Protocol of the Session on May 5, 2017

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Tagesordnungspunkt 17

Beratung

Personelle Umbesetzung des 15. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses

Antrag Fraktion CDU - Drs. 7/1315

Durch den vorliegenden Antrag in der Drs. 7/1315 soll die Besetzung des 15. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses dahingehend geändert werden, dass Abg. Herr Thomas Keindorf für den aus dem Ausschuss ausscheidenden Abg. Herrn Hardy Peter Güssau Mitglied wird.

(Zurufe von der CDU und von der SPD: Anders herum!)

- Dann machen wir das genau anders herum. Ich formuliere es noch einmal: … soll die Besetzung des 15. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses dahingehend geändert werden, dass Herr Keindorf den Ausschuss verlässt und dafür der Abg. Herr Hardy Peter Güssau eintreten wird. - So ist es korrekt.

Dieser Gegenstand soll ohne Debatte - so ist es vereinbart worden - abgestimmt werden.

Wer mit dem vorliegenden Antrag in der Drs. 7/1315 einverstanden ist, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Ich sehe Übereinstimmung bei allen Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? - Eine Gegenstimme. Gibt es Stimmenthaltungen? - Keine Stimmenthaltungen.

(Zuruf)

- Eine. Stimmenthaltungen? - Also sind es zwei Stimmenthaltungen, muss ich festhalten. Damit ist dem Antrag zugestimmt worden. Der Tagesordnungspunkt 17 ist erledigt.

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Tagesordnungspunkt 19

Kleine Anfragen für die Fragestunde zur 13. Sitzungsperiode des Landtages von Sachsen-Anhalt

Fragestunde mehrere Abgeordnete - Drs. 7/1328

Gemäß § 45 GO.LT findet in jeder im Terminplan festgelegten Sitzungsperiode eine Fragestunde statt.

Es liegen Ihnen, meine sehr verehrten Damen und Herren, in der Drs. 7/1328 elf Kleine Anfragen für die Fragestunde vor.

Ich rufe die erste Fragestellerin auf

Frage 1 Saalebrücke Leißling

In Leißling ist am 3. Dezember 2016 eine neue Brücke über die Saale in Betrieb genommen worden. In seiner Pressemitteilung vom 19. März 2017 berichtet der ADFC, dass die Brücke nicht für Radfahrerinnen und Radfahrer geöffnet ist, obwohl diese Hauptnutzer sind.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie stark wird die Brücke von Radfahrerinnen

und Radfahrern genutzt?

2. Was spricht gegen eine offizielle Öffnung der

Brücke für Radfahrerinnen und Radfahrer?

Vielen Dank. - Die Antwort der Landesregierung wird durch die Ministerin für Arbeit, Soziales und Integration Frau Petra Grimm-Benne in Vertretung des Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung gegeben. Bitte, Frau Ministerin.

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich beantworte die Frage der Abg. Cornelia Lüddemann wie folgt.

Zwischen der Ortslage Naumburg-Henne und Weißenfels gibt es kein anderes Brückenbauwerk, welches eine Verbindung des Saalerad

weges mit den touristischen Objekten auf der westlichen Uferseite ermöglicht.

Der Betrieb der Fähre zwischen Uchteritz und Leißling, die diese Verbindung bisher darstellte, wurde im Jahr 2014 eingestellt. Die Gehwegbrücke ist somit von wesentlicher Funktion für die dauerhafte und attraktive Vernetzung des überregionalen Saaleradweges und der Markensäule Blaues Band mit den Objekten und Attraktionen der Markensäule Straße der Romanik und Himmelswege in der Ortslage Goseck.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt.

Zu Frage 1: Für die Saalebrücke in Leißling liegen keine Daten vor. Die nächstgelegene Zählstelle auf dem Saaleradweg ist laut Auskunft der Förderservice GmbH der Investitionsbank SachsenAnhalt an der Brücke in Naumburg-Henne. Die Durchgangszahlen an der Brücke NaumburgHenne beliefen sich im Jahr 2016 auf 65 191 Radfahrerinnen und Radfahrer. Die Frequenz an der Saalebrücke in Leißling ist voraussichtlich deutlich geringer.

Zu Frage 2: Gemäß Auskunft des zuständigen Verkehrsamtes in Weißenfels wurde die Brücke ehemals als gemeinsamer Geh- und Radweg mit einer Breite von 2,50 m konzipiert und gebaut. Während der Planungs- und Bauphase änderten sich im Jahr 2010 die Empfehlungen für Radverkehrsanlagen der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, deren Anwendung den Kommunen mit Runderlass des Ministeriums für Landesentwicklung und Verkehr vom 29. August 2011 empfohlen wurde. Nach der geänderten Richtlinie wäre eine Breite von 4 m für die Saalebrücke Leißling empfehlenswert gewesen, um diese als Geh- und Radweg auszuweisen.

Eine Verbreiterung der Brücke kam für die Kommune aus wirtschaftlichen Gründen nicht in Betracht. Da die Saalebrücke Leißling die Breitenempfehlung für gemeinsame Geh- und Radwege nicht erfüllt, wird sie als Fußgängerbrücke ausgewiesen und die Radfahrer werden zum Schieben auf der Brücke angehalten.

Vielen Dank, Frau Ministerin.

Wir kommen zur nächsten Fragestellerin. Wir kommen zu

Frage 2 Position der Landesregierung zum „Masterplan Medizinstudium 2020“

Sie wird von der Abg. Frau Monika Hohmann gestellt. Sie haben das Wort. Bitte.

Danke schön. Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung

bezüglich des Verhandlungstandes zwischen Bund und Ländern zur Finanzierung der geplanten Maßnahmen zum Masterplan? Insbesondere: Welche Kosten entstehen gegebenenfalls für Sachsen-Anhalt?

2. Wie bewertet die Landesregierung die getrof

fenen Verabredungen zum „Masterplan Medizinstudium 2020“, über deren Inhalte ja lange Zeit verhandelt wurde?

Vielen Dank. - Die Antwort erfolgt wiederum durch Ministerin Frau Grimm-Benne für das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration in Vertretung für das Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung. Sie haben das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Ich beantworte die Fragen der Abg. Frau Hohmann für die Landesregierung wie folgt.

Zu Frage 1: Zu Verhandlungen zwischen Bund und Ländern zur Finanzierung der geplanten Maßnahmen des Masterplanes ist der Landesregierung zurzeit noch nichts bekannt. Bund und Länder haben am 31. März 2017 den Masterplan Medizinstudium 2020 beschlossen. Die Kultusministerkonferenz hat dazu eine Erklärung abgegeben, in der hinsichtlich der Finanzierung unter anderem Folgendes ausgeführt wird:

Die Wissenschaftsministerinnen und Wissenschaftsminister der Länder kommen überein, die Maßnahmen des Masterplanes sobald als möglich mit den gegebenen Mitteln und Ressourcen umzusetzen. Der zusätzliche Finanzbedarf zur Umsetzung des Masterplans ist erst nach der Ermittlung der finanziellen und kapazitären Auswirkungen der Neustrukturierung des Studiums bestimmbar.

Diese Erklärung wurde auch so in den Masterplan übernommen.

Des Weiteren erwarten die Wirtschaftsministerinnen und -minister der Länder einen angemessenen Finanzierungsbeitrag des Bundes und die Übernahme der zusätzlich entstehenden Kosten insbesondere im Bereich der Einführung des ambulanten Quartals sowie der praxisnahen Prüfungen durch die für die ärztliche Versorgung verantwortlichen Träger. Diese Formulierung ist nicht in den Masterplan aufgenommen worden; über sie wird gegenwärtig noch diskutiert.