Protocol of the Session on November 23, 2017

obwohl auch dies bereits Gesetzeslage ist.

(Beifall bei der LINKEN - Widerspruch bei der AfD)

Wir lehnen den Gesetzentwurf ab.

Herr Poggenburg, haben Sie eine Frage oder eine Intervention?

(Zuruf von André Poggenburg, AfD)

- Dann haben Sie das Wort.

Es war eine falsche Angabe. Ich habe natürlich nicht gesagt, dass die Oberbürgermeister direkt gewählt werden sollen. Das war eine falsche Presseangabe.

(Unruhe)

Die haben wir auch sofort korrigieren lassen.

(Widerspruch und Lachen)

Aber es ist schön, wie populistisch Sie jetzt versuchen, den Fehler eines Mitarbeiters in der Pressestelle auszuschlachten;

(Zurufe)

das zeigt genau Ihr Bild. - Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD - Unruhe)

Damit können wir in der Debatte fortfahren. Ich sehe auch keine Reaktion seitens der Frau Buchheim. - Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht der Abg. Herr Meister. Herr Meister, Sie haben das Wort.

Danke, Herr Präsident. - Die Frage bleibt aber offen, welche Direktwahl Sie denn jetzt einführen wollen; das ist mir nicht so ganz klar geworden.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ausgehend vom Koalitionsvertrag haben sich die Regierungsfraktionen die Weiterentwicklung der Kommunalverfassung in ihren Arbeitsplan geschrieben. In dieser Arbeit fahren wir seit Beschluss des Koalitionsvertrages stetig fort; die Gespräche laufen.

Im Jahr 2018 wird der parlamentarische Teil des Gesetzgebungsverfahrens so laufen wie angekündigt. Es ist sinnvoll, alle Änderungswünsche, die in Bezug auf das KVG bestehen, in dieses Verfahren einfließen zu lassen, zumindest dann, wenn man es ernst meint.

Daran, ob das Handeln der Antragsteller von ebenso ernsthaftem Bemühen getragen ist, hat es nicht nur in diesem Hause berechtigte Zweifel gegeben. Ich meine, dass es sich langsam um eine Peinlichkeit handelt: Es ist wirklich das dritte Mal, dass die AfD eine Änderung des KVG beantragt, die dann zurückgezogen wird. Dann kommt etwas Neues. Danach bezieht man sich auf die alte Begründung, weil der Redner nicht bemerkt hat, dass der Punkt abgesetzt worden ist, von dem er ursprünglich ausgegangen ist. In der Enquete-Kommission wurde der Schlussbericht nicht vorgelegt.

(André Poggenburg, AfD: Falsch!)

Bei der Überweisung des Gesetzes hebt niemand die Hand. Und dann stellt man sich hier hin und sagt, es sei eine Unzulänglichkeit der Koalitionsfraktionen.

Man mag ja einiges an Kritik äußern. Aber dass Sie an diesem Punkt nicht in Sack und Asche gehen und sagen, wie wir das gemacht haben, ist wirklich ganz blöd gelaufen, wir haben das nicht so richtig ernst genommen, das kann ich nicht verstehen.

(Zustimmung bei der CDU und bei der SPD)

Ich will das Agieren, also den nachlässigen Umgang damit, nicht weiter thematisieren. Sie müssen sich letztlich damit befassen. Wenn Sie mit solchen Initiativen wirklich ernst genommen werden wollen, dann müssen Sie das in anderer Art und Weise anfassen.

(André Poggenburg, AfD: In Ihrer Art und Weise?)

Wenn das Gesetz eingebracht wird, dann würde es Sinn machen, Änderungsanträge zu stellen und sich entsprechend auszutauschen und nicht jeden Monat eine Dreiminutendebatte zu irgendeinem Teilaspekt zu führen, der ausschließlich Ihre Schwierigkeiten in der Geschäftsordnungslage darlegt.

(Zustimmung bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Zum Antrag selbst. Natürlich ist es legitim, wenn sich eine Oppositionspartei bei einer Änderung der Kommunalverfassung ein Stückchen herauspickt und das in den Landtag einbringt. Bitte schön, wenn das so sein soll.

Aber es ist genauso legitim, wenn die Koalitionsfraktionen mit der anfangs beschriebenen Ernsthaftigkeit einen anderen Weg wählen. Wir wollen die vielfältigen Änderungswünsche - es sind relativ viele -, die über die Punkte, die Sie ändern wollen, hinausgehen, zusammen mit den Ergebnissen der Enquete-Kommission ernsthaft diskutieren, um so zu Lösungen zu kommen. Wir wollen abwägen, mit welchen Änderungen bestimmte Ziele erreicht werden können. Diesbezüglich gibt es vielfältige Möglichkeiten, die wir entsprechend angehen werden.

Den nunmehr vorgelegten Gesetzentwurf lehnen wir ab. - Danke.

Herr Farle hat sich gemeldet. - Herr Farle, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der § 21 Abs. 2, den Sie in unserem heu

te vorgelegten Gesetzentwurf vermisst haben, beinhaltet genau das, was ich vorgetragen habe, nämlich wer Bürger einer Kommune ist. Diese Vorschrift musste in unserem Gesetzentwurf nicht noch einmal angesprochen werden, weil es sich um die Legaldefinition des § 21 Abs. 2 handelt, die wir nicht verändern wollen. Das ist der erste Punkt.

(Zurufe von Christina Buchheim, DIE LIN- KE, und von Verena Schindler, SPD)

Herr Farle, wir haben jetzt folgendes Problem: Sie können sich melden, Sie können fragen und Sie können intervenieren.

(Robert Farle, AfD: Das ist eine Zwischen- intervention zu Herrn Meister!)

- Ja. Sie sprechen aber jetzt offensichtlich zu einer Rede, die vorher gehalten worden ist. Derjenige, der sich in Bezug auf eine Rede meldet, muss sich auf diese Rede beziehen und nicht auf eine andere Rede. Jetzt können Sie das noch mal machen.

Ich beziehe mich genau auf die Rede, die gerade gehalten wurde. Die Darstellung von Herrn Meister war falsch. Was hier passiert ist, war ganz einfach: Es fand eine Abstimmung statt. Darauf ist er eingegangen, deswegen der Bezug. Die Abstimmung, die hier im Parlament beim letzten Mal durchgeführt worden ist, an der wir nicht teilgenommen haben, war lediglich die Abstimmung über die Behandlung unseres ersten Gesetzentwurfs in einem Ausschuss. An der Abstimmung haben wir nicht teilgenommen. Heute wäre unser erster Gesetzentwurf wieder auf die Tagesordnung gekommen und wir hätten darüber abstimmen können.

Diesen Gesetzentwurf hat unsere Fraktion zurückgezogen und sie hat einen wesentlich umfassenderen Gesetzentwurf vorgelegt, in dem alle wichtigen Initiativen enthalten sind, die in unserem Positionspapier zu finden sind und die in der Enquete-Kommission noch behandelt werden. Das war die Realität. Darauf habe ich mich bezogen und daran ist nichts Falsches gewesen. Es ist auch nichts falsch dargestellt worden. Wir haben es richtig dargestellt. Nehmen Sie das bitte zur Kenntnis.

(Zustimmung bei der AfD)

Ich möchte darauf kurz reagieren. Halten Sie diese Prozedur, die Sie gerade selbst dargelegt haben, für eine ordentliche Arbeit eines Landes

gesetzgebers? - Genau so war es. Sie bringen den Gesetzentwurf ein, haben vermutlich gar nicht begriffen, worum es bei dieser Abstimmung ging. Ich weiß nicht, ob Sie im Raum waren.

Es ist immer so: Es findet eine erste Lesung statt, dann wird der Gesetzentwurf, wenn eine Mehrheit zustande kommt, also 24 Stimmen, an den Ausschuss überwiesen und dann kommt es zur zweiten Lesung. Das ist das übliche Verfahren.

Das haben Sie versäumt. Sie hätten den Gesetzentwurf mit Ihren eigenen Stimmen an den Ausschuss überweisen können, wenn auch Ihre abtrünnigen Kollegen dafür gestimmt hätten. Das ist nicht erfolgt. Dann ziehen Sie den Entwurf zurück und bringen einen neuen Gesetzentwurf ein, der andere Dinge regelt und der jetzt die große Weisheit ist. Aber vorher war der andere Gesetzentwurf die große Weisheit. Ich meine, das ist kein ordentliches Verfahren. So macht man es nicht.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Es gibt keine weiteren Fragen. - Ich will noch einmal darauf hinweisen: Das, was ich eben Herrn Farle gesagt habe, hatten wir schon des Öfteren. Interventionen und Fragen dürfen sich nur auf das beziehen, was derjenige gesagt hat, der am Pult steht, und nicht auf andere Interventionen und nicht auf andere Redebeiträge; denn sonst kommen wir völlig durcheinander.

Jetzt hat der Abg. Herr Krull für die CDU-Fraktion das Wort.Bitte sehr.

Sehr geehrter Landtagspräsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren des Hohen Hauses! Heute präsentiert uns die AfD-Fraktion ihre Vorschläge zur Änderung der Kommunalverfassung des Landes Sachsen-Anhalt. Man könnte auch sagen: Klappe, die Zweite.

Wie bei der Einsetzung der Enquete-Kommission benötigt die AfD-Landtagsfraktion einen zweiten Anlauf, um ihr Vorhaben vorzustellen. Ob dies erfolgreich sein wird, daran darf ich, glaube ich, nach den bisherigen Wortmeldungen Zweifel haben.

Positiv vermerke ich, dass sich die Inhalte des Minderheitsvotums der AfD aus der EnqueteKommission umfassend in diesem Antrag wiederfinden. Im nächsten Tagesordnungspunkt werden wir uns mit den Ergebnissen der Enquete-Kommission beschäftigen. Ich freue mich bereits auf die Ausführungen des Kommissionsvorsitzenden Andreas Schumann und unseres Obmannes Daniel Szarata zu diesem Thema.

Negativ ist, dass auch der heute vorliegende Gesetzentwurf wenig durchdacht erscheint. Bevor ich auf einzelne Regelungen eingehe, verweise ich auf das Oktoberplenum. Schon damals wurde von verschiedenen Rednerinnen und Rednern deutlich gesagt, wann der falsche Zeitpunkt zur Einbringung eines Gesetzentwurfes ist. Offensichtlich haben Sie diesbezüglich nichts dazugelernt.