Vielen Dank. Es gibt eine Nachfrage, Herr Robra. Ich wollte nur darauf hinweisen. Wir sind jetzt schon wieder im Verzug. Auch für die Minister gilt die Redezeit von drei Minuten. Ich bitte wirklich darum, diese auch einzuhalten. Wir hätten diesen Punkt jetzt schon abschließen sollen. - Herr Harms, bitte.
Vielen Dank, Herr Minister, dass Sie am Anfang Ihrer Rede darauf hingewiesen haben, wie schwer das Erbe war, das wir alle vor einigen Jahrzehnten gemeinsam politisch übernehmen durften.
Nun ist damals im Rahmen einer Bestandsaufnahme vieles in ein Denkmalschutzverzeichnis hineingekommen. In meiner Heimatstadt, einer kleinen Stadt mit 5 000 Einwohnern, die in ihrer
Heute führt die Existenz dieses Verzeichnisses eher dazu, dass die Bürger bei der weiteren Entwicklung dieser das Stadtbild prägenden, lokal durchaus wichtigen Immobilien gehemmt werden. Die Bürger fragen sich: Ist denn der Durchschnittswert von 10 %, den Sie eben genannt haben, richtig? Oder kann es sein, dass wir dort ganz unterschiedliche Feststellungen machen, dass Baudenkmäler in einigen Orten, die überregional Bedeutung haben, unsere Denkmalschutzliste möglicherweise positiv erweitern könnten, und in anderen Orten, wo eine überregionale Denkmalbedeutung nicht da ist und andere Bedingungen einbezogen werden müssen, eine Korrektur um weit mehr als 10 % erforderlich ist?
Herr Harms, das kann ich nicht ausschließen. Wir haben landesweit mehr als 20 000 Denkmale. Das ist durchaus eine beachtliche Hausnummer. Das muss jetzt alles durchdrungen werden. In der Anfangszeit ist sicherlich vieles nach dem Motto „Im Zweifel pro Denkmalschutz“ in die Liste gekommen, das man hinterfragen muss.
Wir sind sehr darauf angewiesen - das sage ich einmal als Vertreter der obersten Landesbehörde für Denkmalschutz, dem Kulturministerium -, dass von unten auch der Input kommt, dass die Eigentümer, dass die Bürgermeister die Frage aufwerfen: Muss dies noch sein? Gehört vielleicht ein anderes Denkmal, das damals übersehen worden ist, nicht viel eher in dieses Verzeichnis? - Es ist aus meiner Sicht ein sich ständig weiterentwickelndes Verzeichnis, das nicht notwendigerweise immer umfangreicher werden muss. Es kann auch einmal etwas herausfallen.
Aber ich warne davor zu glauben, dass man das mit einem Hauruck-Verfahren bewältigen kann. Man muss sich vielmehr jedes Objekt im Einzelnen ansehen.
Herr Minister, gibt es tatsächlich Sonderfälle wie in der Stadt Kalbe? - Dort ist aufgefallen, dass möglicherweise im Zusammenhang mit Denkmalschutzauflagen quasi eine Entsiedelung der Altstadt stattfindet. Wie wollen wir damit umgehen?
Daran können wir arbeiten. Ich weiß, dass wir im Laufe der vergangenen 15, 20 Jahre, mindestens seit Herr Prof. Meller Leiter des Amtes ist und Frau Prof. Wendland Landeskonservatorin, für alle Problemfälle, die uns auf der Seele gebrannt haben, individuell angepasste Lösungen gefunden haben.
Man muss sich dann die Mühe machen, sich das anzusehen - ich komme auch gern nach Kalbe - und zu fragen: Was ist im speziellen Fall das Entwicklungshemmnis? Wären es wirklich irreversible Schäden, die man dem Denkmal zufügen würde, wenn man es so oder auch anders machte? - Das muss man sich ansehen. Man muss sich Ort für Ort, Fall für Fall vornehmen. Ich bin dazu gern bereit.
Danke, Frau Präsidentin. - Herr Minister, habe ich Sie richtig verstanden, als Sie sagten, Sie wollten sich die Denkmalschutzbehörde im Salzlandkreis einmal genauer anschauen? Impliziert das, dass Sie sich speziell auch des Falls in Egeln annehmen werden, wo Straßenzüge gesperrt werden mussten, weil dort Denkmäler stehen, die so ruinös sind, dass Menschen verletzt werden könnten, indem eventuell Ziegel herunterfallen oder andere Sachen zusammenbrechen?
Meine nächste Frage bezieht sich auf die Innenstadt von Alsleben im Salzlandkreis, wo es auch Probleme gibt, wo es die besagte Bürgerinitiative gibt. Wenn Sie sagen, Sie gucken sich den Denkmalschutz im Salzlandkreis genauer an, impliziert das an der Stelle auch, dass Sie sich mit der Bürgerinitiative und dem Bürgermeister von Alsleben in Verbindung setzen und noch einmal genau schauen, wie man eventuell eine schnellere Problemlösung herbeiführen könnte? - Eine Antwort darauf wäre mir sehr lieb.
Wenn solche konkreten Fragen an mich herangetragen werden, kümmere ich mich darum und lasse mir berichten. Das werde ich für Egeln, für Alsleben, für Kalbe tun. Wer von Ihnen hier sonst noch Probleme zu Hause hat, der mag es mich wissen lassen. Dann kümmere ich mich darum.
- Für Halle hätte ich es gern etwas konkreter. Ich bin wirklich sehr daran interessiert, die Fälle konkret zu erfahren; denn meine Erfahrung in vielen Jahren ist, dass es relativ müßig ist, sich auf abstraktem Niveau darüber zu unterhalten. Man sollte sich vielmehr die Fälle, die vor Ort noch im wahrsten Sinne des Wortes als Reizfälle empfunden werden, konkret anschauen und nach Lösungen suchen.
Vielen Dank, Herr Staats- und Kulturminister Robra. Es gibt keine weiteren Fragen. - Wir steigen nunmehr in die Debatte mit drei Minuten Redezeit je Fraktion ein. Der erste Debattenredner wird Herr Grube für die SPD-Fraktion sein. Sie haben das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich will zwei Vorbemerkungen machen. Die erste Vorbemerkung ist die, dass wir als SPD froh um jedes Baudenkmal sind, das wir nach den Zerstörungen nach dem Zweiten Weltkrieg und nach dem Substanzverlust und Substanzverfall nach 40 Jahren DDR noch haben.
Gemessen an dem Zustand, den unsere Städte und Dörfer 1989/90 hatten, ist in den letzten 25 Jahren viel passiert, auch zum Erhalt unseres kulturellen Erbes. Das ist die Arbeit, die wir hier fortsetzen wollen.
Zweite Vorbemerkung. Wir haben hier das Thema Rechts- und Verwaltungsvorschriften. Eigentlich geht es aber - im weitesten Sinne - um Schrottimmobilien. Dazu brauchen wir mehr als drei oder fünf Minuten; denn die Problemlagen sind sehr vielschichtig.
Sie sind deshalb vielschichtig, weil natürlich Denkmalschutz hineinspielt, aber eben auch die Frage von Besitzverhältnissen und von Investoren, die in fernen Städten dieses Landes leben und gar nicht daran interessiert sind, mit ihrem Eigentum vernünftig umzugehen, sowie die Frage, wer dafür zuständig ist, die Verkehrssicherheitspflichten beim Eigentum wahrzunehmen.
Wir haben in vielen Städten die Situation, dass die Kommunen es machen und dann auch noch auf den Kosten sitzenbleiben. Das lasse ich alles weg. Nun zu dem Antrag.
Herr Büttner, ich war ein bisschen gespannt, wie Sie das Thema hier einführen. Sie haben auch das Bekenntnis zum kulturellen Erbe gebracht. Dann haben Sie das auf den Kern zurückgeführt,
der im zweiten Teil des ersten Punktes Ihres Antrages steht. Sie wollen eine Abrissliste, und Sie wollen mit der Abrissbirne durch das kulturelle Erbe unseres Landes.
Dann zu den einzelnen Punkten des Antrages. Es geht um ein mittel- und langfristiges Konzept zur Bereitstellung notwendiger Sanierungsmittel. Der Minister hat die Zahl dankenswerterweise gesagt. Wir haben 20 000 Baudenkmäler, und ein Investitionsstau nach der Zerstörung nach den 40 Jahren liegt auf der Hand. Im Übrigen liegt es auf der Hand, dass es auch einen Reinvestitionsstau nach den 25 Jahren gibt, weil das eine oder andere Gebäude, das vor einem Vierteljahrhundert angefasst wurde, auch wieder dran ist.
An der Stelle muss man sagen, dieses Konzept wird es so nicht geben können, weil das schlicht und ergreifend ein Ressourcenproblem ist. Wir sind froh, dass es das Bundesprogramm gibt, und wir sind auch froh über jeden Euro, der nach Sachsen-Anhalt geholt werden kann. Das werden wir weiter verfolgen.
Dann zur Frage, nachweislich unwirtschaftlich. Das Kernwort heißt „nachweislich“. Es kann keine Liste geben, in der für jedes Gebäude - das wäre übrigens notwendig, das ist das, was Sie in Punkt 2 fordern - die Standards des Denkmalschutzes schon vorhergesehen werden. Das ist im Übrigen auch nicht die Aufgabe des Staates, sondern es ist die Aufgabe des Bauherrn und die Aufgabe des Baugenehmigungsverfahrens und der konkreten Planung festzulegen, was denn tatsächlich die Standards des Denkmalschutzes sind.
Ich habe noch eineinhalb Minuten Redezeit. Deswegen will ich die beiden Pole nennen, die für uns bei der Frage, Pflege, Erhalt und Schutz unserer Baudenkmale notwendig oder wichtig sind. Der erste Pol ist natürlich - das ist der Idealzustand - die denkmalgerechte Sanierung, der Schutz und die Konservierung unseres Erbes, und zwar bei jedem Baudenkmal.
Dann haben wir noch den zweiten Pol. Der heißt: Wie praktikabel ist das? - Es gilt der Grundsatz, ein ungenutztes Gebäude verfällt, und die Nutzung eines Gebäudes ist der beste Schutz vor Verfall. Wir haben uns in der Koalition darauf verständigt, das Thema anzufassen. Ich will einmal ein Beispiel für das sagen, was mir da vor
Man kann zum Beispiel darüber nachdenken - ich weiß jetzt nicht, ob es dafür einer gesetzlichen Regelung bedarf, darüber müsste man dann noch einmal diskutieren -, dass man temporäre Baugenehmigungen erteilt und sagt, ehe das Gebäude zusammenfällt, sollen da in Gottes Namen die Plastefenster und nicht die teuren Holzfester rein, aber nur für eine Sanierungsperiode, damit dieses Gebäude erhalten bleibt und man im Zweifelsfall bei der nächsten Sanierungsperiode das Ganze dann wirklich richtig denkmalschutzgerecht erhalten kann. Das werden wir nach der Sommerpause tun.
Ansonsten werden wir den Antrag so, wie er ist, ablehnen. Ich hoffe, einer der nächsten Rednerinnen oder Redner kommt noch auf die kommunalen Möglichkeiten wie Sanierungsgebiete und so etwas, was auch bei Schrottimmobilien einfach noch dazu gehören würde, zu sprechen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. Ich denke, auf das Thema kommen wir noch einmal zurück.
Vielen Dank. Es gibt keine Nachfragen. - Wir kommen zum nächsten Debattenredner. Für die Fraktion DIE LINKE spricht der Abg. Herr Gebhardt. Sie haben das Wort. Bitte.
Danke sehr, Frau Präsidentin. - Ich will mich bemühen, etwas Positives zum Zeitplan beizutragen, weil Herr Grube dankenswerterweise schon die wesentlichen Argumente vorweggenommen hat, die für eine Ablehnung dieses Antrages sprechen.
Ich will nur noch für meine Fraktion ergänzen, dass wir entsprechend der Empfehlung des Kulturkonvents auch möchten, dass die Denkmalförderung in Sachsen-Anhalt in ein angemessenes Verhältnis zum Denkmalreichtum unseres Landes gesetzt wird. Ansonsten haben wir auch ein großes Interesse daran, dieses Thema erneut und vielleicht auch im Fachausschuss noch einmal aufzurufen und dass wir uns dieser Problematik intensiver widmen. Die allerdings hier vorgebrachten Vorschläge sind diesbezüglich ungeeignet. Wir lehnen deshalb diesen Antrag ab.
Vielen Dank, Herr Gebhardt. Es gibt auch hierzu keine Anfragen. - Der nächste Debattenredner ist für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Abg. Herr Meister.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der vorliegende Antrag verkennt ganz wesentliche Voraussetzungen und erweist sich letztlich als nicht sinnvoll. So wird ein Konzept zur Mittelbereitstellung für die Sanierung der Denkmale im Land gefordert. Wir haben etwa 32 500 Denkmale im Land mit Unterhaltungs- und Sanierungskosten im Milliardenbereich, die sich natürlich ganz überwiegend in Privateigentum befinden und auch privat genutzt und finanziert werden. Wie sollen wir als Land da mit einem Konzept eingreifen?
Sinnvoll wäre es tatsächlich - das steht allerdings gerade nicht im Antrag -, die von uns bereitgestellten Fördermittel für diesen Bereich zu erhöhen. Wir wissen, dass diese Fördermittel regelmäßig überzeichnet sind. Das ist aber kein konzeptionelles Problem, sondern ein finanzielles. Ich wünsche mir, dass wir beim nächsten Haushalt dafür die Kraft finden. Aber wir wissen auch, dass das nicht leicht ist, weil natürlich auch andere Aufgaben anstehen. Ich meine, wenn wir als Gesellschaft Privaten im öffentlichen Interesse Vorschriften machen, ist eine Beteiligung am entstehenden Mehraufstand schon angemessen, sodass man da über mehr nachdenken kann.
Dann fordern Sie die Entwidmung von leerstehenden Gebäuden. Da verkennen Sie ganz grundlegend die Rechtslage. Der Herr Staatsminister ist schon darauf eingegangen. Das Denkmalverzeichnis ist deklaratorisch. Ob etwas ein Denkmal ist oder nicht, entscheidet sich nicht nach dem Verzeichnis, sondern nach seiner Beschaffenheit. Das lässt sich nichts entwidmen, da es keine Widmung gibt. Wenn Sie im Denkmalverzeichnis etwas streichen, hat das keinerlei Auswirkungen auf die Eigenschaften vor Ort. Das Verzeichnis wäre dann einfach nur falsch.