Auch hierzu gibt es keine Fragen. Demzufolge können wir zu Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses kommen. Herr Höse vermittelte den Eindruck, als wenn der Antrag der Fraktion heute zur Abstimmung kommen würde. Das ist nicht so, Herr Höse.
Wir kommen lediglich zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport in der Drs. 7/1518. Wer dieser seine Zustimmung erteilt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen und im Gegensatz zu der Ansage eben die AfD-Fraktion. Wer ist dagegen? - Die Fraktion DIE LINKE. Damit ist dieser Beschlussempfehlung mehrheitlich stattgegeben worden. Wir schließen den Tagesordnungspunkt 22.
- Ja. Dafür gestimmt hatten die Koalition und die AfD. Ich habe lediglich gesagt: entgegen der vorherigen Ankündigung von Herrn Höse.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Landtag überwies den Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 7/375 - Richtlinie zur Förderung von Kunst und Kultur überarbeiten - inklusive des Alternativantrages der Koalitionsfraktionen in der Drs. 7/411 in seiner 9. Sitzung am 29. September 2016 zur Beratung und Beschlussfassung in den Ausschuss für Bildung und Kultur.
Mit diesem Antrag sollte die Landesregierung gebeten werden, die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Kunst und Kultur zu überarbeiten und diese dem Aus
schuss für Bildung und Kultur vorzulegen. Darüber hinaus wurden inhaltliche Schwerpunkte genannt, welche in die Richtlinie einfließen sollten.
Die erste Beratung hierzu fand in der 4. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Kultur am 14. Oktober 2016 statt. Nach der Berichterstattung durch die Landesregierung verständigte sich der Ausschuss darauf, über das Thema in der nächsten Sitzung erneut zu beraten.
Diese nächste Sitzung fand am 11. November 2016 statt. Der Ausschuss bekräftigte die Intention, gemeinsam mit der Landesregierung zügig zu einer Fortschreibung der Richtlinie kommen zu wollen. Die Landesregierung wurde im Rahmen dieser Beratung gebeten, dem Ausschuss die im Anhörungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen zukommen zu lassen.
In seiner 9. Sitzung am 20. Januar 2017 nahm der Ausschuss erneut eine Berichterstattung der Landesregierung entgegen und bat sie, eine Übersicht zum Sachstand und zu den eingegangenen Stellungnahmen zu übersenden. Diese gingen mit Schreiben vom 6. März 2017 beim Ausschuss ein und wurden in der Vorlage 5 verteilt.
Auf eine erneute schriftliche Bitte der Fraktion DIE LINKE hin wurden dem Ausschuss auch die kompletten Stellungnahmen zur Verfügung gestellt. Da diese jedoch kurzfristig vor der Sitzung am 24. März 2017 eingingen, wurde die geplante Beratung in der 11. Sitzung verschoben. Die Landesregierung wurde darüber hinaus gebeten, die vier Richtlinienentwürfe an den Ausschuss zu übersenden.
Mit Schreiben vom 6. April 2017 übersandte die Staatskanzlei/das Ministerium für Kultur die erbetenen Richtlinienentwürfe an den Ausschuss. Die Verteilung erfolgte in der Vorlage 7.
Der Ausschuss befasste sich dann in seiner 12. Sitzung am 21. April 2017 erneut mit den genannten Anträgen und kam überein, in der folgenden Sitzung eine Beschlussempfehlung zu erarbeiten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! In der 13. Sitzung am 9. Juni 2017 legten die Koalitionsfraktionen den Entwurf einer Beschlussempfehlung als Tischvorlage vor. Auf dieser Grundlage erarbeitete der Ausschuss für Bildung und Kultur mit 6 : 2 : 3 Stimmen eine Beschlussempfehlung an den Landtag.
Diese sieht nunmehr vor, die Ursprungsanträge inhaltlich für erledigt zu betrachten, weil Vorschläge und Hinweise der Vereine, Verbände und Institutionen aus dem Bereich Kultur, wie die Erleichterung der Verwendungsnachweisprüfung und neue Regelungen zu den Bemessungsgrundlagen für Eigenleistungen, eingearbeitet worden sind.
Der Vorschlag, die Fördersätze zu erhöhen, konnte angesichts der Gesamtsituation des Landeshaushalts nicht angenommen werden. Ebenso wurde der Vorschlag, zwei Antragsfristen im Jahr, einmal im Frühjahr und einmal im Herbst, anzusetzen, nicht aufgenommen.
Darüber hinaus sieht die Beschlussempfehlung vor, die Landesregierung zu bitten, die Richtlinienentwürfe nach der abschließenden Mitzeichnung durch das Ministerium der Finanzen und der Anhörung des Landesrechnungshofes dem Ausschuss für Bildung und Kultur zu übersenden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, im Namen des Ausschusses für Bildung und Kultur bitte ich um Zustimmung zu der Ihnen in der Drs. 7/1532 vorliegenden Beschlussempfehlung. - Vielen Dank.
Danke. Es gibt keine Fragen an die Berichterstatterin. - Deshalb können wir sofort in das Abstimmungsverfahren eintreten.
Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses in der Drs. 7/1532 zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Niemand. Stimmenthaltungen? - Die Fraktion DIE LINKE und die Fraktion der AfD. Damit ist diese Beschlussempfehlung mehrheitlich angenommen worden.
Beschlussempfehlung Ausschuss zur Überprüfung der Abgeordneten auf eine Tätigkeit für den Staatssicherheitsdienst der DDR - Drs. 7/1498
Die Berichterstatterin zu dem ersten Thema ist die Abg. Frau Schindler. Frau Schindler hat nunmehr das Wort.
Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Präsident! In der Sitzung des Landtages am 7. April 2017 haben wir gemäß § 46a des Abgeordnetengesetzes die Einsetzung des Ausschuss zur Überprüfung der Abgeordneten auf eine Tätigkeit für den Staatssicherheitsdienst der DDR beschlossen.
Der beschlossene Ausschuss hat sich mit seinen Mitgliedern in seiner Sitzung am 6. Juni 2017 konstituiert und gemäß § 46a Abs. 5 eine Geschäftsordnung erarbeitet, die Ihnen heute zur Beschlussfassung vorliegt.
In der Debatte über die Einsetzung des Ausschusses standen auch viele Fragen im Raum, etwa wie das Verfahren der Überprüfung verläuft bzw. wie und welche Entscheidungen der Ausschuss trifft. Mit der vorliegenden Geschäftsordnung wird das Verfahren geregelt und Ihnen somit zur Abstimmung vorgelegt.
Nach § 46a Abs. 1 des Abgeordnetengesetzes können Abgeordnete bei der Präsidentin des Landtages schriftlich eine Überprüfung beantragen. Ich möchte nochmals ausdrücklich darauf hinweisen, dass es eine freiwillige Entscheidung eines jeden Mitglieds des Landtages ist, unabhängig davon, ob man der Einsetzung des Ausschusses zugestimmt hat oder nicht. Ich möchte deshalb auch hier noch mal den Wunsch äußern, davon auch Gebrauch zu machen.