Drs. 7/1512 in der 28. Sitzung des Landtages am 20. Juni 2017 federführend in den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration sowie zur Mitberatung in den Ausschuss für Finanzen überwiesen.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll dem Zweiten Änderungsstaatsvertrag zum Gemeinsamen Krebsregister, der im Zeitraum vom 29. März 2017 bis zum 2. Mai 2017 von den sechs Ländern unterzeichnet wurde, zugestimmt werden.
Neben der in Artikel 1 enthaltenen Zustimmung enthält der Gesetzentwurf im Artikel 2 eine Regelung zur inhaltlichen Umsetzung des Staatsvertrages. Demnach erfolgt durch die Meldebehörden die Übermittlung bestimmter Daten von Personen an die Vertrauensstelle halbjährlich nach Artikel 3 Abs. 5 und 6 des Staatsvertrages.
Artikel 3 des Gesetzentwurfes enthält eine redaktionelle Anpassung des § 27a Abs. 1 des Gesundheitsdienstgesetzes Sachsen-Anhalt vom
Der federführende Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration hat sich erstmals in seiner 14. Sitzung am 16. August 2017 mit dem Gesetzentwurf befasst.
Dem Ausschuss lag dazu eine Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes mit Empfehlungen zur Änderung des Gesetzentwurfes vor. Die Änderungen wurden zuvor mit dem Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration abgestimmt. Die Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes wurde vom Ausschuss übereinstimmend zur Beratungsgrundlage erklärt.
Nach der Beratung wurde der Gesetzentwurf der Landesregierung in der vom Gesetzgebungs- und Beratungsdienst vorgelegten Fassung einstimmig als vorläufige Beschlussempfehlung verabschiedet und dem mitberatenden Ausschuss für Finanzen zugeleitet.
Dieser hat über den Gesetzentwurf und die vorläufige Beschlussempfehlung in der 25. Sitzung, die ebenfalls am 16. August 2017 stattfand, beraten. Im Ergebnis der Beratung stimmte der Ausschuss für Finanzen der vorläufigen Beschlussempfehlung einstimmig zu.
Die abschließende Beratung des federführenden Ausschusses für Arbeit, Soziales und Integration fand in der 15. Sitzung am 13. September 2017 statt. Hierzu lag ihm die Beschlussempfehlung des mitberatenden Ausschusses für Finanzen vor, die - wie eben erwähnt - eine Zustimmung zur vorläufigen Beschlussempfehlung vorsah.
Der Ausschuss verabschiedete den Gesetzentwurf in der Fassung der vorläufigen Beschlussempfehlung einstimmig als Beschlussempfehlung an den Landtag.
Sehr geehrte Damen und Herren! Die Beschlussempfehlung liegt dem Plenum heute in der Drs. 7/1888 zur Verabschiedung vor.
Vielen Dank, Frau Dr. Späthe. - Auch zu diesem Beratungsgegenstand wurde vereinbart, keine Debatte zu führen. Somit können wir in das Abstimmungsverfahren zur Drs. 7/1888 eintreten.
Zunächst erfolgt die Abstimmung über die selbstständigen Bestimmungen. In Anwendung des § 32 Abs. 2 GO.LT schlage ich vor, über die Bestimmungen in der vorliegenden Beschlussempfehlung in ihrer Gesamtheit abzustimmen. Verlangt ein anwesendes Mitglied eine getrennte Abstimmung? - Das sehe ich nicht. Dann können wir über die Bestimmungen in ihrer Gesamtheit abstimmen.
Wer den Bestimmungen in ihrer Gesamtheit seine Zustimmung gibt, den bitte ich um sein Kartenzeichen. - Das ist zwar zögerlich, aber es werden immer mehr. Das ist, soweit ich das überblicken kann, das gesamte Haus. Wer stimmt dagegen? - Niemand. - Wer enthält sich der Stimme? - Die zwei fraktionslosen Mitglieder enthalten sich der Stimme. Damit wurde den Bestimmungen in ihrer Gesamtheit zugestimmt.
Wir kommen nunmehr zur Abstimmung über die Artikelüberschriften und die Gesetzesüberschrift. Die Gesetzesüberschrift lautet: Gesetz zum Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über das Gemeinsame Krebsregister der Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und der Freistaaten Sachsen und Thüringen.
Wer den Artikelüberschriften und der Gesetzesüberschrift seine Zustimmung gibt, den bitte ich ebenfalls um das Kartenzeichen. - Das sind alle Fraktionen und ein fraktionsloses Mitglied. Wer stimmt dagegen? - Das ist niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Auch niemand. Damit wurde den Artikelüberschriften und der Gesetzesüberschrift zugestimmt.
Somit kommen wir zur Abstimmung über das Gesetz in seiner Gesamtheit. Wer dem Gesetz in seiner Gesamtheit zustimmt, den bitte ich ebenfalls um das Kartenzeichen. - Das sind wiederum alle Fraktionen und ein fraktionsloses Mitglied. - Wer stimmt dagegen? - Niemand. Wer enthält
sich der Stimme? - Auch niemand. Damit ist das Gesetz beschlossen worden und der Tagesordnungspunkt 5 erledigt.
Wir steigen nunmehr in eine 60-minütige Mittagspause ein. Wir haben zwar schon etwas zeitlichen Vorlauf, aber ich bitte Sie trotzdem, wieder pünktlich hier zu erscheinen, das heißt, sich um 12:50 Uhr wieder im Plenarsaal einzufinden. - Vielen Dank und guten Appetit.
Ich bitte darum, die Plätze einzunehmen, sodass wir wie angekündigt in unserer Tagesordnung fortfahren können.
Systematisch betriebene Einschränkung der Freiheitsrechte des deutschen Bürgers durch die Bundesregierung
Die Redezeit beträgt zehn Minuten je Fraktion. Die Landesregierung hat ebenfalls eine Redezeit von zehn Minuten. Es wurde folgende Reihenfolge vereinbart: AfD, SPD, LINKE, GRÜNE, CDU.
Zunächst hat die Antragstellerin, die Fraktion der AfD, das Wort. Dies realisiert der Abg. Herr Farle. Herr Farle, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die AfD hat am vergangenen Sonntag ein historisches Wahlergebnis erzielt: 12,6 % auf der Bundesebene, auf Anhieb als drittstärkste Kraft im Deutschen Bundestag, 19,6 % in Sachsen-Anhalt und damit zweitstärkste Kraft im Land und insgesamt 93 Sitze im Bundestag,
wenn man den Sitz von Frauke Petry abzieht, die unsere Fraktion und vor allem ihre Wähler verraten hat.
Wenn man sich die Frage stellt, warum die AfD soviel Zustimmung erfährt, dann gibt es darauf eine einfache Antwort: Die Politik der großen Koalition war so grottenhaft schlecht, dass sie dafür abgestraft wurde und auch abgestraft werden musste.
CDU/CSU und SPD haben historische Verluste erzielt, die SPD sogar den niedrigsten Wert der Nachkriegsgeschichte. Das, meine Damen und Herren, freut uns.
Eine der Ursachen des Wahldebakels für die etablierten Parteien war der fortschreitende Demokratieabbau, der durch Heiko Maas, den Demokratiezerstörungsminister, vorangetrieben wurde. Unter dem populistischen Vorwand, Hetze im Internet zu bekämpfen, veranlasste Herr Maas das sogenannte Netzwerkdurchsetzungsgesetz, das von der großen Koalition buchstäblich in letzter Minute im Bundestag durchgepeitscht wurde.
Bezeichnenderweise ist der Bundestag das erste Parlament überhaupt, das ein solches Gesetz zur Knebelung der sozialen Netzwerke verabschiedet hat. Bereits im Vorfeld haben sieben von zehn Sachverständigen dieses Netzwerkdurchset
Dennoch stimmten auf der letzten Sitzung des Bundestages vor der Sommerpause Union und SPD gegen die Stimmen der LINKEN und bei Enthaltung der GRÜNEN für dieses Überwachungsgesetz, das man als reines Zensurgesetz einschätzen muss. Dieses Gesetz wurde entworfen, um die Betreiber sozialer Netzwerke wie Facebook, Twitter und YouTube zu zwingen, entschlossener gegen sogenannte Hasskommentare, Hetze und Verleumdung im Netz vorzugehen. Aber dies war nur ein Vorwand. In Wahrheit ging es darum, missliebige Meinungen zu bekämpfen und zu unterdrücken. Denn für dieses Gesetz gibt es objektiv keinen Regelungsbedarf.
Strafbare Hasskommentare werden bereits erfolgreich geahndet, und zwar auf Grundlage des StGB und durch die Strafverfolgungsbehörden; aber genau die werden mit dem Gesetzeswerk ausgehebelt.
Die Betreiber sozialer Netzwerke müssen erstens künftig einen Ansprechpartner für Gerichte und Strafverfolger in Deutschland benennen und zweitens von Nutzern gemeldete offensichtlich rechtswidrige Inhalte binnen 24 Stunden löschen oder sperren.
Nur, meine Damen und Herren, was sind denn offensichtlich rechtswidrige Inhalte? Muss das nicht ein Gericht entscheiden? Genau diese Entscheidung wird aus der regulären Justiz ausgelagert und an private Firmen übertragen. Nicht so offensichtlich rechtswidrige, aber doch rechtswidrige Inhalte müssen innerhalb von sieben Tagen entfernt werden oder in komplizierten Fällen zur Beurteilung an eine anerkannte Einrichtung der regulierten Selbstregulierung übergeben werden.
Das heißt, künftig soll eine private Spitzeleinrichtung entscheiden, und nicht mehr die Justiz, was rechtswidrig ist und was nicht und was gelöscht
werden kann und was nicht. Gegründet, ausgestattet und betrieben wird diese Spitzeleinrichtung von den Unternehmen selbst. Im Ergebnis werden also börsennotierte Unternehmen Aufgaben übernehmen, die eigentlich in den ausschließlichen Zuständigkeitsbereich der Justiz fallen.
Herr Farle, ein kurzer Hinweis. Uns ist hier vorne ein Fehler unterlaufen. Und zwar ist Ihnen aus Versehen eine Redezeit von 15 Minuten eingeräumt worden anstatt einer zehnminütigen Redezeit. Das heißt, wenn die Anzeige fünf Minuten erscheint, ist Ihre Redezeit zu Ende. Jetzt können Sie weitermachen.