Da es auch an dieser Stelle keine Fragen gibt, danke ich dem Abgeordneten für die Ausführungen. - Für die AfD spricht der Abg. Kohl. Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort.
Vielen Dank, Herr Vizepräsident. - Sehr geehrte Damen und Herren! Die Linksfraktion wünscht sich die Änderung des Landespersonalvertretungsgesetzes. Was sagt man dazu? - In meiner früheren Verwendung habe ich auch mit dem PersVG arbeiten müssen. Als Personalsachbearbeiter hat man insofern eine besondere Funktion, als dass man zum einen die Interessen der Dienststelle durchsetzen muss, aber zum anderen selbst auch Bediensteter ist und eigene Interessen verfolgt.
Mir ist in der Vergangenheit kein Fall bekannt geworden, von dem ich gesagt hätte, dass er eine Änderung des PersVG erforderlich macht.
Auch von den Kollegen aus dem örtlichen Personalrat sind mir keine Beschwerden zugetragen worden, dass dieses oder jenes im PersVG geändert werden muss.
Insofern hatte ich mich zunächst darüber gewundert, dass Sie 50 Vorschläge vorgelegt haben. Aber wenn Sie jetzt sagen, dass sie intensiv mit Personalvertretungen zusammengearbeitet haben, um diese Wunschliste aufzustellen, dann ist mir natürlich klar, dass es sich hierbei um eine Art Auftragswerk handelt.
Mit Koautoren zusammenzuarbeiten ist per se nichts Schlechtes, aber es muss natürlich für Ausgewogenheit gesorgt sein, so auch bei der Änderung des PersVG.
Beim ersten Überfliegen des Entwurfes fiel mir natürlich auf, dass die Befugnisse der Personalvertreter mehr oder weniger einseitig gestärkt werden sollen. Herr Lippmann hat es auch so benannt. Es sollen die Rechte der Personalvertretungen gestärkt werden. Mitbestimmungsrechte
An dieser Stelle frage ich mich zum Beispiel, warum der Personalrat bei der Anerkennung von Erfahrungszeiten bei der Stufenfestsetzung mitbestimmen soll. Ich wüsste jetzt nicht, welche Sachkenntnisse dieser hätte, die ein ausgebildeter Personalsachbearbeiter, zumal diese Berechnungen vom Ministerium gegengeprüft werden, nicht hat und was der Personalrat besser einschätzen sollte.
Ich greife jetzt die Änderung in § 2 Abs. 1 Satz 1 auf. Ich weiß nicht, warum die Rechtsnorm so unkorrekt angegeben wurde, das sei aber jetzt dahingestellt. Danach sollen Dienststellen und Personalräte weiterhin vertrauensvoll zusammenarbeiten, aber nur noch zum Wohle der Beschäftigten und nicht mehr zum Wohle der Dienststellen.
In der Begründung steht, dass die Interessen der Dienststellen ausreichend berücksichtigt sind. Wie und wo, darüber schweigen sich die LINKEN aus. Ehrlich: Wie sinnvoll begründet ist denn eine solche Regeländerung? - Sie ist gar nicht begründet - an dieser Stelle schwingt ein reaktionärer Unterton mit -, wenn man im Grundsatz ausschließt, sich auf das Wohl der Beschäftigten zu konzentrieren, aber die Belange der Dienststelle außer Acht lässt.
Ich vermute, dass sich unter den 50 Änderungsvorschlägen bestimmt etwas Vernünftiges finden lässt, was man unterstützen kann. Daher gehen wir unvoreingenommen in die Ausschussberatungen und werden uns dort ein Bild von der Sinnhaftigkeit der einzelnen im Entwurf vorgeschlagenen Regeländerungen machen.
Sie haben die Zeit überzogen. Ich danke dem Abg. Kohl. Fragen gibt es nicht. - Jetzt spricht für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Abg. Herr Meister. Herr Meister, Sie haben das Wort.
Danke schön. - Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Landespersonalvertretungsgesetz in seiner heutigen Form ist seit dem Jahr 2004 gültig, also tatsächlich schon recht lange. Meine Vorredner sind darauf eingegangen.
Es regelt die Wahl, die Zuständigkeiten, die Pflichten und die Befugnisse der Personalvertretungen im öffentlichen Dienst. Die aktive Teilhabe an der Gestaltung der Arbeitsbedingungen ist eine elementare Voraussetzung für gute Arbeit und einen attraktiven öffentlichen Dienst in Sachsen-Anhalt.
Dies ist Teil unserer Vorstellung einer demokratischen Organisationskultur, aber auch mit Blick auf den sich abzeichnenden Fachkräftemangel ein gewichtiges Argument für unseren öffentlichen Dienst, bei dem eine Partnerschaft zwischen Dienststellenleitung und Beschäftigten die Regel sein sollte und durch die Personalvertretung und deren Mitbestimmungsrechte rechtlich abgesichert wird.
Personalvertretungen werden nach dem geltenden Gesetz in den Verwaltungen aller Behörden und Dienststellen des Landes und der Kommunen sowie der Verwaltungsgemeinschaften, Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts gebildet. Bei Letzterem, soweit sie der Aufsicht des Landes unterstehen.
Damit umfasst der Regelungsbereich dieses Gesetzes die Arbeitswelt sehr vieler Menschen, die auch wesentlich mit der Umsetzung der im Landtag beschlossenen Maßnahmen befasst sind.
Die notwendige Modernisierung oder Wahrung der bisherigen Qualität und die Fortentwicklung ist für uns GRÜNE ein wichtiges Anliegen. Mit dem Koalitionsvertrag haben sich die Koalitionspartner zu einer Modernisierung des Personalvertretungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt bekannt und arbeiten an einem entsprechenden Änderungsgesetz.
Dabei haben wir vereinbart, mit Blick auf den Personalabbau und die Umstrukturierung in der öffentlichen Verwaltung das Gesetz moderner und flexibler auszugestalten. Hierzu wollen wir die Freistellungsgrenze für die Mitglieder des Personalrats von bisher 300 Beschäftigten auf 250 Beschäftigte herabsetzen, die Arbeitsgemeinschaft der Hauptpersonalräte als Beratungsgremium im Gesetz verankern und die Wahl des Vorstandes des Personalrates gerechter ausgestalten, indem alle im Personalrat vertretenen Gruppen chancengleich berücksichtigt werden.
Natürlich werden wir im zuständigen Ausschuss die Gewerkschaften und Vereinigungen anhören und ihre Stellungnahme erbitten. Aus deren Expertise und Forderungskatalogen werden sicherlich noch weitere Vorschläge in die Modernisierung des Personalvertretungsgesetzes einfließen. Das ist auch der Sinn eines solchen Verfahrens.
Wir erwarten einen intensiven und spannenden Beratungsprozess mit den Gewerkschaften, dem Städte- und Gemeindebund, dem Landkreistag, den Personalräten und natürlich auch dem Innen- und dem Finanzministerium.
Der vorliegende Gesetzentwurf thematisiert die auch von der Koalition beabsichtigte Modernisierung aus der Sicht der Fraktion DIE LINKE. Die vorgeschlagenen Regelungen werden dort, wo sie über die Regelung des Koalitionsvertrags quanti
tativ hinausgehen - es gibt ein paar Knackpunkte -, vermutlich nicht die Zustimmung der Koalition finden. In sehr vielen Detailfragen wird man aber tatsächlich über die sinnvollste Lösung diskutieren müssen und können. Ich habe den Eindruck, dass wir in unseren Auffassungen tatsächlich nicht allzu weit auseinanderliegen.
Der Gesetzentwurf sollte zur weiteren Beratung, die sinnvollerweise im Zusammenhang mit dem noch ausstehenden Entwurf der Koalition erfolgen sollte - sonst machen wir es zweimal -, in die Ausschüsse überwiesen werden. - Herzlichen Dank.
Es gibt keine Fragen. Dann danke ich dem Abg. Meister für die Ausführungen. - Für die CDU spricht Frau Abg. Feußner. Frau Feußner, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es gibt sicherlich kein Bundesland, in dem das Personalvertretungsgesetz nicht zu Diskussionen führt. Die Erfahrungen in Sachsen-Anhalt zeigen aber - entgegen Ihrer Behauptung, Herr Lippmann -, dass es nicht das rückständigste Gesetz ist, das wir hier haben.
Erstens. Die Mitbestimmung in den Verwaltungen unseres Landes funktioniert. Anstatt einen umfassenden Wandel zu fordern, sollten wir die kritischen Punkte - die haben wir auch in der Koalitionsvereinbarung aufgeschrieben - gemeinsam auf den Prüfstand stellen und überarbeiten. Der Koalitionsvertrag benennt diese Anknüpfungspunkte. Daran haben auch Sie sich orientiert.
nicht aus den Augen verlieren. Eine übermäßige Stärkung der Einzelinteressen darf die Funktionsfähigkeit der Behörden nicht blockieren. Es muss unser Ziel sein, Entscheidungen und Verfahren zu beschleunigen und Bürokratie abzubauen, um die Verwaltung schneller, digitaler und auch effizienter zu machen.
Drittens. Es darf keinen Alleinvertretungsanspruch bestimmter Gruppen für die ganze Belegschaft geben. Die linken Parteien müssen das endlich einmal zur Kenntnis nehmen und Abstand von ihrer Klientelpolitik nehmen.
eigene Leute in Funktionärspositionen gebracht und Personalvertretungen auch ideologisch aufgeladen.
Es ist bereits gesagt worden, dass wir noch in diesem Jahr einen eigenen Gesetzentwurf vorlegen, der auch diese Schwerpunkte beinhalten wird, nämlich die Herabsetzung der Freistellungsgrenze für Personalratsmitglieder auf 250 Beschäftigte - Herr Meister sagte das eben -, die Verankerung der Arbeitsgemeinschaft der Hauptpersonalräte im Gesetz und die Schaffung eines ressortübergreifenden Gremiums, das den Erfahrungsaustausch der einzelnen Personalvertretungen und auch die Beteiligung entsprechender Fachgruppen sicherstellt.
Wie unsere Verwaltung selbst müssen auch Personalräte heute mehr Flexibilität an den Tag legen, wenn es um Anforderungen des 21. Jahrhunderts geht. Das Personalvertretungsgesetz darf nicht Bremsklotz der Verwaltung sein, sondern es sollte Katalysator für ein effizientes Arbeitsumfeld sein und werden.
Wenn der Staat seine Grundaufgaben nicht an die Lebenswirklichkeit der Bevölkerung anpasst, dann verliert er auch seine Legitimation. - Vielen Dank.