Protocol of the Session on October 27, 2017

Auch auf diese Zwischenintervention antworte ich gern.

(Heiterkeit und Zurufe bei der AfD)

Ich wollte Sie nicht belästigen, sondern ich bewerte Ihr Vorgehen eigentlich als einen Beweis dafür, wie wenig ernst Sie die Diskussion in diesem Hause nehmen,

(Beifall bei der AfD - Zurufe von Dr. Katja Pähle, SPD, und von Cornelia Lüddemann, GRÜNE)

und dass es Ihnen in keiner Weise um die Sorgen und Probleme der Bürger geht; ansonsten würden Sie nicht mit solchen Kamellen ankommen. - Danke.

(Beifall bei der AfD)

Wir beenden die Debatte und kommen zum Abstimmungsverfahren.

(Daniel Roi, AfD: Wir stimmen eurem An- trag trotzdem zu! - Zuruf von Dr. Falko Gru- be, SPD)

- Ich bitte um mehr Ruhe. Der Endlauf in diesem Tagesordnungspunkt ist angesagt.

Wir kommen nun zum Abstimmungsverfahren. Ich konnte nicht wahrnehmen, dass eine Überweisung in einen Ausschuss vorgenommen werden soll. Somit stimmen wir direkt über den Antrag in Drs. 7/1995 der AfD-Fraktion ab. Wer für diesen Antrag ist, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist die AfD-Fraktion. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen und Teile der Fraktion DIE LINKE. Wer enthält sich der Stimme?

(Matthias Büttner, AfD: Der andere Teil!)

Das ist der Rest der Fraktion DIE LINKE. Damit hat der Antrag der AfD-Fraktion in Drs. 7/1995 keine Zustimmung erhalten.

Wir stimmen jetzt über den Alternativantrag der Fraktion DIE LINKE in Drs. 7/2028 ab. Wer für diesen Antrag ist, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Fraktion DIE LINKE und die AfD-Fraktion. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen.

(André Poggenburg, AfD: Auszählen!)

Gibt es den konkreten Antrag, dass wir auszählen?

(André Poggenburg, AfD: Ja! - Siegfried Borgwardt, CDU: Das reicht, glaub es!)

- Dann frage ich noch einmal: Wer für den Antrag der Fraktion DIE LINKE stimmt, den bitte ich um das Handzeichen.

(Matthias Büttner, AfD: Am besten nament- lich abstimmen! - Markus Kurze, CDU: Bringt die Zähler nicht durcheinander! - Minister Marco Tullner: Die Koalitionsmehr- heit steht, Leute, macht euch keine Hoff- nung!)

Wer stimmt dagegen?

(Markus Kurze, CDU: Ihr müsst die hinter euch auch mitzählen!)

Der Vollständigkeit halber frage ich noch nach den Enthaltungen. - Sehe ich nicht. Das Stimmverhältnis sieht wie folgt aus: 30 haben dafür gestimmt und 37 haben dagegen stimmt. Somit hat auch dieser Antrag keine Mehrheit erhalten.

(André Poggenburg, AfD: Die GRÜNEN haben da mitgemacht!)

Dann stimmen wir jetzt über den Antrag der Koalitionsfraktionen in Drs. 7/2029 ab. Wer für diesen Antrag ist, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer stimmt dagegen? Keiner. Enthaltungen? - Die Fraktion DIE LINKE und die AfD-Fraktion. Demzufolge hat der Antrag der Koalitionsfraktionen die Zustimmung erhalten.

Damit ist der Tagesordnungspunkt 17 erledigt. Wir kommen zu dem letzten Tagesordnungspunkt.

Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 18

Kleine Anfragen für die Fragestunde zur 17. Sitzungsperiode des Landtages von Sachsen-Anhalt

Fragestunde mehrere Abgeordnete - Drs. 7/2011

Gemäß § 45 der Geschäftsordnung des Landtages findet in jeder im Terminplan festgelegten Sitzungsperiode eine Fragestunde statt.

Es liegen Ihnen, meine sehr verehrten Damen und Herren, in der Drs. 7/2011 sieben Kleine Anfragen für die Fragestunde vor.

Ich rufe auf

Frage 1 Datenschutzbeauftragte/r in Praxen der Gesundheitsberufe und der anderen freien Berufe unter neun Beschäftigte

Der Abg. Olaf Meister von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wird die Frage stellen. Herr Meister, Sie haben das Wort.

Danke, Herr Präsident. Es ist noch etwas unruhig, aber ich versuche es trotzdem.

Ab Mai 2018 gilt in Deutschland die EU-Datenschutzverordnung. Praxisbetriebe, insbesondere Physiotherapeuten und Logopäden, werden derzeit durch Informationen verunsichert, dass ihre umfangreiche Verarbeitung von Gesundheitsdaten zukünftig eine Bestellung eines Datenschutzbeauftragten notwendig machen würde.

Das Bayerische Landesamt für Datenschutz verneint eine solche Notwendigkeit. Von andere Seiten gibt es dazu andere Aussagen. Vor diesem Hintergrund stelle ich die nachfolgende Frage.

Ich frage die Landesregierung:

1. Löst das Inkrafttreten der ab Mai 2018 gelten

den EU-Datenschutzgrundverordnung (DS- GVO) eine Bestellpflicht für einen Datenschutzbeauftragten in Praxen der Gesundheitsberufe und der anderen freien Berufe unter neun Beschäftigten aus?

2. Wenn nein, gibt es weiterführende Regelun

gen, die trotz einer Beschäftigtenzahl unter neun Personen eine Bestellpflicht für einen Datenschutzbeauftragten auslösen können?

Für die Landesregierung antwortet der Minister für Inneres und Sport Holger Stahlknecht. Herr Minister, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Datenschutzverordnung, die im Mai 2018 vollumfänglich in Kraft treten wird, löst keine Bestellungspflicht für einen Datenschutzbeauftragten in Praxen der Gesundheitsberufe unter neun Beschäftigten aus.

Dieses Ergebnis folgt aus Artikel 37 der Datenschutz-Grundverordnung. Auch die auf den ersten Blick einschlägige Regelung von Artikel 37 Abs. 1 Buchstabe c löst keine solche Pflicht aus, weil die in der Tat sensiblen Patientendaten nicht zur umfangreichen Kerntätigkeit einer medizinischen Praxis gehören.

Bei den Angeboten medizinischer Praxen geht es um die Behandlung, Heilung oder Linderung physischer oder psychischer Beschwerden. Die dabei erhobenen Daten sind im Vergleich zur medizinischen Behandlung nur Nebenzweck und dienen der späteren Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen oder den Privatpatienten.

Anders ist die Bewertung bei freien privatärztlichen Verrechnungsstellen. Hierbei steht nicht mehr die medizinische Versorgung des Patienten im Vordergrund, sondern die automatisierte Abrechnung der erbrachten ärztlichen Leistungen anhand von Leistungsverzeichnissen.

Der damit verbundene umfangreiche Umgang mit Adress- und Diagnosedaten der Patienten ist Kernbeschäftigung der Mitarbeiter in einer privatärztlichen Verrechnungsstelle. Diagnosen und Therapien sind sensible Gesundheitsdaten, die nach Artikel 9 der Datenschutz-Grundverordnung besonderen Schutz genießen.

Der Umgang mit diesen sensiblen Gesundheitsdaten in einer Abrechnungsstelle dient der Honorarliquidation. Diese automatisierte Datenverarbeitung ist damit unmittelbar Hauptzweck und löst ab einer Größe von zehn Mitarbeitern die Bestellung eines externen oder internen Datenschutzbeauftragten aus.

Die Schlüsselzahl von in der Datenverarbeitung tätigen Personen, auf die Frage 2 abstellt, ist nicht allein entscheidungsfähig für die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten. Die Anzahl von zehn oder mehr mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigten Arbeitnehmern ist nach § 38 des am

25. Mai 2018 in Kraft tretenden Bundesdatenschutzgesetzes nur ein Kriterium für die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten im nichtöffentlichen Bereich.

§ 38 des Bundesdatenschutzgesetzes ist aber aufgrund des ausdrücklich erwähnten Verweises auf Artikel 37 Abs. 1 Buchstabe b oder c der Europäischen Datenschutzgrundverordnung mit in diesem Zusammenhang zu lesen. Die umfangreiche automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten muss nach Vorgaben des Europarechts aber immer die Kerntätigkeit des Unternehmens sein.