Denn erst in der letzten Landtagssitzung im Januar dieses Jahres haben wir uns mit einem Antrag befasst, der die gleiche Überschrift trug wie der, über den wir heute reden.
Mein geschätzter Kollege Tobias Krull hat damals Ausführungen gemacht, die ich nicht wiederholen möchte.
Ich möchte dieses in der Öffentlichkeit inzwischen hochemotional behandelte Thema an dieser Stelle sachlich, aber genauso deutlich behandeln und ansprechen, wie es der Ernst der Lage erfordert.
Meine Damen und Herren! Nicht erst seit dem Fall in Kandel, bei dem eine junge Frau von ihrem Exfreund mit Migrationshintergrund umgebracht wurde, ist die Öffentlichkeit für derartige Fälle sensibilisiert. Es ließen sich zahllose weitere Beispiele anführen, aber dafür ist meine Redezeit zu knapp bemessen. Ich will auch keine Emotionen schüren, sondern nüchtern auf Fakten hinweisen, die sich auch bei einem noch so gut gemeinten Verständnis für Flüchtlingspolitik nicht einfach beiseiteschieben lassen.
Wir reden von einer Personengruppe, deren Existenz die Öffentlichkeit in Deutschland erst seit ungefähr drei Jahren, seit der massenhaften Immigration aus dem Nahen Osten, aus Afghanistan und Nordafrika wahrnimmt, und die zu einem schwerwiegenden Problem und einer fast nicht zu bewältigenden Herausforderung für unser Gemeinwesen geworden ist. Der besagte Kreis von unbegleiteten minderjährigen Ausländern in unse
Nun werden einige in diesem Hohen Haus sagen, das ist, gemessen an unserer Gesamtbevölkerung von 2,3 Millionen Menschen, nicht viel. Richtig beobachtet. Aber die Zahl derartiger Fälle ist in anderen Bundesländern größer und sie häufen sich leider. Ich gehe sogar so weit zu konstatieren: Die Dunkelziffer ist noch viel höher, als es der Öffentlichkeit vermittelt wird.
Wer aufmerksam die Meldungen in den Medien registriert, in denen Fälle wie in Kandel, aber auch die gerichtliche Aufarbeitung in Dessau-Roßlau in dieser Woche in gleicher oder ähnlicher Weise behandelt werden, der stellt fest, dass in vielen Fällen bei der Erstmeldung der Tat gar keine Angabe zur Herkunft des oder der Täter mehr gemacht wird,
jedenfalls so lange, bis es gar nicht mehr zu verheimlichen ist. Ein Schelm, wer Schlechtes dabei denkt.
Wieso, darf man fragen, wird von bestimmten Medien dieser Hintergrund nicht ausgeleuchtet, wo wir doch sonst in einer offenen Gesellschaft leben bzw. leben wollen? Wo bleibt hier der gesamtgesellschaftliche Aufschrei?
Meine Damen und Herren! Machen wir uns hier im Hohen Hause, die wir die Gesetze für ein geordnetes Zusammenleben in unserer Gesellschaft beraten und beschließen, nichts vor. Die Menschen draußen sind sehr viel mehr in der Lage, die Dinge, die leider fast täglich in der oben angesprochenen Weise geschehen, so einzuordnen, dass für uns als Gesetzgeber nur eine Schlussfolgerung bleibt: Wir müssen die Regeln für unser friedliches Zusammenleben so gestalten, dass wir solche Taten nicht unbestraft lassen.
Konkret: Wer sich als unbegleiteter minderjähriger Ausländer bei uns registrieren lässt, aber in Wirklichkeit deutlich älter ist, der verwirkt jedes Recht, bei uns und von uns, von unserem Sozialstaat zu leben.
Kurz: Wer uns, wer unseren Staat belügt, der kann nicht von uns erwarten, dass wir besonderes Entgegenkommen beweisen.
Welche Schlussfolgerungen sind aus den Vorkommnissen zu ziehen? - Ich meine, wir müssen - abgesehen von den bundeseinheitlichen Bestim
mungen in den §§ 42a und 42b SGB VIII - zu schärferen Kontrollmöglichkeiten hinsichtlich der richtigen Altersangabe der Uma kommen.
Nicht zuletzt das sogenannte Hamburger Modell kann hierbei eine Vorbildfunktion erfüllen. Danach ist ein Uma in dem Moment in der Beweispflicht für sein wahres Alter, in dem berechtigte Zweifel an seiner Altersangabe bestehen. Wer dieser Beweispflicht nicht nachkommt, der kann nicht auf den Schutz des Kinder- und Jugendrechts vertrauen.
Im Falle des Täters aus Kandel hat ein Sachverständiger nach langem Rätselraten bei dem Exfreund des getöteten Mädchens Mia ein absolutes Mindestalter von 17 Jahren und sechs Monaten festgestellt.
Wahrscheinlich sei der Flüchtling allerdings 20 Jahre alt, teilte die Staatsanwaltschaft in Landau mit. Man fragt sich: Was gilt denn nun?
Frau Präsidentin, ich komme zum Ende. - Schade, es wäre noch etwas Sagenswertes in meiner Rede gewesen. Aber als Schlussbemerkung, Frau Präsidentin, wenn mir das noch gestattet ist - -
Herr Kolze, es gibt drei Anfragen. Wir haben als Ersten Herrn Raue, dann Herrn Hövelmann und dann Herrn Farle. - Herr Raue, bitte.
Herr Kolze, Sie haben jetzt wunderschön beschrieben, wie der Zustand ist. Sie haben auch von einer hohen Dunkelziffer gesprochen und am Ende natürlich auf die Koalitionsdisziplin verwiesen und gesagt, Sie lehnen unseren Antrag ab. Auch auf das Hamburger Modell haben Sie verwiesen.
Aber wie wollen wir denn jetzt die Leute, die Uma, konkret überprüfen, die zurzeit bei uns im Land leben? Wie wollen wir überprüfen, wer von ihnen tatsächlich die Kriterien erfüllt, eben jünger als 18 Jahre ist? Wollen Sie das tun oder wollen Sie das nicht tun? - Sie lehnen unseren Antrag ja nun ab.
Es gibt unter den Uma natürlich Kinder, die offensichtlich jünger sind und so aussehen. Bei diesen muss man das nicht machen. Aber meine Kollegen haben in ihrer Eingangsrede schon festgestellt: Viele Landkreise, die die Zuständigkeit haben, diese Überprüfung vorzunehmen, wollen das einfach nicht erkennen, sehen da überhaupt nicht hin.
(Sebastian Striegel, GRÜNE: Sie haben überhaupt keine Beweise für das, was Sie hier vortragen! - Zuruf von Dr. Verena Späthe, SPD)
Normalerweise müsste genau dieses Haus das Signal aussenden: Ihr müsst jetzt überprüfen, und zwar jedes Kind, das ihr, sage ich jetzt einmal, auf mindestens 14 Jahre schätzt, um zu überprüfen, ob sie wirklich 14 sind und nicht vielleicht 18. Bei einem Kind, das augenscheinlich sehr jung ist, muss man das nicht überprüfen.
Aber wie wollen Sie das jetzt hier im Land durchsetzen? Oder verweigern Sie sich vollständig der Beleuchtungspflicht?
- Es ist aber nun mal so wie im normalen Leben: Wenn ich alles allein entscheiden kann, mache ich es so, wie ich es persönlich für richtig halte. Hat man Partner - das gibt es in vielfältigen Lebenslagen -, muss man sich natürlich auch mit den Partnern ins Benehmen setzen und schauen, was man am besten daraus machen kann. Sie unterstellen allerdings, dass die Landkreise gar nicht wollen.