Protocol of the Session on January 26, 2018

- dann sind es vielleicht 120 % - und gleichzeitig auf die Bezugsgröße schaue, also auf die Zahl der Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit in Sachsen-Anhalt, dann stelle ich fest, dass diese Zahl in dieser Zeit vermutlich deutlich schneller gestiegen ist - die Zahl der Geflüchteten hat in Sachsen-Anhalt deutlich zugenommen -, und wenn ich das jetzt wieder runterbreche, werde ich feststellen, dass am Ende die Kriminalität von Geflüchteten kein echtes gestiegenes Problem in diesem Land ist.

(Lachen bei der AfD)

Ich glaube, darum geht es.

(Alexander Raue, AfD: Schämen Sie sich, Herr Striegel! Schauen Sie in die Polizei- kriminalstatistik! Mehr muss ich nicht sa- gen!)

Diese Gruppe von Menschen ist nicht krimineller als andere,

(Zurufe von der AfD)

sondern wir haben unter ihnen, wie unter allen anderen Bevölkerungsgruppen, selbstverständlich auch Straftäter. Mit denen kann und muss ein Rechtsstaat umgehen. Aber wir haben kein Problem mit Ausländerkriminalität als solcher.

(Lachen bei der AfD - Oliver Kirchner, AfD: Überhaupt nicht!)

Die Behauptung, dass Geflüchtete - -

Herr Striegel, ich würde Sie bitten, sich etwas kürzer zu fassen!

Die Behauptung, dass Geflüchtete krimineller seien als andere Menschen, ist schlicht falsch.

(Daniel Roi, AfD: Das ist beschämend, was Sie machen! - Weitere Zurufe von der AfD)

Vielen Dank. - Ich möchte Sie bitten, Ihre Gemüter jetzt etwas zu beruhigen; denn wir haben noch zwei Debattenredner, denen ich auf jeden Fall auch die Möglichkeit geben möchte, hier ihren Beitrag zu leisten. Für die CDU-Fraktion spricht jetzt der Abg. Herr Schulenburg. Bitte, Sie haben das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Damen und Herren! Im Grunde genommen könnte ich meinen Redebeitrag an dieser Stelle abbrechen; denn aufgrund der Zuständigkeit des Bundes ist das Land Sachsen-Anhalt dafür gar nicht zuständig. Die AfD-Fraktion versucht, im Landtag Bundespolitik zu machen, weil ihnen wahrscheinlich die Themen aus Sachsen-Anhalt ein Stück weit ausgehen.

(Zuruf von Robert Farle, AfD)

Der Bundestag hat am vergangenen Freitag über den Gesetzentwurf von CDU und CSU zum Familiennachzug bei subsidiär schutzberechtigten Personen beraten. Der Gesetzentwurf der CDU/CSU sieht vor, den Familiennachzug bis zum 31. Juli 2018 auszusetzen. Bis zu diesem Datum soll eine gesetzliche Neuregelung erarbeitet werden, die dann die Ergebnisse der Sondierungsgespräche umsetzt.

Wie Bundesinnenminister Thomas de Maizière in seiner Rede vor dem Deutschen Bundestag ausführte, gibt es bei diesem Thema keine einfache Lösung. Wir müssen unter Beachtung des Schutzes der Familie, aber auch der Grenzen der Integrationskraft der Kommunen, vor allem der gesellschaftlichen Akzeptanz, das Ganze in eine vernünftige Regelung einmünden lassen.

In den Sondierungsgesprächen zur großen Koalition hat man sich auf einen monatlichen Nachzug von maximal 1 000 Angehörigen verständigt. Die in den Sondierungsgesprächen vereinbarten Kriterien, unter denen der Familiennachzug ermöglicht bzw. nicht ermöglicht werden kann, lassen sich durchaus hören. Danach wird der Nachzug gewährt, wenn es sich um Ehen handelt, die vor der Flucht geschlossen wurden, keine schwerwiegenden Straftaten begangen wurden, es sich nicht um Gefährder handelt und eine Ausreise kurzfristig nicht zu erwarten ist.

Anreize, die dadurch entstehen, dass Minderjährige von ihren Eltern unter Gefährdung des Kindeswohls zukünftig auf die gefährliche Reise vorgeschickt werden, sollen mit der gesetzlichen Neuregelung wirksam ausgeschlossen werden; denn die Sogwirkung, die ein unbegrenzter Familiennachzug haben kann, muss unbedingt verhindert werden, um unsere Systeme nicht zu überlasten.

(Beifall bei der AfD)

Die Integrationsmöglichkeiten sind begrenzt, vor allem die in den Kommunen. Darum kann es keinen generellen Nachzug von Familienangehörigen geben. Der subsidiäre Schutz ist ein Schutz auf Zeit. Es geht eben nicht darum, sich hier mit

der ganzen Familie fest und für immer zu integrieren,

(André Poggenburg, AfD: Genau!)

sondern wenn in dem Herkunftsland wieder klare Verhältnisse herrschen und keine Lebensgefahr mehr besteht, dann müssen diejenigen unser Land auch wieder verlassen.

(Beifall bei der AfD)

Deshalb bitte ich um Zustimmung zu unserem Alternativantrag. - Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Abg. Schulenburg. Es gibt eine Anfrage vom Abg. Herrn Gallert. Möchten Sie diese beantworten?

Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort.

Herr Schulenburg, Sie haben eben noch einmal diesen Problemfall oder vermeintlichen Problemfall genannt, es würden Jugendliche, vor allen Dingen syrische Jugendliche, sozusagen als „Brückenkopf“ losgeschickt, und wenn sie hier seien, würde diese versuchen, ihre Eltern per Antrag nachzuholen.

Nun gibt es inzwischen Studien und Erhebungen dazu, unter anderem vom IAB. Können Sie mir sagen, wie viel Prozent dieser Jugendlichen bisher versucht haben, ihre Eltern per Antrag nach Deutschland zu holen?

Herr Schulenburg, bitte.

Sie wissen genau, dass ich diese Frage nicht beantworten kann, wenn Sie hier irgendwelche Studien in den Raum werfen und irgendwelche Zahlen dazu von mir verlangen.

Es gibt aber zurzeit auch eine gesetzliche Regelung - das hat das Verwaltungsgericht Berlin bestätigt -, dass auch Kinder ihre Eltern aus humanitären Gründen nachholen können. Diese Situation besteht nun einmal. Es besteht damit auch die Gefahr, dass Eltern ihre Kinder auf die Reise schicken, vor allem ältere Kinder, die die Kraft und den Mut haben, sich auf die gefährliche

Reise zu begeben, um dann die Familie nachzuholen.

Herr Schulenburg, ich gehe davon aus, dass jemand, der zu diesem Tagesordnungspunkt spricht - es gibt jetzt nicht so viele Studien darüber -, die entsprechenden Zahlen kennt. Aber ich es Ihnen gern nachreichen. Es sind genau 6 %, die bisher in einer solchen Situation überhaupt jemals versucht haben, ihre Eltern nachzuholen.

(Zuruf von der AfD)

Immerhin 6 %!

(Zuruf von der AfD)

Vielen Dank. Es gibt keine weiteren Anfragen. - Wir kommen nunmehr zum letzten Debattenredner. Für die AfD-Fraktion spricht der Abg. Herr Farle.

(Beifall bei der AfD)

Herr Farle, ich hoffe, dass Sie heute nicht ganz so laut wie gestern sprechen, sonst müssen wir den Ton ein wenig herunterdrehen.

(Heiterkeit)

Ich kann auch etwas vom Mikrofon zurücktreten.

Sie haben eine sehr laute Aussprache, was sehr gut und deutlich ist.

Ich gehe ein bisschen weiter weg.

Das war nur ein kleiner Hinweis. Danke.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Das ist hier eine sehr emotionale Debatte. Meines Erachtens ist es völlig klar, dass sie so emotional geführt wird. Ich stehe voll und ganz hinter der Rede, die Kollege André Poggenburg hier gehalten hat, und zwar

(Sebastian Striegel, GRÜNE: Das war zu befürchten!)

auch in dem Ton, weil das genau der Ton ist - ich gehe einmal ein bisschen weiter vom Mikrofon