Protocol of the Session on December 14, 2016

(Sebastian Striegel, GRÜNE: Sie mussten wieder mit den Identitären durch die Ge- gend wandern! - Unruhe)

Also ich kann es nicht bestätigen. Das müssen Sie André Poggenburg fragen. Was fragen Sie mich?

(Stefan Gebhardt, DIE LINKE: Ist das Ihr Vorsitzender oder nicht? - Sebastian Strie- gel, GRÜNE: Führer heißt das bei denen! - Unruhe)

Vielen Dank. - Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Somit steigen wir in das Abstimmungsverfahren ein. - Herr Poggenburg möchte als Fraktionsvorsitzender etwas sagen. Bitte.

Eine Kurzintervention.

(Swen Knöchel, DIE LINKE: Dann muss er vor! - Zuruf von Stefan Gebhardt, DIE LINKE - Unruhe)

Ja, ich war bei dieser Veranstaltung. Dort wurde auch darüber diskutiert; das ist vollkommen richtig. Ich habe klipp und klar gesagt, dass die Lösung, die hier gefunden wurde, wieder einmal nur eine Zwischenlösung und nicht vorausschauend war und man sich wirklich darüber Gedanken machen muss, wie das längerfristig passieren kann.

(Silke Schindler, SPD: Er hat es nicht so gemeint! - Unruhe)

Ich habe nicht gesagt, dass alle Verträge in unbefristete Verträge geändert werden müssen. Das ist völliger Quatsch. Das ist schon wieder Polemik von dort drüben.

(Zustimmung bei der AfD - Cornelia Lüd- demann, GRÜNE: Sie haben das so ge- sagt! - Sebastian Striegel, GRÜNE: Wieder mal nicht so gemeint! - Unruhe)

Meine sehr geehrten Damen und Herren!

(Unruhe)

Wir sind jetzt - -

(Unruhe - Glocke der Präsidentin - Oh! bei der Linken)

Wir befinden uns im Abstimmungsverfahren.

(Unruhe)

- Ich bitte Sie, sich zu konzentrieren und den Geräuschpegel etwas zu senken.

Wir stimmen zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 7/742 ab. Wer diesem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen und die Fraktion der AfD. Gibt es Stimmenthaltungen? - Das ist nicht der Fall. Somit ist dieser Antrag abgelehnt worden.

Wir stimmen nunmehr über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung und Kultur in der Drs. 7/707 ab. Wer mit der Beschlussempfehlung einverstanden ist, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktion und die Fraktion der AfD. Wer stimmt dagegen? - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Gibt es Stimmenthaltungen? - Das ist nicht der Fall. Die Beschlussempfehlung ist angenommen worden. Somit ist der Tagesordnungspunkt 11 erledigt.

Wir steigen ein in den

Tagesordnungspunkt 12

Zweite Beratung

Sonn- und Feiertagsarbeit darf nicht Normalität werden

Antrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 7/263

Alternativantrag Fraktionen CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drs. 7/303

Beschlussempfehlung Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration - Drs. 7/708

(Erste Beratung in der 8. Sitzung des Landtages am 02.09.2016)

Berichterstatter ist Herr Siegmund.

(Ulrich Siegmund, AfD, bleibt auf seinem Platz)

- Wir warten auf den Berichterstatter, Herr Siegmund.

(Unruhe - Ulrich Siegmund, AfD, begibt sich zum Rednerpult - Kristin Heiß, DIE LINKE: Morgen!)

- Ich dachte, Sie wollten jetzt noch nicht nach vorn. Sie haben das Wort, bitte.

(Zuruf von Sebastian Striegel, GRÜNE)

Ha, ha, Herr Striegel, das war lustig.

(Heiterkeit und Zustimmung bei der AfD)

Meine sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 7/263 sowie der Alternativantrag der Koalitionsfraktionen in der Drs. 7/303 wurden in der 8. Sitzung des Landtages am 2. September 2016 zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration sowie zur Mitberatung in den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung überwiesen.

Die Fraktion DIE LINKE zielt mit Ihrem Antrag darauf ab, die verfassungsmäßig garantierte Sonn- und Feiertagsruhe stärker zu schützen. Die Genehmigung von Sonn- und Feiertagsarbeit soll eingeschränkt und der Missbrauch von Ausnahmeregelungen soll verhindert werden.

Dafür soll die Landeregierung im Land verschiedene Maßnahmen insbesondere zur Begrenzung von Ausnahmeregelungen von der Sonn- und Feiertagsruhe gemäß § 13 Abs. 4 und 5 sowie § 15 Abs. 2 des Arbeitszeitgesetzes ergreifen. Des Weiteren soll sie auch auf Bundesebene aktiv werden und mit der Initiative „Allianz für den freien Sonntag Sachsen-Anhalt“ in einen entsprechenden Dialog eintreten.

Mit ihrem Alternativantrag wollen die Koalitionsfraktionen die Landesregierung zunächst bitten, einerseits über die Genehmigungspraxis für Ausnahmen vom Sonn- und Feiertagsschutz und andererseits über die von der Fraktion DIE LINKE beantragte Einbindung von Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Arbeitgeberverbänden, Gewerkschaften und Kommunen in das Genehmigungsverfahren zu berichten.

Außerdem soll sie gebeten werden, die ihr derzeit zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Bekämpfung des Missbrauchs von Ausnahmen von der Sonn- und Feiertagsruhe aktiv zu nutzen.

Der federführende Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration hat sich erstmals in der 4. Sitzung am 19. Oktober 2016 mit den Drucksachen befasst. Dazu lag ihm als Tischvorlage ein Vorschlag für eine vorläufige Beschlussempfehlung von den Fraktionen von CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vor.

Mit diesem Vorschlag soll die Landesregierung gebeten werden, im dritten Quartal 2018 über die im Jahr 2017 und bis zum 30. Juni 2018 erteilten Ausnahmegenehmigungen nach § 13 Abs. 4 und 5 sowie § 15 Abs. 2 des Arbeitszeitgesetzes im für Soziales und im für Wirtschaft zuständigen Ausschuss zu berichten.

Des Weiteren soll die Landesregierung gebeten werden, die Bedarfsgewerbeverordnung hinsichtlich der Einschränkung von Ausnahmen von der genannten Regelung zu überprüfen. Auch darüber soll im Sozialausschuss berichtet werden.

Die Fraktion DIE LINKE und die Fraktion der AfD kritisierten, dass die Berichterstattung der Landesregierung erst im dritten Quartal des Jahres 2018 erfolgen soll. Im Zuge der Beratung gab die Landesregierung dem Ausschuss einen kurzen Überblick über den aktuellen Sachstand der Ausnahmegenehmigungspraxis.

Ein von der Fraktion der SPD zwischenzeitlich angeregtes Fachgespräch im Vorfeld der Erarbeitung der vorläufigen Beschlussempfehlung wurde von der Fraktion DIE LINKE begrüßt, jedoch insbesondere von den Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für entbehrlich gehalten. Schließlich verständigte man sich darauf, kein Fachgespräch durchzuführen, da davon keine neuen Erkenntnisse zu erwarten wären.

Im Ergebnis seiner Beratung erarbeitete der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration auf der Grundlage des Beschlussvorschlages der Koalitionsfraktionen eine vorläufige Beschlussempfehlung. Dafür wurde im Beschlussvorschlag der Termin für die Berichterstattungen in den Ausschüssen vom dritten Quartal 2018 in das dritte Quartal 2017 geändert.

Diese vorläufige Beschlussempfehlung wurde mit 7 : 4 : 0 Stimmen beschlossen und dem mitberatenden Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung zugeleitet.

Dieser hat sich in der 4. Sitzung am 10. November 2016 mit den genannten Anträgen und der vorläufigen Beschlussempfehlung befasst. Im Ergebnis seiner Beratung hat er sich der vorläufigen Beschlussempfehlung mit 9 : 0 : 2 Stimmen angeschlossen.

Er kam des Weiteren überein, sich nach dem Vorliegen des Berichts im dritten Quartal 2017 darüber zu verständigen, ob zu dieser Thematik ein Fachgespräch mit den verschiedenen Interessenvertretern, eventuell unter Beteiligung des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Integration, für notwendig erachtet werde.

Die abschließende Beratung des federführenden Ausschusses für Arbeit, Soziales und Integration fand in der 7. Sitzung am 7. Dezember 2016 statt.