Und weil das so ist, habt Ihr Euch einen Kopf gemacht und wisst, dass jetzt erst einmal die Förderrichtlinien geschrieben werden. Natürlich wird darüber im Ausschuss beraten. Aber, Frau Eisenreich, wir wollen das jetzt abstimmen und es auf das Gleis setzen. Sie können sich erinnern, wir waren am 7. September gemeinsam im MaritimHotel. - Kein Doppelzimmer!
(Heiterkeit bei der CDU, bei der LINKEN, bei der SPD und bei den GRÜNEN - Zuruf von der LINKEN: Nicht, dass Gerüchte auf- kommen!)
Dort haben wir alle beim Wohnungswirtschaftsverbandstag, wozu wir immer sehr gern eingeladen werden - Sie sehen es, und das ist das Schöne am Bauausschuss, da gibt es keine ideologischen Grenzen -, vorne auf der Bühne gestanden und haben allen versprochen: Ja, wir werden die Koalitionsvereinbarung umsetzen; denn es ist noch ein kleiner Unterschied zwischen Opposition und Koalition. Wir haben uns vorher schon einmal Gedanken gemacht und dann könnt Ihr alle mit einsteigen. Nicht wahr? Das macht ihr heute hoffentlich auch.
Da haben wir alle gemeinsam - Frau Lüddemann und Herr Dr. Grube waren mit dabei, von euch war es der Vizepräsident und hier war es die sehr
Doch Frau Eisenreich? - Gut okay. Dann habe ich das - - Entschuldigung, das war das doppelte Lottchen, genau. Wir haben da alle gemeinsam gesagt, dass wir das machen wollen.
Jetzt noch einmal zum AfD-Antrag. Es ist immer sehr schön, wenn sich auch die AfD gut einbringen möchte. Sie sollten mich kennen, denn das ist unideologisch: Es ist rechtlich nicht möglich. Sie würden sich eine Peinlichkeit ersparen, indem Sie Ihren Alternativantrag einfach zurückziehen, weil es rechtlich so nicht möglich ist. Wichtig ist auch, dass wir gemeinsam - da waren Sie doch dabei, Herr Büttner und Herr Mrosek - im Bauausschuss die haushalterische Vorsorge getroffen haben. Sie wissen auch, dass es der letzte Antrag war, der von den Koalitionsfraktionen kam, womit wir die 14 Millionen € aus dem Entflechtungsmitteln, die wir dieses und nächstes Jahr zusätzlich vom Bund bekommen, auf diese Art und Weise gleich mit eingebracht haben.
Von daher ist es keine Schelllusche, die hier ausgespielt wird, sondern die Zahlen sind untersetzt. Es ist im Plenum selten, dass hier über Dinge gesprochen wird, die gleich umgesetzt werden können.
Frau Eisenreich, Sie haben ja auch noch gesagt: Die Bewilligung der Zuschüsse ist nicht der IB zu übertragen.
Ich muss Ihnen einmal sagen, das soll derjenige machen, der die Kapazitäten hat und das am schnellsten umsetzt.
- Das ist doch kein Dogma. Wer am Wirtschaftlichsten ist, sollte das machen. Natürlich, die haushaltspolitische Sprecherin der CDU-Fraktion hat sich gleich wieder gut eingebracht.
Frau Eisenreich, unser Ministerium schaut danach, wie mehr Geld zur Verfügung steht, übrigens nicht nur für die Wohnungswirtschaft, sondern auch für die private Wirtschaft. Es ist kein Ausschlusskriterium, es sind nicht nur die großen Kommunalen, die großen Genossenschaften - nein, das ist für den privaten Wohnungsbestand genauso, denn da leben die gleichen Menschen wie in den anderen Wohnungen. Es sind nur individuell andere Menschen. Deswegen bietet Haus und Grund auch das gute soziale Wohnen. Da sind sie genauso mit zu berücksichtigen.
Ich würde Ihnen empfehlen, dem Antrag der Koalitionsfraktionen zu folgen. Die Bitte an die AfDFraktion: Ziehen Sie Ihren Alternativantrag zurück. Das hat nichts Ideologisches an sich, sondern es ist der Rahmen, der hierbei nicht eingehalten wurde. - Danke.
Vielen Dank, Herr Scheurell. Ich sehe keine Anfragen. - Damit kommen wir zum nächsten Debattenredner. Das ist der Abg. Herr Büttner von der AfD-Fraktion. Sie haben das Wort, bitte.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Herr Scheurell, der Antrag der Regierungsfraktionen zur Beauftragung der Landesregierung, im Rahmen der Wohnraumförderung ein Programm zum Aufzugsanbau und zur Barrierereduzierung einzurichten, vermittelt wieder einmal den Eindruck, dass es solche Förderprogramme in Sachsen-Anhalt nicht gäbe
und die Regierungsparteien sich dafür extra medienwirksam hier während einer Landtagsdebatte einsetzen müssten, damit die Landesregierung solche Förderprogramme neu schafft.
Mit solchen Anträgen, die an den tatsächlichen Bedürfnissen der Grundstückseigentümer und Kommunen vorbeigehen, ist keinem gedient. Die AfD-Fraktion hat deshalb einen Alternativantrag eingebracht, der die Belange der Kommunen und der eigenkapitalschwachen Antragsteller erstmals berücksichtigt.
Die meisten Kommunen in Sachsen-Anhalt werden im Rahmen des Finanzausgleichsgesetzes ständig unterfinanziert, sodass strukturelle Defizite entstanden sind und immer noch entstehen. Die Kommunen müssen sich mit ihren Angeboten der Daseinsvorsorge auf mobilitätseingeschränkte Einwohner und eine älter werdende Gesellschaft einstellen. Die Wohnungswirtschaft ist gleichermaßen betroffen.
Das Land Sachsen-Anhalt hat infolge seines am 13. Januar 2013 veröffentlichten Landesaktionsplanes zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen zahlreiche Förderprogramme zur Förderung des Aufzugsanbaus
und der Barrierefreiheit für Wohnungseigentümer entwickelt. Dazu gehören das Förderprogramm „Sachsen-Anhalt - modern“ auf der Basis des KfW-Programms „Altersgerecht Umbauen“, das Darlehen und Zuschüsse gewährt, sowie die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Herrichtung leer stehenden Wohnraums vom 16. März 2016.
Zusätzlich gibt es die Fördermöglichkeiten über die unterfinanzierten Programme „Stadtumbau Ost“, „Stadtteil Stadtquartier“, „Aufwertungs- und Abrissrückbaurichtlinie“ sowie den Wettbewerb „Auf dem Weg zur barrierefreien Kommune“.
Den vorgenannten Förderprogrammen, mit Ausnahme des Programms „Stadtumbau Ost“, gemeinsam ist der eingeschränkte Fokus auf den Wohnungsbau und die Wohnungsmodernisierung. Die unzureichende finanzielle Leistungskraft der Kommunen inklusive ihrer Kommunalbetriebe mit ihren Gebäuden, aber auch das integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept ISEK der jeweiligen Gemeinde wurden bei den Zuwendungsbedingungen nicht berücksichtigt.
Die bisherigen Förderprogramme bzw. Förderrichtlinien berücksichtigen unzureichend die differenzierte Lage der Grundstückseigentümer bei den Vermögens- und Einkommensverhältnissen und damit bei der Eigenkapitalleistungsfähigkeit.
Es ist nicht plausibel, warum private Wohngebäudeeigentümer mit einer unzureichenden Vermögens- bzw. Eigenkapitalleistungsfähigkeit für die Herstellung der Barrierefreiheit an ihren Wohngebäuden maximal nur die gleichen, relativ kleinen Zuschüsse beanspruchen können wie zum Beispiel große Immobiliengesellschaften.
Die Existenz eines vom Gemeinderat beschlossenen integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts, ISEK, zu dem die beantragte Einzelmaßnahme nicht im Widerspruch stehen darf, muss Voraussetzung dafür sein, dass Steuergelder nur zum Zweck einer geordneten städtebaulichen Entwicklung ausgegeben werden. Damit sollen Fehlinvestitionen in jene Stadtumbaugebiete vermieden werden, wo der Rückbau gleichfalls aus Steuermitteln aus dem Städtebauförderprogramm Stadtumbau Ost gefördert wurde bzw. wird.
Die in unserem Antrag formulierte Bitte zur Entwicklung eines Ergänzungsprogramms soll deshalb eigenkapitalschwache private und öffentlichrechtliche Grundstückseigentümer in die Lage versetzen, die erforderlichen An- und Umbaumaßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit verwirklichen zu können. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Büttner. Es gibt keine Anfragen. - Somit kommen wir zur nächsten Debattenrednerin.
- Das können Sie gleich noch einmal machen. Wir hatten sowieso schon einen Antrag gehabt. Bevor wir zur Abstimmung kommen, können Sie das noch einmal bekräftigen.
Wir kommen zur nächsten Debattenrednerin. Es ist für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Abg. Frau Lüddemann. Sie haben das Wort, Frau Lüddemann.