Besonders hervorgehoben wurden in einer vorangegangenen Beschlussfassung des Landtags in der 63. Sitzung die Modellprojekte im Landkreis Wittenberg zum Management und im Naturpark Drömling zum Biberkonfliktmanagement. Diese Projekte dürfen wohl vor allem im Landkreis Wittenberg als gescheitert betrachtet werden; denn die Stadt Kemberg hat Frau Ministerin Dalbert mehrmals aufgrund von zunehmenden Schäden durch die Problembiber zu Aktivitäten aufgefordert.
Die „MZ“ berichtete am 29. Januar 2017 über die Probleme der Biberschwemme im Landkreis Wittenberg. Es scheint offenbar eine erhebliche Diskrepanz in der Wahrnehmung und Bewertung einer Verantwortungsart des Landes SachsenAnhalt zu geben.
Auch über die Wirkung und Realisierung der nach dem genannten Beschluss anzulegenden geeigneten Anpflanzung von Weichholz als Futter finden sich keine Informationen außer einer Maßnahme für den Naturpark Drömling im Umweltsofortprogramm. Der zuständige Wasserunterhaltungsverband versucht seit Langem medienwirksam, das Land Sachsen-Anhalt an den Biberschäden zu beteiligen. Derartige Negativpresse dürfte für ein Schutzgebiet, das für den Titel „UNESCO-Biosphärenreservat“ vorgesehen ist, natürlich abträglich sein.
Nun kommen wir zur gestrigen Schöpfungsgeschichte und schauen einmal, wer nach dem vorher gelobten Erfolg im Biberschutz eine andere Zukunft schaffen will, da der Biber auch erhebliche Schäden in Land- und Forstwirtschaft verursacht. Der Abg. Heuer hat hier klare Gestaltungsideen entwickelt. Zum einen müsse der Biber grundsätzlich in seiner Populationsentwicklung reguliert werden und zum anderen müsse in den Lebensraum des Bibers eingegriffen werden können. - Aha!
Nun kennen wir also zumindest die moderne praktische Umsetzung der Schöpfungstheorie: regulieren und eingreifen. Schöpfer stehen aber be
kanntlich über den Dingen und Ihre Jagdambitionen stellen eine wunderbare Überleitung zu den Ursachen und zur Motivation für derartige Ideen dar.
Damit, Frau Ministerin, sind eigentlich Sie gefordert, Ihrem Koalitionskollegen zu erklären, dass sich der Biber tatsächlich nicht auf einmal so stark vermehrt hat; denn Ihre Bestandszahlen von gestern gleichen den Schätzungen aus dem Jahr 2011 und den Zahlen aus dem Jahr 2014. Das heißt also, seit sechs Jahren stagniert der heraufbeschworene enorme Bestandszuwachs auf einem Stand von 3 300 Bibern mit ca. 1 000 besetzten Revieren und ca. 270 bekannten und nicht besetzten Revieren.
Jetzt als Denkanstoß für alle Regulierungsfreunde unter uns: Eine Nagetierart hat es also seit den geringsten Bestandswerten von 200 Bibern um das Jahr 1890 herum und dann wieder von 1952 bis jetzt, also in 65 Jahren geschafft, die Population auf 3 000 Tiere zu entwickeln.
Das sind sagenhafte 1,4 % pro Jahr. Man muss, Frau Ministerin Dalbert, keine Begriffe aus der Motivationsanalyse auf die Bestandsökologie ummünzen, sondern diese Bestandsentwicklung rechtfertigt keinerlei Eingriffe, aus welcher Motivation heraus auch immer. Sonst ist schnell wieder der genetische Flaschenhals von 200 Tieren erreicht.
Bei dieser Problemlage war es zudem sicherlich nicht hilfreich, die Biberranger zu Wolfsrissbegutachtern umzuwidmen und sie nach Iden zu delegieren, zumal es diverse andere Rissbegutachter gab und gibt. Zudem sollten zumindest nach der letzten Anfrage des Abg. Daldrup vom 5. Oktober 2016 die Empfehlungen zum Konfliktmanagement beim Umgang mit dem Biber Ende 2016 veröffentlicht werden. Seit gestern wissen wir: Es wird Ende 2017.
Somit, Frau Ministerin, wäre es erforderlich, dass einmal klar und deutlich zum Biber Stellung bezogen wird und das Konfliktmanagement sofort wiederhergestellt und entstandene Schäden ausgeglichen werden.
Abschließend noch einmal die Forderung an die Frau Ministerin, endlich das Thema ernst zu nehmen auch hinsichtlich von Neophyten und Neozoa und tatsächlich das Problem in die Hände zu nehmen. - Danke.
Vielen Dank. Es gibt keine Anfragen. - Somit kommen wir zum nächsten Debattenredner. Das ist für die CDU-Fraktion der Abg. Herr Radke. Sie haben das Wort, bitte.
Recht schönen Dank, Frau Präsidentin. - Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hochwasserschutz und Artenschutz sind ständig aktuelle Themen und werden es nach meiner Erfahrung und Auffassung sicherlich auch weiterhin bleiben.
Das Hochwasser im Jahr 2002 kam übrigens - das will ich noch einmal in Erinnerung rufen - Ende August. Es ist also fast auf den Tag genau 15 Jahre her. Damals habe ich noch als Betroffener mit meinem Landwirtschaftsbetrieb gedacht, es kann doch nicht noch mehr kommen. - Doch, es kann noch mehr kommen. Im Jahr 2013 kam sogar noch viel mehr und was uns in Zukunft ungebremstes Hochwasser bringen wird, das bleibt zu diskutieren.
Einen absoluten Schutz gegen Naturkatastrophen gibt es nicht. Der Mensch kann die Auswirkungen von Naturkatastrophen zwar eindämmen, komplett ausschalten kann er sie nicht. Die Natur ist unberechenbar, und dennoch hat unser Bundesland aus den vergangenen Hochwasserereignissen der Jahre 1994 - das hat heute Detlef Gürth gemeint -, 2002 und 2013 gelernt.
Ein effektiver Hochwasserschutz setzt sich aus einer Vielzahl von Maßnahmen zusammen, die die verschiedensten Fachbereiche betreffen. Neben dem Umweltrecht sind unter anderem auch das Bau- und Planungsrecht und das Katastrophenschutzrecht betroffen und müssen miteinander koordiniert werden.
Nach der letzten Hochwasserkatastrophe im Jahr 2013 ist festzustellen, dass sich die zahlreichen Anstrengungen, die seit der Flut im Jahr 2002 in Sachsen-Anhalt unternommen wurden, ausgezahlt haben.
gefragt, wie es bei ihr gewesen ist. War Hochwasser?, hat sie lächelnd zurückgefragt. Also, diese neuen Anlagen haben Stand gehalten.
Alle Hochwasserschutzanlagen, die seit diesem Jahr neu gebaut wurden, haben gehalten. Dies gilt übrigens auch für die neuen Hochwasseranlagen und für das jüngste Hochwasserereignis im Harz- und Vorharzgebiet. Dies zeigt, dass moderne Hochwasseranlagen in der Lage sind, die Bürgerinnen und Bürger effektiv zu schützen.
An dieser Stelle möchte ich es nicht versäumen, dem LHW unter Leitung von Herrn H. zu danken. Die jahrelange Erfahrung der Ingenieure und die immer wieder überarbeiteten Erkenntnisse aus den vergangenen Hochwasserereignissen haben dazu beigetragen, den Schutz von Hab und Gut und von Menschenleben entlang unserer Flüsse kontinuierlich zu verbessern.
An dieser Stelle geht der Dank auch an die ehemalige Umweltministerin Petra Wernicke und an den ehemaligen Umweltminister Dr. Hermann Onko Aeikens, die über Jahre hinweg den Hochwasserschutz Sachsen-Anhalts unermüdlich vorangetrieben haben.
Die Koalitionsfraktionen haben sich in ihrem Koalitionsvertrag geeinigt, die Hochwasserschutzkonzeption 2020 umzusetzen und auch über diesen Zeitraum hinaus finanzielle Mittel für den Hochwasserschutz bereitzustellen. Das ist ein wichtiges Zeichen an die Regionen entlang unserer Flüsse.
Seit dem Hochwasser im Jahr 2002 hat die Landesregierung verschiedene Maßnahmen zur Hochwasserfrüherkennung umgesetzt. Inzwi
schen ist es möglich, den Vorhersagezeitraum deutlich zu erhöhen. 2013 war das schon deutlich zu vernehmen.
Hinzu kommt ein verdichtetes Melde- und Abstimmungssystem der Länder. Dies reicht inzwischen bis nach Tschechien und Polen hinein. Damit haben Hilfskräfte und Betroffene deutlich mehr Zeit gewonnen, um Schutzmaßnahmen zu ergreifen.
Flankiert werden die Maßnahmen durch einen völlig neu aufgestellten Hochwassernachrichtendienst, der durch das am 19. Dezember 2015 in Kraft getretene Hochwasserschutzbeschleunigungsgesetz seine Rechtfertigung findet. Dieses Gesetz soll eine flexible Zusammenarbeit zwischen Feuer- und Wasserwehren, eine grundhafte Entschädigungspflicht beim Bau gesteuerter Flutpolder, die Befreiung von förmlichen und lang andauernden Verwaltungsverfahren bei der Sanierung von Deichen sowie die Nutzung von gemeindeeigenen Kanalisationen für Maßnahmen gegen Vernässung ermöglichen.
In diesem Zusammenhang sind seit dem Jahr 2016 20 Millionen € für den kommunalen Hochwasserschutz bereitgestellt worden. Diese Mittel werden dafür verwendet, um die Wasserwehren hochwasserfest auszurüsten und die kommunale Infrastruktur hochwasserfest auszubauen. Dies gilt auch für den Vernässungsschutz.
Seit einigen Jahren sieht sich unser Bundesland mit einer Zunahme an Vernässungen herausgefordert. Wir wissen inzwischen, dass knapp ein Viertel der Landesfläche gefährdet ist. Aufgrund des Klimawandels haben wir eine Zunahme von Niederschlagsmengen zu verzeichnen, die unsere Flüsse nicht nur anfälliger für Überschwemmungen machen, sondern auch das Grundwasserproblem in zahlreichen Regionen unseres Landes verschärfen.
Bereits im Jahr 2012 hat die Landesregierung auf unsere Herausforderungen reagiert und ein bundesweit einmaliges Programm gegen Vernässungsprobleme für den Schutz vor Erosionen aufgelegt. Sachsen-Anhalt hat insgesamt 30 Millionen € in einen Fonds zur Verfügung gestellt. Viele Kommunen haben das Geld seinerzeit zur Entwicklung und Umsetzung für Strategien gegen Vernässung abgerufen.
Die frühere Landesregierung hat auch an dieser Stelle schnell und umfassend gehandelt, so wie das heute schon mehrfach angesprochen wurde. Einige der Kolleginnen und Kollegen werden sich sicherlich noch an den zeitweiligen Ausschuss unter Leitung der ehemaligen CDU-Abgeordneten Brigitte Take erinnern. Mein Dank gilt an dieser Stelle auch dem unermüdlichen Einsatz aller damaligen Ausschussmitglieder.
Ein großes Problem sind nach wie vor die Genehmigungsverfahren für Hochwasseranlagen. - Die Zeit geht zügig voran. - Wir müssen den Bürgern bewusst machen, dass langwierige Rechtsstreitigkeiten und Verzögerungen bei Bauprojekten den Hochwasserschutz schwächen können. Leider haben in den vergangenen Jahren derartige Auseinandersetzungen die Realisierung nicht weniger Hochwasserschutzprojekte verzögert.
Um einmal zu illustrieren, was beim Deichbau alles zu beachten ist, möchte ich stichpunktartig den rechtlichen Rahmen skizzieren. Auf der europäischen Ebene: Hochwasserrisikomanagementrichtlinien, Wasserrahmenrichtlinie, Natura 2000, FFH-Richtlinie. Auf der Bundesebene: Wasserhaushaltsgesetz, Baugesetzbuch, Raumordnungsgesetz, Bundesnaturschutzgesetz, Bodenschutzgesetz, Landeswassergesetz, Katastrophenschutzgesetz, Landesentwicklungsgesetz,
Naturschutzgesetz, Denkmalschutzgesetz. - Sie sehen, meine Damen und Herren, Hochwasserschutz ist eine außerordentlich komplexe Aufgabe.
An der Fülle der zu beachtenden Gesetze und Richtlinien kann man ermessen, wie schwierig es ist, Maßnahmen vor Ort umzusetzen. Nur dank der Erfahrung unseres LHW konnten wir in den zurückliegenden Jahren diese Fülle an Projekten umsetzen. Das ist auch einer der Gründe, warum die CDU-Fraktion eine personelle Stärkung der Behörde fordert. Denn wir wollen auch in Zukunft sicherstellen, dass Deiche und Polder die Bürger unseres Landes schützen.
Fakt ist, dass diese Koalition auch daran gemessen wird, dass die geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen spätestens bis zum Jahr 2020 ohne Abstriche umgesetzt werden. Dabei darf es keine Irritationen zwischen technischem und natürlichem Hochwasserschutz geben. Ich sage das in aller Deutlichkeit.
Eine technische Maßnahme ist immer dann vorzuziehen, wenn sie eine schnellere Umsetzung verspricht. Dies gilt auch für die Rückhaltebecken. Hier haben wir noch ein Umsetzungsvakuum im Vorharz. Ich hoffe sehr, dass wir mithilfe des aktuell angestoßenen Moderationsprozesses nach 23 Jahren auch im Selketal einen effektiven Hochwasserschutz aufbauen können.
- Ja, gut, okay. - Aber kein Hochwasserschutz ohne Selbstschutz. Ein zentrales Anliegen der CDU-Fraktion war es immer, jeden Bürger dafür zu sensibilisieren, das ihm Mögliche gegen Hochwassergefahren zu tun. Jeder potenziell Betroffene muss an seinem Eigentum Vorsorge treffen, damit ein Hochwasser möglichst keine oder nur geringe Schäden anrichten kann. Deshalb muss in überschwemmungsgefährdeten Gebieten ein besonderer Schwerpunkt auf private Hochwasservorsorge gelegt werden. Sachsen-Anhalt steht den Betroffenen auch beratend zur Seite.
Angesichts meiner fortgeschrittenen Redezeit verbleibt mir nur noch Gelegenheit für ein kurzes Fazit. Es gibt noch viele Dinge, die im Rahmen des Hochwasser- und Artenschutzes genannt werden könnten. Auf Letzteren bin ich nur untergeordnet eingegangen. Frau Lüddemann ist schon intensiv darauf eingegangen, die Ministerin wird sicherlich auch noch einiges dazu sagen.