Protocol of the Session on March 2, 2017

(Zustimmung bei der LINKEN)

Die AfD-Fraktion stellt einen Antrag, der eindeutig darauf abzielt, Muslimas und Muslime als nicht zugehörig zu kennzeichnen,

(Oh! bei der AfD)

und der noch mehr darauf abzielt - das ist das eigentlich Absurde -, die CDU in Bedrängnis zu bringen. Was machen Sie? Die AfD hält Ihnen ein Stöckchen hin und Sie springen mit Anlauf herüber und mit Ihnen die gesamte Koalition.

(Beifall bei der LINKEN)

Bei der Feuerwehr werfen Sie mir Populismus vor. Ich bitte Sie! Aber bitte, Sie überweisen den Antrag. Ihre Entscheidung.

Nun könnte man mit viel gutem Willen annehmen, dass die Koalitionsfraktionen SPD und GRÜNE die Überweisung, die Sie unbedingt wollten, vielleicht dazu nutzen, in der Ausschussbefassung eine seriöse Auseinandersetzung mit dem Thema Zwangs- und Unterdrückungsverhältnisse insbesondere von Frauen herbeizuführen, wie sie eben auch - unbestritten - im Tragen von Vollverschleierung zum Ausdruck kommen kann.

Man könnte sich vorstellen, die Ausschussberatung würde genutzt - wenn man den Antrag schon mit einer Überweisung adeln will -, um zu klären, welche Beratungsstellen Frauen brauchen, um sich aus Unterdrückungsverhältnissen befreien zu können, oder sogar, um den Plan der Landesregierung zu verraten oder zumindest anzudeuten.

Man könnte sich eine Beschäftigung mit der Situation in den Frauenschutzhäusern vorstellen, eine Beschäftigung mit der Frage der Sprachbarrieren und der Zugänglichkeit von Frauenschutzhäusern für all diejenigen, die sie brauchen.

Man könnte sich vorstellen, darüber zu sprechen, wie es organisiert werden kann, dass insbesondere Frauen den Weg in Sprach- und Integrationskurse finden, wie die Aufklärung von Frauen und die Inanspruchnahme von Frauenrechten organisiert werden können, wie ein Dialog organisiert werden kann, der die Gleichberechtigung aller Menschen als nicht verhandelbare Prämisse hat und zugleich einen Weg in eine solche Wertegemeinschaft aufzeigt, statt sie auszuschließen

(Siegfried Borgwardt, CDU: Wer schließt sie aus?)

und dafür zu sorgen, dass diejenigen, die von Männern zur Verhüllung gezwungen werden, auch noch mehrheitlich von anderen Männern von der Straße verbannt werden.

Das alles könnte man sich mit viel gutem Willen bei solch einer Ausschussüberweisung vorstellen -

(Zustimmung bei der LINKEN)

allein das ist nicht passiert. Nichts davon ist passiert. Sie haben diesen Antrag an den Ausschuss überwiesen. Einmal wurde die Befassung vertagt. Einmal wurde eine Beschlussempfehlung aus dem Hut gezaubert, die jetzt hier zur Abstimmung steht. Eine Debatte fand nicht statt. Das, liebe GRÜNE - ich höre wohl die Erzählung, es bleibe nur noch die Überschrift und ansonsten seien es alles nur noch Prüfaufträge -, mag das eigene Gewissen erleichtern, aber es ändert nichts daran, dass diese Koalition in Gänze zu einem Erfolg der AfD beigetragen hat.

(Beifall bei der LINKEN und bei der AfD - Zuruf von der AfD: Bravo! - Siegfried Borg- wardt, CDU: Insbesondere dieses Gerede trägt dazu bei!)

Das muss man erst einmal schaffen: Eine Partei, die derart desolat aufgestellt ist, die jeden Tag mit internen Machtkämpfen in der Presse ist, die jeden Tag eine neue Streitigkeit hat, mit der sie aufschlägt, die in den bundesweiten Umfragen trudelt und sinkt

(Lachen bei der AfD)

- Kenia schafft es, dieser AfD auch noch einen politischen Erfolg zu bescheren. Das ist absurd.

Wir können gern über das Verhältnis von Staat und Religionsgemeinschaften reden. Wir können gern über Religionskritik reden. Wir können gern über die Zulässigkeit religiöser Symbolik in Behörden und öffentlichen Einrichtungen sprechen.

Wir können gern darüber reden, ob Kopftuch und Kreuz in der Schule erlaubt sein sollen oder nicht, aber nicht auf der Basis eines solchen Antrags.

(Starker Beifall bei der LINKEN - André Poggenburg, AfD: Ideologische Scheuklap- pen!)

Es gibt keine Fragen. Ich danke der Abg. Quade für die Ausführungen. - Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Herr Abg. Striegel.

(Oh! bei der AfD - Robert Farle, AfD: Jetzt kommen wir vorwärts!)

Herr Striegel, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Meine Herren von der AfD, Sie leben - ich habe es hier schon wiederholt gesagt - von der Angst der Menschen.

(André Poggenburg, AfD: Ja, ja! - Ulrich Siegmund, AfD: Immer die gleiche Leier!)

Ihre gesamte Politik baut auf Feindbildern auf. Ohne den Popanz einer vermeintlich muslimischen Durchdringung des Abendlandes, des christlichen Abendlandes, gäbe es Sie gar nicht. Dabei wird das christliche Abendland, werden erstrittene Errungenschaften wie Menschenrechte und Demokratie vor allem durch Sie bedroht.

Sie wollen den liberalen Verfassungsstaat abwickeln.

(André Poggenburg, AfD, lacht)

Sie wollen den Menschen vorschreiben, wie sie zu leben und was sie anzuziehen haben.

Ihrem Obrigkeitsgehabe stellen wir GRÜNE uns entgegen

(Zuruf von André Poggenburg, AfD)

und sagen deutlich, die Freiheit des Glaubens wird von uns nicht angetastet. Aus ihr fließende Bekleidungsvorschriften tolerieren wir, selbst wenn wir sie ausdrücklich nicht teilen. Wir stellen klar, wir wollen den Dialog mit den Musliminnen und Muslimen im Land.

(Ulrich Siegmund, AfD: Wenn wir sie ver- stehen!)

In Sachen Vollverschleierung, ein in SachsenAnhalt so gut wie unbekanntes Phänomen, versuchen wir nachhaltige Lösungen zu finden.

Bereits heute - das ist in der Debatte gesagt worden - ist eine Vollverschleierung unzulässig, wenn durch sie eine Gefährdung Dritter, zum Beispiel im Straßenverkehr, zu befürchten ist oder wenn

die gesetzlich vorgesehene Identifizierung verhindert wird, wie etwa vor Gericht.

Auch kann durch Richterinnen und Richter für Verhandlungen ein Verbot der Vollverschleierung einzelfallbezogen verhängt werden, zum Beispiel zur Sicherstellung einer Zeugenaussage. Dabei treten schon heute die Rechte von vollverschleierten Personen, die sich zum Beispiel aus religiösen Gründen für das Tragen eines auch die Augen verdeckenden Gesichtsschleiers entschieden haben, in Abwägung mit den berechtigten Interessen der Allgemeinheit zurück.

(Alexander Raue, AfD: Die entziehen sich alle der Kameraüberwachung!)

Dort, wo eine Identifizierung von Bürgerinnen und Bürgern rechtlich notwendig und geboten ist, muss ein Abgleich amtlicher Lichtbildausweise mit dem Gesicht der Ausweisinhaberin oder des Ausweisinhabers durchgesetzt werden können.

Mit der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport wird die Landesregierung aufgefordert, bestehende gesetzliche Möglichkeiten auszuschöpfen, um die Vollverschleierung von Menschen im öffentlichen Raum - Zitat - „wo notwendig“ zu begrenzen.

Das von Ihnen gewollte Totalverbot ist damit ebenso ausgeschlossen wie andere exzessive Maßnahmen mit nur einem Ziel, hier lebenden Muslimen die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben zu verwehren.

Auch wenn es Ihnen, ja, selbst mir, nicht passt - Vollverschleierung bleibt in Deutschland möglich. Das kann, das muss der Rechtsstaat aushalten, jedenfalls solange kein Zwang im Spiel ist.

Die Beschlussempfehlung fordert im gebotenen Umfang rechtlich ein, das Gesicht sichtbar zu machen bzw. das zuzulassen. Das ist aus unserer Sicht zustimmungsfähig, aber auch nicht mehr. - Herzlichen Dank.

(Zustimmung bei den GRÜNEN, bei der CDU und von Minister Holger Stahlknecht)

Herr Abg. Striegel, gestatten Sie eine Frage des Abg. Roi?

Herr Roi, bitte.

Herr Striegel, Sie haben im Dezember-Plenum, als hier schon einmal über das Burkaverbot disku

tiert wurde, geleugnet, dass es in Sachsen-Anhalt vermummte oder verschleierte Menschen gäbe. Noch in der Debatte hat Frau Feußner, Ihre Koalitionskollegin, von einem Beispiel berichtet,