Protocol of the Session on March 9, 2018

Herr Krull, Entschuldigung. Das war mein Fehler. - Bevor Herr Krull redet, begrüßen wir ganz herzlich, sozusagen parallel zu seiner Rede, Schülerinnen und Schüler aus der Seelandschule in Nachterstedt.

(Beifall im ganzen Hause)

So, jetzt haben Sie das Wort.

Dafür lasse ich mich natürlich gerne unterbrechen, Herr Präsident. - Das Thema der Entkriminalisierung von Cannabis ist ja fast schon ein Dauerbrenner nicht nur hier im Landtag, sondern auch im Deutschen Bundestag, wo seit Februar dieses Jahres auch schon wieder ein Antrag dazu vorliegt.

(Guido Henke, DIE LINKE: Und in den Wohnzimmern dieser Republik!)

Es wird wohl kaum jemanden überraschen, dass meine Fraktion diesem Antrag nicht zustimmen wird.

(Beifall bei der CDU)

Ich werde jetzt begründen, warum das so ist, immer in der Hoffnung, dass die Antragsteller mit dem Stellen dieses Antrags keine Verharmlosung von Cannabis im Sinn haben; denn, meine sehr geehrten Damen und Herren, Cannabis ist nicht harmlos.

(Florian Philipp, CDU: Richtig!)

Denjenigen, die sich mit dem Thema intensiv auseinandergesetzt haben, wird sicherlich die Studie „Cannabis: Potenziale und Risiken. Eine wissenschaftliche Analyse (CaPRis)“ etwas sagen. Sie wurde im November letzten Jahres von der Drogenbeauftragten der Bundesregierung Marlene Mortler vorgestellt. Diese Studie hat den aktuellen Forschungsstand zum Thema Cannabis aus den vergangenen zehn Jahren zusammengefasst, immerhin 2 100 Studien in deutscher und englischer Sprache. Ich zitiere:

„Zusammenfassend belegen die evidenzbasierten Fakten ein erhöhtes Risiko für negative psychische, organische und soziale Konsequenzen im Zusammenhang mit dem Freizeitgebrauch von Cannabis.“

Mit anderen Worten, Cannabiskonsum kann zu Risiken in den Bereichen Kognition und Abhängigkeitsentwicklung, zu psychischen Störungen, wie Angststörung und Depression, sowie zu sozialen Folgen, wie schlechteren Bildungschancen, führen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Manchmal wird hier der Eindruck erweckt, dass die Drogenpolitik in unserem Land gescheitert ist. Die Zahlen belegen etwas anderes. Die Zahl der Jugendlichen und jungen Erwachsenen zwischen 15 und 34 Jahren, die in den vergangenen zwölf Monaten Cannabis konsumiert haben, liegt in Deutschland bei 13,3 %, in den Niederlanden bei 16,1 %, in Spanien bei 17,1 % und in Frankreich bei 22,1%.

(Zuruf von der LINKEN)

Diese Zahlen habe ich mir nicht ausgedacht; sie kommen von der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht. In den skandinavischen Ländern, in denen Cannabis in der Gesamtbevölkerung kritischer gesehen wird, sind die Zahlen übrigens noch niedriger. Es scheint also so, dass das deutsche Modell von Prävention und Repression durchaus nicht schlecht ist. Aber natürlich gibt es auch hier Unwuchten.

Im Antrag wird auf die Aussagen des Vorsitzenden des Bundes Deutscher Kriminalbeamter André Schulz verwiesen. Es wird dargestellt, dass er sich für eine Legalisierung von Cannabis ausgesprochen habe. Genau diese Annahme hat dieser André Schulz selbst revidiert. Dem Bund Deutscher Kriminalbeamter geht es darum, sich auf diejenigen zu konzentrieren, die sich als Kriminelle, zum Beispiel als Händler, mit Drogen und zulasten der Konsumenten bereichern. Auch hier gilt weiterhin die Haltung dieses Verbandes, die aus einer Stellungnahme aus dem Jahr 2014 stammt, die Sie eigentlich kennen müssten, weil der Ursprungsantrag, der im Deutschen Bundestag eingebracht worden ist, von den LINKEN stammte. Bereits darin wird von einer Entkriminalisierung der Konsumenten, aber nicht von der vollständigen Entkriminalisierung gesprochen.

Diskussionswürdig ist die Frage, bis zu welcher Menge die sogenannte Strafverfolgungsfreigrenze gelten soll. Hierzu sind die Regelungen im Bundesgebiet unterschiedlich. Im Antrag werden 30 g als Grenzmenge angegeben. Das ist das Doppelte der erlaubten Menge im wahrlich toleranten, aus meiner Sicht zu toleranten Berlin. Nur einmal zur Verdeutlichung: Je nach Wirkstoffmenge THC würden 30 g für 50 bis 60 Joints reichen. Wenn Sie das als Eigenbedarf definieren, sollte man sich vielleicht ein Stück weit auch einmal Sorgen machen.

Bereits im Nationalen Rauschgiftbekämpfungsplan aus dem Jahr 1990 finden sich die vier Säulen der Drogenpolitik im Bund: erstens Prävention, zweitens Beratung und Behandlung, drittens Schadensminimierung und viertens Repression. Natürlich wird über die Fortentwicklung dieses Modells auf der Fachebene eifrig diskutiert, gar gestritten. Aber aus meiner Sicht hat dieses Modell weiterhin seine Existenzberechtigung.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Jetzt taucht natürlich gleich wieder in der Diskussion - es klang ja wieder an - die Frage auf, warum wir Cannabis verbieten, obgleich doch Alkohol und Tabak weit schädlicher sind. Aus meiner Sicht hängt die Gefährlichkeit einer Droge nicht davon ab, ob sie legal oder illegal ist. Deswegen müssen die negativen Folgen von Alkoholmissbrauch und Rauchen durch Präventionsprogramme ebenfalls bekämpft werden. Aber kann es dann die Lösung

sein, etwas anderes zuzulassen, weil man etwas, was schädlich ist, schon einmal zugelassen hat? - Die Antwort darauf ist aus meiner Sicht ein deutliches Nein.

(Zustimmung bei der CDU)

Übrigens steigt die Zahl der jugendlichen Konsumenten von Cannabis in Ländern, in denen der Konsum für Erwachsene erlaubt ist, deutlich gegenüber den Ländern an, in denen dies nicht der Fall ist.

Ich denke, meine Ausführungen haben deutlich gemacht, dass populäre Forderungen wie die zur Freigabe von Cannabis nicht automatisch richtige Forderungen sein müssen. Davon unbenommen steht meine Fraktion selbstverständlich zur Verwendung von Cannabisprodukten zu medizinischen Zwecken, die, wie angeklungen ist, seit einem Jahr möglich ist.

(Beifall bei der CDU)

Wir wollen uns als Fraktion aber nicht der notwendigen Debatte verschließen

Herr Krull, Sie müssen zum Ende kommen.

und beantragen daher die Überweisung des Antrags in den Innenausschuss und in den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration, wobei der Letztgenannte federführend sein soll.

(Beifall bei der CDU)

Gut, Herr Krull. Jetzt gibt es noch eine Nachfrage von Herrn Gebhardt. - Er hat jetzt das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Herr Krull, Sie haben eben sinngemäß gesagt, der Bund der Deutschen Kriminalbeamten habe das nicht so gemeint,

wie es Frau Quade herübergebracht hat. Ich will Ihnen das Zitat vom Chef des Bundes der Deutschen Kriminalbeamten nennen. Es lautet: Das Cannabisverbot ist weder intelligent noch zielführend. Ich glaube, deutlicher kann man nicht ausdrücken, wie er das beurteilt, was Sie gerade befürwortet haben.

Ich will Sie fragen, ob Sie wissen, dass es vor zwei Monaten eine Umfrage unter der deutschen Ärzteschaft gab, die von Hamburg aus repräsentativ deutschlandweit gemacht wurde. Durch diese Umfrage ist herausgekommen, dass sich innerhalb der Ärzteschaft 52 % der Ärztinnen und Ärzte in Deutschland für eine Legalisierung von Cannabis aussprechen und nur 37 % dagegen. Diesbezügliche Zahlen waren früher anders; sie haben sich jetzt gewandelt. Was sagen Sie denn dazu, wenn die Expertinnen und Experten sich so deutlich äußern?

Zum einen: Die Aussage, die Sie vom Bund der Deutschen Kriminalbeamten zitieren, stammt, glaube ich, aus dem Artikel in der „BILD“-Zeitung.

Nein, das war „Die Zeit“.

„Die Zeit“. - Es gab dann später noch ein Interview mit dem Herrn bei „stern TV“, in dem er noch einmal deutlich gemacht hat, dass es dem BDK an der Stelle darum geht, den Konsum zu entkriminalisieren, aber nicht die Händler. Daher geht der Antrag zur völligen Entkriminalisierung an dieser Stelle auch weiter als die Aussagen des BDK.

Zweitens zur Umfrage bei den Medizinern: Ich habe die Statistik jetzt nicht genau im Kopf. Aber ich glaube, es haben sich nicht alle daran beteiligt, die angefragt worden sind. Deshalb kann man nur davon ausgehen, dass es eine Mehrheit unter denjenigen gibt, die sich beteiligt haben. Vielleicht haben sich diejenigen, die dagegen sind, nicht daran beteiligt. Daher würde ich die Statistik jetzt auch nicht überbewerten. Sie kennen ja die alte Weisheit: Glauben Sie keiner Statistik, die Sie nicht selbst gefälscht haben.

Aber ein Signal ist es doch.

Ich sehe keine weiteren Nachfragen mehr. Danke, Herr Krull. - Wir können in der Debatte fortfahren. Für die AfD-Fraktion spricht der Abg. Herr Dr. Tillschneider.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Es gibt eine Fülle von Studien, die den höchsten wissenschaftlichen Maßstäben genügen und eindeutig nachweisen, dass Cannabis essenzielle kognitive Fähigkeiten schwer beeinträchtigt. Cannabis setzt die Fähigkeit des Planens, des Argu

mentierens und des abstrakten Denkens herab. Insbesondere die Auswirkungen auf Jugendliche sind verheerend.

Wer in der Pubertät regelmäßig Haschisch konsumiert, hat im Schnitt einen geringeren Intelligenzquotienten und leidet häufiger unter pathologischen Wesensveränderungen, Antriebslosigkeit und weiteren bleibenden Geistesschäden. Wenn ich mir die Antifa so ansehe, dann erklärt dies natürlich einiges.

(Beifall bei der AfD - Heiterkeit und Zustim- mung bei der CDU)

Aber ein solcher Zustand ist doch für den Normalbürger nicht erstrebenswert. Wenn, wie Sie sich das vorstellen, Cannabis völlig entkriminalisiert wird, kann sich doch jeder ausrechnen, dass der Konsum unter Jugendlichen ansteigen wird, und damit werden auch die für den Konsum charakteristische Antriebslosigkeit und Gleichgültigkeit um sich greifen. Wollen wir das? - Nein, wir wollen das nicht. Wir wollen eine motivierte, leistungsbereite, tatkräftige Jugend.

(Beifall bei der AfD)

Den obligatorischen Verweis auf Alkohol und Nikotin können Sie sich sparen. Diese beiden Drogen sind nämlich in Deutschland schon seit Jahrhunderten in Gebrauch; sie gehören also zu Deutschland. Seit dem 16. Jahrhundert wird in Europa Tabak geraucht und schon die Kelten haben hier Bier gebraut.

Die rein körperlichen Schäden, die Cannabismissbrauch anrichten kann, mögen geringer sein als bei Tabak oder Alkohol. Keine Frage, von Cannabisdauerkonsum bekommt man keine Leberzirrhose und keinen Lungenkrebs. Aber die Auswirkungen auf die geistigen Fähigkeiten sind verheerend. Sie können mit einer Gruppe von Rauchern und Biertrinkern ein Haus hochziehen; mit einer Gruppe von Kiffern aber bekommen Sie keinen Stein auf den anderen gesetzt.

(Beifall bei der AfD - Zustimmung bei der CDU - Sebastian Striegel, GRÜNE: Ich weiß nicht, was Sie für Kiffer kennen!)

Haschisch steht für Leistungsscheu und Flucht aus der Wirklichkeit. Leistungsscheu und Wirklichkeitsflucht sind nun auch zwei Leitmotive Ihrer Politik. Insofern ist es schon ganz stimmig, dass Sie diesen Antrag einbringen. Aber ich versichere Ihnen: Bei der AfD beißen Sie damit auf Granit.

(Zustimmung bei der AfD)

Hemmungslose Lustmaximierung ist kein Leitbild für die Gesellschaft, ist nichts, was wir uns unseren Jugendlichen beibringen sollten, und nichts, was der Staat fördern sollte.