Protocol of the Session on May 4, 2017

Unterrichtung Landesregierung - Drs. 6/4688

Beschlussempfehlung Ausschuss für Inneres und Sport - Drs. 7/1290

Änderungsantrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 7/1341

Berichterstatter ist der Abg. Herr Kohl. Bitte sehr, Sie haben das Wort.

Herr Vizepräsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach § 40 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Landtages wurden beide Unterrichtungen in der sechsten Wahlperiode zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Inneres und Sport sowie zur Mitberatung an die Ausschüsse für Recht, Verfassung und Gleichstellung, für Finanzen, für Umwelt sowie für Landesentwicklung und Verkehr zur Beratung und Berichterstattung überwiesen.

Der Ausschuss für Inneres und Sport der sechsten Wahlperiode hat sich in der 75. Sitzung am 14. Februar 2016 mit den in Rede stehenden Drucksachen befasst und eine vorläufige Beschlussempfehlung für die bereits genannten Ausschüsse erarbeitet.

Darin empfahl er einstimmig, den Dritten Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit des Landesbeauftragten für den Datenschutz für die Zeit vom 1. Oktober 2012 bis 30. September 2014 und die Stellungnahme der Landesregierung zum Dritten Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit des Landesbeauftragten für den Datenschutz für die Zeit vom 1. Oktober 2012 bis 30. September 2014 zur Kenntnis zur nehmen. Diese vorläufige Beschlussempfehlung wurde als Vorlage 1 verteilt.

Nach § 21 der Geschäftsordnung des Landtages gelten Vorlagen - das sind nach § 18 Abs. 2 Nr. 1 auch Beschlussempfehlungen -, die am Ende der Wahlperiode nicht abschließend behandelt wurden, als erledigt. Aus diesem Grund nahm der Ausschuss für Inneres und Sport der siebenten Wahlperiode beide Drucksachen auf die Tagesordnung seiner zweiten Sitzung am 18. August 2016.

Im Ergebnis dieser Beratung wurde beschlossen, dass ich als Vorsitzender dem Ausschuss eine Beschlussempfehlung vorlege. Dem bin ich nachgekommen, indem ich empfahl, sich die vorläufige Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport der sechsten Wahlperiode zu eigen zu machen.

In einem Begleitschreiben bat ich um die Zuarbeit von Änderungsempfehlungen, um sie in den Beschlussvorschlag einarbeiten zu können. Die regierungstragenden Fraktionen legten im Anschluss daran einen Beschlussvorschlag vor und regten einen Entschließungsantrag an. Darin wird die Landesregierung gebeten, dem Landtag einen Gesetzentwurf zur Fortentwicklung des Informationszugangsgesetzes zu einem Informationsfreiheitsgesetz vorzulegen, der die Umsetzung der Forderungen der EU gewährleistet.

Des Weiteren sollten die im Land Sachsen-Anhalt auf verschiedene Weise im Landesportal digital bereitgestellten Informationen an einer zentralen Stelle als Landesinformationsregister öffentlich zugänglich gemacht werden.

Von der Fraktion DIE LINKE wurde ein Änderungsantrag zu dem Beschlussvorschlag der regierungstragenden Fraktionen eingereicht, mit dem die Landesregierung beauftragt werden sollte, den Entwurf eines Transparenzgesetzes vorzulegen.

Daraufhin befasste sich der Ausschuss für Inneres und Sport in der 6. Sitzung am 19. Januar 2017 erneut mit diesem Thema. Der Beschluss

vorschlag der regierungstragenden Fraktionen wurde beschlossen und als vorläufige Beschlussempfehlung zur Beratung an die beteiligten Ausschüsse weitergeleitet. Der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE fand nicht die erforderliche Mehrheit.

In der darauf folgenden Zeit befassten sich die Ausschüsse für Finanzen, für Umwelt und Energie - dieser Ausschuss trägt in der siebenten Wahlperiode einen neuen Namen - sowie für Landesentwicklung und Verkehr mit dem Tätigkeitsbericht, der Stellungnahme der Landesregierung und der vorläufigen Beschlussempfehlung. Sie schlossen sich der vorläufigen Beschlussempfehlung mehrheitlich an.

Auch der Ausschuss für Recht und Verfassung befasste sich mit den Drucksachen und der vorläufigen Beschlussempfehlung. Auch er schloss sich der vorläufigen Beschlussempfehlung mit der Maßgabe an, nicht die Forderungen der EU zu gewährleisten, sondern diese zu berücksichtigen.

Schließlich befasste sich der Ausschuss für Inneres und Sport in der 9. Sitzung am 20. April 2017 abschließend mit diesem Thema. Im Ergebnis der Beratung schloss er sich der Empfehlung des Ausschusses für Recht, Verfassung und Gleichstellung an und verabschiedete mit 6 : 0 : 5 Stimmen die Ihnen in der Drs. 7/1290 vorliegende Beschlussempfehlung.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Namen des Ausschusses für Inneres und Sport bitte ich Sie, dieser Beschlussempfehlung zuzustimmen. - Vielen Dank.

Danke. Damit ist die entsprechende Vorlage eingebracht. - Wir kommen nun zur Dreiminutendebatte. Für die Landesregierung spricht der Innenminister Herr Stahlknecht.

Sehr verehrter Herr Präsident! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Erarbeitung des eben vorgetragenen Beschlussvorschlages, der Ihnen vorliegt, wurde von der Landesregierung im gesamten Verfahren begleitet und wird von dieser auch vollinhaltlich mitgetragen.

Wir haben folgende Schwerpunkte: Erstens. Wir wollen, so wie es im Koalitionsvertrag festgeschrieben ist, rechtzeitig zum Abschluss der parlamentarischen Beratungen zum E-GovernmentGesetz einen Gesetzentwurf zur Fortentwicklung des IZG zu einem Informationsfreiheitsgesetz erarbeiten.

Zweitens wollen wir die Unabhängigkeit der Datenschutzaufsichtsbehörde, die eben auch IZG

Aufsichtsbehörde ist, noch in diesem Jahr weiter ausbauen.

Drittens wollen wir die vom Land Sachsen-Anhalt auf verschiedene Weise digital bereitgestellten Informationen bis zum 31. Dezember des nächsten Jahres in unserem Landesportal an einer zentralen Stelle als Landesinformationsregister öffentlich zugänglich machen. Dabei denken wir vor allem an einige Geodaten, unsere Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften, die Studien, Gutachten und Beraterverträge der Landesregierung, Gremienbeschlüsse, Protokolle öffentlicher Sitzungen, amtliche Statistiken usw.

Viertens wollen wir das alles, soweit das noch nicht erfolgt ist, barrierefrei umsetzen.

Fünftens wollen wir eine Forderung aufgreifen, die schon während der Evaluierungsphase immer wieder diskutiert und vom Landesbeauftragten in der ihm eigenen Beharrlichkeit immer wieder angesprochen wurde: die Senkung und Vereinfachung der Gebührenstruktur zum IZG.

Die Änderung dieser Gebührenstruktur kann im Hinblick auf die Gebührenobergrenze durch eine Änderung der Kostenverordnung und damit kurzfristig umgesetzt werden. Für die Einführung einer Geringwertigkeitsgrenze, die wir in Höhe von 50 € ansiedeln möchten, müssten wir zunächst die Verordnungsermächtigung selbst anpassen, also das Gesetz ändern. Das ist aus verfahrensökonomischen Gründen nur im Zusammenhang mit dem Gesamtpaket möglich, womit sich der Kreis zum ersten Punkt schließt.

Mit dem von den Vereinen „Mehr Demokratie e. V.“ und „Open Knowledge Foundation Deutschland e. V.“ herausgegebenen Transparenz-Ranking 2017 bewegt sich Sachsen-Anhalt mit Platz 9 heute schon im Mittelfeld und im Hinblick auf die Bewertung gleichauf mit dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes. Ich finde, das ist für ein kleines Bundesland wie unseres kein schlechtes Ergebnis. Wir wollen uns natürlich ständig verbessern. Ich bin mir sicher, wenn ich das nächste Mal zu Ihnen spreche, dann werden wir uns bei der Bewertung in diesem Ranking noch einmal deutlich nach vorne bewegt haben.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und bitte aus der Sicht der Landesregierung um Zustimmung zu der Ihnen vorliegenden Beschlussempfehlung.

Danke. Ich sehe keine Nachfragen. - Dann können wir in der Dreiminutendebatte der Fraktionen fortfahren. Für die SPD-Fraktion hat die Abg. Frau Schindler das Wort.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! In seinem Vorwort zu dem Dritten Tätigkeitsbericht über die Informationsfreiheit hat der Landesbeauftragte geschrieben - ich zitiere -:

„Das Informationszugangsgesetz SachenAnhalt und die mit ihm verbundene Abkehr vom Prinzip des Aktengeheimnisses hat sich bewährt. Der Erfolg des Informationszugangsgesetzes, aber auch bereichsspezifischer Informationszugangsgesetze, bemisst sich dabei nicht allein nach der Zahl der Anträge auf Informationszugang. Der Erfolg des Gesetzes liegt viel mehr daran, dass das Vorhalten amtlicher Informationen, die jedermann unaufgefordert oder auf Antrag zugänglich gemacht werden, als originäre und selbstverständliche Serviceleistung einer modernen Verwaltung verstanden wird.‘“

Dieses sagt er in seinem Vorwort; dem kann ich nur beipflichten. Natürlich war dieses bereits 2015. Sie haben auch den Zeitraum für diesen Tätigkeitsbericht gesehen, der ja 2014 endet. Wir sind heute ein ganzes Stück weiter.

Sie haben in der Beschlussvorlage natürlich die umfangreichen Vorhaben, die sich die Koalitionsfraktionen für die Veränderung eben im Datenschutz und auch beim Informationszugang vorgenommen haben, gelesen. Diese Vorhaben, zu denen wir uns im Koalitionsvertrag verständigt haben, finden Sie in dieser Beschlussvorlage.

Wir wollen weiterhin weg von dem reaktiven Gesetz hin zu einem proaktiven Gesetz, proaktive Veröffentlichung der Verwaltung. Dann können wir auch, wie es der Minister jetzt gerade beschrieben hat, in dem Ranking von „Mehr Demokratie e. V.“ eventuell einen höheren Platz erreichen.

Dazu wäre es nötig, wie in der Beschlussvorlage beschrieben, ein E-Government-Gesetz zu beschließen, und eben vor allen Dingen die Abkehr von einem Informationszugangsgesetz hin zu einem Informationsfreiheitsgesetz.

Wir wollen auch - das ist unter Punkt 2 - die Änderung der Stellung des Datenschutzbeauftragten. Das Vorhaben ist bereits begonnen worden. Ich habe Kenntnis davon, dass schon eine Kabinettsvorlage vorbereitet ist, die Regierung also eine Änderung des Datenschutzgesetzes vorbereitet hat, die jetzt in die Anhörung der Verbände geht. Ich denke, dass wir da auf einem sehr guten Weg sind. Mit der Haushaltsberatung haben wir bereits für den Zeitraum ab dem Jahr 2018 entsprechende Entscheidungen getroffen.

Zu dem Änderungsantrag der LINKEN, der bereits vorgelegen hat, möchte ich an der Stelle nur sa

gen, dass die beabsichtigte Änderung nach unserem Antrag voraussichtlich im zweiten Halbjahr 2017 erfolgen wird, bei Ihnen konkret bis Ende des Jahres. Wir wollen dieses weiterhin offen gestalten, weil die Abhängigkeit mit dem E-Government-Gesetz besteht.

Zur Gebührenfreiheit. Wir haben uns vorgenommen, die Gebühren zu senken. Eine gänzliche Abschaffung der Gebühren für den Zugang zu Informationen sehen wir erst mit einer anderen gesetzlichen Regelung, nämlich wenn auch der Zugang zu den Informationen

Frau Schindler, Sie müssen zum Ende kommen.

- ja - möglich ist. Deshalb werden wir Ihren Änderungsantrag auch heute wieder ablehnen. - Vielen Dank. Ansonsten bitte ich um Zustimmung zu der Beschlussempfehlung.

(Beifall bei der SPD)

Es gibt keine Nachfragen. Für die Fraktion DIE LINKE hat der Abg. Herr Höhn das Wort. Bitte sehr.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die vorliegende Beschlussempfehlung eröffnet, glaube ich, auch damit einen sehr wichtigen Punkt, dass sie darauf hinweist, dass Transparenz die Voraussetzung dafür ist, dass wir bei Bürgerinnen und Bürgern Vertrauen in die Verlässlichkeit und in die Motive staatlichen Handelns sowie in die politisch Verantwortlichen stärken und neu gewinnen. Das trifft einen Punkt, der in der Tat für uns alle eine erhebliche Herausforderung ist, nämlich das sinkende Vertrauen gegenüber politischen Institutionen. Deswegen ist die Stärkung von Transparenz, deren Ausbau, ein entscheidender Punkt.

Aber - jetzt komme sich zur Kritik an der Beschlussempfehlung -: Wenn man das als großes Problem vornean stellt, dann wünsche ich mir ein bisschen mehr Mut. „Klotzen und nicht kleckern!“ wäre die Devise beim Thema Transparenz, meine sehr verehrten Damen und Herren.

(Beifall bei der LINKEN)

Ich sage das nicht zuletzt auch angesichts der Diskussionen, die wir in den vergangenen Monaten hatten. Wir werden sie in den nächsten Monaten, nicht zuletzt auch in aufkommenden Wahlkampfzeiten, wieder haben bei der Frage von Fake News, Verschwörungstheorien, alternativen

Fakten. Das Beste, was dagegen hilft, ist Transparenz und Offenlegung von Informationen und Fakten.

(Beifall bei der LINKEN)

Der Minister hat eben schon auf das Ranking hingewiesen, das vor wenigen Wochen veröffentlicht worden ist. Sachsen-Anhalt erreicht darin 38 von 100 Punkten. Das ist in der Tat eine Zahl, mit der wir nicht zufrieden sein sollten.