Protocol of the Session on February 2, 2017

Mir geht es aber darum, dass die Stimme dahin gehend gewichtet ist, dass viele Feuerwehrleute auch viele Stimmen haben, aber wenige Feuerwehrleute, also kleinere Feuerwehren geringer gewichtet sind.

Ich könnte Ihnen Beispiele von Verbandsgemeindefeuerwehren nennen, in denen es Feuerwehren mit 100 Mitgliedern in der Einsatzabteilung gibt und welche mit zwölf oder 15 Mitgliedern. Wenn wir nur die Ortswehrleiter wählen lassen und es beispielsweise sieben Ortswehren sind, dann hat derjenige, der 15 Leute vertritt, dieselbe Stimmengewichtung wie einer, der 100 Leute vertritt. Ich glaube nicht, dass die CDU das bei ihren Kreis- und Stadtverbänden auf einem Landesparteitag so akzeptieren würde.

(Zustimmung bei der SPD)

Danke. - Ich sehe keine weiteren Nachfragen. Wir können nunmehr in der Debatte fortfahren. Für die

Fraktion DIE LINKE spricht die Abg. Frau Buchheim. Frau Buchheim, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Angesichts des demografischen Wandels und allgemein rückläufiger Mitgliederzahlen in den Feuerwehren will die Landesregierung nunmehr dazu beitragen, ein leistungsstarkes, modernes und an den wesentlichen Bedürfnissen des Brand- und Katastrophenschutzes ausgerichtetes Hilfeleistungssystem vorzuhalten. - So weit Ihre Aussage im vorliegenden Gesetzentwurf.

Schaut man auf die alltäglichen Probleme in der kommunalen Praxis, so ist dieses Ziel zu begrüßen. Lücken im Personalbestand und eine steigende Zahl von Einsätzen sind allzu häufig Gegenstand der Berichterstattung von Rundfunk und Presse. Nicht nur mit der Ausweitung des Autobahnnetzes werden die Aufgaben weiter wachsen. Vielerorts fehlt Nachwuchs in den Feuerwehren.

Die Feuerwehren sind ein zentrales Element der Abwehr der Brandgefahr, der Brandbekämpfung und der Hilfeleistung bei Unglücksfällen. Seit Jahr und Tag hat die LINKE vor den drastischen Folgen der Kürzungspolitik der bisherigen Landesregierungen für die Feuerwehren im Land gewarnt.

Die Folgen der von CDU und SPD in den letzten Jahren vorangetriebenen Politik sind dramatisch und werden immer offensichtlicher.

(Beifall bei der LINKEN - Unruhe bei der CDU und bei der SPD)

Fehlende und unzureichende Finanzzuweisungen an die Kommunen gefährdeten und gefährden die Aufrechterhaltung der öffentlichen Daseinsvorsorge auch im Bereich des Brandschutzes.

Sehr geehrte Damen und Herren! Wie Innenminister Stahlknecht in Beantwortung einer Kleinen Anfrage meiner Kollegin Heiß richtig darstellte, ist die Pflicht zur Vorhaltung leistungsfähiger Feuerwehren eine Aufgabe des eigenen Wirkungskreises der Gemeinden. Diese haben hierfür die Feuerwehren aufzustellen, auszurüsten, unterzubringen und auszubilden. Angesichts klammer Kassen in vielen Dörfern, Gemeinden und Städten reicht es nicht, symbolisch ein neues Fahrzeug oder Gebäude öffentlichkeitswirksam an eine Feuerwehr zu übergeben.

(Beifall bei der LINKEN)

Gerade die freiwilligen Feuerwehren gehören in vielen Regionen zu den identitätsstiftenden Einrichtungen. Die Feuerwehren der Kommunen müs

sen entsprechend ihrer Aufgabe gut ausgestattet, ausgebildet und einsatzbereit sein.

(Beifall bei der LINKEN)

Daraus notwendigerweise entstehende Lasten dürfen nicht allein den Kommunen überlassen werden. An dieser Stelle ist ebenso das Land in der Pflicht.

Meine Damen und Herren! Die Anhebung der Zuweisungen im neuen Finanzausgleichsgesetz ist aus unserer Sicht deshalb ein richtiger Weg. Ebenso unterstützen wir die zusätzlichen Mittel für die Kommunen aus der Feuerschutzsteuer. Die Umsetzung des angekündigten Sonderförderprogramms werden wir konstruktiv begleiten.

Für bedauerlich halten wir, dass die Landesregierung trotz zahlreicher Hinweise - erinnert sei beispielsweise an die Befassung im Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration am 16. November 2016 - die Anregungen zu § 17a - Jugendfeuerwehrwarte - nicht in ihrem Gesetzentwurf vom 23. Dezember 2016 berücksichtigt hat.

Kritik gibt es auch an anderen Regelungen. So haben zum Beispiel die Wohnungsgesellschaften in Bezug auf § 22 die Sorge geäußert, zukünftig bei einem Fehlalarm, also wenn der Alarm losgeht, obwohl objektiv keine Gefahr besteht, zum Beispiel bei einem technischen Defekt des Rauchmelders, als Betreiber des Rauchmelders zum Kostenersatz herangezogen zu werden. Aber auch die Bürger können Gefahr laufen, zur Kostenerstattung herangezogen zu werden, wenn man sofort den Notruf wählt und sich nachträglich ein Fehlalarm herausstellt. Diese Verunsicherung ist nicht hinnehmbar.

(Beifall bei der LINKEN)

Meine Fraktion hält eine Anhörung zum Gesetzesentwurf für notwendig und beantragt die Überweisung des Gesetzesentwurfs in den Ausschuss für Inneres und Sport. - Vielen Dank.

(Beifall bei der LINKEN)

Ich sehe keine Nachfragen und Interventionen. Das gibt uns die Gelegenheit, als nächsten den Abg. Herrn Striegel für die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN in der Debatte zu hören.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sachsen-Anhalts Feuerwehren brauchen Zukunft. Ich glaube, darin sind wir uns hier im Saal einig; denn ansonsten ist angesichts eines durchschnittlichen Verlusts von rund 1 000 Feuerwehrkameraden und -kameradinnen pro Jahr sehr bald Land unter.

Aktuell sind rund 38 000 Menschen in unserem Bundesland Mitglied einer freiwilligen Feuerwehr und 32 000 versehen im Einsatzdienst der Wehren einen fordernden und oft gefährlichen freiwilligen Dienst. Hinzu kommen Werks- und Berufsfeuerwehren.

Wir müssen aber zur Kenntnis nehmen, dass durch den demografischen Wandel, Veränderungen in der Arbeitsgesellschaft und zum Teil auch durch eine zurückgehende Bereitschaft, sich ehrenamtlich zu engagieren, alle Wehren im Land vor großen Herausforderungen stehen. Hinzu kommen immer komplexere Gefahrensituationen und schwierige Einsätze, zum Beispiel entlang neu geschaffener Verkehrsachsen wie der ICELinien im Süden unseres Landes.

Die Befunde, auch aus der Projektgruppe „Feuerwehr 2020“ - der Innenminister hat hierzu auch ausgeführt -, sind klar. Ich will beispielhaft auf den Salzlandkreis verweisen. Hier beendeten 2016 allein mehr als 200 Feuerwehrmänner und -frauen ihren aktiven Dienst. Das waren fast 10 % der dort Tätigen. Wer Zukunft für Feuerwehren schaffen und damit unser aller Sicherheit gewährleisten will, muss deshalb zügig anfangen. Wir brauchen Veränderungen.

Ziel des Gesetzentwurfes ist es, in Sachsen-Anhalt ein leistungsstarkes und modernes Hilfeleistungssystem und ein hohes Brandschutzniveau aufrechtzuerhalten. Der abwehrende Brandschutz wird in der Regel in ländlichen Regionen durch die freiwilligen Feuerwehren sichergestellt.

Träger für den gemeindlichen Brandschutz sind die Einheits- und Verbandsgemeinden und die kreisfreien Städte. Sie sind für die Aufstellung, Ausstattung und Ausrüstung einer den örtlichen Verhältnissen entsprechenden leistungsfähigen Feuerwehr zuständig.

In die vorliegende Gesetzesänderung fließen Anregungen aus unserer Koalitionsvereinbarung ein. So soll die Altersgrenze für den aktiven Dienst in einer freiwilligen Feuerwehr auf 67 Jahre angehoben werden. Die Finanzierung des IBK Heyrothsberge erfolgt weiterhin durch das Land SachsenAnhalt.

Ich sage es Ihnen, Herr Höse, die Veränderungen, die wir hierbei mit dem Koalitionsvertrag in den Blick genommen haben, werden nicht nur durch Skepsis, sondern auch durch viel Wohlwollen begleitet. Ich glaube, Sie müssen sich keine Sorgen machen, dass die wissenschaftlichen Erkenntnisse in die praktische Ausbildung nicht mehr einfließen. Ganz im Gegenteil: Wir stärken diesen Austausch.

Damit die Kommunen ihren Pflichtaufgaben im Brand- und Katastrophenschutz vollumfänglich nachkommen können, sollen mit der Neufas

sung des § 23 aus den Einnahmen des Landes aus der Feuerschutzsteuer jährlich mindestens 3 Millionen € an die Gemeinden und Landkreise ausgezahlt werden. Diese Regelung soll ab dem 1. Januar 2017 in Kraft treten. In den Folgejahren ist dann die stufenweise Erhöhung auf 4 Millionen € geplant.

Wer morgen einen guten Brandschutz gewährleisten und Kinder an das Engagement für andere heranführen will, der braucht Kinder- und Jugendfeuerwehren. Die führen wir im Übrigen mit diesem Gesetzentwurf nicht ein, sondern wir sichern sie noch einmal eigenständig gesetzlich ab. Mit der Aufnahme der Kinderfeuerwehren in die Regelungen des Gesetzes findet die umfassende Nachwuchsarbeit in den Feuerwehren Unterstützung und Anerkennung.

Zum Status des Jugendfeuerwehrwarts und damit letztlich zum Status der Jugendfeuerwehr insgesamt hat es immer wieder Diskussionen gegeben. Wir denken, dass es dabei wichtig ist, den intensiven Austausch zu suchen. Deswegen wollen wir die Gesetzesänderung zusätzlich in den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration überweisen, damit wir dort gemeinsam mit den Jugendverbänden eine praktikable Lösung diskutieren können. Ich denke, darauf haben die 12 500 Mitglieder in den Kinder- und Jugendfeuerwehren einen Anspruch.

Hervorzuheben ist aus meiner Sicht zudem die Möglichkeit, dass diejenigen, die Feuerwehreinsätze behindern, seien es Gaffer oder Störer, zukünftig leichter zur Verantwortung gezogen werden können. Ich begrüße das ausdrücklich.

Abschließend möchte ich auch die Gelegenheit nutzen, mich bei allen Mitgliedern der Feuerwehren in Sachsen-Anhalt herzlich zu bedanken. Als Einsatzkräfte sind sie verlässliche Partner für die Gewährleistung von Sicherheit in unserem Bundesland. Ich zolle ihrer Arbeit großen Respekt, nicht nur für die Einsätze selbst. Mit ihrem Engagement sind und bleiben sie alle wichtige Stützpfeiler unserer Gesellschaft.

(Zustimmung von Dorothea Frederking, GRÜNE)

Sie gestalten und sichern das Miteinander in den Städten und Dörfern. Sie investieren Zeit und Kraft in die Nachwuchsarbeit. Mitglieder der Feuerwehren leisten ihren Dienst, weil ihre Ideale, wie Dienst am Nächsten, Pflichterfüllung, Treue und Zusammenhalt, für sie wichtig sind.

Letztlich sind es vor allem diese Werte, die es uns ermöglichen, uns im Bereich der öffentlichen Sicherheit auf ehrenamtlich Tätige zu verlassen. Dafür allen Einsatzkräften ein herzliches und aufrichtiges Dankeschön.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Ich sehe keine Nachfragen. Deswegen können wir nunmehr die Debatte mit dem Redebeitrag des Abg. Herrn Borchert für die CDU-Fraktion abschließen. Herr Borchert, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Änderung des Brandschutzgesetzes - ich bin der Letzte in dieser Runde - ein wichtiges und sehr sachlich-emotionales Thema, weil es nirgendwo so viele ehrenamtlich tätige Menschen gibt, die regelmäßig freiwillig ihr Leben für andere einsetzen.

An der Überschrift „Zweites Gesetz …“ sehen Sie, dass das Brandschutzgesetz in den zurückliegenden Jahren so oft noch nicht geändert wurde. In der vergangenen Wahlperiode gab es diesbezüglich zahlreiche Überlegungen. Daran sehen Sie, dass der Brandschutz im Land Sachsen-Anhalt funktioniert und gut ausgerichtet ist.

Der Ihnen vorgelegte Gesetzentwurf hält an Altbewährtem fest und reagiert auf sich ergebende Neuerungen, die der demografische Wandel, eine stets sich verändernde Arbeitswelt, die finanzielle Ausstattung der Gemeinden und die Anforderungen an einen modernen Brandschutz mit sich bringen. Zwar ist die Zahl der Brände tatsächlich rückläufig, dennoch muss das System der Gefahrenabwehr zukunftsfähig gestaltet werden. Dem trägt dieser Gesetzentwurf Rechnung.

Aufgabe der Gemeinden ist es, den Brandschutz und die Hilfeleistung sicherzustellen. Dafür bedarf es logischerweise einer leistungsfähigen Feuerwehr, die gut aufgestellt sein muss. Der Anforderung, diese Feuerwehren zu stärken, weiterhin leistungs- und einsatzfähig zu halten, entspricht dieser vorgelegte Gesetzentwurf.

Die Altersgrenze für Mitglieder wird auf 67 Jahre angehoben. In einer immer älter werdenden Gesellschaft ist das die logische Konsequenz. In einigen Bereichen, gerade im ländlichen Raum, ist es sehr schwierig, die Einsatzstärke am Tage aufrechtzuerhalten, da die meisten Arbeitnehmer außerhalb arbeiten, und die Kameraden wollen länger eingesetzt werden.

Weiterhin sieht der Gesetzentwurf vor, die Feuerschutzsteuer wieder in höherem Umfang an die Gemeinden auszuzahlen. Meine Vorredner haben dazu schon einige Ausführungen gemacht. Wir werden das umsetzen. Wir werden Mittel zurückgeben, so wie das die Feuerwehren gewünscht haben Wir werden dafür sorgen, dass mehr Geld vor Ort zur Verfügung steht.

(Markus Kurze, CDU: Jawohl! - Zustim- mung von Gabriele Brakebusch, CDU)