Die Einstiegsämter für die Lehrkräfte mit einer Lehrbefähigung nach DDR-Recht an Gymnasien, berufsbildenden Schulen und Förderschulen werden gestrichen. Die Betroffenen werden von der Besoldungsgruppe A 12 in die Besoldungsgruppe A 13 übergeleitet.
Diskussionen finden noch zu den sogenannten Ein-Fach-Lehrerinnen und Ein-Fach-Lehrern statt. Der Ausgang ist offen; das werden wir sehen.
Natürlich werden wir in den zuständigen Ausschüssen die Interessenvertreter der Beamtengruppen anhören und ihnen die Möglichkeit zur Stellungnahme und uns die Möglichkeit zur Detaildiskussion geben. Der Gesetzentwurf sollte zur weiteren Beratung an die zuständigen Ausschüsse überwiesen werden. - Danke schön.
Vielen Dank, Herr Abg. Meister. Es gibt keine Anfragen. - Für die CDU-Fraktion spricht die Abg. Frau Feußner. Sie haben das Wort. Bitte.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Entwurf der Landesregierung ist eine gute, aber auch schon lange überfällige Initiative, die, wie Herr Knöchel schon richtig sagte, in der letzten Legislaturperiode schon umgesetzt werden sollte, aber der Diskontinuität zum Opfer gefallen ist. Ich bin umso mehr froh, dass es uns wahrscheinlich - davon gehe ich aus - dieses Mal gelingt, den Gesetzentwurf zu beschließen.
Der Entwurf ist sehr umfangreich, das wurde schon betont. Er vereinheitlicht und modernisiert erstens vielfältige Rechtsgegenstände - darauf sind der Minister und einige Redner schon eingegangen -, zweitens geht er notwendige Schritte bei der Verlängerung der Lebensarbeitszeit und drittens zeigt er auch die Wertschätzung für unsere Landesbeamtinnen und -beamten und ist trotzdem haushaltspolitisch nachhaltig.
Aufgrund der Vielzahl der Änderungen möchte ich in meiner Rede nur auf einige Punkte detailliert eingehen.
Es ist zu loben, dass nun endlich die Tarifsteigerungen für Angestellte für die Besoldung der Beamten übernommen werden. Wir versuchen auch, die rückwirkende Auszahlung infolge der Tarifanpassungen im Jahr 2017 jetzt so schnell wie möglich durch den Finanzausschuss zu bringen und zu beschließen.
Im Finanzausschuss soll ebenso die Auszahlung der Sonderzahlung beschlossen werden. Das ist schon angeklungen. Ich gehe einmal davon aus, weil ich es von allen gleichermaßen gehört habe, dass wir einen solchen Beschluss in der nächsten Sitzung des Finanzausschusses fällen werden.
Genauso verhält es sich also bei der Sonderzahlung, wobei wir nur von einem symbolischen Einstieg bei der Jahressonderzahlung sprechen. Es hätte mehr finanzielle Spielräume geben können oder sollen. Ich weiß, dass das zum Teil kritisch gesehen wird. Ich hätte mir gewünscht, ein dynamisiertes Verfahren einzuführen. Das war nicht mehrheitsfähig. Wir haben aber immer davon gesprochen, dass das ein Einstieg in eine Jahressonderzahlung ist. Ich hoffe, dass es uns in der nächsten Zeit vielleicht gelingt, diesen Einstieg wirklich als Einstieg zu bezeichnen und eine Schippe draufzulegen.
Mit der Neuregelung zum Ruhestand wegen des Erreichens der Altersgrenze wird die bisher geltende Regelaltersgrenze vom vollendeten 65. Lebensjahr auf das 67. Lebensjahr angehoben. Damit wird die schrittweise Anpassung der Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung auf Beamtinnen und Beamte übertragen.
Mit Berlin sind wir im Übrigen das einzige Bundesland, das diese Anpassung noch nicht vorgenommen hat. Umso mehr spricht vieles dafür, dass wir diesen Gesetzentwurf schnell und zügig abarbeiten.
Im Detail zeigt dieser Gesetzentwurf auch Ausnahmeregelungen zum Ruhestandseintritt auf, über die wir hier schon vielfach diskutiert haben, auch im Ausschuss schon, weil dieser Gesetzentwurf hier in ähnlicher Form schon einmal vorlag.
Die Regelung für besonders belastete Dienste, zum Beispiel für die Schichtarbeit bei Polizei, Justiz und Feuerwehr, wonach der Ruhestandseintritt an der Zugehörigkeit zu Laufbahngruppen festgemacht werden soll, erscheint uns als nicht geeignet,
nämlich genau, um den Belastungen gerecht zu begegnen. Es scheint uns auch juristisch nicht eindeutig anwendbar zu sein. Die Regelung schafft neue Ungerechtigkeiten. Wir sollten versuchen, das im Rahmen der Gesetzesberatungen auszuräumen. Wir sind gemeinsam schon auf einem guten Weg dahin. Dieser Vorschlag setzt aus unserer Sicht auch falsche Anreize und wirkt sogar, wenn man es richtig sieht, leistungsfeindlich.
Eine einheitliche Anhebung um zwei Jahre gegenüber der jetzigen Regelung ist aus Gründen der Gerechtigkeit vorzuziehen. Wenn man zu stark zwischen den Statusgruppen, Berufsgruppen und Laufbahnen differenziert, dann führt das zu Unverständnis bei den angestellten Kolleginnen und Kollegen, und bei hart arbeitenden Bürgerinnen und Bürgern, die nicht im öffentlichen Dienst arbeiten, umso mehr.
Für Härtefälle in besonders fordernden Berufen muss es aber andere Möglichkeiten geben, früher in den wohlverdienten Ruhestand zu wechseln. Wir sind uns darin einig, dass es Sonderregelungen geben soll. Ein Antragssystem mit Begutachtung durch den amtsärztlichen Dienst oder vielleicht auch ein Punktesystem für abgeleistete Jahre im Schichtdienst sind aus unserer Sicht denkbar.
Unsere ostdeutschen Nachbarbundesländer, zum Beispiel Sachsen und Brandenburg, machen es uns vor. Sie machen es so. Sie haben die notwendige Altersgrenze einfach und transparent geregelt und pauschal um zwei Jahre erhöht. Zudem wird auf Härtefälle sehr individuell geschaut und nach gesundheitlicher Befähigung entschieden. Diesem Beispiel, liebe Kolleginnen und Kollegen, wollen wir gern folgen.
Oh, dann komme ich zum Schluss. Ich wollte eigentlich noch auf einen letzten Punkt eingehen. Dann versuche ich das in zwei Sätzen. Ich wollte noch auf Artikel 4 eingehen, die Regelung, was die Schulleiter anbelangt. Das ist sehr zu begrüßen, auch bezüglich der sogenannten Nichterfüller.
Einen letzten Satz: Was die Ein-Fach-Lehrer anbelangt, wollen wir auch als Koalitionsfraktionen initiativ werden und wollen auch die Ein-FachLehrer in das höhere Eingangsamt befördern. Das ist auch unser Wunsch. Das werden wir angehen. Wir sind uns, glaube ich, diesbezüglich alle einig, dass sie den gleichen Dienst leisten. Sie haben es in Ihrer Rede eben beschrieben, Herr Knöchel. Dem möchten wir gern folgen. - Vielen Dank.
und mitberatend an den Ausschuss für Inneres und Sport. Es wurde auch die Überweisung an den Ausschuss für Bildung beantragt.
- Wollen wir extra darüber abstimmen? Dann würde ich darüber vorher abstimmen lassen. Wer mit der Überweisung des Gesetzentwurfes zur Mitberatung an den Bildungsausschuss einverstanden ist, den bitte ich um sein Kartenzeichen. - Das sind die Fraktion DIE LINKE und die Fraktion der AfD. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Damit ist der Antrag abgelehnt worden.
Wir stimmen jetzt über die Überweisung des Gesetzentwurfes an den Fachausschuss für Finanzen zur federführenden Beratung und an den Ausschuss für Inneres und Sport zur Mitberatung ab. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich ebenfalls um das Kartenzeichen. - Das sind alle Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? - Keine. Gibt es Stimmenthaltungen? - Auch nicht. Somit ist der Überweisung zugestimmt worden. Vielen Dank. Wir sind am Ende des ersten Tagesordnungspunktes angelangt.
Sehr geehrte Damen und Herren! Sie können sich gern draußen austauschen. Ich denke, wir sollten hier fortfahren können.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Nach Nr. 9 der Grundsätze des Petitionsausschusses über die Behandlung von Bitten und Beschwerden erstattet der Petitionsausschuss dem Landtag jährlich einen schriftlichen Bericht über seine Tätigkeit. Der Bericht für den Tätigkeitszeitraum 1. Dezember 2015 bis 30. November 2016 liegt Ihnen in Drs. 7/1820 vor.
Der Petitionsausschuss der siebenten Wahlperiode hat seine Tätigkeit am 10. Juni 2016 aufgenommen. Der vorliegende Bericht umfasst daher sowohl die Tätigkeit des Petitionsausschusses der sechsten Wahlperiode als auch die Tätigkeit des Petitionsausschusses der aktuellen Wahlperiode.
Von dem Grundrecht, sich schriftlich mit Bitten und Beschwerden an den Landtag von SachsenAnhalt wenden zu können, haben im Berichtszeitraum zahlreiche Bürgerinnen und Bürger Gebrauch gemacht.
Im Berichtszeitraum gingen beim Petitionsausschuss 512 Bürgerbegehren ein, 97 davon über das Onlineformular. 397 Vorgänge konnten als Petition registriert und bearbeitet werden. 94 wurden als Eingaben im Sinne der Grundsätze des Petitionsausschusses über die Behandlung von Bitten und Beschwerden beantwortet. 21 Petitionen wurden an den Bundestag oder an die Volksvertretung eines anderen zuständigen Bundeslandes weitergeleitet.
Mit ca. 24 % war im Sachgebiet Inneres der höchste Eingang von Petitionen zu verzeichnen, gefolgt von dem Sachgebiet Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr mit 12 %. Einzelheiten können Sie dem Anhang A zum Tätigkeitsbericht entnehmen.
Viele Bürgerinnen und Bürger nutzten die Möglichkeit der Einreichung von Sammelpetitionen. Dabei handelt es sich um Unterschriftensamm
lungen mit demselben Anliegen. 23 Sammelpetitionen gingen im Berichtszeitraum ein. Beispielsweise seien hier die Themen Erhalt des Sprachunterrichts für minderjährige Flüchtlinge, Wahl von Ortschaftsräten, Änderung des KiFöG hinsichtlich des Betreuungsschlüssels, Änderung des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit, Lärmschutzmaßnahmen an Straßen oder Geruchsbelästigung durch eine Firma genannt. Würde man jede Unterschrift als Einzelpetition zählen, käme man auf 11 831 Petitionen.
Drei Massenpetitionen, das heißt Eingaben mit demselben Anliegen, deren Text ganz oder im Wesentlichen übereinstimmt, gingen zu den Themen „Weiterbeschäftigung der Migrationslehrkräfte“, „Sprachkursvisum“ und „Verkehrslärm“ ein und umfassten insgesamt 1 036 Zuschriften. Zwei Mehrfachpetitionen - das sind Petitionen mit demselben Anliegen, jedoch individuell abgefasst - zu den Themen Genehmigungspflicht für Hundetrainer und Untersuchungshaft in der JVA waren zu verzeichnen.
In elf Sitzungen beriet der Petitionsausschuss über 420 Petitionen, über 330 davon abschließend. Hierbei führt wiederum das Sachgebiet Inneres mit 24 % abschließend behandelter Petitionen, gefolgt vom Sachgebiet Gesundheit und Soziales mit 14 %. Die im Vergleich zum vorhergehenden Berichtszeitraum geringere Anzahl an durchgeführten Sitzungen ist dem bereits erwähnten Umstand des Wahlperiodenwechsels geschuldet.
10 % der abschließend behandelten Petitionen konnten als positiv erledigt angesehen werden, sei es, dass behördliches Handeln korrigiert oder aber ein Kompromiss im Sinne der Petenten gefunden wurde. 3 % der Petitionen konnten immerhin als teilpositiv erledigt angesehen werden.