Protocol of the Session on April 5, 2017

(Sebastian Striegel, GRÜNE: Den haben Sie abgeschrieben!)

- Nein, es ist gar nicht ehrenrührig, wenn man eine Landesverfassung, die man für besser hält, als Maßstab nimmt, um eine Landesverfassung, die in dem Punkt nicht so gut ist, zu verbessern. Dieser Gedanke müsste sich eigentlich auch jedem, meine Damen und Herren, sowohl bei den LINKEN als auch bei den GRÜNEN erschließen können.

Schließlich halte ich die Argumentation nicht für zutreffend, weil wir, die wir hier im Raum sitzen, zufrieden sind, muss es auch so richtig sein, wie das dort drinsteht. Wir wollen vielmehr die Rechte der einzelnen Abgeordneten stärken. Das kommt jedem Abgeordneten zugute. Wir wollen die Rechte nicht in dem Sinne stärken, dass die Abgeordneten mehr Rechte für sich persönlich beanspruchen, sondern dafür, um den Forde

rungen und dem Willen der Bürger zu entsprechen. - Vielen Dank, meine Damen und Herren.

(Zustimmung bei der AfD)

Wollen Sie antworten?

Ja. - Herr Farle, ich denke, auch wenn wir hier alle unterschiedliche politische Ansichten haben, das eint alle im Parlament, dass wir nicht für uns mehr Rechte haben wollen, sondern für die Bürger, die uns in das Parlament gewählt haben, arbeiten und für sie Dienstleister sind und für sie mehr Informationen erhalten wollen. Das möchte ich noch einmal betonen. Das eint uns in diesem Parlament, auch wenn wir unterschiedliche politische Ansichten haben.

In diesem Sinne können wir uns dann mit voller Kraft - Sie sind ja parlamentarischer Geschäftsführer - in die Parlamentsreform begeben. Vielleicht haben Sie gute Vorschläge für die Geschäftsordnung. Reden kann man über alles. Ob man es am Ende macht - nicht alles, was neu ist, muss immer besser sein. Das eint uns Konservative: Was sich bewährt, kann man am Ende so belassen. - Danke schön.

(Beifall bei der CDU)

Für die AfD-Fraktion hat der Abg. Herr Kohl zum Schluss der Debatte noch einmal das Wort.

Sie sehen schon, Sie werden mich heute nicht so schnell los. - Was gibt es zu sagen? - Frau Keding, ich muss sagen, es war nicht anders zu erwarten. Klar, Sie müssen das entsprechend verteidigen. 25 Jahre die gleichen Kontrollregeln, die sich bewährt haben sollen. Gut. Da gab es einen Fördermittelskandal, da gab es noch einiges andere. Wenn Sie das als bewährt betrachten - ich sehe das nicht so.

(Beifall bei der AfD)

Ein Stück weit enttäuscht bin ich von den Vertretern der regierungstragenden Fraktionen. Natürlich hängen Sie mit an der Regierung, aber Sie sollten auch ein Stück weit daran denken, dass Sie Mandatsträger sind, dass Sie Vertreter des Volkes sind.

(Zuruf von der CDU: Sie aber auch!)

Da hätte es Ihnen nicht schlecht angestanden, sich für eine Verfassungsänderung einzubringen.

Was das Vorbringen von Herrn Gebhardt anbelangt, stellt sich für mich die Frage, wie DIE LIN

KE es fertig bringt, unseren Antrag wieder reflexartig abzulehnen,

(Zurufe von der LINKEN)

zumal DIE LINKE in der Landesregierung in Brandenburg sitzt und sie scheinbar kein Problem mit dieser Verfassungsregelung hat.

Was Sie mit „abgeschrieben“ meinen, dazu würde ich sagen, das ist gerichtsfest. Warum sollte man diese Formulierung dann nicht übernehmen?

(Beifall bei der AfD)

Man muss sich doch nichts Neues ausdenken. Diese Kontrollrechte - Herr Farle erwähnte es schon; das, was Sie als eigenen Vorteil nannten -: Hierbei geht es um Kontrollrechte der Mandatsträger gegenüber der Regierung. Das machen wir nicht zu unserem eigenen Vorteil, sondern für die Bevölkerung. Das ist ganz klar.

(Robert Farle, AfD: Genau!)

Dann möchte ich noch einmal auf einen Punkt hinweisen, der hier noch gar nicht zur Sprache kam. Das betrifft das Zugangsrecht. Fakt ist, dass das in der Praxis wohl kein Problem darstellt. Auch mit der Aufnahme dieser Regelung in die Verfassung müsste wahrscheinlich oder wird sicherlich jeder Mandatsträger seinen Besuch in einer Behörde bei der Landesregierung ankündigen müssen. Ich halte es trotzdem für wichtig, diese Regelung in die Verfassung aufzunehmen, da dies eine umfassende Kontrolle der Regierungstätigkeit gewährleisten kann. Das hat im Übrigen auch das Brandenburger Landesverfassungsgericht so befunden.

Interessant an dieser Regelung ist überdies der Umstand - das wird Sie vermutlich insbesondere interessieren, die Kollegen von der LINKEN -, dass das Verfassungsgericht Brandenburg die Kontrollbefugnisse der Abgeordneten dahin gehend auslegt, dass diese zum Beispiel beim Besuch einer Justizvollzugsanstalt auch mit den Inhaftieren zusammentreffen können, um sich über den Zustand der Behörde zu informieren und sich eigene Vorstellungen von den Verhältnissen in der JVA zu machen.

(Siegfried Borgwardt, CDU: Das haben wir in den letzten zehn Jahren immer so ge- macht! - Cornelia Lüddemann, GRÜNE: Das mache ich regelmäßig!)

- Dann frage ich mich allerdings, warum wir uns letztens im Rechtsausschuss mit einem Thema befassen mussten - dabei ging es um einen Suizid in der JVA Halle -, ob möglicherweise unter den Justizvollzugsbeamten rassistische Tendenzen vorhanden wären. Dann wäre es doch das nächstliegende gewesen, man hätte sich in der JVA für einen Besuch angemeldet und hätte sich vor Ort ein Bild gemacht und sich mit den In

haftierten, die den Vorwurf geäußert haben, persönlich unterhalten. Das wäre der einfachste Weg gewesen.

(Beifall bei der AfD)

Gut, das wär‘s meinerseits. Ich denke, dass wir den Gesetzentwurf

(Zuruf)

- genau - in den Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung überweisen sollten. - Danke.

(Beifall bei der AfD)

Danke. - Bevor wir zu diesem Schritt kommen, werden wir erst einmal generell über eine Überweisung dieses Gesetzentwurfes abstimmen. Wer ist für eine Überweisung des Gesetzentwurfes? - Das sind keine 24 Stimmen. Deswegen frage ich jetzt: Wer ist gegen eine Überweisung des Gesetzentwurfes? - Das ist die Mehrheit des Hauses. Oder wird das angezweifelt? - Nein. Demzufolge stelle ich fest, dass für eine Überweisung dieses Gesetzentwurfes keine Mehrheit zustande gekommen ist. Der Beratungsgegenstand ist damit erledigt.

(Zustimmung)

Damit ist auch der Tagesordnungspunkt 12 erledigt.

Wir kommen nunmehr zum

Tagesordnungspunkt 13

Erste Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Familien- und Beratungsstellenfördergesetzes Sachsen-Anhalt

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 7/1183

Für die Landesregierung hat als Einbringerin die Ministerin für Arbeit, Soziales und Integration Frau Grimm-Benne das Wort. Bitte sehr.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Mit der Änderung des Gesetzes zur Familienförderung und zur Förderung sozialer Beratungsstellen des Landes SachsenAnhalt sollen die landesrechtlichen Konsequenzen aus der beabsichtigten Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes des Bundes gezogen werden.

Die Änderung des Bundesgesetzes wird auch in Sachsen-Anhalt zu einer erheblichen Erhöhung

der Zahl der Leistungsbezieher führen und wird auch den Verwaltungsaufwand der kommunalen Gebietskörperschaften, die dieses Gesetz umsetzen, deutlich erhöhen. Diese tragen nach dem - abgekürzt - FamBeFöG des Landes bislang ein Drittel der Ausgaben für die Unterhaltsvorschussleistungen.

Da nach dem Verhandlungsergebnis zwischen Bund und Ländern der Anteil des Bundes an den Ausgaben auf 40 % angehoben werden soll, besteht die Möglichkeit, diesen finanziellen Vorteil, der zur Kompensation der Mehrausgaben in den Ländern dienen soll, an die kommunalen Gebietskörperschaften anteilig weiterzugeben. Deren Finanzierungsanteil soll im Land von bislang 33,33 % auf 30 % abgesenkt werden. Allein diese landesinterne Verteilung ist Gegenstand des vorliegenden Gesetzentwurfes.

Im Vorfeld der zweiten Kabinettsbefassung wurden die kommunalen Spitzenverbände umfassend angehört. Diese haben insbesondere die Erwartung formuliert, dass das Land einen vollständigen Ausgleich der finanziellen Mehrbelastungen im Bereich der Unterhaltsvorschussleistungen vornehmen werde. Dies gebiete Artikel 87 Abs. 3 der Landesverfassung. Ich bin mir sicher, dass diese Frage einen breiten Raum im Rahmen der parlamentarischen Beratungen einnehmen wird.

Nach allgemeiner Auffassung ist Artikel 87 der Landesverfassung nur dann einschlägig, wenn eine Aufgabenübertragung oder -erweiterung durch Landesrecht erfolgt. Das ist im Rahmen dieses Gesetzgebungsvorhabens nicht der Fall. In dem vorliegenden Fall soll lediglich eine Entlastung der kommunalen Gebietskörperschaften vor dem Hintergrund einer bundesrechtlichen Neuregelung bewirkt werden.

Darüber hinaus ist mir bewusst, dass die Berechnungsgrundlagen des Bundes, die dann auf Sachsen-Anhalt übertragen wurden, Unwägbarkeiten enthalten und somit die Finanzierung der Unterhaltsvorschussleistung bei Bund, Land und Kommunen risikobehaftet ist. Deshalb befürworte ich auch grundsätzlich die Evaluierung, die der Gesetzentwurf des Bundes zum 31. September 2019 vorsieht.

Gleichwohl halte ich es auch für angebracht, bereits früher eine Analyse der Ausgaben- und Einnahmeentwicklung vorzunehmen, um möglichst frühzeitig reagieren zu können. Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme eine Evaluierung und Berichterstattung bis zum 31. Juli 2018 gefordert.

Ich gehe davon aus, dass bereits während des ersten Geltungsjahres der Neuregelungen Erkenntnisse über die Zahl der Neufälle gewonnen werden können, und zwar bezogen auch speziell