Protocol of the Session on November 23, 2017

Zweitens will ich richtigstellen, damit die Aussage, die mir zugeschrieben wird, korrekt wiedergegeben wird, dass sich meine Aussage, dass eine Reform nicht zu einem Ergebnis geführt hat, das ich befürworte, ausschließlich auf die Region Anhalt bezogen hat. Das halte ich nach wie vor für eine richtige Aussage.

(Beifall bei der SPD und der CDU)

Es hat sich Herr Szarata gemeldet. - Aber wenn Sie darauf reagieren wollen, Herr Roi - -

Natürlich, darauf muss ich reagieren. Sie haben gerade Anhalt angesprochen. Wir beschließen hier aber Gesetze für das ganze Land. Wenn Sie über Anhalt reden, kann ich Ihnen sagen, in Bitter

feld-Wolfen und was den Landkreis Anhalt-Bitterfeld angeht, ist zum gleichen Zeitpunkt die Änderung in Kraft getreten. Das war damit gemeint. Wann Sie das Gesetz hier an welchem Tag beschlossen haben, weiß ich nicht.

(Rüdiger Erben, SPD: Da lagen vier Jahre dazwischen!)

Aber Fakt ist eines: Es war der gleiche Zeitraum, zu dem die Neuerungen in Kraft getreten sind. Wenn man den Begriff „Gebietsreform“ verwendet, dann meint man nicht nur die Kreisgebietsreform, sondern auch die kommunale Gebietsreform.

(Rüdiger Erben, SPD: Da lagen vier Jahre dazwischen!)

Die Kreisgebietsreform haben Sie für gescheitert erklärt. Das kam so im MDR. Das habe ich nicht geschrieben.

Herr Szarata, Sie haben das Wort.

Herr Roi, zu dem berühmten AfD-Tempo, das hier schon öfter gescheitert ist: Manchmal vergaloppiert man sich auch.

Sie haben meinem Kollegen, Herrn Krull, vorgeworfen, er habe Ihren Gesetzentwurf wahrscheinlich gar nicht verstanden. Nach Ihrem Redebeitrag muss ich sagen, Sie haben wahrscheinlich den Bericht der Enquete-Kommission gar nicht gelesen; denn wir haben durchaus vorgeschlagen, dass die Verwaltung den Initiatoren von Bürgerentscheiden eine Kostenschätzung zur Verfügung stellt und auch zur Verfügung stellen soll und sogar einen Kostendeckungsvorschlag. Also bitte, behaupten Sie hier nichts, was schlicht und ergreifend nicht wahr ist, wenn Sie im Zweifel die Fakten nicht kennen.

(Beifall bei der CDU, bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Ich habe nicht behauptet, dass Sie das nicht vorschlagen. Der Bericht der Enquete-Kommission, die von der AfD eingesetzt worden ist -

(Sebastian Striegel, GRÜNE: Die ist vom Parlament eingesetzt worden!)

das soll man an der Stelle auch einmal sagen - -

(Sebastian Striegel, GRÜNE: Die ist vom Parlament eingesetzt worden! - Starke Un- ruhe)

Wie oft haben wir das denn hier besprochen? Wer hat das denn angeschoben, Herr Striegel? - Jetzt können Sie hier wirklich alles ins Gegenteil verkehren. Aber das wird dadurch nicht richtiger.

(Unruhe)

Die Sache ist doch die: Wir haben hier konkrete Vorschläge, in denen etwas steht, was Sie nicht wollen. Das will auch Ihre Bundesführung nicht. Sie wollen keine Volksentscheide, und Sie wollen keine Erleichterungen. Sie wollen die Hürden nicht auf das Niveau absenken, das wir haben wollen. Das waren aber unsere Wahlversprechen. Aus diesem Grund gestatten Sie uns bitte, entsprechend unseren Wahlversprechen hier Gesetze einzubringen. Das müssen Sie uns nun wirklich gestatten. - Danke.

(Beifall bei der AfD - Zuruf von Sebastian Striegel, GRÜNE)

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ein Blick auf unseren verabredeten Zeitplan zeigt, dass es sich hier um eine Dreiminutendebatte handelt. Bei Dreiminutendebatten rege ich zumindest an, immer nur eine Intervention aus einer Fraktion zuzulassen. Deshalb werde ich jetzt weitere Wortmeldungen ignorieren, auch wenn mir das keine Freunde einbringt.

Wir treten somit zum Ende der Debatte in das Abstimmungsverfahren ein. Jetzt kommt es wieder zu der berühmten Frage: Wer ist generell für eine Ausschussberatung oder Überweisung dieses vorgelegten Gesetzentwurfs in der Drs. 7/2098? Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um ein Kartenzeichen. - Wer ist dagegen? - Damit stelle ich fest, dass sich eine Mehrheit dagegen ausgesprochen hat und auch die Minderheit von 24 Abgeordneten nicht erreicht worden ist. Damit ist keine Überweisung dieses Gesetzentwurfes beschlossen worden und dieser Tagesordnungspunkt ist beendet.

Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 11

Beratung

Bericht der Enquete-Kommission „Stärkung der Demokratie“

Bericht Enquete-Kommission „Stärkung der Demokratie“ - Drs. 7/2078

Berichterstatter für die Enquete-Kommission ist der Abg. Herr Schumann, der nunmehr das Wort dazu erhält.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Freunde! Liebe Abgeordnete! Es ist jetzt etwas schwierig. Wir sind eigentlich bereits mitten in der Diskussion. Ich wollte eigentlich den trockenen Bericht über die Einsetzung einer Enquete-Kommission einbringen. Ich werde dies trotzdem tun. Berichterstattung ist immer etwas trocken, aber ich werde versuchen, das so unterhaltsam wie möglich zu gestalten.

(Cornelia Lüddemann, GRÜNE: Viel Erfolg!)

Der Landtag hat in der 17. Sitzung am 15. Dezember 2016 mit der Drs. 7/698 beschlossen, eine Enquete-Kommission mit dem Titel „Stärkung der Demokratie“ einzusetzen. Die Einsetzung erfolgte gemäß § 17 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Landtags von Sachsen-Anhalt vom 12. April 2016, zuletzt geändert durch den Beschluss des Landtages vom 25. April 2016.

Auftrag der Enquete-Kommission war es, unter Einbeziehung von Sachverständigen und der kommunalen Spitzenverbände Handlungsempfehlungen für den Landtag zu erarbeiten, die eine Grundlage für eine Stärkung der direkten Demokratie in Sachsen-Anhalt auf Landes- und Kommunalebene bieten soll. Dafür sollte die EnqueteKommission zu den im Einsetzungsbeschluss Drs. 7/768 unter den Buchstaben a bis f aufgeführten Fragenkomplexen Stellung nehmen und Empfehlungen erarbeiten.

Laut Einsetzungsbeschluss war die EnqueteKommission aufgefordert, über ihre Arbeit einen Bericht zu erstellen, der spätestens am 1. Dezember 2017 an die Landtagspräsidentin zu übergeben ist. Eine Aussprache über den Bericht sollte auf die Tagesordnung des darauffolgenden Plenums gesetzt werden, was wir heute tun.

Mit dem heute vorliegenden Bericht ist die Enquete-Kommission diesem Auftrag rechtzeitig nachgekommen. Der Bericht wurde in ihrer fünften und letzten Sitzung am 16. Oktober 2017 verabschiedet und der Präsidentin am 14. November 2017 übergeben - ich habe den Bericht dem stellvertretenden Präsidenten übergeben, was praktisch das Gleiche ist - und er liegt dem Plenum heute in der Drs. 7/2078 vor.

Nun zum Gang der Beratung. Die Konstituierung der Enquete-Kommission „Stärkung der Demokratie“ erfolgte unter Beisein der Landtagspräsidentin Frau Brakebusch am 17. März 2017. In dieser Sitzung verständigte sie sich auch über ihre Arbeits- und Vorgehensweise.

Die Koalitionsfraktionen unterbreiteten einen Vorschlag für eine Terminkette für die Abarbeitung der einzelnen Fragenkomplexe und die Erarbeitung des Berichtes. Diese Terminkette wurde dis

kutiert, aber schließlich mit großer Mehrheit gebilligt. Die Enquete-Kommission behielt sich aber vor, Zusatztermine einzuschieben, falls festgestellt wird, dass darüber hinaus weiterer Diskussionsbedarf besteht.

Die Enquete-Kommission verständigte sich des Weiteren darauf, gemäß dem Einsetzungs

beschluss zu jeder Sitzung Vertreter der kommunalen Spitzenverbände in Sachsen-Anhalt einzuladen und ihnen das Rederecht zu erteilen. Zudem sollte stets auch das Ministerium für Inneres und Sport eingeladen werden. Eine Begleitung der Arbeit der Enquete-Kommission durch eine wissenschaftliche Einrichtung wurde für nicht erforderlich gehalten.

In der 2. Sitzung am 12. Mai 2017 beschäftigte sich die Enquete-Kommission im Rahmen eines Fachgesprächs mit der Stellung der Ortschaften im Gefüge des Kommunalverfassungsgesetzes, das heißt mit den Punkten 2 a und 2 b des Einsetzungsbeschlusses. Das Fachgespräch fand in nichtöffentlicher Sitzung statt. Ein Antrag der Fraktion der AfD in der ersten Sitzung, öffentlich zu tagen, wurde bei 3 : 7 : 2 Stimmen abgelehnt.

An diesem Fachgespräch nahmen nach den Vorschlägen der Fraktionen eine Bürgermeisterin, ein Ortsbürgermeister, ein Stadtratsmitglied und ein ehemaliges Mitglied der Kommunalverwaltung in Sachsen-Anhalt sowie ein Vertreter der Kommunalverwaltung der Landeshauptstadt Hannover teil. Auch der Städte- und Gemeindebund Sachsen-Anhalt gab seine Stellungnahme ab.

In der 3. Sitzung der Enquete-Kommission am 16. Juni 2017 wurde ein Fachgespräch zu den Punkten 2 c, 2 d und 2 e des Einsetzungsbeschlusses durchgeführt. Zusammengefasst ging es um das Thema Auskunftsrechte sowohl für Bürgerinnen und Bürger als auch für gewählte Mandatsträgerinnen und Mandatsträger. Dieses Fachgespräch wurde in öffentlicher Sitzung durchgeführt. Der entsprechende Antrag der Koalitionsfraktionen wurde bereits in der 1. Sitzung gestellt und einvernehmlich angenommen.

An diesem Fachgespräch nahmen nach den Vorstellungen der Fraktionen ein Ortsbürgermeister, ein Stadtrat und ein ehemaliges Mitglied der Kommunalverwaltung Sachsen-Anhalt sowie je ein Vertreter des Fachbereiches Verwaltungswissenschaften der Hochschule Harz und der Geschäftsführenden Beratungsgesellschaft für Beteiligungsverwaltung Leipzig mbH teil. Des Weiteren beteiligten sich der Städte- und Gemeindebund Sachsen-Anhalt und der Landkreistag Sachsen-Anhalt mit ihren Stellungnahmen.

Die 4. Sitzung der Enquete-Kommission fand am 18. August 2017 statt. Beratungsgegenstand dieser Sitzung war der Punkt 2 f des Einsetzungs

beschlusses, der sich mit den Quoren bei den Bürgerentscheiden befasst. Auch hierzu wurde ein Fachgespräch durchgeführt, das nach einstimmigem Beschluss auf Antrag der Fraktion der CDU in der vorausgegangenen Sitzung wiederum in öffentlicher Form stattfand.

An diesem Fachgespräch nahmen nach den Vorstellungen der Fraktionen ein Ortsbürgermeister, der Bundesvorstandssprecher des Vereins „Mehr Demokratie e. V.“, ein Politikwissenschaftler der Universität Duisburg/Essen und der Projektmanager des „Programms Zukunft der Demokratie“ bei der Bertelsmann-Stiftung sowie die kommunalen Spitzenverbände Sachsen-Anhalts teil.

Nach Beendigung des Fachgespräches wurde unter dem Punkt „Verschiedenes“ kontrovers über die Durchführung einer zusätzlichen Sitzung der Enquete-Kommission diskutiert. Die Fraktion der AfD vertrat den Standpunkt, dass man sich in den bisherigen Sitzungen noch nicht mit der Demokratisierung auf Landesebene befasst habe. Dieser Meinung konnten sich jedoch die Vertreter der anderen Fraktionen nicht anschließen. Sie sahen keine Notwendigkeit einer weiteren Sitzung. Ein entsprechender Antrag der Fraktion AfD auf die Durchführung einer zusätzlichen Sitzung wurde sodann bei 3 : 7 : 1 Stimmen abgelehnt.

Die Enquete-Kommission verständigte sich daraufhin, dass in der für den 16. Oktober planmäßig vorgesehenen letzten Sitzung die Erarbeitung des Berichtes auf der Tagesordnung stehen soll. Die bis dahin vorliegenden Stellungnahmen der Fraktionen sollten vorgestellt und zum Bericht zusammengeführt werden. Die Koalitionsfraktionen beantragten, für diese Sitzung die Öffentlichkeit herzustellen. Dieser Antrag wurde einstimmig angenommen.

(Unruhe)