen polizeilichen Maßnahmen einen nicht unerheblichen Beitrag auch zur Überwachung von Aufenthaltsanordnungen leisten kann und daher unverzichtbar ist.

Die sogenannte Fußfessel ist im Rahmen der FĂŒhrungsaufsicht hinreichend erprobt. Ob die dort gewonnenen Erkenntnisse auf den Bereich der VerhĂŒtung terroristischer Straftaten ĂŒbertragbar sind, wird kontrovers diskutiert. In der Anhörung zu dem Gesetzentwurf wurden hiergegen die meisten Bedenken geltend gemacht.

Aus diesem Grund enthĂ€lt der Gesetzentwurf fĂŒr diese Überwachungstechnik und den erstmals in das Polizeirecht des Landes aufgenommenen Straftatbestand eine Befristung. Eine dreijĂ€hrige Erprobungszeit dĂŒrfte genĂŒgen, um praktische Erfahrungen fĂŒr eine umfassende ÜberprĂŒfung zu liefern.

Ich danke Ihnen fĂŒr Ihre Aufmerksamkeit und bitte Sie, diesen Gesetzentwurf in die von Ihnen ausgewĂ€hlten AusschĂŒsse zu ĂŒberweisen. - Herzlichen Dank.

(Zustimmung bei der CDU und bei der SPD)

Danke. Ich sehe keine Fragen. - Damit können wir in die FĂŒnfminutendebatte einsteigen. FĂŒr die Fraktion der AfD spricht der Abg. Herr Kohl. Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr VizeprĂ€sident! Sehr geehrte Damen und Herren! Zur vorbeugenden BekĂ€mpfung von terroristischen Straftaten soll die Polizei mit einer Änderung des SOG unter anderem er

mĂ€chtigt werden, einen Handlungsstörer zum Tragen einer sogenannten Fußfessel zu verpflichten.

Wenn eine Maßnahme zur Gefahrenabwehr ergriffen wird, dann muss diese natĂŒrlich auch dazu geeignet sein. NatĂŒrlich ist es richtig, dass der deutsche Staat GefĂ€hrder wie etwa RĂŒckkehrer aus den IS-Kampfgebieten ĂŒberwacht. Die entscheidende Frage ist nur, auf welche Weise die Überwachung erfolgen soll. Reicht eine Fußfessel aus, um einen potenziellen Terroristen davon abzuhalten, in eine Menschenmenge zu fahren oder einen Messer-Dschihad zu begehen?

Da es sich bei der Fußfessel nur um einen GPSSender handelt, der lediglich die Standortdaten ĂŒbermittelt, sind Zweifel an dessen Geeignetheit mehr als berechtigt und werden im Übrigen auch von Vertretern aus dem Lager der Regierungsparteien, der CDU, der SPD und der GRÜNEN, geteilt.

Es wurde nachweislich schon eine Reihe von Verbrechen von FußfesseltrĂ€gern begangen; diese kann ich hier aus ZeitgrĂŒnden nicht aufzĂ€hlen. Ich möchte aber einen Vorgang erwĂ€hnen, der die völlige Wirkungslosigkeit der Fußfessel bei GefĂ€hrdern verdeutlicht.

Oktober 2017 in Hamburg. Ein als besonders gefĂ€hrlich eingestufter Islamist ging mit einer elektronischen Fußfessel durch die Sicherheitskontrollen im Hamburger Flughafen und flog nach Athen, von wo er sich vermutlich ins syrisch-tĂŒrkische Grenzgebiet bewegte. Da eine Kontrolle mittels Fußfessel im Ausland nicht gestattet ist, wurde das Signal jedoch abgestellt. Inzwischen ist der GefĂ€hrder nicht mehr auffindbar.

Nun könnte man natĂŒrlich sagen: Na, ist doch schön, wir haben einen GefĂ€hrder weniger. Aber man muss sich das einmal vorstellen: Da geht also ein als Ă€ußerst gefĂ€hrlich eingestufter Mensch mit einer Fußfessel durch die Sicherheitsschleuse im Flughafen und steigt in eine Passagiermaschine. Was solche Personen in bzw. mit einem Flugzeug anrichten können, wissen wir seit dem 11. September 2001.

Das zeigt in erschreckender Weise, wie wirkungslos die Fußfessel als Instrument der Gefahrenabwehr ist. Auch ein entlassener StraftĂ€ter kann, wenn er rĂŒckfĂ€llig wird, eine Straftat begehen, und die Fußfessel kann das nicht verhindern. Ein radikalisierter Extremist, der fest entschlossen ist, eine schwere Straftat zu verĂŒben, wird sich durch einen Sender am Fuß nicht davon abhalten lassen. Selbst wenn man dann noch eine Auflage draufpackt und sagt, er dĂŒrfe sich keinem Bahnhof oder Flughafen nĂ€hern, wĂŒrde das nicht helfen; denn dann wĂŒrde er sich ein anderes weiches Ziel aussuchen, zum Beispiel ein Einkaufszentrum, und dort zuschlagen.

Die Fußfessel ersetzt die Polizeiarbeit nicht. Sie könnte theoretisch Sinn machen - theoretisch! -, wenn es jemanden gĂ€be, der die GPS-Daten zeitnah und sinnvoll auswertet und im Notfall unmittelbar eingreift. In der Praxis ist das aber nicht leistbar.

Die Fußfessel könnte unter UmstĂ€nden sogar fĂŒr weniger Sicherheit sorgen; denn die Polizei wird lieber einmal mehr das Tragen der Fußfessel anordnen, um sich im Falle eines Falles kein Versagen vorwerfen lassen zu mĂŒssen. Dann wird möglicherweise im Einzelfall auf eine verdeckte Ermittlung verzichtet, obwohl diese vielleicht zielfĂŒhrender oder erfolgversprechender wĂ€re.

Die Fußfessel suggeriert Sicherheit, macht aber keinen Eindruck auf potenzielle AttentĂ€ter. Eine wirklich wirksame Maßnahme gegen die Terrorbedrohung wĂ€re die konsequente und sofortige Abschiebehaft fĂŒr auslĂ€ndische GefĂ€hrder. Das wĂŒrde unser Land schon ein gutes StĂŒck sicherer machen.

(Beifall bei der AfD)

Trotz aller Skepsis freue ich mich schon auf die Beratung im Innenausschuss. - Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Ich sehe keine Fragen. FĂŒr die Fraktion der SPD spricht der Abg. Herr Erben.

Herr PrĂ€sident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Vor Kurzem las ich den Beitrag eines erfahrenen TerrorismusbekĂ€mpfers aus Belgien. Er hat seine Aufgabe auf den Punkt gebracht mit den Worten: Ein Terrorist braucht nur einmal GlĂŒck zu haben, wir brauchen es immer. Was meint er damit in Bezug auf die Verhinderung von TerroranschlĂ€gen? - Wir mĂŒssen natĂŒrlich den Richtigen im Blick haben, und wir mĂŒssen wissen, was er tut und was er vorhat.

An einer Stelle möchte ich meinem Vorredner ausdrĂŒcklich widersprechen: Es gibt nicht das eine Instrument. Wenn es die eine Befugnis gĂ€be, mit der wir TerroranschlĂ€ge in diesem Lande sicher verhindern könnten, dann hĂ€tten wir sie lĂ€ngst in unser Polizeirecht geschrieben und dann wĂ€re sie erfolgreich.

Aber es gibt natĂŒrlich den Instrumentenkasten und den brauchen wir. In diesen Instrumentenkasten gehört als eine wirksame Maßnahme auch die elektronische Aufenthaltsermittlung, gemeinhin elektronische Fußfessel genannt.

Wir haben die - so möchte ich das einmal sagen - verrĂŒckte Situation, dass wir im BKA-Gesetz seit einiger Zeit eine solche Regelung haben. Man

stelle sich die Situation vor, dass am Ende ein Handeln nicht möglich ist, weil das BKA-Gesetz nicht anwendbar ist, weil das BKA fĂŒr diesen GefĂ€hrder nicht zustĂ€ndig ist, wir aber diese Gesetzesnorm als Befugnisnorm nicht in unserem Polizeirecht haben. Und allein deswegen, nĂ€mlich um das in den Instrumentenkasten zu legen, brauchen wir die Änderung des SOG. Mir ist völlig klar, dass das - ich habe es bereits betont - eben kein Allheilmittel ist, sondern ein wichtiger Baustein.

Daneben begrĂŒĂŸen wir ausdrĂŒcklich fĂŒr die polizeiliche Praxis die gesetzliche Normierung der Meldeauflage. Wir wissen, dass die polizeiliche Generalklausel allein vermutlich nicht ausreicht, um das rechtssicher zu tun. Deswegen ist es konsequent, unser Polizeirecht an dieser Stelle nachzuschĂ€rfen.

Ich freue mich auf die Diskussion im Innenausschuss und, da elektronische Fußfesseln auch Geld kosten, auch im Finanzausschuss. - Herzlichen Dank.

(Zustimmung bei der CDU und von Dr. Kat- ja PĂ€hle, SPD)

Herr Erben, es gibt eine Nachfrage oder eine Intervention von Herrn Roi.

(RĂŒdiger Erben, SPD, begibt sich auf sei- nen Platz in den AbgeordnetenbĂ€nken)

Herr Roi, haben Sie eine Frage oder einer Intervention?

(Daniel Roi, AfD: Eine Frage!)

- Eine Frage. - Herr Erben, Herr Roi hat eine Frage.

(RĂŒdiger Erben, SPD, begibt sich zum Red- nerpult)