Das heißt also, jemand, der im Jahr 1990 in Rente gegangen ist, muss 100 Jahre alt werden, damit er die Angleichung von Ost und West erlebt. Das ist wirklich schizophren. Ich hoffe, Sie können sich damit durchsetzen, dass die Angleichung viel, viel eher kommt, und nicht erst in den 20er-Jahren. - Vielen Dank, meine Damen und Herren.
Danke. - Jetzt sehe ich keine weiteren Wortmeldungen mehr. Deswegen können wir jetzt in das Abstimmungsverfahren eintreten. Ich habe vernommen, dass es einen Überweisungswunsch gibt. Ich gehe einmal davon aus, dass eine Überweisung in den Sozialausschuss erfolgen soll. Gibt es weitere Vorschläge?
- Nein. Dann kann ich das so zur Abstimmung stellen. Wer für die Überweisung dieses Antrags in den Sozialausschuss ist, den bitte ich um sein Kartenzeichen. - Das sind inzwischen alle Fraktionen dieses Hauses. Deswegen ist dieser Antrag in den Sozialausschuss überwiesen worden. Wir beenden somit den Tagesordnungspunkt 4.
Herr Präsident! Sehr verehrte Damen und Herren! Wir haben heute eine lange Landtagssitzung, deswegen dachten wir uns, wir beschäftigen uns auch einmal mit langen Lkws.
Wir haben als Koalition einen Antrag eingebracht, weil wir wollen, dass in Sachsen-Anhalt Sattelzugmaschinen mit Sattelanhänger, vulgo Sattelkraftfahrzeuge mit einer Gesamtlänge von maximal 17,80 m, die sogenannten Eurotrailer, zugelassen werden. Das trifft nicht überall in diesem Haus auf Gegenliebe. Die Kollegin Eisenreich spricht gleich noch dazu. Zu dem Änderungsantrag sage ich nachher etwas.
Das Thema Lang-Lkw war in diesem Haus auch vor meiner Zeit schon diverse Male ein Thema. In der Regel ging es dabei nicht um die heute in Rede stehenden Eurotrailer, sondern es ging um die sogenannten Gigaliner. Deswegen möchte ich, bevor ich begründe, warum wir die Zulassung in Sachsen Anhalt wollen, ein bisschen zur Begriffsklärung beitragen.
Uns liegt seit vorgestern der Abschlussbericht für den Modellversuch von der Bundesanstalt für Straßenverkehr vor. Eine Anmerkung dazu: Darüber werden wir heute nicht in Gänze diskutieren,
wir werden das mit Sicherheit auch im Ausschuss noch aufrufen, weil darin noch ganz viele andere interessante Dinge stehen, die nicht nur den Eurotrailer betreffen.
Der Eurotrailer ist das, was in dieser Studie - für die, die sich damit beschäftigen wollen - als LangLkw Typ 1 bezeichnet wird. Wir reden dabei über eine Sattelzugmaschine mit Sattelanhänger und einer Gesamtlänge von 17,80 m. Das liegt noch unter der maximal zulässigen Länge eines Gliederzuges von 18,75 m. Das, was wir mit unserem Antrag wollen und was auch den Eurotrailer kennzeichnet, ist: Wir gehen nicht über die 40 t bzw. 44 t hinaus. Das heißt, am Ende des Tages reden wir über 1,30 m mehr.
Wir haben uns vor der Erarbeitung des Antrags auch mit Unternehmerinnen und Unternehmern aus Sachsen-Anhalt besprochen. Sie haben uns eine einfache Frage gestellt: Ich kann, wenn ich die 40 t ausnutzen will, schon heute hinten 1,50 m dranhängen, wenn ich mit schwerem Stückgut komme, etwa Stahlträger, aber ich darf das nicht, wenn ich meine Tonnage ausnutzen will, wenn ich großvolumige Güter transportiere.
Die spannende Frage ist also: Warum kann man den Luftraum, den man nutzen darf, wenn man hinten Stückgut heraushängen lässt, nicht auch noch umbauen, sodass einfach drei Paletten mehr hineinpassen? Da wir auf diese Frage keine intelligente Antwort gewusst haben, haben wir uns überzeugen lassen und beantragen heute hier, den Eurotrailer zuzulassen.
Was die Studie der Bundesanstalt betrifft, ist die Aussagekraft für den Eurotrailer - sagen wir es einmal so - etwas durchwachsen. Der Erfahrungsbericht zeigt, es ist der einzige Lang-Lkw aus der Studie, der eben nicht in Kreisverkehren hängen bleibt. Deswegen haben wir gesagt, das kann man machen. Das ist eines der Argumente gewesen, warum wir damals gegen den Gigaliner gewesen sind, jedenfalls das verkehrstechnische Argument. Das ist für den Eurotrailer durch die Studie widerlegt. Ansonsten hat die Studie nicht so richtig viel Aussagekraft, weil eben nur 6 % der Fahrzeuge tatsächlich diese Lkws Typ 1 gewesen sind.
Für den Einsatz des Eurotrailers in Sachsen-Anhalt ist eine Änderung des § 2 Abs. 2 der Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit Überlänge notwendig. Derzeit hat dieser Absatz folgende Fassung: Abweichend von Absatz 1 dürfen diese Fahrzeuge in den Ländern Bayern, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen das gesamte Streckennetz der jeweiligen Länder nutzen.
Es sind also bereits in acht von 16 Bundesländern - und darunter nicht die kleinsten - diese Eurotrai
Kurz zusammengefasst die Vorteile des Eurotrailers: Wir haben eine ökonomische und ökologische Effizienzsteigerung von ca. 8 %. Wenn ich größere Volumina transportieren kann, muss ich weniger Fahrzeuge fahren lassen, um alles wegzukriegen. Wir finden, das ist sinnvoll. Damit wird für die gleichen Volumina weniger Verkehr notwendig; es gibt also eine geringere Verkehrsbelastung.
Wir haben eine Reduzierung des CO2-Ausstoßes und wir haben eine große Eignung dieser Eurotrailer auch für den kombinierten Verkehr im Bahntransport. Denn die Eurotrailer sind hervorragend kompatibel mit dem Weitertransport per Bahn. Das heißt, integrierte Verkehrskonzepte, Schnittstellen und all das, worüber wir im Transportbereich diskutieren, sind damit hervorragend möglich.
Zu dem Änderungsantrag der LINKEN. Ja, auch wir sind gegen die Zulassung von Lang-Lkws, sogenannten Gigalinern. Das steht auch in unserem Antrag und deswegen werden wir unserem Antrag zustimmen, Ihrem nicht so ganz, weil Sie gegen den Eurotrailer sind, was diametral dem entgegensteht, was wir wollen. Deswegen bitte ich um Zustimmung zu unserem Antrag und um die Ablehnung des Änderungsantrags der LINKEN.
Was die genauen verkehrstechnischen Implikationen des Gigaliners, der ab dem 1. Januar 2017 bundesweit auf bestimmten Autobahnen zugelassen ist, für Sachsen-Anhalt bedeuten, das klären wir in Zusammenarbeit mit dem Ministerium im Ausschuss. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Ich sehe keine Wortmeldungen. - Nur damit wir uns jetzt nicht in Verwirrung stürzen: Es gibt einen Alternativantrag der LINKEN. Herr Grube sprach aber von einem Änderungsantrag. Den gibt es darüber hinaus, glaube ich, nicht.
- Dann haben wir das geklärt, in Ordnung. Es gibt also lediglich einen Alternativantrag. - Jetzt hat Herr Minister Webel das Wort. Bitte sehr.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ich finde es wichtig und richtig, dass sich der Landtag heute auf Antrag der Koalitionsfraktionen mit dem Thema Eurotrailer beschäftigt. Damit ermöglichen wir eine Erwei
Diese Erweiterung wird nicht zu einer Verlagerung von Verkehrsströmen führen, aber sie ist ein Beitrag zu mehr Effizienz und damit auch zur Verringerung von Treibhausgasemissionen. Wir unterstützen damit Logistikunternehmen und letztlich auch die Verbraucher.
Um es vorwegzunehmen: Die Zulassung von Eurotrailern ist nicht gleichzusetzen mit einer Zulassung von Lang-Lkws, den sogenannten Gigalinern. Diese lehnen wir ab, so ist es im Koalitionsvertrag festgelegt.
Mit den Eurotrailern geben wir dem Speditionsgewerbe in Sachsen-Anhalt die Möglichkeit, in dem nicht einfachen Wettbewerb zu bestehen. Selbstverständlich setzen sich die Landesregierung und mit ihr auch die Koalitionsfraktionen weiterhin für eine Verlagerung von Güterverkehren ein, weg von der Straße, hin zur Schiene und zur Binnenschifffahrt. Sachsen-Anhalt hat deutschlandweit den drittgrößten Anteil bei schienengebundenen Transporten.
Der Modalsplit hat sich in den letzten Jahren deutlich verschoben. Auch in den kommenden Jahren werden wir auf eine stärkere Verlagerung von Schwertransporten auf die Bahn oder die Binnenschifffahrt hinwirken. Das bleibt Schwerpunkt unserer Verkehrspolitik.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! An dieser Stelle möchte ich aber auch darauf hinweisen, dass wir uns dem Thema Lang-Lkw nicht ganz entziehen können. Ich meine hiermit die sogenannten Gigaliner. Sachsen-Anhalt ist ein Transitland. Der Bund hat das Netz für den Feldversuch mit Lang-Lkw, an dem wir uns als Land nicht beteiligt haben, auf 11 600 Straßenkilometer in ganz Deutschland ausgeweitet. 60 Unternehmen haben sich an diesem Feldversuch mit insgesamt 159 Lang-Lkw beteiligt. Diese sind auch auf unseren Autobahnen unterwegs, allerdings dürfen sie die Autobahnen nicht verlassen.
Seit dieser Woche liegt der Abschlussbericht der Bundesanstalt für das Straßenwesen vor, aus dem ich die folgende Einschätzung zitieren möchte:
„Letztlich kann festgehalten werden, dass sich eine positive Verkehrsnachfragewirkung bezüglich einer Reduktion von gefahrenen Lkw-Kilometern und dementsprechend auch eine Reduktion von Klimagasen und Luftschadstoffen gezeigt hat.“
Ich denke, dass wir diesen Bericht gemeinsam gründlich auswerten sollten. Es gibt Hinweise, dass längere Lkw tatsächlich zahlreiche positive
Effekte für die Umwelt, aber auch für die Verkehrsbelastung haben können. Trotz aller positiven Effekte für die Umwelt sehe ich aber nach wie vor das für Lang-Lkw nicht geeignete nachgeordnete Straßennetz als großes Problem an und bedanke mich bei Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Minister. - Ich sehe keine Nachfragen. Deswegen können wir nunmehr in die Debatte der Fraktionen einsteigen. Wir haben uns auf eine Fünfminutendebatte geeinigt. Für die AfD-Fraktion hat der Abg. Herr Mrosek das Wort. Bitte sehr.
Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Prinzipiell stimmt die AfD-Fraktion dem Antrag der Regierungskoalition zu.