Andreas Schumann

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Last Statements

Vielen Dank. Herr Steppuhn ist nicht Mitglied des Bildungsausschusses, das kann also gar nicht sein.
Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Der Landtag hat den Antrag in der 79. Sitzung am 30. August 2019 zur Beratung in den Ausschuss für Bildung und Kultur überwiesen. Mitberatende Ausschüsse gab es nicht.
Durch diesen Antrag sollte die Landesregierung aufgefordert werden, eine Kommission einzurichten, die die Modalitäten zur Umsetzung des Verfassungsauftrages aus Artikel 140 des Grundgesetzes in Verbindung mit Artikel 138 Abs. 1 der Weimarer Reichsverfassung zur Ablösung der Staatskirchenleistungen aushandelt.
Der Ausschuss für Bildung und Kultur hat sich in der 42. Sitzung am 6. Dezember 2019 zu dem weiteren Verfahren verständigt und in Aussicht genommen, den Antrag möglicherweise noch vor dem dritten oder vierten Quartal 2020 erstmals inhaltlich zu behandeln. Die erste inhaltliche Beratung war für die 51. Ausschusssitzung am 28. August 2020 vorgesehen, wurde jedoch am Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abge
setzt, weil innerhalb der Koalitionsfraktionen noch Abstimmungsbedarf bestand.
Infolgedessen und da inzwischen mehr als fünf Monate seit der Überweisung des Beratungsgegenstandes in den Ausschuss für Bildung und Kultur vergangen waren, verlangte die Fraktion DIE LINKE eine Berichterstattung nach § 14 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Landtages in der 108. Landtagssitzung am 10. September 2020.
Die nächste und zugleich abschließende Beratung im Ausschuss für Bildung und Kultur fand im Rahmen der 54. Sitzung am 6. November 2020 statt. Im Verlauf dieser Beratung unterbreiteten die Koalitionsfraktionen den Beschlussvorschlag, den Antrag abzulehnen, da eine Zuständigkeit allenfalls auf der Bundesebene, nicht jedoch auf der Landesebene gegeben sei. Nach einem Meinungsaustausch unter den Fraktionen wurde der Beschlussvorschlag der Koalition zur Abstimmung gestellt und mit 10 : 2 : 0 Stimmen angenommen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Ergebnis der Beratungen hat der Ausschuss für Bildung und Kultur die Ihnen in der Drs. 7/6828 vorliegende Beschlussempfehlung verabschiedet. Im Namen des Ausschusses bitte ich Sie um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung und somit um die Ablehnung des Antrages. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Landtag überwies den Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 7/4144 „Fridays for Future verdient Wertschätzung und den politischen Dialog“ in der 70. Sitzung am 5. April 2019 zur federführenden Beratung und Beschlussfassung in den Ausschuss für Bildung und Kultur und zur Mitberatung in den Ausschuss für Umwelt und Energie.
Der Antrag verfolgt das Ziel, das Anliegen der Fridays-for-Future-Demonstrationen zu unterstützen und den Teilnehmerinnen und Teilnehmern Wertschätzung für ihr staatsbürgerliches Engagement auszudrücken. Die antragstellende Frak
tion möchte mit diesem Antrag zudem erreichen, dass die Landesregierung und das Landesparlament mit der Fridays-for-Future-Bewegung in Sachsen-Anhalt in den politischen Dialog treten.
Die erste Beratung hierzu fand in der 34. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Kultur am 7. Juni 2019 statt. Mehrheitlich wurde hier einem Beschlussvorschlag der regierungstragenden Fraktionen an den mitberatenden Ausschuss für Umwelt und Energie zugestimmt. Dieser sah vor, den Antrag in geänderter Fassung anzunehmen.
Der Ausschuss für Umwelt und Energie befasste sich in der 36. Sitzung am 11. September 2019 mit dem Antrag der Fraktion DIE LINKE und der vorläufigen Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung und Kultur. Im Ergebnis seiner Beratung schloss er sich mit 6 : 2 : 0 Stimmen der vorläufigen Beschlussempfehlung an.
In der 38. Sitzung am 13. September 2019 beschäftigte sich der Ausschuss für Bildung und Kultur abschließend mit dem Antrag und der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt und Energie. Mit 9 : 3 : 0 Stimmen wurde die Ihnen in der Drs. 7/4924 vorliegende Beschlussempfehlung beschlossen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Namen des Ausschusses bitte ich um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Freunde! Liebe Abgeordnete! Es ist jetzt etwas schwierig. Wir sind eigentlich bereits mitten in der Diskussion. Ich wollte eigentlich den trockenen Bericht über die Einsetzung einer Enquete-Kommission einbringen. Ich werde dies trotzdem tun. Berichterstattung ist immer etwas trocken, aber ich werde versuchen, das so unterhaltsam wie möglich zu gestalten.
Der Landtag hat in der 17. Sitzung am 15. Dezember 2016 mit der Drs. 7/698 beschlossen, eine Enquete-Kommission mit dem Titel „Stärkung der Demokratie“ einzusetzen. Die Einsetzung erfolgte gemäß § 17 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Landtags von Sachsen-Anhalt vom 12. April 2016, zuletzt geändert durch den Beschluss des Landtages vom 25. April 2016.
Auftrag der Enquete-Kommission war es, unter Einbeziehung von Sachverständigen und der kommunalen Spitzenverbände Handlungsempfehlungen für den Landtag zu erarbeiten, die eine Grundlage für eine Stärkung der direkten Demokratie in Sachsen-Anhalt auf Landes- und Kommunalebene bieten soll. Dafür sollte die EnqueteKommission zu den im Einsetzungsbeschluss Drs. 7/768 unter den Buchstaben a bis f aufgeführten Fragenkomplexen Stellung nehmen und Empfehlungen erarbeiten.
Laut Einsetzungsbeschluss war die EnqueteKommission aufgefordert, über ihre Arbeit einen Bericht zu erstellen, der spätestens am 1. Dezember 2017 an die Landtagspräsidentin zu übergeben ist. Eine Aussprache über den Bericht sollte auf die Tagesordnung des darauffolgenden Plenums gesetzt werden, was wir heute tun.
Mit dem heute vorliegenden Bericht ist die Enquete-Kommission diesem Auftrag rechtzeitig nachgekommen. Der Bericht wurde in ihrer fünften und letzten Sitzung am 16. Oktober 2017 verabschiedet und der Präsidentin am 14. November 2017 übergeben - ich habe den Bericht dem stellvertretenden Präsidenten übergeben, was praktisch das Gleiche ist - und er liegt dem Plenum heute in der Drs. 7/2078 vor.
Nun zum Gang der Beratung. Die Konstituierung der Enquete-Kommission „Stärkung der Demokratie“ erfolgte unter Beisein der Landtagspräsidentin Frau Brakebusch am 17. März 2017. In dieser Sitzung verständigte sie sich auch über ihre Arbeits- und Vorgehensweise.
Die Koalitionsfraktionen unterbreiteten einen Vorschlag für eine Terminkette für die Abarbeitung der einzelnen Fragenkomplexe und die Erarbeitung des Berichtes. Diese Terminkette wurde dis
kutiert, aber schließlich mit großer Mehrheit gebilligt. Die Enquete-Kommission behielt sich aber vor, Zusatztermine einzuschieben, falls festgestellt wird, dass darüber hinaus weiterer Diskussionsbedarf besteht.
Die Enquete-Kommission verständigte sich des Weiteren darauf, gemäß dem Einsetzungs
beschluss zu jeder Sitzung Vertreter der kommunalen Spitzenverbände in Sachsen-Anhalt einzuladen und ihnen das Rederecht zu erteilen. Zudem sollte stets auch das Ministerium für Inneres und Sport eingeladen werden. Eine Begleitung der Arbeit der Enquete-Kommission durch eine wissenschaftliche Einrichtung wurde für nicht erforderlich gehalten.
In der 2. Sitzung am 12. Mai 2017 beschäftigte sich die Enquete-Kommission im Rahmen eines Fachgesprächs mit der Stellung der Ortschaften im Gefüge des Kommunalverfassungsgesetzes, das heißt mit den Punkten 2 a und 2 b des Einsetzungsbeschlusses. Das Fachgespräch fand in nichtöffentlicher Sitzung statt. Ein Antrag der Fraktion der AfD in der ersten Sitzung, öffentlich zu tagen, wurde bei 3 : 7 : 2 Stimmen abgelehnt.
An diesem Fachgespräch nahmen nach den Vorschlägen der Fraktionen eine Bürgermeisterin, ein Ortsbürgermeister, ein Stadtratsmitglied und ein ehemaliges Mitglied der Kommunalverwaltung in Sachsen-Anhalt sowie ein Vertreter der Kommunalverwaltung der Landeshauptstadt Hannover teil. Auch der Städte- und Gemeindebund Sachsen-Anhalt gab seine Stellungnahme ab.
In der 3. Sitzung der Enquete-Kommission am 16. Juni 2017 wurde ein Fachgespräch zu den Punkten 2 c, 2 d und 2 e des Einsetzungsbeschlusses durchgeführt. Zusammengefasst ging es um das Thema Auskunftsrechte sowohl für Bürgerinnen und Bürger als auch für gewählte Mandatsträgerinnen und Mandatsträger. Dieses Fachgespräch wurde in öffentlicher Sitzung durchgeführt. Der entsprechende Antrag der Koalitionsfraktionen wurde bereits in der 1. Sitzung gestellt und einvernehmlich angenommen.
An diesem Fachgespräch nahmen nach den Vorstellungen der Fraktionen ein Ortsbürgermeister, ein Stadtrat und ein ehemaliges Mitglied der Kommunalverwaltung Sachsen-Anhalt sowie je ein Vertreter des Fachbereiches Verwaltungswissenschaften der Hochschule Harz und der Geschäftsführenden Beratungsgesellschaft für Beteiligungsverwaltung Leipzig mbH teil. Des Weiteren beteiligten sich der Städte- und Gemeindebund Sachsen-Anhalt und der Landkreistag Sachsen-Anhalt mit ihren Stellungnahmen.
Die 4. Sitzung der Enquete-Kommission fand am 18. August 2017 statt. Beratungsgegenstand dieser Sitzung war der Punkt 2 f des Einsetzungs
beschlusses, der sich mit den Quoren bei den Bürgerentscheiden befasst. Auch hierzu wurde ein Fachgespräch durchgeführt, das nach einstimmigem Beschluss auf Antrag der Fraktion der CDU in der vorausgegangenen Sitzung wiederum in öffentlicher Form stattfand.
An diesem Fachgespräch nahmen nach den Vorstellungen der Fraktionen ein Ortsbürgermeister, der Bundesvorstandssprecher des Vereins „Mehr Demokratie e. V.“, ein Politikwissenschaftler der Universität Duisburg/Essen und der Projektmanager des „Programms Zukunft der Demokratie“ bei der Bertelsmann-Stiftung sowie die kommunalen Spitzenverbände Sachsen-Anhalts teil.
Nach Beendigung des Fachgespräches wurde unter dem Punkt „Verschiedenes“ kontrovers über die Durchführung einer zusätzlichen Sitzung der Enquete-Kommission diskutiert. Die Fraktion der AfD vertrat den Standpunkt, dass man sich in den bisherigen Sitzungen noch nicht mit der Demokratisierung auf Landesebene befasst habe. Dieser Meinung konnten sich jedoch die Vertreter der anderen Fraktionen nicht anschließen. Sie sahen keine Notwendigkeit einer weiteren Sitzung. Ein entsprechender Antrag der Fraktion AfD auf die Durchführung einer zusätzlichen Sitzung wurde sodann bei 3 : 7 : 1 Stimmen abgelehnt.
Die Enquete-Kommission verständigte sich daraufhin, dass in der für den 16. Oktober planmäßig vorgesehenen letzten Sitzung die Erarbeitung des Berichtes auf der Tagesordnung stehen soll. Die bis dahin vorliegenden Stellungnahmen der Fraktionen sollten vorgestellt und zum Bericht zusammengeführt werden. Die Koalitionsfraktionen beantragten, für diese Sitzung die Öffentlichkeit herzustellen. Dieser Antrag wurde einstimmig angenommen.
Auf der Tagesordnung der 5. - öffentlichen - Sitzung der Enquete-Kommission am 16. Oktober 2017 stand somit,wie eben erwähnt, die Erarbeitung des Berichtes. Ihr gingen dazu im Vorfeld die gemeinsame Stellungnahme der Koalitionsfraktionen - in einer gemeinsamen Sitzung mit dem Titel „Entwurf Abschlussbericht der Enquete-Kommission ‚Stärkung der Demokratie‘“ erarbeitet - und die Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE zu. Der Enquete-Kommission ebenfalls zugegangen ist ein Vorschlag des Ausschusssekretariats für den Aufbau des Berichts mit dem organisatorischen Teil. Wir danken hier der Ausschussassistentin für die hervorragende Zuarbeit.
Eine Stellungnahme der Fraktion der AfD lag zur letzten Sitzung noch nicht vor. Es wurde aber mitgeteilt, dass ein bereits fertiggestelltes Papier von der Fraktion noch behandelt und bestätigt
werden müsse und der Enquete-Kommission dann umgehend zugeleitet werden soll.
Ich habe versprochen, dass der Bericht etwas trocken sein wird, aber so trocken auch nicht.
Die Koalitionsfraktionen teilten darüber hinaus mündlich mit, dass sie ihre Stellungnahme um einen Punkt erweitern möchten, und zwar im Hinblick auf § 25 des Kommunalverfassungsgesetzes, der die Regelung zum Einwohnerantrag enthält. Die diesbezüglich überarbeitete Stellungnahme ist der Enquete-Kommission im Nachgang der Sitzung zugegangen, ebenso die Stellungnahme der Fraktion der AfD. Zu den vorliegenden Papieren der Koalitionsfraktionen und der Fraktion DIE LINKE hat die Fraktion der AfD in der Sitzung ausführlich mündlich Stellung genommen.
Im Ergebnis ihrer Beratung beschloss die Enquete-Kommission zunächst mit 7 : 0 : 5 Stimmen, die Stellungnahme der Koalitionsfraktionen unter Berücksichtigung der noch einzufügenden Ergänzungen zum Bericht der Enquete-Kommission zu erheben, wobei die zum Zeitpunkt der Sitzung noch nicht vorliegende Stellungnahme der Fraktion der AfD und die Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE als abweichende Meinung gemäß § 17 Abs. 6 der Geschäftsordnung des Landtages dem Bericht angefügt werden sollen.
Danach erfolgte die Endabstimmung über den Bericht inklusive der vorangestellten Einleitung: Demokratie, politische Kultur, Bürgerschaft, und der Übernahme der vom Ausschusssekretariat vorgeschlagenen Gliederung des Berichtes. Mit 10 : 0 : 2 Stimmen wurde dem Bericht mit allen Ergänzungen zugestimmt.
Namens der Enquete-Kommission bitte ich hiermit auch um die Zustimmung im Hohen Haus.
Sehr verehrte Damen und Herren! Ich möchte noch ein paar Worte persönlich loswerden. Wir
haben in den Sitzungen der Enquete-Kommission kontrovers, aber, ich glaube, auch sehr konstruktiv diskutiert, ohne Zweifel. Die Sachverständigen und der Städte- und Gemeindebund haben uns lehrreiche Hinweise gegeben und Aspekte in die Diskussion eingebracht. Am Ende ist es wie vieles in der Demokratie: ein Kompromiss. Ich denke aber, ein guter Kompromiss. Ich hoffe, unsere Arbeit wird in die Neufassung des KVG einfließen.
Ich danke jetzt allen Kolleginnen und Kollegen, die sich so intensiv beteiligt haben. Ich danke dem Ausschusssekretariat. Ich danke allen Mitarbeitern, die uns unterstützt haben, und bitte um Ihre Zustimmung. - Danke schön.