Protocol of the Session on April 5, 2017

Weiterhin möchte ich kurz auf den § 19a - Allgemeine Bestimmungen - eingehen. Darin heißt es in Absatz 1:

„Die Mitglieder des Hörfunkrates und des Verwaltungsrates sind Sachwalter der Interessen der Allgemeinheit. Sie sind an Weisungen nicht gebunden. Sie dürfen keine wirtschaftlichen oder sonstigen Interessen haben, die geeignet sind, die Erfüllung ihrer Aufgaben als Mitglieder des Hörfunkrates oder des Verwaltungsrates zu gefährden (Interessenkollision) “.

Genau an dieser Stelle greift unser Änderungsantrag. Dieser besteht im Grunde nur aus dem hinzuzufügenden Wort „politisch“. Dieses Wort wurde in den Augen der AfD-Fraktion bisher bewusst ausgeklammert. Mit dem Einfügen des Begriffes „politisch“ nehmen wir Bezug auf das Urteil zum ZDF-Staatsvertrag vom 25. März 2014 (1 BvF 1/11, 1 BvF 4/11).

Sinngemäß ergibt sich folgender Grundsatz: Das öffentlich-rechtliche Angebot - ich verwende einmal dieses Wort - dient gerade nicht dazu, staatliche Informationen zu verbreiten. Es ist Ausdruck der Vielfalt von Meinungen der gesellschaftlichen Mitte.

Zusammenfassend bleibt festzuhalten, dass es auf all diesen Seiten um Formulierungen oder irgendwelche redaktionellen Dinge geht. Themen, bei denen eine exakte Definition nötig wäre, werden hingegen nicht exakt ausformuliert.

Sollten Sie unseren Änderungsantrag ablehnen, bekennen Sie sich klar dazu, Ihre politischen Meinungen und Ihre politische Einflussnahme auch weiterhin im öffentlich-rechtlichen Programm auszunutzen, ja geradezu missbrauchen zu wollen. Deshalb bitte ich um breite Zustimmung zu unse

rem Änderungsantrag und um ein klares Zeichen an unsere Bürger. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der AfD)

Ich sehe keine Fragen. - Wir machen weiter mit dem Abg. Herrn Hövelmann, der für die SPDFraktion spricht.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Die inhaltlichen Schwerpunkte wurden bereits durch den Vertreter der Landesregierung umfangreich dargelegt. Ich will deshalb nur kurz auf drei Regelungsinhalte eingehen.

Erstens. Die Änderung der Programmbezeichnungen beim Deutschlandradio wird nachvollzogen. Das ist zwar tatsächlich lediglich eine technische Änderung, gibt uns, gibt mir aber die Gelegenheit, die Arbeit des Deutschlandradios ausdrücklich lobend zu erwähnen. Ein solches qualitativ bemerkenswertes Angebot, wie es das Deutschlandradio bietet, kann nicht zuletzt in Zeiten von Fake-News gar nicht hoch genug eingeschätzt werden.

(Beifall bei der SPD)

Zweitens. Die zweite Änderung bezieht sich auf die Gremienzusammensetzung des Deutschlandradios. Auch dies ist schon angesprochen worden. Insgesamt wird mit den Änderungen mehr Transparenz und Öffentlichkeit hergestellt, was wir ausdrücklich begrüßen. Es gibt eine stärkere Vertretung von Frauen in den Gremien. Künftig soll bei den Neubesetzungen einem Mann eine Frau und umgekehrt folgen - sehr gut! Es gibt eine Ausweitung der Mitwirkungsrechte bei den freien und festen Mitarbeitern - auch sehr gut!

(Zustimmung bei der SPD)

Diese Regelungen werden uns auch Leitlinie bei den weiteren Beratungen, zum Beispiel für die anstehenden Verhandlungen beim MDR-Staatsvertrag, sein. Die Vertreter der Medienausschüsse der drei Bundesländer Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen haben sich erst vorgestern getroffen und noch einmal deutlich gemacht, dass sie sich für eine Novellierung des MDR-Staatsvertrages aussprechen. Ich will das für die SPD-Fraktion nur unterstreichen.

Drittens. Es geht um den Rundfunkbeitrag. Wir - das habe ich an dieser Stelle mehrfach erklärt - unterstützen den eingeschlagenen Kurs und begrüßen, dass wir die Beitragsstabilität bis zum Jahr 2020 gesichert haben. Ich will aber auch deutlich anmerken, dass wir gemeinsam daran arbeiten müssen, diese Beitragsstabilität auch über das Jahr 2020 hinaus sicherzustellen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren von der AfD-Fraktion, ich möchte auch zu Ihrem Änderungsantrag etwas sagen. Wenn Sie ernsthaft Änderungen am Staatsvertrag hätten vornehmen wollen, hätten Sie sich für eine Stellungnahme im Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien eingesetzt. Das haben Sie nicht getan. Ich habe das Protokoll mitgebracht. Es ist nicht eine einzige Wortmeldung durch Ihre Vertreterinnen bzw. Vertreter zu diesem Tagesordnungspunkt erfolgt.

Wir hätten die Gelegenheit gehabt, bis zum 14. Dezember 2016 Stellung zu beziehen. Dann hätte sie noch berücksichtigt werden können. Die anderen Rechtsfolgen hat der Herr Minister ausgeführt und dargelegt, wie das mit weiteren Änderungen ist, wenn wir sie jetzt ins Gefüge bringen. Also, die Ernsthaftigkeit Ihres Änderungsantrages ist wenigstens anzuzweifeln.

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich beantrage die Überweisung des Gesetzentwurfes in den Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien und danke herzlich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD)

Danke. Ich sehe keine Nachfragen. - Es spricht Herr Gebhardt für die Fraktion DIE LINKE.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch ich möchte betonen, dass der 20. Rundfunkänderungsstaatsvertrag drei wesentliche Dinge zum Inhalt hat.

Zunächst geht es um technische Änderungen, was die Programme des Deutschlandradios betrifft. Hier geht es um Anpassungen und Änderungen von Programmnamen. Dies ist definitiv nicht so spannend und kann auch in der politischen Debatte vernachlässigt werden.

Deutlich interessanter sind schon die Änderungen beim Deutschlandradio, die sich als Konsequenz aus dem sogenannten ZDF-Urteil des Bundesverfassungsgerichts ergeben. Nach dem ZDF-Urteil darf der Anteil staatlicher und staatsnaher Mitglieder ein Drittel der gesetzlichen Mitglieder insgesamt in den Aufsichtsgremien nicht überschreiten. Dies wird mit dem Staatsvertrag beim Deutschlandradio so umgesetzt und wird von meiner Fraktion ausdrücklich begrüßt.

In der Konsequenz heißt das aber auch, dass das ZDF-Urteil des Bundesverfassungsgerichts - ähnlich ist es in der Begründung zum Staatsvertrag beschrieben - auf alle öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten anzuwenden ist, also auch auf den Mitteldeutschen Rundfunk. Auch bei den Auf

sichtsgremien des MDR, nämlich Rundfunkrat und Verwaltungsrat, darf die Zahl von einem Drittel bei den staatsnahen bzw. staatlichen Vertretern nicht überschritten werden.

Laut dem gültigen MDR-Staatsvertrag wird dieses Drittel aber weit überschritten. Das heißt, die Aufsichtsgremien des MDR sind nicht verfassungskonform zusammengesetzt.

Das ZDF ist dem Urteil des Verfassungsgerichts bereits gefolgt. Wir haben hier den Staatsvertrag beschlossen. Das Deutschlandradio wird mit diesem Staatsvertrag nun auch folgen. Ich hoffe sehr, dass der MDR nicht die letzte Rundfunkanstalt ist, in der das ZDF-Urteil des Verfassungsgerichts umgesetzt wird.

Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat sich mehrfach durch Beschluss dazu bekannt, dass der MDR-Staatsvertrag zügig novelliert werden soll. Doch bei den Staatskanzleien tat sich bisher recht wenig.

Den mündlichen Informationen zufolge liegt es wohl an der sächsischen Staatskanzlei, dass es bisher noch zu keinen nennenswerten Gesprächen zwischen den drei Staatskanzleien im mitteldeutschen Raum gekommen ist. Sollte dies so stimmen und von Sachsen aus tatsächlich eine Blockadehaltung ausgehen, wäre dies ein Skandal, der letztlich dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk und somit der Gesellschaft insgesamt schadet.

Deshalb war es völlig richtig, dass sich am letzten Montag - Vorredner sind schon darauf eingegangen - die medienpolitischen Sprecher der drei Landtage aus Mitteldeutschland getroffen haben und gemeinsam an die Staatskanzleien appelliert haben, möglichst zügig eine Novelle des MDRStaatsvertrages in Angriff zu nehmen.

Aber nicht nur bei der Gremienzusammensetzung beim Deutschlandradio geht der Staatsvertrag die richtigen Wege. Auch in vielen anderen nennenswerten Punkten folgt er den Verfassungsvorgaben. So wird es künftig eine deutlich stärkere Vertretung von Frauen in den Gremien geben, was wir als Linksfraktion selbstverständlich begrüßen.

Ebenso begrüßen wir, dass es künftig mehr Transparenz beim Deutschlandradio geben wird. So sollen die Sitzungen - Herr Tullner hat es bereits gesagt - des Hörfunkrats künftig öffentlich stattfinden und die Bezüge der leitenden Beschäftigten sollen transparent veröffentlicht werden. Na bitte, geht doch! Warum soll dies bei MDR-Gremien nicht endlich auch möglich sein?

Meine Fraktion ist der Auffassung, dass sich diese Regelungen auch im MDR-Staatsvertrag zukünftig widerspiegeln sollten. Mehr Staatsferne, mehr Geschlechtergerechtigkeit und mehr Trans

parenz - all das trägt maßgeblich zu einer Akzeptanzerhöhung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bei und muss aus unserer Sicht auch für alle Rundfunkanstalten gelten.

Meine Damen und Herren! Noch ein paar Worte zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und zum Rundfunkbeitrag. Der Staatsvertrag sieht vor, dass der Rundfunkbeitrag für die kommende Beitragsperiode stabil bei 17,50 € bleiben soll. Das findet DIE LINKE ausdrücklich gut und richtig. Wir folgen damit auch einem Beschluss des Landtages, den meine Fraktion initiiert hat, der sich für diese Beitragsstabilität für den nächsten Zeitraum ausgesprochen hat.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Für die nächste Beitragsperiode kommt man damit aufgrund der Mehreinnahmen beim öffentlichrechtlichen Rundfunk noch gut um die Ecke. Auf Dauer und insbesondere ab dem Jahr 2021 wird dies aber nicht mehr so einfach funktionieren; denn auch hierzu hat das Verfassungsrecht mehrfach geurteilt: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat eine Bestands- und Entwicklungsgarantie und muss so ausfinanziert sein, dass er seine gesetzlichen Aufgaben auch vollumfänglich erfüllen kann.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Auch das gilt es perspektivisch zu beachten und zu befolgen, sonst wird die Politik wieder eine Niederlage vor dem Bundesverfassungsgericht kassieren.

Meine Fraktion stimmt der Überweisung des 20. Rundfunkänderungsstaatsvertrags selbstverständlich zu. Er ist in der jetzigen Fassung für uns zustimmungsfähig. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Ich sehe auch hierzu keine Nachfragen. - Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht die Abg. Frau Frederking. Bitte sehr.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Bei dem 20. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, also einem Staatsvertrag, der alle Bundesländer betrifft, geht es im Wesentlichen um die Novellierung des DeutschlandradioStaatsvertrages. Die Anstalt trägt den Namen Deutschlandradio und die Sender firmieren unter der Bezeichnung Deutschlandfunk. Die Änderungen der Angebotsbezeichnungen mit den Namen Deutschlandfunk, Deutschlandfunk Kultur und Deutschlandfunk Nova erscheinen uns sinnvoll.

Bisher waren die drei Sendernamen bunt gemischt. Jetzt ist Einheitlichkeit gegeben. Das ver

einfacht auch die Übersicht. Die namentliche Angleichung an den reichweitenstärksten Deutschlandfunk ist bei der Positionierung im Wettbewerb um die Gunst der Hörerinnen und Hörer angebracht.

Andere Bezeichnungen haben sich auch geändert. Aus Sendungen und Programmen werden Angebote, aus Hörfunkproduktionen werden Audioproduktionen.

Mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 25. März 2014 zum ZDF-Staatsvertrag wird eine Reduzierung des Anteils der staatlichen und staatsnahen Mitglieder in den Gremien gefordert. Diese Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes gelten inhaltlich für alle übrigen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Sie werden in dem vorliegenden Gesetzentwurf für das Deutschlandradio umgesetzt.

Der mitteldeutsche Staatsvertrag zum MDR wird uns unter diesem Aspekt demnächst auch hier beschäftigen. Bei einem Arbeitstreffen der für Medien zuständigen Ausschüsse der Landtage Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen am Montag dieser Woche waren wir uns darin einig, dass der MDR-Staatsvertrag rechtzeitig vor den nächsten Landtagswahlen novelliert werden soll.

Die nun vorliegende Neuregelung der Zusammensetzung des Hörfunkrates beim Deutschlandradio wird den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts gerecht. Der Hörfunkrat wird von 40 auf 45 Mitglieder vergrößert und der staatliche Anteil umfasst 15 Mitglieder. Außerdem erhalten - neu - neun Bundesverbände je einen Sitz.

Gesellschaftliche Realität und gesellschaftliche Vielfalt sollen sich in der Zusammensetzung des Rundfunkrates abbilden. Wir GRÜNE sehen darin eine Richtschnur für die vor uns liegenden Verhandlungen zum mitteldeutschen MDR-Staatsvertrag.

Mit dem Landesnetzwerk Migrantenorganisationen Sachsen-Anhalt sowie dem Lesben- und Schwulenverband Sachsen-Anhalt haben wir beispielsweise kompetente Organisationen, die vielfältige Perspektiven und Erfahrungshorizonte aus unserem Gemeinwesen einbringen können.