Der zweite Grund, warum wir heute eine Dreiminutendebatte haben, könnte sein, dass sowohl der Landesrechnungshof als auch der Rechnungsprüfungsausschuss und letztlich der Finanzausschuss hervorragende Arbeit geleistet haben, für die ich mich noch einmal ausdrücklich bedanken möchte.
Da ich kein Mitglied des Rechnungsprüfungsausschusses bin, kann ich nur aus dem Finanzausschuss berichten, in dem wir uns mit der Beschlussempfehlung beschäftigt haben. Bemerkenswert dabei ist, dass sich selbst DIE LINKE im Finanzausschuss - untypisch für sie - einigermaßen mit der Kritik zurückhielt. Ich schätze, das lag an der sorgfältig erarbeiteten Beschlussempfehlung, die die wesentlichen Kritikpunkte auf über 120 Seiten bündelt und die Themen wieder zurück in den politischen Prozess holt, sodass auch die letzte Unstimmigkeit aus dem Jahr 2015 ausgeräumt werden kann.
Vielen Dank, Herr Abg. Szarata. - Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht der Abg. Herr Meister. Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Auch ich möchte mich dem Dank an den Landesrechnungshof anschließen, der uns mit akribischer und engagierter Arbeit im Ausschuss begleitet und die Arbeit maßgeblich mitgestaltet hat.
Danken möchte ich an dieser Stelle auch der langjährigen Vorsitzenden des Unterausschusses Rechnungsprüfung, Eva Feußner, die uns nun vom Bildungsministerium abgeworben wurde.
Es ist nicht möglich, in einer Dreiminutendebatte ernsthaft vertiefend auf die vielen Details einzugehen. Daher hier nur einige Schlaglichter.
Im Punkt 1 der Beschlussempfehlung schlägt der Ausschuss vor, die in der Vergangenheit viel diskutierte Frage der Beratungsverträge und den damit verbundenen Vorwurf der Umgehung des Finanzausschusses von der Entlastungserteilung für die Landesregierung auszunehmen. Dies scheint uns geboten, da die Untersuchungen vor
allem durch den eingesetzten Untersuchungsausschuss noch andauern. Mit dem Abschluss- bzw. Zwischenbericht des betreffenden PUA wird hierüber im Haus sicher noch mehr zu diskutieren sein.
Probleme fanden sich auch bei der Bundesgartenschau 2015 im Havelland, die mit einem Defizit von 19 Millionen € abschloss, wobei wir als Land über den Ausgleichsstock mit einer Summe von 400 000 € dabei waren.
Mängel wurden auch bei der Personalwirtschaft der Lotto-Toto GmbH Sachsen-Anhalt festgestellt. Dort wurden die Bestimmungen des Tarifvertrages sehr freihändig angewandt und mit gewachsenen Bedingungen begründet. Das war eine interessante Ausschusssitzung. Der Rechnungsprüfungsausschuss musste nachträglich klarstellen, dass die Regelungen des Tarifvertrages nicht nur der Orientierung dienen, sondern umzusetzen sind.
Auch Fälle von Betongold aus Steuergeld tauchen leider immer wieder auf. Ein schönes Beispiel ist die Landesstraße 164n. Sie verzeichnet in ihrem zweiten Bauabschnitt eine Verdopplung der Baukosten von geplanten 6,84 Millionen € auf
14,62 Millionen €. Es wurden Mängel in der Vorbereitung der Leistungsbeschreibung festgestellt. Nichtbeachtung von Vergabekriterien und Wirtschaftlichkeit sind zu kritisieren. Hinzu kommt, dass der Nutzen des Baus zweifelhaft erscheint. Der tatsächliche Verkehr erreichte nur 7,5 % des ursprünglich prognostizierten Wertes, bleibt also um den Faktor 13 hinter den Erwartungen zurück. Das ist nicht optimal.
Ich könnte jetzt noch Garstiges zur Städtebauförderung in Schierke sagen, die nach Feststellung des Landesrechnungshofs in Höhe von gut 5 Millionen € - bleiben Sie ruhig, wenn der Begriff Schierke fällt - nicht den Förderbedingungen entsprach.
Obwohl es für den Koalitionsfrieden hilfreich ist, setzt mir die Redezeit jetzt Grenzen. Trotz der genannten Negativbeispiele kann ich Ihnen gerade wegen der kompetenten Arbeit des Landesrechnungshofes und der Bearbeitung im Rechnungsprüfungsausschuss eine Zustimmung zur Haushaltsrechnung 2015 ohne den Komplex Beratungsverträge und die Berichte des Landesrechnungshofes empfehlen. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Meister. - Wir sind am Ende der Debatte, und ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Somit können wir in das Abstimmungs
verfahren eintreten. Ich habe den Antrag von Frau Heiß vernommen. Die Abstimmung sollte geteilt werden. Sie hat getrennte Abstimmung über die Punkte 1 und 2 und die Punkte 3 bis 7 beantragt. - Das ist korrekt.
Ich lasse zuerst über die Punkte 1 und 2 abstimmen. Wer insoweit seine Zustimmung zur Beschlussempfehlung Drs. 7/2454 gibt, den bitte ich um sein Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen. Gegenstimmen? - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Enthaltungen? - Das ist die AfD-Fraktion.
Wir stimmen nunmehr über die Punkte 3 bis 7 ab. Wer hier seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen und die Fraktion DIE LINKE. Gegenstimmen? - Niemand. Enthaltungen? - Die Fraktion der AfD enthält sich der Stimme. Vielen Dank. Damit ist der Tagesordnungspunkt 16 erledigt.
- Wenn Sie heute Abend doch noch ein bisschen länger machen wollen - ich habe Zeit -, dann warten wir.
Danke. - Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr hat im September 2017 das Verkehrssicherheitsprogramm des Landes Sachsen-Anhalt 2021 vorgelegt. Dies geschah nach einer von vielen an der Erarbeitung Beteiligten gefühlten Ewigkeit.
Dass das Verkehrssicherheitsprogramm bitter nötig ist, zeigt unter anderem der Bundesländerindex Mobilität und Umwelt 2016/2017. In der Sparte Verkehrssicherheit liegt Sachsen-Anhalt auf dem letzten Platz. Angemerkt sind dort drei Aspekte. Ich zitiere: „65 Verkehrstote pro 1 Million Einwohner sind der zweithöchste Wert im Ländervergleich, zwei Jahre in Folge die höchste Anzahl von Schwerverletzten pro 1 Million Einwohner,
und nur in der Antwort auf die Befragung bekennt sich die Landesregierung zu dem Ziel, die Zahl der Verkehrstoten um 40 % zu senken. Eine verbindliche Festschreibung fehlt.“
Diese verbindliche Festschreibung liegt nun mit dem Verkehrssicherheitsprogramm 2021 vor, und das begrüßen wir. Allerdings ist Papier geduldig. Dadurch, dass die Vision Zero aufgeschrieben wurde, ändert sich an der Verkehrssicherheit erst einmal noch nichts.
In der öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr am 9. November 2017 erklärten ADAC, Landesverkehrswacht und ADFC, dass es notwendig ist, die Akteure untereinander zu vernetzen. Eine steuernde und koordinierende Arbeitsgruppe analog dem Beirat für Verkehrssicherheit würde Synergieeffekte ergeben.
Diese Anregungen wurden während der Ausschusssitzung von allen Fraktionen interessiert und wohlwollend aufgenommen - mit Ausnahme der AfD natürlich, die offensichtlich der Meinung war, wenn die Zahl der Verkehrstoten sinke, könne auch die Verkehrssicherheitsarbeit eingeschränkt werden.
Deshalb ist es folgerichtig, dass die Koalitionsfraktionen unsere Forderungen 1 bis 3 in unserem Antrag Drs. 7/2492 in ihren Alternativantrag Drs. 7/2572 übernommen haben, zumal diese keinen großen finanziellen Aufwand bedeuten.
Viel wichtiger und offensichtlich strittig ist Punkt 4 unseres Antrages. Bevor ich das jetzt begründe, will ich an dieser Stelle einen herzlichen Dank an alle Ehrenamtlichen sagen, die sich in diesem Bereich engagieren.
Im Maßnahmenkatalog des Verkehrssicherheitsprogramms sind ab Seite 54 unter dem Handlungsfeld „Mensch“ alle Projekte aufgelistet, die sich an dem Verhalten von Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern orientieren. Dort sind von „Kinder im Straßenverkehr“ bis „Aktion Rettungsgasse“ 42 Maßnahmen benannt. Von den 42 Projekten werden 25 in Zuständigkeit bzw. Kooperation der örtlichen Verkehrswachten und der Landesverkehrswacht durchgeführt.
Wenn man nun bedenkt, dass es in den 90er-Jahren noch 40 örtliche Verkehrswachten im Land gab und Jugendverkehrsschulen flächendeckend existiert haben und nunmehr die Zahl wegen der finanziellen Ausstattung der Kommunen auf 18 reduziert ist, muss man sich fragen, wer in Zukunft all diese Projekte durchführen soll.
- Meine Herren hier vorn, wenn Sie dies nicht interessiert, würden Sie dann bitte für Ihr Gespräch hinausgehen?
Sehr geehrte Frau Hildebrandt, das steht Ihnen nicht zu. Ob hier die Sicherheit oder die Ordnung nicht gewahrt sind, entscheide ich. Deshalb bitte ich Sie, davon Abstand zu nehmen.
Die Landesverkehrswacht arbeitet mit acht hauptamtlich Beschäftigten. Alle anderen Aufgaben, insbesondere die der örtlichen Verkehrswachten, werden nur von ehrenamtlich Tätigen wahrgenommen. Dies wird sich nicht ändern, solange die Verkehrssicherheitsarbeit als freiwillige Aufgabe der Landkreise festgeschrieben ist.
Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn Sie das KVG LSA wie geplant ändern, werden selbst die Landkreise, die bisher noch finanziell unterstützen konnten, ihre freiwilligen Leistungen an die örtlichen Verkehrswachten einstellen müssen. Daran würde sich bei der Ablehnung unseres Antrages nichts ändern, da es zwischen Jugendverkehrsschulen - die Sie beantragen - und örtlichen Verkehrswachten einen Unterschied gibt.
Projekte, die kein Bestandteil des Bildungs- und Erziehungsauftrages der Schulen im Sinne des Runderlasses des MK vom 1. Juni 2013