Naturparke übernehmen eine wichtige Aufgabe im Land. Dort wird durch viel Ehrenamtsarbeit gelebt, was unserem Verständnis entspricht: Mensch und Natur im Einklang, Naturschutz als Motor für die ländliche Entwicklung. Daher unterstützen wir die Arbeit der Naturparke mit Mitteln in Höhe von jeweils 50 000 €.
Über invasive Arten im Land wird derzeit viel diskutiert, manchmal sachlich, manchmal weniger sachlich. Wir haben uns deshalb innerhalb der Koalition darauf verständigt, dass wir zur Eindämmung der Populationen von Tierarten, die einheimische Arten verdrängen, zum Beispiel der Waschbär, einen Anreiz geben werden und damit im kommenden Jahr beginnen.
Darüber hinaus ist durch eine Verpflichtungsermächtigung die weitere Teilnahme an der Grünen Woche abgesichert.
Des Weiteren halten wir am Schulobstprogramm fest. Mit einem neuen GAK-Rahmenplan verfolgen wir auch weiterhin das Credo als Partei des ländlichen Raumes
Mit der Erstellung eines Leitbildes im Bereich Landwirtschaft zu den Veränderungen im Bereich des Bodenmarktes in diesem Jahr erfüllen wir eine weitere Forderung unseres Koalitionsvertrages.
Ein Sterben auf Raten wird es mit uns nicht geben. Ich freue mich daher, dass es gemeinsam mit dem Finanzminister André Schröder gelungen ist, für die Sicherung des Standortes einen wichtigen Baustein zu legen.
Für die CDU-Fraktion ist es von enormer Bedeutung, meine Damen und Herren, dass ein zukunftsfähiges Konzept für Prussendorf vorgelegt wird. Neben der Förderung des Pferdesports stehen für uns die Wirtschaftlichkeit und der Erhalt möglichst vieler Arbeitsplätze im Vordergrund.
Es ist unser Ziel, das Konzept und die Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen abzuwarten, um Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Pferdesportlern möglichst schnell Klarheit über die zukünftige Entwicklung geben zu können.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Anhörung am 17. Februar 2017 im Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung hat uns deutlich vor Augen geführt, wo die Knackpunkte im Einzelplan 11 liegen. Sachsen-Anhalt hat eine leistungsstarke Justiz.
Eine auskömmliche personelle Ausstattung der Gerichte und der Staatsanwaltschaften sowie im Justizvollzug ist für eine leistungsfähige und effektive Justiz von elementarer Bedeutung.
60 % der Ausgaben des Einzelplans 11, liebe Kollegen von der AfD, fließen bereits heute in Personal - ich betone: 60 %. Dass wir hierbei noch besser werden müssen, ist uns allen bewusst. Daran arbeiten wir innerhalb der Koalition. Von rechtsfreien Räumen, wie es Panikmacher gelegentlich verbreiten, sind wir aber meilenweit entfernt.
Darüber hinaus halten wir an dem Drei-StandorteModell der Justizvollzugsanstalten mit Burg, Halle und Raßnitz fest und treiben den Neubau der Justizvollzugsanstalt Halle weiter voran.
Im Bereich der Gleichstellung werden die Mittel der institutionellen Förderung verstetigt. Dabei liegt ein Schwerpunkt in einer verstärkten Förderung der Beratungsstellen für Opfer sexualisierter
Gewalt. Für die Arbeit der Träger der vier Beratungsstellen für Opfer sexualisierter Gewalt - „Wildwasser“ in Dessau-Roßlau, in Halle und in Magdeburg sowie „Mißmut“ in Stendal - haben wir die Summe der Förderung durch das Land für die Jahre 2017 und 2018 um jeweils 40 000 € erhöht.
Damit ist die qualitativ hochwertige Betreuung von Opfern sexualisierter Gewalt auch für die kommenden beiden Jahre sichergestellt, sodass die Vereine weiterhin ihren gesamtgesellschaftlichen Aufgaben nachkommen können und leistungsfähig bleiben.
Im Bereich Landesentwicklung und Verkehr konnten vor allem drei Schwerpunkte im Haushalt gesetzt werden. Prioritäres Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag war die Finanzierung des Landesstraßenbaus. Dieses Ziel haben wir erreicht. Die Haushaltsmittel für den Landesstraßenbau wurden auf 85 Millionen € pro Jahr aufgestockt. Das bedeutet für das Jahr 2017 ein Plus von 18,7 Millionen € und für das Jahr 2018 ein Plus von 20,7 Millionen €. Das ist ein Mehr an Landesmitteln für unsere Landesstraßen.
Auch im Bereich der Städtebauförderung konnten wir aufgrund zusätzlicher Mittel des Bundes mehr Geld in den Haushalt einstellen. Der Bund stellt den Ländern im Bereich der Städtebauförderung in den Jahren 2017 bis 2020 jährlich Mittel in Höhe von 300 Millionen € zusätzlich zur Verfügung. Insgesamt stehen dem Land damit jährlich Mittel in Höhe von 14 Millionen € für die Städtebauförderung zur Verfügung, mit denen das Städtebauprogramm „Soziale Stadt“ besser gefördert werden kann.
Auch der im Dezember 2016 vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig geschlossene Vergleich zwischen dem BUND und dem Land Sachsen-Anhalt fand im Haushalt seinen Niederschlag. Mit dem Vergleich schlossen die Parteien den Kompromiss, dass der BUND nicht weiter gegen den Bau der A 14 in Richtung Norden im Abschnitt Dolle bis zur Anschlussstelle Lüderitz vorgeht, sofern das Land zusätzliche Lärm- und Naturschutzmaßnahmen installiert.
Die Mittel für die zusätzlichen Maßnahmen sind nunmehr in den Haushalt eingestellt und gesichert worden, sodass dem Weiterbau nichts mehr im Wege steht.
die eine oder andere Forderung der Opposition aufzugreifen und zu bewerten. Im Rahmen der Haushaltsberatungen wurde der Ansatz für die beiden Unikliniken jeweils um 1,9 Millionen € für das Jahr 2017 und um 1,3 Millionen € für das Jahr 2018 erhöht.
Zudem haben sich die Koalitionsfraktionen darauf verständigt, die Mittel in Höhe von 15 Millionen € aus den BAföG-Mitteln pauschal in die verbesserte Finanzierung der Hochschulen zu geben.
empfehle ich unter anderem die Lektüre der Drucksachen aus der letzten Wahlperiode. Darin haben wir uns auf das Einführen des sogenannten Gender-Budgetings als Instrument des Vielfaltsmanagements verständigt.
Entsprechende Seiten in den Einzelplänen, meine Damen und Herren und liebe Kollegen von der AfD, weisen keine Maßnahmen an sich aus, Herr Farle, die Männer und Frauen betreffen. Diese Angaben können nicht - ohne eine Debatte über die Sinnhaftigkeit lostreten zu wollen - als Deckungsquelle herangezogen werden.
Ein weiterer falscher Deckungsvorschlag betrifft die Ausgaben für Altlastensanierungsprojekte. Die hier veranschlagten Mittel beziehen sich ausschließlich auf die von einem ehemaligen volkseigenen Betrieb verursachten Schäden an Umwelt und Natur und sind nicht dem jetzigen Eigentümer zuzuordnen. Sie könnten sich dazu bei ihrem Vertreter im Verwaltungsrat der Landesanstalt für Altlastenfreistellung erkundigen. Falls Sie noch immer offene Fragen zu der Thematik haben, können Sie das Thema gern auf die Tagesordnung für die nächste Verwaltungsratssitzung heben.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Unsere Haushalts- und Finanzpolitik orientiert sich an den Prinzipien von Stabilität, Investitionen und Nachhaltigkeit. Wir halten daran fest, dass Ausgaben und Einnahmen im Einklang bleiben und dass das zulässige strukturelle Defizit eingehalten wird. Unserem Finanzminister André Schröder ist dieser nicht zu verachtende Balanceakt hervorragend gelungen, meine Damen und Herren.