Dies bedeutet, dass Menschen, die Arbeitshunde züchten und sie einsetzen, die entsprechenden Kenntnisse und Erfahrungen haben sollten und verantwortungsvoll mit diesen Hunden umgehen können müssen.
Eine finanzielle Förderung von zwei Herdenschutzhunderassen und der mögliche Aufbau eines Zuchtzentrums kommen daher bereits zehn Jahre zu spät und werden kurzfristig keine Entspannung bei der Wolfsabwehr darstellen.
Kommen wir auf die furchtlosen Esel zurück, die in Niedersachsen Schafherden schützen. Vielleicht sollte man darüber als Alternative einmal nachdenken. Wie gesagt, durch Geschrei, Bisse und Hufe wehren sich die Esel; sie lassen sich wohl nicht so schnell von einem jagenden Raubtier abschrecken, stand auch in der „Welt“.
Zum Artenschutz. Der Isegrim gehört wie kaum ein anderes Wildtier zur deutschen Geschichte und ist tief in Märchen und Mythen verwurzelt, was vielleicht die Ursache für viele Ängste ist.
Ein Zusammenleben zwischen Mensch und Wolf muss und sollte aber in einem aufgeklärten Land möglich sein. Die Probleme im Artenschutz müssen aber besprochen werden und es muss Lösungen für alle Akteure und die Verursacher, sprich den Wolf, geben. Das betrifft neben dem Wolf auch alle anderen Problemarten wie beispielsweise den Biber oder den Luchs.
Es geht nicht an, dass Sachsen-Anhalt zwar das Weltklima retten muss, aber beim Artenschutz bequem auf die Jagd von Elefanten, Nasenhörnern, Krokodilen, Weißen Haien, Tigern und Löwen verweist, während es für Wölfe nunmehr keinen Platz, kein Geld und keine Lösungen in unserem Land zu geben scheint.
Ein Wolfskompetenzzentrum ist ein guter Anfang. Dieses Zentrum hätte längst in die Tat umgesetzt werden müssen. Genau wie die immer wieder ausgesetzte Leitlinie Wolf, die endlich eindeutig wichtige Spielregeln definieren sollte, so wie es in anderen Bundesländern bereits geschieht, die auch ohne die Anwesenheit von großen Beutegreifern bereits vorsorglich Managementpläne aufgestellt haben.
Wolfsgutachter und ehrenamtlich Tätigen einzubeziehen und in ein Wildtiermanagementzentrum zu integrieren. Wir haben heute schon gehört, dass das quasi der Plan ist. Es gibt bereits Personen, die in den Landkreisen als solche ausgebildet werden. Dies ist beim Schäfer-Stammtisch so erörtert worden.
Der nächste Kandidat, der ähnliche Probleme verursacht, ist der Biber. Weitere Arten sind in der täglichen Diskussion. An dieser Stelle wird noch einmal der Bezug zu dem Wildtiermanagementzentrum hergestellt und nicht nur zu einem reinen Wolfskompetenzzentrum.
Dieser Streit und das Verschieben von Problemen ist so für uns nicht akzeptabel, ebenso der Verweis auf die Kosten, wenn für ein einjähriges Umweltsofortprogramm mal schnell 10 Millionen € lockergemacht werden können. - Danke.
Vielen Dank. - Wir kommen somit zum nächsten Debattenredner. Für die SPD-Fraktion spricht der Abg. Herr Barth. Sie haben das Wort, bitte.
Danke. - Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zu Beginn meiner Rede möchte ich klar darstellen, dass es kein Wiederansiedlungsprogramm für Wölfe gegeben hat. Dies wird immer wieder von bestimmten Seiten kolportiert. Ich denke, der Wolf ist von selbst gekommen und die Wiederbesiedlung wird aufgrund des europäischen und des deutschen Naturschutzrechtes geduldet.
Bereits in den 80er-Jahren kamen die Wölfe über die Oder geschwommen. Sie wurden damals nicht geduldet. Ich finde, diese Klarstellung ist wichtig; denn ein aktives Handeln für die Wiederansiedlung gab und gibt es nicht. Vielmehr wird seit dem Auftreten der Wölfe in unserem Bundesland darum gerungen, eine gesellschaftliche Akzeptanz für den Wolf herzustellen und durch Präventionsmaßnahmen das Schadenpotenzial einzuschränken.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! In Deutschland sind derzeit 134 Tier- und Pflanzenarten in Anhang IV der FFH-Richtlinie gelistet und deshalb nach dem Bundesnaturschutzgesetz streng geschützt. Der Wolf ist eine dieser Arten.
Die Dynamik der Populationsentwicklung zeigt, dass der Wolf in absehbarer Zeit eine stabile Population entwickelt. Ich denke, darin sind wir uns einig. Laut Beschluss der Umweltministerkonferenz - Frau Ministerin, vielleicht können Sie das bestätigen; Sie haben es in Ihrem Redebeitrag nicht erwähnt - vom Dezember 2016 soll der Bund
Damit verbunden ist Frage, ob der Wolf aus dem Anhang IV der FFH-Richtlinie in den Anhang V übernommen werden sollte. Dies dürfte dann der Zeitpunkt sein, zu dem der Wolf als geschützte Art in das Jagdrecht zu übernehmen ist, was keineswegs bedeutet - das ist bereits öfter angeführt worden -, dass der Wolf damit zum Abschuss freigegeben wird.
Für die Entnahme aus der Natur von Arten nach Anhang V der FFH-Richtlinie gelten besondere Regelungen, die nur im Rahmen von Managementmaßnahmen genutzt werden dürfen; also auch dann genießt Wolf einen hohen Schutz nach dem Naturschutzrecht.
Eine Änderung des Schutzstatus kann zudem nur auf der Bundesebene in Abstimmung mit den Nachbarländern erfolgen und muss von der EU genehmigt werden. Dieses Verfahren muss einhalten werden, wenn wir an dieser Stelle etwas unternehmen wollen. Es ist so leicht dahin gesagt: Jetzt nehmen wir ihn in das Jagdrecht auf und schießen ihn ab. Das funktioniert nicht.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auf die Ankündigung von Frau Ministerin Dalbert eingehend, möchte ich zunächst feststellen, dass auch wir die Fortschreibung der Leitlinie Wolf für zwingend notwendig erachten. Mit der zunehmenden Ausbreitung der Wölfe erweitern sich die Problemlagen. Es gibt eine ganze Reihe von Fragen, auf die wir eine Antwort finden müssen.
Die Frage einer Obergrenze für die Population wurde bereits angesprochen. Um sich über eine Obergrenze zu verständigen, ist zunächst einmal eine verlässliche und aktuelle Datenbasis Voraussetzung. Eine Obergrenze zu fordern ist relativ einfach. Diese Obergrenze konkret festzulegen ist deutlich schwieriger.
Ab wann wir von einem günstigen Erhaltungszustand der Population ausgehen, muss in erster Linie nach wildbiologischen Maßstäben ermittelt werden. An dieser Stelle ist der Bund - das habe ich bereits gesagt - in der Pflicht.
In die Abwägung der weiteren Schritte müssen natürlich das Sicherheitsbedürfnis der Menschen und die Belange der Nutztierhalter einfließen. Zudem dürfte wohl klar sein, dass die Festlegung auf bestimmte Bestandsobergrenzen danach heiß umstritten sein wird.
Meine Damen und Herren! Besonders wichtig ist die Frage, wie wir dafür Sorge tragen, dass der Wolf seine natürliche Scheu vor dem Menschen nicht verliert. Sollten Wölfe auftreten, die dies nahelegen, sind umgehend Gegenmaßnahmen erforderlich. Der Wolf ist ein Großraubtier und als solches zwingend auf Distanz zu halten.
Die derzeit in unserem Bundesland vorhandenen Wölfe dürften noch relativ jung sein. Es stellt sich die Frage, ob ältere Tiere ein anderes Verhalten gegenüber Menschen und Nutztieren entwickeln und welche Schlussfolgerungen gegebenenfalls daraus abzuleiten sind.
Dies alles sind Fragen, auf die wir im Rahmen der Leitlinie Wolf und des Wolfsmanagements Antworten finden müssen. Wichtig ist, dass wir die Bedenken der Menschen gegenüber dem Wolf ernst nehmen und durch Prävention sowie durch verstärkte Öffentlichkeitsarbeit entgegenwirken.
In diesem Sinne begrüßen wir grundsätzlich die Ankündigung der Ministerin, die Kompetenz auf Landesebene in Iden zu bündeln und personell aufwerten zu wollen. Wie viel Personal dafür letztendlich notwendig sein sollte, wird zu diesem Zeitpunkt offengehalten.
Wir erwarten hinsichtlich der Wiederbesiedlung und des zukünftigen Umgangs mit dem Wolf verstärkt eine länderübergreifende Zusammenarbeit. An dieser Stelle sehen wir auch den Bund in der Pflicht.
Mit der weiteren Ausbreitung in Deutschland ist dies nicht nur für einzelne Bundesländer eine Herausforderung, sondern für das gesamte Bundesgebiet. Insofern ist ein nationales Kompetenzzentrum, welches eng mit den Ländern zusammenarbeitet, nicht nur wünschenswert, sondern auch notwendig.
Zudem sollten Präventionsmaßnahmen und Entschädigungsleistungen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe für Agrarstruktur und Küstenschutz gemeinsam finanziert werden. Diesbezüglich erwarten wir von der Landesregierung, dass sie gegenüber dem Bund und im Bundesrat darauf hinwirkt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zu begrüßen ist, dass die Richtlinie zur Förderung von Herdenschutzhunden zeitnah auf den Weg gebracht wird. Dies ist notwendig, um ein möglichst breites und bedarfsgerechtes Spektrum an geförderten Präventionsmaßnahmen vorzuhalten. Ehrlich gesagt hätte dies auch schon in der letzten Legislaturperiode passieren können und müssen. Diesbezüglich darf man nicht der jetzigen Ministerin die Schuld geben. Frau Keding, wir haben dies sicherlich gemeinsam versäumt.
Wir haben in den vergangenen Wahlperioden eine breit angelegte Initiative zur Entwicklung der Schafhaltung in unserem Land gestartet. Das ist
Übergriffe des Wolfes auf Nutztiere werden sich - diesbezüglich dürfen wir uns nichts vormachen - auch bei bester Prävention nicht in Gänze vermeiden lassen. Umso wichtiger ist es, dass die Schadensregulierung unbürokratisch, zeitnah und angemessen erfolgt. Die Ankündigung, an dieser Stelle nachsteuern zu wollen, ist insofern außerordentlich zu begrüßen.
Zu überlegen wäre in diesem Zusammenhang eine Umkehr der Beweislast, sodass diese nicht mehr beim Geschädigten liegt und im Zweifelsfall eher zugunsten des Geschädigten entschieden wird.
Abschließend möchte ich betonen, dass wir im Umgang mit dem Wolf weder Panikmache noch blinden Aktionismus brauchen. Die Wiederbesiedlung mit Wölfen ist ohne Zweifel eine große Herausforderung, die wir gemeinsam mit Naturschützern, Nutztierhaltern und Jägern angehen müssen.
In Bezug auf die Jäger müssen wir darauf hinarbeiten, dass diese bereit sind, die Verantwortung für den Wolf als geschützte Art zu übernehmen. Teile der Jägerschaft sehen die Aufnahme des Wolfes in das Jagdgesetz durchaus kritisch, was insbesondere dem Umstand geschuldet ist, dass die damit verbundene Verantwortung groß ist, aber die Einflussmöglichkeiten beschränkt.
Meine Damen und Herren, Sie sehen, wir haben in unserem Land mit Blick auf den Wolf und andere Dinge noch viel zu tun. Ich denke, wir sollten es anpacken. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Abg. Barth. - Als nächster Debattenredner spricht für die Fraktion DIE LINKE Herr Lange.
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Wolf gehört zu den streng geschützten Tierarten in Deutschland und Europa. An dieser Stelle könnte ich meinen Redebeitrag zur Aktuellen Debatte beenden. Aber so einfach ist es nicht und so einfach kann es sich Politik an dieser Stelle nicht machen.
Meine Damen und Herren! Der Wolf als freilebendes Tier wurde in unseren Gefilden vom Menschen ausgerottet. Das klingt so bitter wie es ist. Dass sich der Wolf bei uns wieder ansiedelt, dür
fen wir durchaus als ein Lob der Natur an uns Menschen sehen. Ein Lob dafür, dass unsere Schutzmaßnahmen funktionieren, und ein Lob für die Einsicht, dass auch Großraubtiere zu einem funktionierenden Ökosystem gehören.
Als großer Jäger übernimmt er Funktionen, die seit seinem Verschwinden der Mensch übernehmen musste, sprich die Eindämmung von Schalenwild. Er sorgt zum Beispiel dafür, dass Rehe nicht lange an einem Fleck verweilen und die Fraßschäden dort groß werden. Untersuchungen haben ergeben, dass Hirsche zur Abwehr sogar größere Geweihe ausbilden, was für manchen Jäger vielleicht ein interessanter Aspekt ist. Die Anwesenheit eines großen Prädators wie des Wolfs sorgt also für die Vervollkommnung des hiesigen Ökosystems und dessen funktionieren.