Protocol of the Session on December 14, 2016

Natürlich kann man darüber streiten, ob Ausnahmen berechtigt oder unberechtigt sind. Genau das hat sich der Ausschuss vorgenommen. Wir haben gesagt, für uns ist dieser Antrag nicht heute mit einer abschließenden Debatte erledigt, sondern wir werden uns zukünftig auch weiterhin im Ausschuss darüber berichten lassen, wenn es Probleme gibt und wenn es Ausnahmen gibt, über die man in der Tat diskutieren muss.

Ich habe schon in der ersten Debatte für meine Fraktion sehr deutlich gemacht, dass die Sonn- und Feiertagsruhe ein hohes Gut und dass sie zu Recht in unserer Republik verfassungsrechtlich geschützt ist. Wenn Kirchen und Gewerkschaften anmahnen, keine weiteren Ausnahmen zuzulassen und Missbrauch zu verhindern, dann, denke ich, ist das doch etwas, dessen wir uns gern annehmen.

Von daher finden wir es auch gut, dass es diese Allianz für den Schutz der Sonn- und Feiertagsruhe gibt. Dort hat es zum Beispiel auch über die Friedrich-Ebert-Stiftung eine Veranstaltung gegeben. Dazu sind Vertreter der verschiedenen Positionen eingeladen worden und es ist darüber geredet worden. Es gibt - das ist auch wichtig - heute schon einen Katalog, in dem aufgelistet ist, in welchen Fällen Ausnahmen zugelassen oder nicht zugelassen werden.

Ich bin auch dagegen, dass wir immer neue weitere Ausnahmen schaffen. Deshalb, Herr Höppner, bitte ich Sie einfach, wenn wir über solche Themen reden, nennen Sie Ross und Reiter und dann werden wir uns in den Ausschüssen damit beschäftigen.

Auch wir als Sozialdemokraten sind dafür und werden uns immer dafür einsetzen, dass die Sonn- und Feiertagsruhe geschützt wird, dass es dort keine weitere Verwässerung gibt. Wir wollen weiter, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihr Familienleben am Sonntag pflegen können. Wir wollen auch, dass die Menschen weiterhin in die Kirche gehen können. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Zustimmung bei der SPD und bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Steppuhn. - Als letzter Debattenredner spricht für die AfD-Fraktion der Abg. Herr Raue. Sie haben das Wort, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kollegen Abgeordnete! Die hier vorgelegte Beschlussemp

fehlung spiegelt in etwa das wider, was schon aus dem Alternativantrag der Koalitionsfraktionen herauszulesen war. Weiter stellte sich heraus, dass viele Forderungen der Fraktion DIE LINKE bei der Bewilligung von Ausnahmeregelungen bereits praktische Anwendung durch die zuständige Aufsichtsbehörde finden.

Die Arbeitsgrundlage für das Landesamt für Verbraucherschutz ist nämlich ein umfangreicher Katalog, in dem Leitlinien ausführlich beschreiben, wie das Verfahren zur Erteilung dieser Ausnahmegenehmigungen stattzufinden hat, welchen Beteiligten Gehör zu schenken ist und welche Kriterien erfüllt sein müssen, damit eine solche Genehmigung überhaupt erteilt wird. Gewerkschaften, Betriebsräte, Sozialpartner, wie DIE LINKE es fordert, sind dort explizit genannt und werden gehört.

Die Ihnen vorliegende Antwort der Landesregierung hat darüber hinaus ergeben, dass die Zahl der Bewilligungen - ca. 36 pro Jahr - eben keinen besorgniserregenden Trend kennzeichnet, sondern tatsächlich auf niedrigem Niveau konstant bleibt. Die meisten Sonn- und Feiertagsdienste im öffentlichen Interesse sind bereits im Arbeitszeitgesetz bundesgesetzlich geregelt.

Ebenfalls wäre die Möglichkeit, in Sachsen-Anhalt restriktiver zu prüfen als in anderen Bundesländern, eher ein wirtschaftspolitischer Bumerang und ein sozialpolitisch kurzweiliger Erfolg, vertreibt er doch weitere Unternehmen aus unserem Bundesland Sachsen-Anhalt. Wenn dies zur Regel wird, dann kann sich Sachsen-Anhalt die rote Laterne wirtschafts- und beschäftigungspolitisch gleich selber kaufen.

(Andreas Höppner, DIE LINKE: Die hat es schon!)

Insgesamt gesehen lehnt die Fraktion der AfD eine Ausweitung der Sonn- und Feiertagsdienste zulasten regelmäßiger planbarer Familienzeit ab. Als Familienpartei fühlen wir uns der Sicherung und dem Schutz von Familien als Keimzelle der Gesellschaft besonders verpflichtet. Ebenfalls verpflichtet fühlen wir uns den Arbeitsplätzen für Millionen Väter und Mütter.

Dies bedeutet und dies beginnt für uns mit einer klaren nationalstaatlichen Fokussierung von Wirtschafts-, Wissenschafts- und Sozialpolitik. Festzustellen ist, dass sich bei einer weiter voranschreitenden Globalisierung weitere wirtschaftliche Zwänge für Unternehmen und soziale Einschränkungen für die Menschen entwickeln werden.

Wer diese nicht möchte, muss zwei Sachverhalte berücksichtigen. Er muss erstens seine Volkswirtschaft von unnötigen Aufgaben und Kosten entlasten, um dann mit den freiwerdenden Mitteln

sicherzustellen, dass zweitens ein signifikanter technologischer Vorsprung der heimischen Unternehmen bestehen bleibt. Diese Steuerung obliegt natürlich vor allem der Bundesregierung und den sie zurzeit tragenden Parteikörpern von CDU, CSU und SPD.

Ein korrigierendes Handeln ist für uns weder bei den Regierungsparteien noch bei den Parteien der linksgrünen Scheinopposition erkennbar. Statt der Wissenschaft, der Forschung und der Technologie in Deutschland fördern Sie Massenzuwanderung, Bankenrettung und Kriegstreiberei. Sie schaffen die Probleme von morgen und die Bedingungen dafür, dass in Zukunft immer mehr Wirtschaftsleistung nötig sein wird, um diese von Ihnen zu verantwortenden Mehrkosten in Milliardenhöhe zu finanzieren.

Eine Veränderung der bestehenden Situation ist weder mit der Beschlussvorlage der Koalition noch mit dem Scheinantrag der Linkspartei zu einreichen.

Herr Raue, kommen das Sie bitte zum Schluss. Sie haben Ihre Redezeit überschritten.

Wir werden uns zu Ihren Vorschlägen der Stimme enthalten.

(Swen Knöchel, DIE LINKE: War das jetzt die falsche Rede? Sie haben das falsche Manuskript mitgenommen!)

- Das glaube ich nicht, das habe ich selbst geschrieben.

Ich sehe keine weiteren Anfragen. Somit steigen wir in das Abstimmungsverfahren ein.

(Zurufe von der LINKEN)

Ich lasse über die Beschlussempfehlung des Ausschusses - -

(Unruhe)

- Sehr geehrte Damen und Herren, wir sind in der Abstimmungsphase. - Ich lasse über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Integration in der Drs. 7/708 abstimmen. Wer ihr zustimmen möchte, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die AfD-Fraktion. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen worden und der Tagesordnungspunkt 12 ist erledigt.

Bevor wir in den nächsten Tagesordnungspunkt eintreten, den Tagesordnungspunkt 13, möchte

ich darauf hinweisen, dass sich die parlamentarischen Geschäftsführer darauf geeinigt haben, dass wir zwei Tagesordnungspunkte auf den heutigen Tag vorziehen, den Tagesordnungspunkt 23 - Fragestunde - und danach den Tagesordnungspunkt 24. - Ich sehe keinen Widerspruch.

(Robert Farle, AfD: Jawohl!)

Auch Begeisterungsrufe kommen.

Wir kommen zum

Tagesordnungspunkt 13

Beratung

Rundfunkbeiträge stabil halten - MDR-Staatsvertrag novellieren

Antrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 7/697

Änderungsantrag Fraktionen CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drs. 7/743

Einbringer wird der Abg. Herr Gebhardt sein. Sie haben das Wort, Herr Gebhardt, bitte.

Vielen Dank. - Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Fraktion DIE LINKE stellt einen Antrag, der die Ausgestaltung und Weiterentwicklung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zum Inhalt hat. Zum einen geht es um die Entwicklung der Rundfunkbeiträge und zum anderen um die Weiterentwicklung des Mitteldeutschen Rundfunks.

Zu den Rundfunkbeiträgen. Bekanntermaßen fand vor wenigen Jahren eine Systemumstellung bei der Rundfunkfinanzierung statt. Statt einer geräteabhängigen Gebühr gibt es jetzt eine Haushaltsabgabe als Rundfunkbeitrag. Dass es keine Geräteabhängigkeit mehr gibt, ist zweifelsfrei ein richtiger Schritt. Er ist der rasanten technischen Entwicklung geschuldet. Heute kann jeder und jede Rundfunk mit diversen Geräten wie Handys, Tablets oder Computern empfangen. Man braucht keinen klassischen Fernseher oder kein klassisches Radio mehr dazu.

Insofern war diese Systemumstellung nur logisch und wird vom Grundsatz her von uns auch so mitgetragen. Auch wenn ich an dieser Stelle nicht verhehlen will, dass wir das gesamte System gern deutlich solidarischer hätten, zum Beispiel durch mehr Befreiungstatbestände für soziale Einrichtungen oder für Menschen mit Behinderungen.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Aber das soll jetzt nicht das Thema sein.

Durch diese Systemumstellung war nicht klar, wie viel Geld die öffentlich-rechtlichen Anstalten ins

gesamt einnehmen werden. Es gab zwar Schätzungen, aber so richtig wusste man es erst am Ende der Beitragsperiode. Mittlerweile ist bekannt, dass sich die Einnahmen beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk deutlich erhöht haben. Als Konsequenz daraus wurde der Rundfunkbeitrag zum 1. April 2015 auf 17,50 € gesenkt.

Und trotzdem stehen der öffentlich-rechtliche Rundfunk und seine Finanzierung in der öffentlichen Kritik. Vor allem die Rundfunkbeiträge an sich sind es, an denen sich ein nicht unerheblicher Teil der Bevölkerung stört. Eine Sorge hierbei ist, dass der Beitrag immer weiter steigt und somit irgendwann zu sehr hohen finanziellen Belastungen führt.

Dass der Rundfunkbeitrag an sich verfassungskonform ist, ist völlig unbestritten. Erst am 15. Mai 2014 hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof aufgrund einer Klage eines Passauer Juristen entschieden, dass der Rundfunkbeitrag verfassungsgemäß ist. Aber die Höhe des Beitrags entscheidet unter anderem auch darüber, ob der öffentlich-rechtliche Rundfunk auf eine gesellschaftliche Akzeptanz stößt oder nicht.

Nun haben die Ministerpräsidenten aufgrund der vorgelegten Zahlen und Einnahmeprognosen entschieden, für einen recht langen Zeitraum, nämlich über das Jahr 2020 hinaus, den Rundfunkbeitrag nicht zu erhöhen, sondern ihm Stabilität zu verleihen. Wir finden, das ist ein richtiger Schritt; denn er führt zum einen zu mehr Verlässlichkeit und zum anderen automatisch zu einer Akzeptanzerhöhung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks insgesamt und auch seiner Finanzierung.

Meine Damen und Herren! Die Stabilität des Beitrags ist ein Kriterium bezüglich der Akzeptanz. Ein weiteres und aus unserer Sicht sogar noch wichtigeres Kriterium, das unmittelbar mit der Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu tun hat, ist die Attraktivität seines Programms.