Während die Schriftführer die Stimmen auszählen, möchte ich noch einmal auf Folgendes hinweisen: Es ist manchmal akustisch nicht ganz einfach zu verstehen. Deshalb bitte ich Sie, bei namentlichen Abstimmungen nur mit „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“ zu antworten. Das Abstimmungsverhalten muss nicht verstärkt und schon gar nicht inhaltlich begründet werden. Wir haben gerade gesehen, dass es dann erst recht danebengehen kann. Antworten Sie bitte mit „Ja“,
Werte Kolleginnen und Kollegen! Der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE ist bei 15 Jastimmen, 44 Neinstimmen und 25 Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt worden.
Wir fahren im Abstimmungsverfahren fort. Die nicht geänderte Beschlussempfehlung des Ausschusses zu dem Gesetzentwurf in der Drs. 7/595 würde ich jetzt in Gänze zur Abstimmung stellen. In Gänze heißt, wir stimmen über alle selbstständigen Bestimmungen und Überschriften ab. Gibt es dagegen Widerspruch? - Nein, gibt es nicht.
Damit stelle ich die Beschlussempfehlung zur Abstimmung. Wer ihr die Zustimmung gibt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Wer enthält sich der Stimme? - Die Fraktion der AfD. Somit stelle fest, dass die Beschlussempfehlung in der Drs. 7/595 mehrheitlich angenommen und das Gesetz in der vorliegenden Fassung beschlossen worden ist.
Personalstrategie in der Justiz - Die Dritte Gewalt im Land Sachsen-Anhalt auf tragfähige Füße stellen
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Lassen Sie mich zu Beginn meiner Rede folgende grundsätzliche Fragen stellen: Was wäre ein Rechtsstaat ohne bzw. ohne ausreichendes Personal im Bereich der Justiz? Hätte die Justiz in Sachsen-Anhalt dann überhaupt eine Zukunft? Könnte die verfassungsrechtlich verbürgte Unabhängigkeit der Rechtsprechung dann tatsächlich noch garantiert werden?
Was ist uns die Justiz in Sachsen-Anhalt generell wert? Welchen Anspruch stellen wir an eine personalbedarfsgerechte Personalausstattung in der Justiz?
Wie kann der Anspruch der Bürgerinnen auf einen effektiven Rechtsschutz auch künftig garantiert werden?
Wie kann man den ständig neuen Herausforderungen für einen durch das Bundesverfassungsgericht geforderten resozialisierenden Strafvollzug überhaupt gerecht werden? - Fragen über Fragen.
Ein funktionierender Rechtsstaat braucht eine gut ausgestattete Justiz, in personeller wie auch in sächlicher Hinsicht. Daran führt kein Weg vorbei. An dieser Stelle zu sparen wäre katastrophal und hätte fatale Folgen für die dritte Gewalt in Sachsen-Anhalt. Die Personalfrage in der Justiz entwickelt sich somit zu einer Schlüsselfrage bei unserem Ziel, die dritte Gewalt im Land SachsenAnhalt zukunftsorientiert und dauerhaft auf tragfähige Füße zu stellen.