Auch werden weitere flexiblere Übergänge zwischen dem Erwerbsleben und dem Rentenbezug notwendig sein. Beschäftigte, die langjährig in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben, sollen einen Rentenzahlbetrag erhalten, der deutlich über dem derzeitigen Grundsicherungsanspruch liegt.
Mir ist darüber hinaus wichtig, dass Selbstständige, die nicht über eine eigenständige oder berufsständische Altersvorsorge verfügen, in die gesetzliche Rentenversicherung mit einbezogen werden.
Insoweit bleibt abzuwarten, welches dieser Ziele eine wie auch immer gebildete Bundesregierung zur Verhinderung von Altersarmut umsetzen wird.
Dies vorangestellt, erlauben Sie mir nun einige Ausführungen zur vorliegenden Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE zu machen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Das durchschnittliche Rentenzugangsalter hat sich in den letzten 15 Jahren sowohl bei Männern, als auch bei Frauen in Sachsen-Anhalt um dreieinhalb bzw. drei Jahre erhöht. Das zeigt, dass die Menschen länger fit und gesund sind, um das gesetzlich vorgegebene Rentenalter auch zu erreichen. Das Rentenzugangsalter spiegelt aber auch die sich stetig verbessernde Situation auf dem Arbeitsmarkt wider.
Die gesetzliche Regelaltersgrenze liegt in diesem Jahr bei 65 Jahren und sechs Monaten und erhöht sich in den nächsten zwölf Jahren bekanntermaßen schrittweise auf das 67. Lebensjahr. Es besteht aber weiterhin die Möglichkeit, eine Altersrente, gegebenenfalls mit Abschlägen, auch früher in Anspruch zu nehmen.
Bei der Entwicklung der Beitragszeit in den letzten 15 Jahren zeigt sich erfreulicherweise, dass sich diese bei den Frauen langsam den durchschnittlichen Beitragszeiten der Männer annähern. Bestand im Jahr 2000 noch eine um fast fünf Jahre geringere durchschnittliche Beitragszeit, betrug diese im Jahr 2015 nicht einmal mehr zwei Jahre.
Auch die Differenz zwischen Männern und Frauen bei der durchschnittlichen Rentenzahlbetragshöhe hat sich in den letzten 15 Jahren verringert. Frauen müssen noch stärker über eine eigenständige Altersvorsorge verfügen können. Der noch immer geringere durchschnittliche Rentenzahlbetrag ist darin begründet, dass Frauen auch wesentlich häufiger in Teilzeit tätig sind bzw. in geringer entlohnten Beschäftigungsverhältnissen arbeiten.
Die Schieflage bei der Bezahlung von Frauen und Männern muss nach meiner Auffassung - ich denke, darüber sind wir uns alle einig - endlich ein Ende finden. Auch dieser Schritt trägt zur Rentengerechtigkeit bei.
Nicht vergessen werden darf, dass in dieser Großen Anfrage nur nach der Entwicklung der Altersrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung gefragt wurde. Während die heutigen Altersrentner ihre Alterseinkommen im Wesentlichen aus der gesetzlichen Rentenversicherung bestreiten, haben zukünftige Rentnerinnen und Rentner in Sachsen-Anhalt auch Versorgungsansprüche aus anderen Versorgungssystemen wie zum Beispiel aus bestehenden Versorgungswerken oder aus privaten Zusatzversicherungen.
Ich sage dies bewusst, obwohl ich selbstverständlich weiß, dass Altersarmut oft damit einhergeht, dass im Erwerbsleben weniger Möglichkeiten bestanden, sich weitere Säulen zur Altersvorsorge aufzubauen.
Es kann insofern letztlich nicht allein aus den Daten der gesetzlichen Rentenversicherung auf eine steigende Altersarmut geschlossen werden. Letztlich ist die durchschnittliche Höhe der gesetzlichen Rente in den vergangenen Jahren in Sachsen-Anhalt gestiegen, von 765,50 € im Jahr 2000 auf 944,75 € im Jahr 2015.
Zu dem, was Frau Hohmann vorhin sagte: Wir haben bei der Deutschen Rentenversicherung angefragt, damit wir Ihnen diese Statistiken auch zur Verfügung stellen können. Ich will mich an dieser Stelle auch noch einmal dafür herzlich bedanken.
Auch die Frage, warum jemand neben dem Bezug einer Alters- oder Erwerbsminderungsrente noch einer bezahlten Beschäftigung nachgeht, ist nicht so einfach zu beantworten. Hieraus zu schließen, dass dies allein aus finanzieller Not heraus erfolgt, wäre wohl nicht vollständig. Auch wenn Sie sich
vielleicht darüber amüsieren, aber es gibt auch Leute, die sagen, soziale Kontakte, das Bedürfnis, Sinnvolles zu leisten bzw. sein eigenes Fachwissen noch weitergeben zu können, sind nur einige Gründe, auch im Rentenalter noch weiter arbeiten zu wollen.
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Antworten auf die Große Anfrage zeigen auch, dass in Sachsen-Anhalt zum Stand 31. Dezember 2015 etwa 81 000 Menschen von Altersarmut bedroht sind. Die höchsten Armutsrisiken, wie auch die höchsten Anstiege innerhalb der letzten Jahrzehnte, zeigen sich jedoch eher bei Kindern und jungen Erwachsenen. Deshalb, bei allen Debatten, die wir dazu führen - das will ich dazu nur sagen -, können wir die Familienarmut nur damit bekämpfen, dass Vater und Mutter Arbeit haben und auch sozialversicherungspflichtige Arbeit haben. Das ist der beste Schutz vor zukünftiger Altersarmut. Deswegen sollten wir da alle Anstrengungen unternehmen.
Ihnen mag das nicht genügen, aber ich empfand die Einführung des gesetzlichen Mindestlohnes für Sachsen-Anhalt schon als einen wichtigen Schritt. Eine Einbeziehung von nicht anderweitig abgesicherten Selbstständigen in die gesetzliche Rentenversicherung wäre ein Beitrag.
Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Die unlängst bekannt gewordenen Voraussagen zur Entwicklung der Altersrenten versprechen für die nächsten Jahre aufgrund der positiven Entwicklung der Einnahmen der gesetzlichen Rentenversicherung eine Steigerung von jährlich über 3 % bis über das Jahr 2020 hinaus. Auch wenn die genauen Zahlen hier erst im Frühjahr 2018 vorliegen, darf man dies für die Entwicklung der Altersrenten durchaus als positiv betrachten. - Ich bedanke mich bei Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Es gibt keine Fragen. Dann danke ich Frau Ministerin für die Ausführungen. - Bevor wir in der Debatte fortfahren, habe ich die ehrenvolle Aufgabe, Damen und Herren der GOB-Steuerberatungsgesellschaft Tangermünde und Stendal in unserem Hohen Hause begrüßen zu dürfen. Seien Sie herzlich willkommen!
Des Weiteren begrüßen wir Seniorinnen und Senioren der IG Metall Geschäftsstelle MagdeburgSchönebeck. Seien auch Sie herzlich willkommen!
Wir fahren in der Debatte vor. Für die CDU spricht der Abg. Herr Krull. Herr Krull, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Erneut beschäftigen wir uns mit der Entwicklung der Altersrenten in unserem Bundesland, wie bereits in der September- und der Oktobersitzung hier im Hohen Hause, damals im Rahmen des bereits erwähnten Antrages „Zunehmende Altersarmut stoppen - würdevolles Leben ermöglichen“.
Der Beschlussvorschlag von CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den die Ministerin bereits ausführlich geschildert hat, hat damals auch die Mehrheit hier in diesem Hause gefunden.
Ich will ihn deswegen nur noch einmal stichwortartig schildern: Wir stehen zu dem Rentenkompromiss auf Bundesebene. Die Forderung ist, dass auf Bundesebene eine Lösung für das Thema Solidarrente gefunden werden muss, das grundsätzliche Bekenntnis zum Renteneintrittsalter bei einer Forderung nach mehr Flexibilität beim Renteneintritt und die Schaffung von Möglichkeiten für Selbstständige, die anders nicht vorgesorgt haben, eine Altersvorsorge zu finden. Aber bereits davor wurde das Thema Rente mehrfach in diesem Haus thematisiert.
Wir alle mussten in der Nacht vom Sonntag auf Montag oder am Montagmorgen erleben, wie die Sondierungsgespräche auf Bundesebene gescheitert sind. Es bleibt aber die Tatsache, dass die Weiterentwicklung der Rentenpolitik über das Jahr 2030 hinaus eine der wichtigsten sozialpolitischen Aufgaben der neuen Bundesregierung sein wird, egal in welcher Zusammensetzung unter der Unionsführung.
Gerade die Debatten um eine Regierungsbildung auf Bundesebene machen deutlich, dass für die Beratung, zusammen mit der Rente, eine überparteiliche und überfraktionelle Gruppe unter Einbindung der Sozialpartner und wissenschaftlichen Sachverstandes notwendig ist, um gute zukunfts- und tragfähige Lösungen zu finden.
An dieser Stelle herzlichen Dank an unseren Ministerpräsidenten, der bereits deutlich gemacht hat, auch in Pressemitteilungen und Interviews, dass er das Thema Rente auch in die Koalitions- und Sondierungsgespräche mit einbringt und es auch getan hat.
ge und betrieblicher Altersvorsorge kann aus der Sicht der CDU-Landtagsfraktion Basis für eine entsprechende Überlegung sein.
Jetzt möchte ich etwas detaillierter auf die Beantwortung der Großen Anfrage der LINKEN eingehen. Ich verzichte auf die Wiederholung der Zahlen. Zum einen kann jeder das entsprechende Zahlenmaterial in der Großen Anfrage noch einmal nachlesen, und zum anderen hat die Ministerin dazu schon einige Ausführungen gemacht.
Deswegen einige grundsätzliche Anmerkungen: Ja, Sachsen-Anhalt gehört zu den Bundesländern mit den ältesten Bürgerinnen und Bürgern im Durchschnitt. Mehr als 30 % der Menschen in unserem Bundesland sind Rentner, rund 700 000. Im Bundesdurchschnitt sind es nur 25 % der Bevölkerung. Deswegen ist das Thema der Altersrente hier von ganz besonderer Bedeutung.
Dass die Entwicklung in unserem Land regional unterschiedlich verläuft, wurde heute bereits erläutert.
Im Land Sachsen-Anhalt sind laut Statistik 12,1 % der Männer im Rentenalter und 16,1 % der Frauen in dieser Altersgruppe armutsgefährdet. Gleichzeitig bekommen aber nur 3 % der Rentner und Rentnerinnen in unserem Land Leistungen aus der Grundsicherung. Die Diskrepanz zwischen diesen Zahlen ist erklärungsbedürftig. Ein Ansatz ist, dass Anspruchsberechtigte aus falscher Scham oder wegen falscher Annahme, wie zum Beispiel, dass bei der Gewährung von Grundsicherung die Kinder herangezogen werden, diese nicht beantragen.
Aber auch den gewählten statistischen Ansatz, dass derjenige als arm gilt, der nicht mindestens über 60 % des Medians des Äquivalenzeinkommens verfügt, kann man kritisch hinterfragen. Dabei bleiben zum Beispiel fehlende Verpflichtungen wegen ausbleibender Mietzahlungen aufgrund des Besitzes von Wohneigentum unberücksichtigt.
In der Magdeburger „Volksstimme“ vom 15. November 2017 konnte man einen Artikel mit der Überschrift „Rentenplus mit Ablaufdatum - Beiträge sinken und Renten steigen im kommenden Jahr - 2023 soll die Umkehr erfolgen“ finden. Besonders interessant fand ich die Übersicht über die Rentensteigerungen in den vergangenen Jahren. Seit dem Jahr 2011 gab es in den östlichen Bundesländern folgende Rentensteigerungen: im Jahr 2011 um 0,99 %, im Jahr 2012 um 2,36 %, im Jahr 2013 um 3,29 %, im Jahr 2014 um 2,53 %, im Jahr 2015 um 2,5 %, im Jahr 2016 um 5,95 % und im Jahr 2017 um 3,59 %. Vermutlich werden es 2018 ebenfalls um die 3 % sein.
Derzeit liegt die Höhe des gesetzlichen Rentenbezuges in den ostdeutschen Bundesländern über der westdeutscher Bundesländer. Das hängt vor allen Dingen mit den längeren Erwerbstätigkeiten ostdeutscher Frauen in der Vergangenheit zusammen, die damit natürlich entsprechende Rentenansprüche erworben haben.
Unberücksichtigt bleibt aber, dass in den alten Bundesländern häufig noch andere Formen der Altersvorsorge anzutreffen sind. Wie an dieser und an anderer Stelle nachlesbar, ändert sich die Situation in der Zukunft. Jetzt zeigen sich die Auswirkungen der gebrochenen Erwerbsbiografien nach der friedlichen Revolution.
An dieser Stelle stimmt die CDU-Landtagsfraktion mit dem DGB-Rentenreport 2017 „Altersarmut stoppen - Rente muss zum Leben reichen“ überein. Auf Seite 10 findet man die Überschrift: „Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung - Basis für eine gute Rente.“ Positiv ist dort vermerkt, dass die Anzahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten von 716 000 im Jahr 2006 auf 777 000 im Jahr 2016 gestiegen ist. Dies ist auch das Ergebnis der CDU-geführten Landesregierung.
Ebenso erfreulich ist der Rückgang der Arbeitslosigkeit um 0,8 % im Vergleich zum Oktober des Vorjahres oder um fast 10 000 Arbeitslose in unserem Bundesland. Noch stärker ist der Rückgang bei den Unterbeschäftigten. Hier sank die Zahl der Erwerbslosen um 13 000 Personen oder um minus 1,1 %. Natürlich werden wir alles dafür tun, diesen Pfad des Abbaus der Arbeitslosigkeit erfolgreich weiterzugehen.
Ich komme jetzt zur Frage des Renteneintrittsalters. Wie bereits ausgeführt, ist das Eintrittsalter der Menschen in die Rente in den vergangenen Jahren gestiegen. Hierfür gibt es verschiedene Ursachen. Eine Ursache - noch in relativ geringem Umfang - ist die Erhöhung des Renteneintrittsalters. Eine weitere Ursache ist, dass aufgrund der Situation auf dem Arbeitsmarkt auch ältere Beschäftigte eine gute Perspektive auf diesem haben. Außerdem bleiben die Menschen länger gesund; sie sind also in der Lage, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Es wurde kritisiert, wie niedrig die Erwerbstätigenquote in dieser Altersgruppe ist. Es gehört aber zur Wahrheit dazu, dass diese in den letzten Jahren gestiegen ist. Wir sind also auf dem richtigen Pfad.
Die letzte Frage der Fraktion DIE LINKE beschäftigt sich mit dem Sachverhalt, dass immer mehr Menschen nach ihrem Eintritt in die Rente weiter
hin einer Beschäftigung nachgehen. Hierfür sind die Ursachen sicherlich sehr unterschiedlich. Bei einigen dient die Beschäftigung in erster Linie zur Verbesserung der finanziellen Situation, andere schätzen einfach die sozialen Kontakte, die sich durch den Verbleib im Arbeitsleben ergeben, und Dritte fühlen sich noch in der Lage, weiterhin beruflich aktiv zu sein und haben möglicherweise einfach noch keine Lust, daheim ihren Ruhestand zu genießen. Gerade den letzten Punkt kann ich aus meinem persönlichen Bereich bestätigen.