Zu Frage 1: Um eine Anschubfinanzierung zur Sicherung des Saisongeschäfts zu ermöglichen, hat das Kabinett am 10. Dezember 2014 der Übernahme einer 80-prozentigen Landesgarantie der IB für ein Darlehen an die Mifa-Bike GmbH zugestimmt. Dieses Darlehen valutiert derzeit noch mit einem Teilbetrag. Für das Darlehen wurden bankübliche werthaltige Sicherheiten gestellt.
Ferner wurden mit Beschluss des Landesbürgschaftsausschusses vom 29. Januar 2016 für die Auftragsfinanzierung neue Betriebsmittelkredite der Hausbanken mit Landesbürgschaften besichert. Auch diese Darlehen wurden banküblich gesichert. Auch dieses Engagement diente der Sicherung von mehr als 500 Arbeitsplätzen - Sie haben in Ihrer Frage darauf hingewiesen - im strukturschwachen Landkreis Mansfeld-Südharz.
Für Investitionen zum Bau des neuen Werkes in Sangerhausen in Höhe von rund 19,5 Millionen € wurden der Nathusius Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG und der Mifa-Bike GmbH als gemeinschaftliche Zuwendungsempfänger ein
GRW-Zuschuss in Höhe von 2,8 Millionen € gewährt. Davon sind bislang rund 923 000 € ausgezahlt worden. Die Zuschüsse sind üblicherweise an zahlreiche Auflagen gebunden. Die aus wirtschaftspolitischer Sicht wichtigste Förderauflage war seinerzeit die Übernahme von 517 Dauerarbeitsplätzen im neu errichteten Werk.
Zu Frage 2. Die Nathusius Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG ist, wie gerade ausgeführt wurde, zusammen mit der Mifa-Bike GmbH Zuwendungsempfänger für diesen GRW-Zuschuss. Weitere finanzielle Mittel zum Betrieb der MifaBike GmbH wurden dieser Gesellschaft nicht gewährt.
Gestatten Sie mir eine persönliche Anmerkung zum Schluss. Meine Damen und Herren Abgeordnete! Wir reden bei Mifa und bei dem, was wir bisher darüber gelesen haben, über ein Traditionsunternehmen mit einem hohen, mitunter auch emotionalen Stellenwert. Wir sind uns in der Landesregierung der 500 Arbeitsplätze, die es dort zurzeit noch gibt, außerordentlich bewusst. Wir tun im Moment alles, um dafür zu sorgen, dass das Unternehmen seinen Betrieb aufnimmt und dass es größtmöglich erhalten bleibt. - Vielen Dank.
Die Landesregierung hat mit Datum vom 8. Dezember 2016 für die Einstellung in den Schuldienst des Landes an allgemeinbildenden Schulen 165 Lehrerstellen ausgeschrieben, die zum 1. Februar 2017 besetzt werden sollten. Nicht zuletzt im Zusammenhang mit dem Verzicht auf die Weiterführung von befristeten Arbeitsverhältnissen von Lehrkräften für die Sprachförderung von Migranten wurde hierzu erklärt, um insbesondere allen Absolventen der Lehrerseminare in Halle und Magdeburg, die im Dezember 2016 ihre Ausbildung erfolgreich beendet haben, eine Einstellung in den Schuldienst des Landes zu ermöglichen.
2017 mit Absolventen der Lehrerseminare in Halle und Magdeburg vom Dezember 2016 besetzt werden und wie viele Bewerber aus dem Kreis dieser Absolventen wurden nicht eingestellt?
den mit anderen Bewerbern besetzt und wie viele dieser Bewerber verfügen über eine abgeschlossene Lehrerausbildung (Lehramt oder Ausbildung nach dem Recht der ehemaligen DDR)?
Für die Landesregierung antwortet der Minister für Bildung Herr Marco Tullner. Herr Minister, Sie haben das Wort.
Vielen Dank Herr Präsident. - Ich beantworte die Frage des hoch verehrten Herrn Abg. Thomas Lippmann von der Fraktion DIE LINKE namens der Landesregierung wie folgt.
Zu Frage 1: Insgesamt haben sich 104 Absolventen beworben, die zum 31. Dezember 2016 den Vorbereitungsdienst in Sachsen-Anhalt abgeschlossen haben. Mit Stand vom 31. Januar 2017 liegen dem Landesschulamt bisher insgesamt 146 Zusagen auf Einstellungsoptionen vor.
Mein lieber Herr Kollege Lippmann, da wir dynamisch und immer auf der Höhe der Zeit sein wollen, haben wir heute noch einmal nachgeschaut. Ich kann Ihnen verkünden, dass es mit Stand heute bereits 151 Zusagen sind. Hierunter - Stand 31. Januar - befinden sich insgesamt 75 Bewerberinnen und Bewerber, die am 31. Dezember 2016 ihren Vorbereitungsdienst in Sachsen-Anhalt abgeschlossen haben. Demnach konnten bislang 29 Absolventen noch nicht berücksichtigt werden.
Zu Frage 2: Dem Landesschulamt liegen 71 Zusagen von anderen Bewerberinnen und Bewerbern vor. Hiervon verfügen 63 über eine abgeschlossene Lehrerausbildung, darunter acht Lehrer unterer Klassen (LuK) und drei Diplomlehrer.
Dann wurden mir noch ergänzende Bemerkungen aufgeschrieben, lieber Herr Kollege Lippmann. Das Auswahl- und Einstellungsverfahren ist beim Landesschulamt noch nicht abgeschlossen. Wir gehen davon aus, dass die gesamten 165 Einstellungsoptionen ausgeschöpft werden. - Vielen Dank.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! In Halle arbeiten die neu gegründeten Schulen „Neue Integrierte Gesamtschule“ und „Neues städtisches
Gymnasium“ mit einem Ganztagsschulkonzept. Der Schulträger hat die Ganztagsschulen bestätigt. Die Genehmigung seitens des Landes steht noch aus.
stunden stehen diesen Schulen im zweiten Halbjahr des Schuljahres 2016/2017 und im Schuljahr 2017/2018 für die Realisierung des Ganztagsschulkonzepts zur Verfügung?
Für die Landesregierung antwortet der Minister für Bildung Marco Tullner. Herr Minister, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bin ein bisschen verwirrt, weil hier gerade eine Vorbemerkung stand, aber ich versuche es einmal. Also: Gemäß § 12 Abs. 1 des Schulgesetzes kann für die genannten Schulen keine Genehmigung als Ganztagsschule erteilt werden, da die notwendigen personellen Voraussetzungen dafür nicht gegeben sind. Die Unterstützung durch den Schulträger ist sehr zu begrüßen, aber für eine Genehmigung nicht ausreichend. Bei der - Zitat - „Bestätigung durch den Schulträger“ handelt es sich lediglich um eine Stellungnahme zum Antrag der Schule, über den abschließend im Ministerium entschieden werden muss.
Dies vorausgeschickt - das hatte mich jetzt verwirrt -, beantworte ich die Kleine Anfrage des Abg. Hendrik Lange von der Fraktion DIE LINKE namens der Landesregierung wie folgt.
Der Eindruck, dass eine Entscheidung über die Genehmigung unmittelbar bevorsteht, ist nicht zutreffend. Durch die Bereitstellung von Budgetmitteln wurde eine Übergangslösung gefunden, die die Perspektive für eine spätere Genehmigung offenhält. Den genannten Schulen ist es auch ohne Genehmigung als Ganztagsschule möglich, Teile ihres Ganztagskonzeptes umzusetzen.
Im zweiten Halbjahr des laufenden Schuljahrs können das neue städtische Gymnasium bis zu 13 392 € und die Gesamtschule bis zu 12 312 € für Ganztagsangebote einsetzen. Die Zuweisung von zusätzlichen Lehrerwochenstunden setzt die Genehmigung als Ganztagsschule voraus.
Die Entscheidung zum Budget ist nicht befristet, muss aber aufgrund des Haushaltsvorbehaltes zu jedem Schuljahr überprüft werden. Zum kommenden Schuljahr ist aufgrund der steigenden Schülerzahlen an diesen beiden Schulen mit
Die jährliche Überprüfung schließt die Fragestellung ein, ob die Voraussetzungen für eine Genehmigung als Ganztagsschule gegeben sind. - Vielen Dank.
Herr Minister, nochmal: Die Vorbemerkung, die Sie gemacht haben - habe ich die jetzt richtig verstanden? Die Genehmigung zur Ganztagsschule kann nicht erteilt werden, weil die personellen Voraussetzungen fehlen. Damit aber eine Ganztagsschule genehmigt werden kann und die personellen Voraussetzungen geschaffen werden können, nämlich zusätzliche wöchentliche Lehrerwochenstunden usw. usf., bräuchte es eigentlich die Entscheidung zur Genehmigung Ihrerseits. Da beißt sich doch die Katze in den Schwanz. Bedeutet das, dass Sie die Genehmigung zukünftig auch nicht erteilen wollen und erteilen werden? Und bedeutet das, dass die Schulen - Sie haben das als Voraussetzung genannt - für das nächste Schuljahr dann um ihre zusätzlichen Mittel bangen müssen?
Herr Lange, ich habe hoffentlich deutlich gemacht, dass das Argument, dass der Schulträger das auch schön findet, ein Argument ist, dass man zur Kenntnis nehmen kann, dass aber für den schulgesetzlichen Genehmigungsprozess nicht wirklich relevant ist.
Dass wir sozusagen im Moment angesichts der Unterrichtsversorgung, die wir heute Morgen beim Thema Ganztagsschulgenehmigung sehr intensiv diskutiert haben, den Einsatz von Lehrern prioritär vornehmen müssen, ist, glaube ich, auch hinreichend erläutert worden.
Deswegen sind wir an der Stelle dabei, den Status quo, wie er sich jetzt mit diesen Geldsummen darstellt, für dieses Schuljahr abzusichern, und werden vorbehaltlich der im Haushaltsmöglichkeiten gucken, wie wir es im nächsten Jahr ähnlich hinbekommen.