Schüler der Gemm-Sekundarschule Halberstadt auf der Süd- und auf der Nordtribüne recht herzlich begrüßen zu dürfen. Herzlich willkommen!
Das ist eine Zwischenintervention. - Das Bundesverfassungsgericht hat die Auszahlung von Funktionszulagen als verfassungswidrig bezeichnet, wenn ein Einkommensbestandteil dadurch geschaffen wird und die Mitglieder von Fraktionen nicht mehr dem Gleichbehandlungssatz unterliegen, weil zusätzliche Abhängigkeiten geschaffen werden. Bitte schauen Sie sich das Urteil an.
Für zusätzlichen Aufwand, wenn die Abgeordneten durch die Gegend reisen, gibt es besondere Möglichkeiten, diesen abzurechnen. Von einem normalen Abgeordneten muss man erwarten können, dass er sich einsetzt. Nur herausgehobene Funktionen dürfen nach unseren Verfassungsrichtern eine Zulage bekommen, aber nur diese und alle weiteren nicht.
Wenn es damals in 2014 oder 2015, als die Prüfung vom Landesrechnungshof durchgeführt wurde, so war, dass 40 Abgeordnete solche zusätzlichen Funktionszulagen erhalten haben, dann ist das eindeutig zu viel.
Ich kann es auch quantifizieren: Selbst in unserer Fraktion haben die Gesamtzahlungen 120 000 € für Funktionszulagen ausgemacht im Wildwuchs. Als wir unseren Beschluss gefasst haben und festgestellt haben, wer wie viel zurückbezahlt, und zwar freiwillig und das schon zum Teil getan hat,
ergab sich ein Prozentsatz von 40 % an Einsparungen. Mein Appell an Sie ist: Sparen Sie die Mittel der Steuerzahler in diesem Parlament da ein, wo die Zahlungen nicht gerechtfertigt sind. Das sind sie in den meisten Fällen absolut nicht.
darf höchstens zwei Minuten dauern. - Herr Kurze, Sie brauchen nicht zu antworten, es war eine Kurzintervention.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe mich schon geärgert, dass ich es gestern bei einer anderen Sache nicht gemacht habe. Das hat dann zu einer Falschinterpretation in der Presse geführt. Aber das ist jetzt nicht das Thema. Darüber muss ich mich möglicherweise selber ärgern.
Ich habe mich jetzt gemeldet, Herr Farle, weil ich glaubte, dass man gewisse Erkenntnisprozesse, die man in einem Ältestenrat gesagt bekommt, auch verinnerlicht. Das hat offensichtlich nicht gewirkt.
Ich will einmal die Abgeordneten, die nicht alle im Ältestenrat sein können, darüber aufklären, was ich gesagt habe. Ich habe gesagt: Herr Farle, Sie werden sich selbst überlegen müssen, ob das klug ist. Ich habe das dann verglichen mit einem Skifahrer, der die schwarze Piste anvisiert, fünf Warnschilder ignoriert, trotzdem runterfährt und sich dann wundert, warum die Lawine losgeht.
Ich will erklären, was ich damit gemeint habe. Sie verquicken auf der Basis aller gesetzlichen Grundlagen und auch einer eigenen Satzung Fraktionskosten, die den Fraktionen in diesem Landtag zur Verfügung gestellt werden - - Die haben Sie angeführt im Zusammenhang mit dem, was uns damals betraf, 558 000 € im ersten Bericht. Alle Fraktionen haben ähnliche Beiträge entsprechend ihrer Größe gehabt.
Es gab dann den Konsultationsprozess, wie es im Endeffekt bei jeder anderen Prüfung auch der Fall ist, beispielsweise bei den Ministerien. Auch dort gibt es dieses genau vorgeschriebene Konsultationsverfahren. Zum Schluss blieben 114 € übrig und die haben wir gezahlt. Das hat der Kollege Kurze gesagt. Alle anderen Fraktionen haben das nach dem Konsultationsprozess auch gemacht.
Wenn Ihr Fraktionsvorsitzender sagt - das finde ich gut für Ihre Mitarbeiter -, der Überlegungsprozess war es, darüber nachzudenken, warum Fraktionen Rücklagen haben. Fraktionen haben Rücklagen, weil sie Mitarbeiter beschäftigen und möglicherweise mal weniger Abgeordnete sind und dann für diese Mitarbeiter sorgen müssen, weil sie sie gegebenenfalls entlassen müssen. Deswegen haben wir wie alle anderen auch Arbeitsverträge
Wenn Sie sagen, Sie haben 13 Arbeitskreise und 13 Mitarbeiter und dann noch die Sekretärinnen, dann kommen Sie auf eine höhere Mitarbeiterzahl als die CDU.
Das ist Ihnen gestattet. Aber für diese Mitarbeiter werden Sie Vorsorge treffen müssen, und das erwähnen Sie mit keinem Wort.
Das sagen Sie hier nicht. Möglicherweise holt Sie an dieser Stelle die Diskussion ein; darin hat der Kollege Kurze recht.
Der zweite Punkt - das ist etwas völlig anderes - sind die Fraktionszulagen. Das Urteil, das Sie angeführt haben, hat die Zulagen für den Fraktionsvorsitzenden, für den PGF und den Stellvertreter relativ unstrittig gelassen. Das wissen Sie auch. Jetzt geht es nur noch um die Arbeitsgruppen. Jeder kann dazu seine Entscheidungen treffen. Auch wir haben uns angepasst.
Ich bitte Sie darum, das Urteil vollständig zu zitieren. Darin heißt es: Wenn mehr als die Hälfte der Abgeordneten einer Fraktion diese Zulagen erhalten, wird das nicht mehr der Verfassung gerecht. Das bekommt aber keiner, keine einzige Fraktion macht das, auch nicht die CDU-Fraktion. Ich bitte Sie, das einfach zur Kenntnis zu nehmen.
Zu der Schwelle von 40 %, die Sie angeführt haben. Damals hatten wir 105 Abgeordnete. Wenn man nachrechnet, sind das 40 %. Das hat es also auch nicht gebracht.
Der letzte Hinweis: Sagen Sie bitte den Anwesenden und unseren Kollegen und der Welt, dass Sie die Gelder, die Sie zurückzahlen, nicht an den Steuerzahler zurückzahlen, sondern in Ihre Fraktionskasse.
(Beifall bei der CDU, bei der LINKEN, bei der SPD und bei den GRÜNEN - Zustim- mung von der Regierungsbank)
(Robert Farle, AfD: Ich wollte noch eine Kurzintervention machen! - Silke Schindler, SPD: Nein, das hat er schon!)
- Sie haben bereits eine Kurzintervention vorgetragen. Das kann nur der Fraktionsvorsitzende noch machen. Tut mir leid.
(Dr. Katja Pähle, SPD: Wenn Herr Poggen- burg nicht da ist! - Zuruf von der CDU: Müsst ihr ihm mehr Geld geben!)
Wir kommen nunmehr zum Debattenbeitrag des Abgeordneten Herrn Gebhardt für die Fraktion DIE LINKE. Herr Gebhardt, Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die AfD-Fraktion hat eine Aktuelle Debatte zum Thema Funktionszulagen beantragt. Die Überschrift des Antrags lautet: „Selbstbedienungsmentalität stoppen“
Anlass bzw. Hintergrund für diese Debatte ist wohl der Fakt, dass die AfD ihre Funktionszulagen korrigiert hat. In der Pressemitteilung der AfD heißt es hierzu - ich zitiere -:
„Unsere Fraktion hat sich ausgiebig mit der Rechtslage befasst und daher beschlossen, […] die Funktionszulagen auf ein Minimum zu reduzieren.“
„Wir sind damit Vorreiter im Landtag und werden dafür Sorge tragen, dass es künftig klare Regelungen gibt, die auch für die Altparteien gelten müssen.“
Kommen wir nun einmal zu den Fakten, zu den nackten Zahlen für diese Legislaturperiode. Die Fraktion DIE LINKE zahlte bis Juni gar keine Funktionszulagen. Seit Juni erhält der Fraktionsvorsitzende Herr Knöchel eine Zulage von 4 000 € und der PGF, das bin ich, eine Zulage von 2 000 €. Für die beiden stellvertretenden Vorsitzenden und die drei Arbeitskreisleiterinnen in unserer Fraktion gibt es gar keine Funktionszulage. Macht also in der Summe 6 000 € Funktionszulagen für zwei Abgeordnete.