Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch wenn die Einsetzung dieser Enquete-Kommission auf ein geteiltes Echo stößt, sind wir aufgrund des Antrages von mindestens einem Viertel der Mitglieder des Landtages verpflichtet, einen Einsetzungsbeschluss herbeizuführen. Als CDU haben wir uns der inneren Sicherheit verschrieben und sind gegen jegliche Form von Extremismus und eben auch gegen den Linksextremismus.
Wir stehen für eine sachorientierte Auseinandersetzung in der Enquete-Kommission. Innerhalb der CDU-Fraktion gab es eine intensive Diskussion und daher ist das Abstimmungsverhalten
Vielen Dank, Herr Abg. Krause. Sie hätten jetzt noch anderthalb Minuten Zeit gehabt. - Ein ganz kleiner Hinweis: Es wird grundsätzlich erst dann auf die Uhr gedrückt, wenn ich das Wort erteile, weil Sie vorhin gesagt haben, sie hätten 20 Sekunden weniger Zeit.
- Okay. - Wir haben die nächste Debattenrednerin. Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wird die Abg. Frau Lüddemann sprechen. Sie haben das Wort, Frau Lüddemann.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich werde den Kollegen der AfD nicht die Genugtuung verschaffen, jetzt eine Grundsatzrede zu halten, sondern mich sofort auf den Untersuchungsgegenstand beziehen. Der ist aus der Sicht meiner Fraktion völlig verzichtbar.
Die Verfassung gibt uns nicht umsonst auf, einen umfangreichen und bedeutsamen Sachkomplex in einer Enquete zu bearbeiten.
Nach aller Prüfung nach bestem Wissen und Gewissen kann ich wirklich keinen quantitativen Umfang, keine inhaltliche Bedeutsamkeit in Ihrem angestrebten Untersuchungsauftrag erkennen.
Dieses Land hat Probleme. Dieses Land steht vor zahlreichen Herausforderungen. Das leugnen wir nicht. Dieses Problem zählt nicht dazu.
Was Sie tatsächlich vorhaben, ist, Institutionen zu diskreditieren, Personen zu schädigen, von eigenen Verstrickungen nach rechts abzulenken. Sie wollen den todbringenden Charakter des Rechts
Ich habe aber nicht umsonst die Verfassung zitiert. Die Verfassung sieht auch als hohes Gut das Minderheitenrecht vor. Wir sehen es für uns tatsächlich als ein hohes Gut an. Die grünen Altvorderen in der ersten Legislaturperiode dieses Hohen Hauses haben sehr dafür gestritten, dass es ein Minderheitenrecht gibt. Wir haben es insbesondere im Bundestag und dort, wo es vonstattenging, immer unterstützt, wenn Minderheitenrechte eingeklagt werden mussten. Deswegen werden Sie uns nicht dazu treiben, hier die Verfassung zu brechen. Wir werden Ihren Antrag aufgrund ihres Minderheitenstatus passieren lassen. Meine Fraktion wird sich der Stimme enthalten. - Danke.
Frau Lüddemann, ich habe mich gewundert, weil Herr Striegel eigentlich als Redner aufgeschrieben wurde. Die Frage kann ich aber genauso gut an Sie stellen. Ich verweise auf eine Kleine Anfrage in Drs. 7/989. Führen Sie sich diese bitte einmal zu Gemüte.
Darin geht es um einen Artikel, in dem ein Vertreter des Vereins Miteinander wiederholt zu Wort kommt und der Region Anhalt-Bitterfeld ein Problem mit Rechtsextremismus bescheinigt. Er antwortet am 6. Dezember 2016 auf die Frage, ob es denn rechtsextreme Gewalttaten in der Region Bitterfeld-Wolfen gebe, dass es regelmäßige Aufmärsche im Zusammenhang mit Flüchtlingen und Asyl in Raguhn und Roitzsch gebe.
Die Landesregierung hat nun geantwortet - ich bitte Sie, das zur Kenntnis zu nehmen -, dass die Demonstrationen in Roitzsch nicht als rechtsextremistisch bewertet werden, dass die Demonstration in Raguhn, wo zum 27. Mal Bürger friedlich auf die Straße gingen, um gegen die Politik der Bundesregierung zu demonstrieren, nicht rechtsextremistisch seien.
Die Vertreter Ihrer Vereinsmafia - so hat es einmal Herr Schmidt hier bezeichnet; ich benutze den Begriff nicht so gern, aber es ist das, was wir schon einmal gesagt haben -,
Die Finanzierung erfolgt über staatliche Mittel. Sie fügen unserer Region im Prinzip einen riesengroßen Schaden dadurch zu, dass sich diese Vertreter mit staatlichen Mitteln als Rechtsextremismusexperten äußern und den friedlichen Bürgern extremistische Tendenzen unterstellen. Genau das muss ein Ende haben. Das wollen wir untersuchen. Das ist der Grund unseres Antrags, Frau Lüddemann. Nehmen Sie das bitte zur Kenntnis und erzählen Sie es auch noch einmal Herrn Striegel.
Zu der Kleinen Anfrage werde ich mich jetzt nicht äußern. Ich habe sie nicht auswendig gelernt und hier nicht präsent. Ich kann Ihnen nur sagen, dass alle vom Land geförderten Vereine und Verbände sehr wohl kontrolliert werden. Ich kann nur feststellen, dass nach dem, was mir vorliegt, alles nach Recht und Gesetz vorgeht.
Ich kann Ihnen an dieser Stelle aber noch einmal ganz ernsthaft versprechen, wir werden das, was wir außerhalb des Parlaments tun, auch in der Enquete tun, nämlich Ihnen ganz genau auf die Füße treten.
- „Auf die Füße treten“ will ich jetzt zurücknehmen. - Nein, wir werden aber ganz genau hingucken, was Sie an völkisch-nationalem, an rassistischem Gedankengut in dieses Hohe Haus tragen werden.
Herr Abg. Roi, Sie haben eine Kurzintervention gemacht und jetzt nicht die Möglichkeit, noch einmal nachzufragen. Das war keine Fragestellung, sodass Sie eine Nachfrage hätten stellen können. - Herr Rausch, bitte.
Okay. Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Frau Lüddemann, Franz-Josef Strauß hat einmal gesagt, wer Versammlungen stört, behindert oder gar stürmt ist, in seinem Handeln ein Extremer. Wie würden Sie es also bewerten, wenn Vereine, Verbände, Parteien, Abgeordnete der verschiedensten Parteien, der LINKEN, der GRÜNEN, der SPD, zum Beispiel zum öffentlichen Boykott und zu Blockaden von AfD-Veranstaltungen aufrufen, wie zum Beispiel in Köln, oder dass AfD-Leute überfallen, die Häuserwände beschmiert und die Büros eingeschlagen werden? Ist das demokratisches Verhalten oder nicht?