Protocol of the Session on November 25, 2016

Personal und Infrastruktur kann nicht ein paar Monate abgemeldet werden.

Vor diesem Hintergrund hatte ich bereits am 2. September 2016 als ersten Punkt überhaupt hier im Landtag die Frage an die Regierung gestellt, wie wir damit umgehen. Von den LINKEN hatte noch niemand auf das Problem reagiert, da haben wir schon nachgefragt.

Die Regierung hatte schon damals auf Artikel 94 der Landesverfassung verwiesen, der auch tatsächlich die entsprechende Rechtsvorschrift enthält. Ich würde mir nur wünschen, dass die Regierung die klare Ansage macht, dass sie dahinter steht und es wirklich machen will. Wir wollen das machen. Wir wollen die Regelung, die es gibt, nutzen.

(Zustimmung bei den GRÜNEN - Cornelia Lüddemann, GRÜNE: Genau!)

So muss man es verstehen. Das ist uns jetzt auch zugesagt worden.

Eine freihändige Vergabe von Mitteln durch das Ministerium ist natürlich weder möglich noch gewollt. Davor ist das Haushaltsrecht des Parlaments. Sehr wohl möglich ist es aber, Zuwendungen auszureichen, die für die Aufrechterhaltung von Projekten unerlässlich sind, soweit im vorhergehenden Haushalt bereits entsprechende Förderungen vorgenommen wurden und deren Fortsetzung beabsichtigt ist.

Der Schwerpunkt für einen sogenannten Haushaltsvorgriff liegt auf der bereits im letzten Haushaltsjahr erfolgten Projektförderung. Diese muss natürlich vorliegen, und im neuen Haushaltsplan muss es angezeigt sein, dass man die Förderung als Land weiter betreiben will. Damit ist von einer Kontinuität der Arbeit, die es zu sichern gilt, und von der bereits im letzten Haushaltsplanaufstellungsverfahren erfolgten Prüfung und Bewilligung der Projekte auszugehen. Es dürfen lediglich Abschlagszahlungen für die entsprechenden Monate bis März geleistet werden, um der Haushaltshoheit des Parlaments nicht vorzugreifen. Das ist nun einmal so.

Die Möglichkeiten und Grenzen der vorläufigen Haushalts- und Wirtschaftsführung sind klar. Es liegt in den Geschäftsbereichen der ausführenden Ministerien - -

(Unruhe)

Herr Meister, warten Sie einmal ganz kurz. Sie sind noch nicht am Ende, aber ich hätte gern, dass das Haus Ihnen mehr Aufmerksamkeit widmet und den eigenen Geräuschpegel deutlich reduziert. - Danke. Sie können weitermachen.

Es liegt in den Geschäftsbereichen der ausführenden Ministerien, dies umzusetzen. Wir geben

Ihnen dies noch einmal als Aufgabe mit. Die Koalition hat sich mit dem vorliegenden Alternativantrag gerade darauf verständigt und bittet den Landtag, dem zu folgen.

Damit setzen wir nicht nur ein wichtiges Zeichen an die sozialen, kulturellen und zivilgesellschaftlichen Projektträger selbst, sondern auch an die Menschen, die dort als Beschäftigte diese wichtige Aufgabe leisten.

Betroffen sind allein in dem Bereich, aus dem der Brief kam, der uns alle erreicht hat, mehr als 160 Beschäftigte, welche mit Engagement in der Jugend-, Sozial-, Kultur-, Demokratie- und Integrationsarbeit vieles von dem erbringen, was wir in der landesweiten Gesellschaft verwirklicht sehen wollen und von dem wir hier im Haus auch oft sprechen.

Es wird mit relativ wenig Mitteln ein großer Teil dessen gestaltet, von dem wir uns eine stabilisierende Wirkung und Bereicherung unserer Gesellschaft in Sachsen-Anhalt und darüber hinaus versprechen.

Es ist daher richtig, dass uns die Träger in ihrem gemeinsamen Brief noch einmal auf die Verantwortung für das Land, für die Projektträger und für ihre Beschäftigten hingewiesen haben. Es ist ebenso wichtig, dass wir uns als Parlament gegenüber den Ministerien noch einmal verantwortlich zeigen und signalisieren, die betroffenen Projektförderungen übergangslos bis zur Verabschiedung des neuen Haushaltsgesetzes zu gewährleisten.

Bedingung also: Das Projekt muss bis zum 31. Dezember gelaufen sein. Es muss vom Land beabsichtigt sein, es fortzuführen. Es kann nicht sein, dass der einzige Grund für eine Nichtfortführung für diesen Zeitraum das fehlende Haushaltsgesetz ist. Dieses Argument gilt nicht. Das ist auch rechtlich ausgeräumt. Wenn es andere Argumente gibt, man es inhaltlich nicht will oder das Projekt eben vorher beendet wurde, dann ist das eine andere Debatte. Aber am Haushalt scheitert es nicht. - Ich bitte um Zustimmung zu dem Antrag.

(Zustimmung bei den GRÜNEN und von Minister André Schröder)

Ich sehe die Fragen von Herrn Farle und Herrn Schmidt. Als Erster hat Herr Schmidt das Wort. Bitte.

Eine Kurzintervention. Herr Meister, Sie hatten gesagt, dass ich auf die Finanzierbarkeit nicht weiter eingegangen sei. Also wir als AfD stellen uns grundsätzlich nicht dagegen. Das habe ich zu

Beginn meiner Rede gesagt. Uns geht es einfach darum, dass wir noch einmal die Vereine überprüfen, die Mittel bekommen. Zwei davon habe ich genannt, bei denen es fraglich ist, warum sie Mittel bekommen und was sie mit diesen Mitteln machen.

Dass sich dann natürlich Kollegen aus Ihrer Fraktion angegriffen fühlen, das verstehe ich auch. Immerhin war Herr Striegel vier Jahre lang beim Miteinander e. V. beschäftigt.

(Beifall bei der AfD - Sebastian Striegel, GRÜNE: Gott sei Dank!)

Aber wir unterstützen den Antrag der Koalitionsfraktionen, weil wir darin die Zielführung sehen durch die Evaluierung.

Für zwei Wochen, die herausgeschlagen werden können, sollte man nicht blauäugig einfach irgendetwas beschließen, was die LINKE fordert. Dementsprechend sagen wir: Wir schließen uns einmal Kenia ein.

(Zustimmung bei der AfD)

Der Witz ist, mit Ihrem Debattenbeitrag ist es Ihnen letztlich gelungen, ein Rechts-Linksextremismus-Ding aufzumachen. Das ist überhaupt nicht Inhalt dieses Antrags. Darüber können wir immer wieder gern diskutieren,

(Zustimmung von Sebastian Striegel, GRÜ- NE)

aber hierbei ging es um die Frage, wie finanzieren wir soziales und gesellschaftliches Engagement, das wir als Land wollen, was mehrheitlich beschlossen ist. Darum ging es. Sie fangen dann mit der üblichen Diskussion an, ob Herr Striegel bei Miteinander war. Was das damit zu tun hat, das weiß ich nicht. Das ist wenig erhellend.

Herr Farle.

Die AfD unterstützt nachdrücklich die Forderung des Finanzministers, die Verfassung dieses Landes zu achten und einzuhalten. Das ist oberster Grundsatz von allem, was wir hier haben. - Erstens.

(Cornelia Lüddemann, GRÜNE: Bei persön- licher Auslegung! Das haben wir vorgestern gehört! - André Poggenburg, AfD: Ruhe da drüben!)

Zweitens. Habe ich Sie richtig verstanden, Herr Meister - so habe ich Sie eigentlich im Ausschuss kennengelernt -, dass auch Sie diese Verfassung genauso respektieren wollen - gut, das ist Ihre

Privatsache - und deswegen dafür stimmen und diesem Antrag, den die Koalitionsfraktionen eingereicht haben, in diesem Punkt zustimmen? Oder wollen Sie eine Extratour fahren?

Das ist eine kuriose Anfrage. Es ist ja mein Antrag. Ich stehe darunter mit meiner Fraktion. Insofern ist das genau das, was wir wollen.

(Zustimmung von Sebastian Striegel, GRÜ- NE - Daniel Roi, AfD: Sie gehören dazu!)

Es geht - Sie haben die Frage gestellt, Herr Farle; jetzt muss ich sie beantworten, so ist die Regelung - natürlich genau darum, die Verfassung einzuhalten. Die Verfassung setzt den Rahmen und dann gibt es Ausführungsbestimmungen. Über die Ausführungsbestimmungen unterhalten wir uns gerade, nämlich darüber, wie man das verstehen kann.

(Zustimmung von Sebastian Striegel, GRÜ- NE)

Es gibt Sorgen in einem bestimmten Vereinsbereich, dass das von der Regierung möglicherweise nicht so konsequent gehandhabt wird, wie es vom Rechtlichen her möglich wäre. Dazu haben wir uns in der Koalition verständigt und gesagt, jawohl, so wollen wir es machen.

(Zustimmung von Sebastian Striegel, GRÜ- NE)

Dann hat für die CDU-Fraktion Herr Szarata das Wort. Bitte sehr.

(Zustimmung von Frank Scheurell, CDU)

Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Abgeordnete des Hohen Hauses! Die erste Rede im Parlament ist sicher für jeden Abgeordneten ein ganz besonderer Moment. Man kämpft sich durch einen harten Wahlkampf und freut sich darauf, nach geglückter Wahl dem politischen Gegner im Parlament endlich einmal die Meinung sagen zu können. Diesen besonderen Moment teile ich heute gerne mit Ihnen, muss allerdings zu meinem Bedauern feststellen, dass wir bei der aktuellen Thematik im Grundsatz gar nicht so weit auseinander liegen.

(Minister Marco Tullner: Ist das jetzt schade oder gut? - André Poggenburg, AfD: Be- denklich!)

- Grundsätzlich, denke ich, ist es an dieser Stelle gut; denn auch uns - das wird den einen oder anderen in den Reihen der LINKEN vielleicht über

raschen - liegt die zivilgesellschaftliche Arbeit am Herzen.

(Zustimmung bei der CDU)

Bei der Frage nach der Organisation dieser Arbeit haben wir aber schon unsere Differenzen.

(Zustimmung von Minister Marco Tullner - Minister Marco Tullner: Das möchte sein!)

Außerdem - das muss ganz klar gesagt werden - ist das Schreckensszenario, welches hier und heute aufgemacht wurde - das wurde schon mehrere Male widerlegt -, absoluter Humbug.