Im Interesse größtmöglicher Transparenz wollen wir die Öffentlichkeit bei Sitzungen aller kommunalen Gremien zur Regel machen, von der nur in besonders zu begründenden Ausnahmen abgewichen werden kann.
Größtmögliche Transparenz wollen wir auch mit der gesetzlichen Festschreibung einer unter bestimmten Umständen verlängerbaren Frist zur Beantwortung von Fragen kommunaler Mandatsträger an die Hauptverwaltungsbeamten, § 45 KVG, erzielen. Hierzu verweist der Bericht der Regierungskoalition auf die kommunalen Hauptsatzungen. Da zeigt sich, dass an diesem Punkt aus der Sicht von Kenia nichts geändert werden soll. Das ist nämlich die gegenwärtige uneinheitliche Rechtslage in den Kommunen.
Es wundert mich aber, ehrlich gesagt, nicht, dass Sie bestimmte Informationen, man könnte auch sagen „Insiderwissen“, lieber nicht preisgeben wollen, sonst könnten Ihnen die Bürger in den Kommunen, zum Beispiel bei Preiskalkulationen von Wasser- und Entsorgungsbetrieben, am Ende doch noch einen Strich durch die Rechnung machen.
Bezeichnenderweise waren es bei den Anhörungen der Enquete-Kommission die Praktiker aus den Kommunen, die das Auskunftsrecht gesetzlich fixiert sehen wollten, so zum Beispiel der von uns benannte Bürgermeister von Bitterfeld-Wolfen, Herr Krillwitz.
Sehr geehrte Damen und Herren! Zusammenfassend möchte ich sagen, dass Sie alle von den übrigen Fraktionen nicht nur den Auftrag der Enquete-Kommission unseres Erachtens unzulässig verkürzt, sondern auch eine große Chance vertan haben, Sachsen-Anhalt zum direktdemokratischen Impulsgeber mit Modellcharakter für Deutschland zu machen.
Sie haben allerdings aufgrund unseres heutigen Gesetzentwurfes die Chance, dies zu korrigieren, indem Sie schlicht und ergreifend unserem Gesetzentwurf für mehr Demokratie in den kommunalen Parlamenten zustimmen. - Vielen Dank für Ihre geschätzte Aufmerksamkeit.
Jetzt füge ich zum Schluss, da ich dafür ein wenig Redezeit herausgeholt habe, noch etwas an. In der letzten Plenarsitzung unseres Landtages wurde groß gefeiert, dass die AfD-Fraktion nicht in der Lage war, mit abzustimmen,
was Sie alles an Unfug erzählt haben und was von der Presse vor allen Dingen an Unfug weiter berichtet wurde.
Als dieser Antrag hier gestellt wurde, habe ich den anderen Antrag zurückgenommen; denn über den anderen Antrag ist in der letzten Plenarsitzung gar nicht abgestimmt worden. Bei einem Gesetz gibt es immer eine zweite Abstimmung. Abstimmen lassen hat der Herr Präsident damals lediglich über die Behandlung in einem Ausschuss, was satzungsgemäß möglich ist, aber nicht bedeutet, dass der Antrag von der Tagesordnung verschwindet.
Wir haben die Zwischenzeit genutzt, haben unseren Antrag komplett mit allen Forderungen neu gestellt; die habe ich heute auch noch mal begründet, und Sie haben die Ehre und die Möglichkeit, hier darüber abzustimmen.
Allerdings: Eine Information war falsch. Da, muss ich sagen, haben Sie wahrscheinlich die Satzung und die Geschäftsordnung des Landtages nicht im Kopf, obwohl Sie seit zig Jahren in dem Parlament sitzen. Sie hätten bei der Kommentierung wissen müssen, dass das nicht die Abstimmung des Landtages über unseren damaligen Antrag war. Das haben Sie schlichtweg nicht gewusst. - Danke.
Danke, Herr Farle. - Ich will jetzt bloß zur Klarheit sagen: Herr Farle wies darauf hin, dass der Gesetzentwurf, über den er soeben sprach, von der AfD-Fraktion zurückgezogen worden ist und in gewisser Weise durch den jetzt eingebrachten ersetzt worden ist. Ansonsten hätten wir zweifellos in der zweiten Beratung heute über diesen Gesetzentwurf abgestimmt.
Ich will vielleicht noch eine Bemerkung machen: In den sozialen Netzwerken ist mir seitens eines AfD-Abgeordneten vorgeworfen worden, ich hätte die Abstimmung in tückischer Art und Weise gefälscht, weil ich zwischen der Abstimmung über die Überweisung dieses Gesetzentwurfes an sich und an einen Ausschuss unterschieden habe. Ich will nur kurz darauf hinweisen: Das muss man tun, weil es ein Sondermehrheitsquorum für diese Überweisung gibt, nämlich 24 Stimmen. Das ist etwas anderes, als die Mehrheit für einen bestimmten Ausschuss zu bekommen. Deswegen müssen beide Abstimmungen getrennt werden, vor allen Dingen, wenn er von einer Fraktion eingebracht wird. Das vielleicht noch einmal zur Interpretation dessen.
Wir kommen nun zur Debatte. Es ist eine Dreiminutendebatte zu dem vorgelegten Gesetzentwurf vereinbart worden. Die Landesregierung hat den Verzicht auf einen Redebeitrag angekündigt. Ich entnehme der Miene des Ministers des Inneren, dass es dabei bleibt. Deswegen spricht nunmehr für die SPD-Fraktion die Abg. Frau Schindler. Bitte sehr.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Schüler in der Schule müssen wiederholen, um zu lernen. Bei Ihnen, den Kollegen von der AfD, scheint auch Wiederholung nicht zum Nachdenken anzuregen.
Denn zu der Beratung des Abschlussberichtes in der Enquete-Kommission meldeten Sie als AfDFraktion Beratungsbedarf an. Eine Woche später legten Sie dann den von Ihnen zitierten Gesetzentwurf vor, wobei ich bezweifle, dass das, was uns hier in der letzten Sitzung vorgelegen hat, als „Gesetzentwurf“ bezeichnet werden kann. Wahrscheinlich stimmten Sie auch in dieser Kenntnis diesem dann nicht zu bzw. noch nicht mal der Überweisung in einen Ausschuss zu. Vielleicht hatten Sie ja eben auch noch mal Beratungsbedarf, wie Sie es jetzt gesagt haben.
Die Absurdität zeigt sich heute in der Begründung, die Sie, Herr Farle, genannt haben. Sie reden lang und breit in Ihren Ausführungen von der Streichung eines § 21 der Kommunalverfassung. Sehen Sie sich bitte Ihren Gesetzentwurf an, den Sie uns heute vorlegen; darin ist nämlich die Streichung dieses § 21 gar nicht mehr vorgesehen. Das war in Ihren Überlegungen in dem letzten Entwurf drin, diesmal leider nicht mehr.
Wir lassen Ihnen das auch beim zweiten Mal nicht durchgehen. Wir bleiben bei unserem Fahrplan, den wir hier im Parlament schon mehrfach verkündet haben. Wir haben im nächsten Tagesordnungspunkt den Bericht der Enquete-Kommission. Die Kommission gibt Hinweise für die Änderung der Kommunalverfassung. Das Innenministerium arbeitet an einem Gesetzentwurf, der in Kürze auch das Parlament erreichen wird. Wir werden uns dann in die Beratungen dieses Gesetzentwurfes einbringen. Ihren Gesetzentwurf können wir deshalb auch nur wieder ablehnen. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Getreu dem Sprichwort „Aller guten Dinge sind drei“ werden wir heute nun erneut mit einem Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zur Änderung des Kommunalverfassungsgesetzes konfrontiert.
dieses Sprichwort garantiert aber keine Punktlandung. Sie haben wiederum nur eine halb fertige Vorlage abgeliefert, indem Sie, wie bisher, einzelne in der Enquete-Kommission erörterte Punkte in Gesetzesform gießen und ständig nur nachbessern.
Das hat auch die Einbringungsrede gezeigt; denn wir alle haben hier den Eindruck gehabt, Sie reden eigentlich schon zum nächsten Tagesordnungspunkt.
Offensichtlich sehen Sie jedoch, anders als meine Fraktion, keine Notwendigkeit, das Kommunalverfassungsgesetz an vielen weiteren Punkten weiterzuentwickeln.
Inhaltlich hat sich an Ihrem erneuten Gesetzentwurf nicht viel geändert. Sie sind und bleiben Demokratiefeinde.
Während in anderen Bundesländern im Rahmen von Kommunalverfassungsreformen aus Bürgeranträgen Einwohneranträge werden, wollen Sie einen Schritt zurück machen, und das alles, meine Damen und Herren, auch noch unter dem Deckmantel „Stärkung der Demokratie“. Eines ist hier ganz klar festzustellen: Nur die umfangreiche Beteiligung der Einwohnerschaft ist eine Stärkung des Demokratiegebots.
Erstaunt war ich, dass Sie offensichtlich davon ausgehen, dass Ortschaftsräte geheime Sitzungen abhalten. Dass Sie die Systematik des Gesetzes nicht verstehen, ist mir seit der im letzten Plenum beantragten Streichung der Begriffsbestimmung in § 21 Abs. 1 KVG hinlänglich bekannt. Folgerichtig wollen Sie deshalb die Ortschaftsräte in § 52 Abs. 1 KVG erwähnt haben. Dies ist aber völlig überflüssig; denn nach § 81 Abs. 4 KVG LSA gelten für die Ortschaftsräte die Vorschriften über die Gemeinderäte und für das Verfahren im Ortschaftsrat die Vorschriften über das Verfahren im Gemeinderat bis auf ein paar aufgeführte Ausnahmen entsprechend.
Nun ja, Ihr Ansinnen reiht sich ein in Ihre Verkündung vor dem letzten Plenum, zukünftig eine Direktwahl von Oberbürgermeistern erreichen zu wollen,