Bei der Beratung zur Einsetzung verwies ich auf die Überschrift des Abschnittes Va des Abgeordnetengesetzes. Diese lautet: Wahrung des Ansehens des Landes Sachsen-Anhalt, des Landtages und seiner Mitglieder. Es geht hier um das Ansehen, die Glaubwürdigkeit und das Vertrauen in die Abgeordneten. Ich glaube, das ist dem gesamten Haus wichtig.
Zu den Bedenken zum Verfahren, die in dieser Beratung geäußert wurden, verweise ich auf die Ihnen nun vorliegenden Regelungen dieser Geschäftsordnung. § 3 der Geschäftsordnung regelt die Vertraulichkeit der Sitzungen des Ausschusses und verpflichtet die Mitglieder zur Verschwiegenheit.
Gemäß § 6 der Geschäftsordnung kann der Bundesbeauftragte um eine mündliche Erläuterung seiner Auskünfte gebeten werden. Die Bewertung und Feststellung der Auskünfte nimmt der Ausschuss nach den in § 7 ausdrücklich festgelegten Kriterien vor.
Kommt der Ausschuss zu der Überzeugung, dass das Untersuchungsergebnis geeignet ist, gegen ein Mitglied des Landtages den Vorwurf einer
hauptamtlichen oder inoffiziellen Tätigkeit im Sinne des § 46a Abs. 1 des Abgeordnetengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt zu begründen, so hat er gemäß § 8 der Geschäftsordnung dem betroffenen Mitglied das Überprüfungsergebnis vor seiner abschließenden Beschlussfassung zu eröffnen und ihm Gelegenheit zu einer mündlichen Anhörung zu geben.
Auch wird gemäß § 9 Abs. 2 die vom Ausschuss getroffene und zur Veröffentlichung bestimmte Feststellung dem betroffenen Mitglied des Landtages sowie dem Vorsitzenden der Fraktion, der das Mitglied angehört, vor der Veröffentlichung in vollem Wortlaut zur Kenntnis gegeben. Dazu kann durch das betroffene Mitglied eine persönliche Erklärung beigefügt werden.
All diese Regelungen zeigen, dass der Ausschuss sich seiner Verantwortung bewusst ist und sorgsam mit den Kenntnissen der Überprüfung umgeht. Das wünschenswerte Ergebnis wäre natürlich, dass erstens alle oder möglichst viele - ich wünsche mir, alle - Abgeordnete an der Überprüfung teilnehmen,
die in Betracht kommen. Ich weise noch einmal darauf hin, dass alle nach dem Jahr 1972 Geborenen davon nicht betroffen sind.
Das zweite wünschenswerte Ergebnis wäre, dass wie in der letzten Legislaturperiode durch den Bundesbeauftragten keine Mitteilung über eine Tätigkeit eines Mitgliedes des Landtages erfolgt.
- Von denen, die sich überprüfen lassen, ja. - Heute bitte ich im Namen des Ausschusses um Zustimmung zur Geschäftsordnung.
Ich sehe keine Fragen an die Berichterstatterin. Dann können wir gleich in das Abstimmungsverfahren zur Drs. 7/1498 einsteigen. Wer dieser Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich jetzt um sein Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen und die AfD. Wer ist dagegen? - Niemand. Stimmenthaltungen?
- Herr Gehlmann war dagegen? - Entschuldigung, dann gibt es eine Gegenstimme. Und jetzt noch einmal die Stimmenthaltungen. - Die Fraktion DIE LINKE und ein Abgeordneter der AfD-Fraktion enthalten sich der Stimme. Damit haben wir die Beschlussempfehlung mehrheitlich angenommen.
Wir kommen nunmehr zu b), und zwar zum Abstimmungsverfahren zum Antrag in der Drs. 7/1459 - Besetzung des Ausschusses zur Überprüfung der Abgeordneten auf eine Tätigkeit für den Staatssicherheitsdienst der DDR.
Nachdem wir in der 12. Sitzungsperiode am 7. April dieses Jahres bereits über den Antrag der Fraktionen CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drs. 7/1190 auf Einsetzung und Besetzung des Ausschusses zur Überprüfung der Abgeordneten auf eine Tätigkeit für den Staatssicherheitsdienst der DDR befunden haben, liegt uns nunmehr der diesbezügliche Besetzungsantrag der Fraktion der AfD in der Drs. 7/1459 vor.
Auch dieser Beschluss bedarf gemäß § 46a Abs. 3 Satz 3 des Abgeordnetengesetzes der Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Abgeordneten, mindestens jedoch der Mehrheit der Mitglieder des Landtages. Das sind 44 Abgeordnete.
§ 75 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Landtages schreibt vor, durch Namensanruf abzustimmen, wenn ein Beschluss einer Mehrheit bedarf, der nach der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Landtages zu berechnen ist. Somit beginnen wir jetzt mit dem Namensaufruf. Der Schriftführer Herr Loth wird ihn durchführen.
Ich bitte die Aufgerufenen, laut und deutlich mit Ja, mit Nein oder mit Enthaltung zu antworten. Der Zuruf ist durch den aufrufenden Schriftführer zu wiederholen. Nochmal in Erinnerung an die gestrige Abstimmung bitte ich nur die zu antworten, die auch wirklich genannt worden sind. Herr Loth, Sie haben das Wort.
Gibt es noch weitere Abgeordnete? - Offensichtlich nicht. Dann können wir mit der Auszählung beginnen.
stimmten 64 Abgeordnete, mit Nein stimmten 13 Abgeordnete. Es gab eine Enthaltung und neun Mitglieder des Landtages waren nicht anwesend. Damit ist sowohl das Quorum der einfachen Mehr
heit als auch das Quorum der Zweidrittelmehrheit der anwesenden Abgeordneten erfüllt und der Beschlussvorschlag ist insofern angenommen worden. - Herzlichen Dank.
Der Berichterstatter zu diesem Tagesordnungspunkt ist der Abg. Herr Krause. Sie haben das Wort, bitte schön.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Im Zeitraum 1. Dezember 2016 bis 31. Mai 2017 wandten sich 229 Bürger schriftlich mit Bitten und Beschwerden an den Landtag. 36 Eingaben waren nach den Grundsätzen des Petitionsausschusses nicht als Petition zu behandeln. Sie wurden jedoch mit einem Rat oder Hinweis an die Einsender beantwortet.
Zehn Petitionen gab der Ausschuss an die zuständigen Länderparlamente und an den Deutschen Bundestag ab. 183 der eingegangenen Bitten und Beschwerden wurden als Petition registriert und bearbeitet.
Die höchste Zahl der Eingänge war im Sachgebiet Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr mit 34 Petitionen zu verzeichnen, gefolgt vom Sachgebiet Inneres mit 28 sowie dem Sachgebiet Gesundheit und Soziales mit 26 Petitionen. Weitere Einzelheiten können Sie der Anlage 15 zu der Beschlussempfehlung entnehmen.
Viele Bürgerinnen und Bürger nutzten auch in diesem Berichtszeitraum die Möglichkeit, sich gemeinsam an den Petitionsausschuss zu wenden. So gingen neun Sammelpetitionen mit insgesamt 3 900 Unterschriften und eine Mehrfachpetition mit zwei Zuschriften ein. Damit haben sich im Berichtszeitraum ca. 4 121 Bürgerinnen und Bürger an den Petitionsausschuss gewandt.
rend an dieser Stelle ist das Sachgebiet Inneres mit 55 Petitionen, gefolgt von den Sachgebieten Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr mit 30 sowie Bildung mit 23 Petitionen.
14 Sammelpetitionen mit insgesamt 11 171 Unterschriften wurden abschließend behandelt. Themen der abschließend behandelten Sammelpetitionen waren unter anderen die grundgesetzliche Alimentationspflicht, Überdüngung mit Gülle, Erhalt des Landgestüts und die Änderung des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit. Zwei Massen- und zwei Mehrfachpetitionen wurden abschließend beraten.
Etwa 8,1 % der vom Ausschuss behandelten Petitionen wurden positiv und 4,5 % zumindest teilpositiv erledigt.
Eine Petition zum Thema Altersteilzeit wurde der Landesregierung Anfang Februar zur Berücksichtigung überwiesen. In der Beschlussrealisierung teilte die Landesregierung im April mit, dass die Möglichkeit eines außertariflichen Abschlusses eines Altersteilzeitvertrages zwischen dem Petenten und dem Landesverwaltungsamt geprüft werde und ein Ergebnis noch nicht vorliege.