Mit ihnen muss im Interesse unser aller Sicherheit zusammengearbeitet werden. Die Aufbewahrung ihrer Waffen und Munition muss regelmäßig durch die Waffenbehörden kontrolliert werden, um ein hohes Maß an Sicherheit zu gewährleisten. Waffenbesitzer sind dabei Partner.
Dass Schusswaffen auch, ja, sogar legal besessene Schusswaffen zur Gefahr werden können, zeigen Vorfälle in Sachsen-Anhalt und darüber hinaus.
Als in der Nacht zum 7. Juli 2016 ein 31-jähriger Mann seinen Vater und im späteren Verlauf Polizisten mit einer Schusswaffe bedrohte, stammte diese Waffe aus Privatbesitz. Die Mutter des Täters war zum Besitz der Waffe berechtigt. Der 31-Jährige wurde von SEK-Beamten in der Folge durch Schüsse tödlich verletzt, in Groß Rosenburg.
Die in Reuden im Burgenlandkreis von einem Reichsbürger besessene Waffe, mit der laut Anklage im August 2016 ein Polizist durch Schussabgabe verletzt wurde, befand sich wohl nicht in Legalbesitz. Auch hierbei hatte ihr Gebrauch beinah tödliche Folgen.
Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft gegen den Angeklagten lautet auf versuchten Mord an einem Polizisten unserer Landespolizei.
Der Angeklagte selbst wurde im Rahmen des Polizeieinsatzes schwer verletzt, weil die Polizisten gezwungen waren, den Mann durch Gebrauch der Dienstwaffe handlungsunfähig zu machen.
Beim Angriff eines Reichsbürgers auf Polizisten im Oktober im fränkischen Georgensgmünd gab es hingegen kein gutes Ende. Ein Polizist starb, nachdem ein Waffenbesitzer SEK-Beamte niederschoss, die zu seiner Entwaffnung auf sein Grundstück gekommen waren. Der Mann hatte die Waffen legal besessen, jedoch aufgrund von Unzuverlässigkeit seine Berechtigung zum Waffenbesitz verloren. Die Waffen sollten durch die Behörde eingezogen werden. Inzwischen ist Mordanklage erhoben worden.
Bei den Ermittlungen gegen einen sich zeitweise im Saalekreis aufhaltenden Reichsbürger und potenziellen Rechtsterroristen wurde ebenfalls mindestens eine Waffe gefunden und beschlagnahmt. Die Anklageerhebung gegen den selbst ernannten Druiden steht noch aus.
Dass Waffen auch gehäuft zum Problem werden können, zeigt der Fall aus Dessau, wo bei einem Waffennarren ein schier unüberschaubares Arsenal sichergestellt wurde. Ermittler beschlagnahmten rund 900 Schusswaffen und mehr als 2 t Munition.
Waffen sind immer noch viel zu leicht erhältlich, wie die Ermittlungen gegen den illegalen Versandhandel „Migrantenschreck“ zeigen, bei dem auch diverse Kunden aus Sachsen-Anhalt, unter anderem mindestens ein AfD-Kommunalpolitiker, bestellten, weil sie ihre rassistische Einstellung offenbar auch durch proaktive Bewaffnung gegen hier erst kurz lebende Menschen untermauern wollten.
Motive der Kundenklientel, die sich bei Migrantenschreck mit illegalen Waffen eindeckte, finden sich auch bei einigen wieder, die in den vergangenen anderthalb Jahren einen sogenannten kleinen Waffenschein beantragten.
Im Jahr 2016 wurden bundesweit fast 184 000 kleine Waffenscheine neu beantragt. Damit stieg die Gesamtzahl der in Deutschland registrierten kleinen Waffenscheine im Vergleich zum Vorjahr um gut 60 % auf 469 741. Ein Jahr zuvor waren es nur 285 911 gewesen.
Die Zahlen zeigen einen Trend, der auch in Sachsen-Anhalt seit Beginn des letzten Jahres immer stärker zu verzeichnen ist. Immer mehr SachsenAnhalterinnen und Sachsen-Anhalter versuchen die Voraussetzungen zu erfüllen, um an Schusswaffen zu gelangen.
Die Zahl der Anträge auf einen kleinen Waffenschein hat sich hier seit dem Jahr 2015 mehr als verdoppelt. Ein paar Zahlen zur Verdeutlichung: 4 365 Anträge für einen kleinen Waffenschein
Die kleinen Waffenscheine berechtigen zum Führen von frei verkäuflichen Signal-, Reizstoff- und Schreckschusswaffen. Auch diese können Menschen schwer verletzen und potenziell tödlich sein.
Polizisten und Polizeigewerkschafter warnen vor den Gefahren dieser zunehmenden Selbstbewaffnung. Die Waffen und ihr Besitz werden kaum kontrolliert. Für die Besitzer wird kaum ein Sicherheitsgewinn geschaffen, weil es im Gefahrfall noch eher zu einer Eskalation kommt. Die Missbrauchsanfälligkeit ist hoch, und die Gefahr steigt, weil Polizeibeamte im Ernstfall nicht mehr unterscheiden können, ob sie mit einer scharfen oder lediglich einer Signal-, Reizstoff- oder Schreckschusswaffe konfrontiert sind, und zum Selbstschutz eher von der Schusswaffe Gebrauch machen müssen.
Diese steigende Gefahr durch erlaubnisfreie Waffen darf nicht weiter ignoriert werden. Die Verfügbarkeit von Waffen und die Bereitschaft zu Gewaltanwendungen hängen zusammen. Dies hat für die allgemeine Kriminalität ebenso wie für terroristische Bedrohungslagen große Bedeutung. Je mehr Waffen sich im Umlauf befinden, umso größer ist die Gefahr von Missbrauch.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wollen die Zahl der im Umlauf befindlichen Waffen reduzieren. Wir setzen dabei auf eine Kombination von Maßnahmen. Wir begrüßen ausdrücklich das Vorhaben einer Amnestieregelung für illegale Waffenbesitzer, das von der Bundesebene ausgeht.
Wer illegale Waffen abgibt, der soll für die Abgabe selbst keine Strafverfolgung oder Bußgeldverfahren fürchten müssen. Er soll explizit dazu ermutigt werden. Die abgegebenen Waffen sind dauerhaft aus dem Verkehr zu ziehen und sollen vernichtet werden. Hiermit wird auch ein Ziel aus dem Koalitionsvertrag in Sachsen-Anhalt verwirklicht.
Waffen gehören nicht in die Hände von Extremisten. Wir setzen uns deshalb dafür ein, dass zum Beispiel Neonazis keine waffenrechtlichen Erlaubnisse mehr erhalten oder diese widerrufen werden.
Eine Abfrage des Bundesamtes für Verfassungsschutz bei den Ländern im Jahr 2014 ergab, dass etwa 400 Rechtsextremisten über eine solche waffenrechtliche Erlaubnis verfügen. Dem Verfassungsschutz Sachsen-Anhalts waren zu Beginn des Jahres 2016 insgesamt 27 Rechtsextremisten aus Sachsen-Anhalt bekannt, die über eine entsprechende Erlaubnis verfügten.
Bei Reichsbürgern, das heißt Personen, die die Existenz der Bundesrepublik und hier geltender Gesetze anzweifeln, ist die notwendige Zuverlässigkeit zum Waffenbesitz nicht gegeben. Sie haben zudem häufig eine besondere Affinität zum privaten Waffenbesitz. Vorhandene waffenrechtliche Erlaubnisse müssen widerrufen und in deren Besitz befindliche Waffen müssen entzogen werden. Hierbei muss, wie zum Beispiel in Sachsen, konsequent vorgegangen werden.
Den Zugang zum kleinen Waffenschein wollen wir erschweren; denn er schafft keine Sicherheit. Gerade bei Signal- und Schreckschusswaffen, die bei missbräuchlicher Nutzung große Verletzungen verursachen können, muss eine umfassende Erlaubnisprüfung erfolgen. Die Antragstellerinnen sollten deshalb auch immer persönlich vorsprechen müssen, um ihre Tauglichkeit unter Beweis zu stellen.
Besonders gefährliche halbautomatische Schusswaffen im Besitz von Privatpersonen wollen wir GRÜNE komplett verbieten. Waffen dieser Art sind dadurch gekennzeichnet, dass sie nach Abgabe eines Schusses selbstständig erneut schussbereit werden. Dadurch kommt ihnen ein besonderes Gefahrenpotenzial zu, was sich in einer Vielzahl terroristischer Anschläge bereits verwirklicht hat.
Für den Bereich der legal vorhandenen Waffen setzen wir im Interesse aller zuverlässigen Waffenbesitzerinnen und -besitzer auf eine konsequente Verfolgung bei bußgeld- und strafbewehrten Verstößen gegen das Waffengesetz durch die zuständigen Behörden, wobei wir darauf hinwirken, dass die unteren Waffenbehörden die gesetzlich vorgeschriebenen Kontrollintervalle tatsächlich auch beachten.
Wir GRÜNE wissen, dass der überwiegende Teil der Straftaten mit illegalen Waffen begangen wird. Das ist keine Frage des Kontrollrechts, sondern eine der Strafverfolgung. Unumstritten ist jedoch: Auch der Besitz von legal erworbenen Waffen stellt eine abstrakte Gefahr dar, der durch geeignete Maßnahmen zu begegnen ist. Wirksame Kontrollen gehören hierbei dazu.
Wir Bündnisgrüne begrüßen, dass am 14. März 2017 in Straßburg die Verschärfung der EUSchusswaffenrichtlinie im Europäischen Parlament angenommen wurde. Mit den Neuerungen wurden wichtige Schritte hin zu mehr Si
Die Verschärfungen sehen neben einer Ausweitung der Registrierungspflicht und verbesserten Kontrollen auch auf halbautomatische Waffen unter anderem vor, dass vollautomatische Schusswaffen auch dann verboten werden, wenn sie zu halbautomatischen Waffen umgebaut wurden. Auch der Informationsaustausch und die Rückverfolgbarkeit von Waffen müssen europaweit verbessert werden.
Herr Striegel, Sie haben verständlicherweise Ihre Forderungen gut beschrieben. Ich kann das auch nachvollziehen. Sie haben aber ganz wenig zu den Ursachen dieser Entwicklung gesagt, warum sich Teile der Bevölkerung mit der Absicht tragen, sich zu bewaffnen. Das fängt schon beim Pfefferspray an, das man bei verschiedenen Tätigkeiten dabei hat, ob man nun gern joggen möchte oder dergleichen mehr.
Das hat gewiss auch etwas damit zu tun, dass wir gemeinsam feststellen mussten, dass unsere Polizei nicht in der Lage ist, sofort an jedem Gefährdungspunkt in der Fläche vor Ort zu sein,
und wir als Bürger uns möglicherweise bis zu 20 Minuten auch in ernsten Bedrohungssituationen quasi selbst helfen müssen.
Ich wollte Sie fragen, ohne dass gleich die Emotionen hochgehen, wie dieses Thema aus Ihrer Sicht auch mit dem Wolf zusammenhängt.
Man muss das einen Moment sacken lassen; denn mir wurde in meinem Wahlkreis von vielen Bürgern gesagt, dass sie sich nur dann trauen, zum Joggen oder in den Wald zu gehen, wenn sie Pfefferspray oder möglichst eine Schreckschusswaffe dabei haben. Da Sie nichts zu den Ur
Ich gebe zu, dass mir die Verbindung vom Wolf zu den Schreckschusswaffen bisher noch nicht aufgegangen ist, aber man lernt auch in diesem Hause jeden Tag neu dazu. Ich glaube auch nicht, dass dann, wenn in einem solchen Fall der Wolf um die Ecke käme, die Polizei helfen würde, ganz egal wie schnell sie vor Ort wäre. Insofern haben wir es mit zwei unterschiedlichen Dingen zu tun.