Protocol of the Session on May 5, 2017

Gesetz zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren gehört erneut auf den Prüfstand

Antrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 7/1305

Einbringer ist hierzu die Abg. Frau Quade. Sie haben das Wort, Frau Quade.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Meine Damen und Herren! Unser Antrag ist vergleichsweise lang und detailliert, und manchmal ist es in der Tat so, dass man, wenn der Antrag sagt, worum es geht, die Einbringung vergleichsweise kurz machen kann. Das will ich heute hier auch tun; denn im Wesentlichen geht es in unserem Antrag um einen Punkt: Das Gesetz zur Vorsorge gegen die

von Hunden ausgehenden Gefahren hat eine lange Geschichte. Am 1. März 2016 trat das in der letzten Legislaturperiode novellierte Gesetz in Kraft. Die Neuregelungen waren Ergebnis einer Evaluation im Innenausschuss. Vergleichsweise intensiv hat uns diese Evaluation auch beschäftigt. Das hat vor allem damit zu tun, dass es sich eben um ein hoch emotionales Thema handelt, zuweilen auch ein emotionalisiertes Thema.

Einerseits gibt es die Hundebesitzer, die sich pauschal diffamiert sehen, die durchaus individuell nachvollziehbar versichern, dass es zwar natürlich gefährliche Hunde gibt, aber ihrer das nun auf gar keinen Fall und niemals ist.

Auf der anderen Seite gibt es diejenigen, die Opfer geworden sind, die verletzt worden sind, deren Kinder von Hunden gebissen worden sind, die selbst gebissen worden sind bis hin zu tödlichen Verletzungen.

Es ist sehr, sehr schwierig für die Politik, diesbezüglich den Weg zu finden. Die Emotionalität aller Betroffenen ist nachvollziehbar. Umso wichtiger ist daher die Frage, wie man nun als politische Partei und als Fraktion damit umgeht.

Wir alle kennen die Bürgerinnen und Bürger, die sich sicher sind, die einzige Wahrheit zu kennen, und die entweder nicht nachvollziehen können, warum ihr Hund, der nie auffällig geworden ist, nicht in die Zucht gehen darf, oder die nicht nachvollziehen können, warum es eine bestimmte Hunderasse überhaupt noch geben darf.

Wie sieht die vermittelnde Position zwischen diesen beiden extremen Polen aus? - Es ist die Aufgabe der Politik, Rationalität in das Thema zu bringen. Es ist Aufgabe der Politik, gefühlte Wahrheiten zu ergründen und diesen Wissenschaft gegenüberzustellen.

(Zustimmung von Swen Knöchel, DIE LIN- KE)

Der erste Schritt wäre deshalb, einzugestehen, dass es 100-prozentige Sicherheit nicht geben kann, auch nicht vor Hundebissen, mit keinem Gesetz, mit oder ohne Rasseliste.

Seit dem 1. März 2016 haben die Behörden in Sachsen-Anhalt durch das neue Hundegesetz mehr Ermessensspielraum. Das ist gut; denn mit der Novellierung sind Schritte in die richtige Richtung gegangen worden, auch aus der Sicht meiner Fraktion.

Seit dem kann zum Beispiel berücksichtigt werden, warum ein Hund zugebissen hat, um zu entscheiden, ob bzw. welcher Hund einen Wesenstest ableisten muss bzw. welcher Besitzer für einen als gefährlich eingestuften Hund eine Sachkundeprüfung ablegen muss.

Das ist begrüßenswert, aber im Kernpunkt der sogenannten Rasseliste bleibt die Kritik bestehen und bleibt Diskussion hoch emotional. Obwohl die meisten Expertinnen und Experten sich in der Anhörung gegen eine solche Rasseliste ausgesprochen haben, weil es eben keinen wissenschaftlichen Beleg dafür gibt, dass bestimmte Hunderassen immer gefährlich sind, während es andere immer nicht sind, besteht ein pauschales Zucht-, Vermehrungs- und Handelsverbot für die vom Gesetz als gefährlich eingestuften Hunderassen.

Aggressives Verhalten von Hunden wird maßgeblich durch Haltung und Umgang bestimmt. Das Problem mit Problemhunden besteht am anderen Ende der Leine.

(Beifall bei der LINKEN - Zustimmung bei der CDU)

Deshalb findet meine Fraktion, dass es notwendig und angebracht ist, nach nunmehr einjähriger Erprobungszeit zu schauen: Greifen die Regelungen? Gibt es weniger Beißvorfälle? Was erweist sich als tauglich? Was dagegen nicht?

Meine Fraktion sagt auch ganz klar: Wir halten von der Rasseliste nichts. Sie muss erneut kritisch in den Fokus genommen werden: die Nachteile, die damit für die Tierhalter verbunden sind, und der Nutzen, den sie bringen kann. Man kann das aus unserer Sicht nach einem Jahr vielleicht etwas einschätzen. Zumindest sollte man den Versuch wagen. Es muss gegeneinander abgewogen werden. Das Mehr an Sicherheit, das sie tatsächlich bringt, muss versucht werden zu bestimmen.

Genau das beantragen wir, weil wir davon ausgehen, so kontrovers man das Thema diskutieren kann - das Applausverhalten hier im Saal zeigt, dass es in der Tat ein besonderer Fall ist, wenn wir über die Rasseliste der Hunde sprechen -, dass diejenigen, die das Gesetz verabschiedet haben, es sicherlich nicht in der Absicht getan haben, eine ins Leere laufende Regelung zu treffen. Deswegen wollen wir, dass es eine Anhörung gibt. Wir wollen, dass die Erfahrungen ausgewertet werden und dass auch geschaut wird, ob andere Bundesländer mit anderen Regelungen bessere Erfahrungen gemacht haben.

Das tut nicht weh. Das ist ein Prüfauftrag. Ich habe vernommen, dass unser Antrag hier abgelehnt werden soll, nicht einmal die Überweisung schaffen soll, weil man sich im Koalitionsvertrag geeinigt hat, an das Thema nicht heranzugehen.

Ich verstehe grundsätzlich, dass man bei dem Thema viel falsch machen kann. Ich würde sogar zugestehen, dass es dringendere Themen in Sachsen-Anhalt gibt.

Ich verstehe auch, dass sich die Koalition nicht auch noch ein Tauziehen um die Rasseliste liefern will. Die haben genug mit eigenem Tauziehen zu tun.

Aber nichts zu machen, weil es schwierig ist, ist nie eine gute Lösung. Das wird auch nicht den Interessen der Bürgerinnen und Bürger in Sachsen-Anhalt gerecht. - Herzlichen Dank. Ich werbe um Zustimmung zu unserem Antrag.

(Beifall bei der LINKEN)

Vielen Dank, Frau Quade. - Für die Landesregierung hat Herr Minister Stahlknecht seinen Verzicht auf einen Redebeitrag erklärt. Wir steigen somit in die Debatte mit einer Redezeit von drei Minuten je Fraktion ein.

Als erster Debattenredner würde der Abg. Herr Erben für die SPD-Fraktion sprechen. - Herr Erben verzichtet.

Nächster Debattenredner ist der Abg. Herr Loth von der AfD-Fraktion. Sie haben das Wort, Herr Loth.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Das im letzten Jahr in Kraft getretene Hundegesetz, in dem die Gefährlichkeit eines Hundes vermutet wird, wenn dieser allein einer bestimmten Rasse angehört, ist ein Gesetz, das sehr eindrucksvoll belegt, was passiert, wenn Expertenmeinung durch Ideologie ersetzt wird.

Die vermutete Richtigkeit des Gesetzes wird angezweifelt und der eigentliche Zweck eines Gesetzes, Rechtsfrieden und Rechtssicherheit zu bringen, wird eben nicht erreicht. Darin scheinen unsere Regierenden meisterhaft zu sein. Die in dem Antrag angezeigten Zweifel am Hundegesetz belegen dies eindeutig.

Ich stelle aber fest, dass der Untersuchungsauftrag in dem Antrag eben nicht zielführend ist. Die beantragte Untersuchung, Prüfung und Evaluierung sind unnötig, da das Ergebnis doch längst bekannt war, und zwar schon bevor das Gesetz überhaupt verabschiedet wurde. Ich zitiere aus Ihrem Antrag:

„Die in der Evaluationsphase gehörten Expertinnen und Experten sprachen sich in großer Mehrheit gegen die gesetzliche Regelung einer sogenannten Rasseliste aus. Die Rasseliste war und ist aus ihrer Sicht nicht zielführend, um Hundebisse zu vermeiden. Zum anderen gibt es nach ihrer Auffassung keine wissenschaftlichen Be

lege, welche die vermutete Gefährlichkeit bestimmter Hunderassen bestätigen.“

Über dieses Expertenwissen setzte sich die damalige Koalition wie so oft hinweg und schaffte ein Hundegesetz, das nicht nur völlig praxisfern, sondern auch diskriminierend und in diesem Fall tatsächlich durch und durch rassistisch ist.

Welche der angeblichen neuen Erfahrungen und Erkenntnisse sollen denn nach einem Jahr Praxis erbracht werden? - Ein Nachweis im Sinne des Zusammenhangs zwischen Hundegesetz und möglicherweise rückläufigen Bissvorfällen kann aus zeitlichen Gründen einfach noch nicht erbracht werden.

Insofern ist der Wahlkampfantrag der LINKEN völlig überflüssig, nicht zielführend und versursacht zudem noch höhere Kosten.

Fest steht aber, dass Experten gehört worden sind, die sich mehrheitlich gegen eine Rasseliste ausgesprochen haben. Fest steht, dass die Landesregierung damals allein aus ideologischen Gründen eine Rasseliste eingeführt hat. Fest steht, dass es keinen sachlichen Grund gibt, der die Einführung einer Rasseliste hätte rechtfertigen können.

Der nächste logische Schritt wäre daher gewesen, so wie es der Gesetzgeber in Schleswig-Holstein vorgegeben hat, die Rasseliste einfach ganz abzuschaffen.

(Zustimmung bei der AfD)

Statt hier gleich einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen, verschanzt sich DIE LINKE hinter diesem völlig überflüssigen Prüfauftrag und verweigert so die Arbeit hier im Parlament. Typisch links.

(Zuruf von der AfD: Richtig!)

Die AfD-Fraktion jedenfalls sieht gesetzgeberischen Handlungsbedarf und sie wird daher zeitnah einen entsprechenden Gesetzentwurf einbringen. Die jetzige Fassung des Hundegesetzes ist Ausdruck eines völlig abgehobenen, weltfremden ehemaligen Gesetzgebers, der die Expertenmeinung absichtlich ignoriert und die Hunderassen nur aus einem Zweck eingeführt hat, nämlich die betroffenen Hundehalter durch höhere Steuern noch mehr abzuzocken und noch mehr zu gängeln.

Bei der Abstimmung über den vorliegenden Antrag wird sich die Fraktion der AfD der Stimme enthalten, da der Antrag sowieso keine wissenschaftlich brauchbaren Ergebnisse produzieren kann und wir sicherlich auch keinen linken Wahlkampf unterstützen werden. - Danke schön.

(Beifall bei der AfD - Zuruf von der AfD: Richtig!)

Es gibt keine Fragen. Wir kommen zum nächsten Debattenredner. Für die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN spricht der Abg. Herr Striegel. - Herr Striegel verzichtet.

Dann spricht jetzt Herr Schumann für die CDUFraktion. - Er verzichtet ebenfalls.

Dann hat Frau Quade für die Fraktion DIE LINKE noch einmal das Wort. - Sie verzichtet ebenfalls.

Wir steigen somit in das Abstimmungsverfahren zu der Drs. 7/1305 ein.

Eine Nachfrage. Frau Quade, habe ich Sie richtig verstanden, dass Sie eine Überweisung wollten? - Das wollen Sie nicht. Sie wollen abstimmen lassen.

Wer diesem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die Fraktion der AfD. Damit ist der Tagesordnungspunkt 16 erledigt.