Protocol of the Session on November 23, 2016

Zweifellos ist jedoch langfristig eine naturschutzgerechte landwirtschaftliche Bewirtschaftung anzustreben. Die obere und die untere Naturschutzbehörde führen dazu auch Gespräche mit Betrieben vor Ort. - Herzlichen Dank.

(Zustimmung von Sebastian Striegel, GRÜ- NE)

Ich sehe keine Nachfrage.

Ich rufe die

Frage 3 Gemeinsamer Geh-/Radweg an der L 15 zwischen Steinfeld und Kläden

auf. Fragestellerin ist die Abg. Cornelia Lüddemann.

Am 8. November 2016 wurde der straßenbegleitende Radweg zwischen den Ortschaften Steinfeld und Kläden (Stadt Bismark/Altmark) offiziell freigegeben. Die Bauausführung erfolgte als gemeinsamer Geh- und Radweg mit einer durchgehenden Breite von 2 m. Dies entspricht nicht den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA), da diese eine Regelbreite bei gemeinsamen Geh-/ Radwegen (außerorts) von 2,50 m (mindestens 2,25 m) vorsehen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Warum wurde beim vorangehend genannten

Radverkehrsprojekt von der Regel- sowie der Mindestbreite abgewichen (vgl. RdErl. des MLV vom 29. August 2011, Punkt 4), was führte zur Abweichung vom Regelmaß und wie beurteilt die Landesregierung diesen Umstand?

2. Welche weiteren Radverkehrsprojekte, wo von

der Regelbreite bzw. der Mindestbreite abge

wichen wird, befinden sich landesweit in der aktiven Bauumsetzung und wie wird dies begründet?

In Vertretung des Ministers für Landesentwicklung und Verkehr wird die Beantwortung der Frage durch Finanzminister Herrn Schröder vorgenommen.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Namen der Landesregierung beantworte ich die Anfrage der Abg. Cornelia Lüddemann wie folgt.

Zu Frage 1: Der Radweg zwischen Steinfeld und Kläden im Zuge der Landesstraße 15 wurde vor der Einführung der Empfehlung für Radverkehrsanlagen, ERA 2010, planerisch fertiggestellt. Da die Abstimmung mit den Trägern öffentlicher Belange und den privaten Betroffenen zum Zeitpunkt der Einführung der ERA 2010 bereits weitestgehend abgeschlossen war und eine umfängliche Überarbeitung der Planungen einen erheblichen finanziellen und zeitlichen Aufwand verursacht hätte, wurde darauf verzichtet, den Radweg auf 2,25 m zu verbreitern. Dieses Vorgehen erklärt sich insbesondere mit der von den kommunalen Vertretern geforderten zügigen Realisierung des Radweges.

Um die Befahrbarkeit des Radweges dem neuen Regelwerk weitestgehend anzupassen, wurden verstärkte Bankette hergestellt. Damit ist die Befahrbarkeit für Fahrzeuge des Winterdienstes und zur Reinigung des Radweges gewährleistet und es ist eine aus der Sicht der Landesregierung vertretbare Lösung gefunden worden.

Zu Frage 2: Zur Sicherung eines praktikablen Übergangszeitraumes wurde zum Zeitpunkt der Einführung der ERA 2010 von der Straßenbauverwaltung im Hinblick auf die zügige Umsetzung von Maßnahmen mit einem sehr weiten Vorbereitungsstand entschieden, diese nach dem alten Regelwerk zum Baurecht zu führen.

Folgende zwei Radwege, deren Planung und Einleitung des Baurechtsverfahrens bereits vor der Einführung der besagten Empfehlung für Radverkehrsanlagen erfolgte, werden derzeit realisiert:

Erstens der Radweg an der Landesstraße 138 Ortsdurchfahrt Jeßnitz zwischen den Bauwerken 0072 und 0080. Der innerörtliche Radweg wird in einer Breite von 1,25 m plus 75 cm Sicherheitsstreifen zur Fahrbahn ausgebaut. Die Radwegbreite wurde mit dem Planfeststellungsbeschluss vom 18. April 2012 verbindlich festgestellt.

Zweitens der Radweg an der B 100 zwischen Gräfenhainichen und Bitterfeld. Ein gemeinsamer

Geh- und Radweg außerorts wird in einer Breite von 2 m plus 1,75 m Seitenstreifen zur Fahrbahn ausgebaut. Die Ausbaubreite wurde mit dem Planfeststellungsbeschluss vom 6. August 2013 verbindlich festgestellt. - Danke schön.

Danke, Herr Schröder. Ich sehe keine weiteren Nachfragen.

Ich rufe die

Frage 4 Einsatz von Schafherden im Bereich der Landschaftspflege in Sachsen-Anhalt

auf. Fragesteller ist der Abg. Jürgen Barth. Herr Barth, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In vielen Bereichen des Landes werden traditionell auch Schafherden für die Landschaftspflege eingesetzt.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viel Schafherden mit wie viel Schafen

wurden in den vergangenen fünf Jahren im Bereich der Landschaftspflege im Land eingesetzt?

2. Wie viel Schafherden mit wie viel Schafen

sollen im Rahmen der Planung absehbar im Jahr 2017 in den Landkreisen und den kreisfreien Städten des Landes im Bereich der Landschaftspflege eingesetzt werden?

(Siegfried Borgwardt, CDU: Zählen wir jetzt mal! Die müssen wir erst einmal zählen!)

Frau Ministerin, dann antworten Sie mal.

(Unruhe und Zurufe)

Genau. Man kann Schafe auch zum Einschlafen zählen.

(Cornelia Lüddemann, GRÜNE: Alle Namen nennen!)

Aber dennoch wieder zum Ernst der Sache zurück. - Sehr verehrte Abgeordnete! Ich beantworte namens der Landesregierung die Fragen des Abg. Jürgen Barth zum Einsatz von Schafherden im Bereich der Landschaftspflege in SachsenAnhalt wie folgt.

Gestatten Sie mir bitte zuvor einige grundsätzliche Anmerkungen zur Intention der Frage. In Sach

sen-Anhalt gibt es viele reizvolle und schöne Landschaften, darunter artenreiche und blütenreiche Grünlandgesellschaften. Viele davon sind direkte oder indirekte Folgen früherer Schafbeweidung. Mit der Intensivierung der Landwirtschaft in allen Bereichen, dem Verschwinden traditioneller Wirtschaftsformen - hier im Speziellen die Hütehaltung - und einer drastischen Reduzierung der Schafbestände kann ein starker Artenrückgang in den Grünländern beobachtet werden.

Ohne die Beweidung mit Schafen würden niederwüchsige Pflanzenarten wie zum Beispiel das Frühlingsadonisröschen, die Großblütige Braunelle oder auch zahlreiche Orchideenarten schnell von hochwüchsigen Gräsern und Stauden überwachsen und verdrängt werden. Aus diesem Grund sind Schafe in der Landschaftspflege unverzichtbar, wenn es darum geht, Offenlandbereiche zu erhalten und zu pflegen. Sie ersetzen teure und aufwendige Handarbeiten und sind oftmals auch viel effektiver, da sie durch die Schaffung von Bodenverwundungen zur Ansiedlung kurzlebiger Arten beitragen.

Von der Schafbeweidung profitiert aber nicht nur die Pflanzenwelt. Auch viele Tierarten sind auf offene Landschaften angewiesen, zum Beispiel seltene Vogelarten, für die es wichtig ist, dass die Gräser regelmäßig kurzgefressen werden und der Gehölzbewuchs beschränkt bleibt. Auch für Reptilien wie etwa die Zauneidechse ist eine kurzrasige Vegetation sehr wichtig. Schafe erbringen somit wichtige Ökosystemleistungen, welche aber nicht oder nur sehr schwer in wirtschaftlichen Zahlen bemessen werden können. Es ist aber ersichtlich, dass sich durch die Beweidung mit Schafen und Ziegen die biologische Vielfalt stark erhöht.

Nun zu den Daten und Fakten. Nach Angaben der Tierseuchenkasse hatten wir in Sachsen-Anhalt am 31. Dezember 2015 einen Bestand von über 100 000 Schafen. In wie vielen Herden welcher Größe unsere Schafe leben, ist hingegen statistisch nicht erfasst.

(Eva von Angern, DIE LINKE: Och!)

Welche Rolle insbesondere die Landschaftspflege in den einzelnen schafhaltenden Betrieben spielt, kann von unserer Seite auch nicht beurteilt werden. In der Naturschutzprojektförderung zur Wiederherstellung von Lebensräumen im Rahmen der ELER-Naturschutzförderung wurden in der vergangenen Förderperiode vier Projekte mit Schafhaltung unterstützt. Im Bereich der langfristigen Pflege mittels Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen können wir die Anzahl der Schafe nicht feststellen, sondern nur die bewirtschafteten Flächen und die Zahl der Antragstellerinnen und Antragsteller.

Die extensive Bewirtschaftung von Dauergrünland mit Beweidung von Schafen und Ziegen wird ak

tuell im Rahmen der Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen auf 6 311 ha Fläche gefördert, die Beweidung mit Schafen und Ziegen im Rahmen von freiwilligen Naturschutzleistungen auf 4 573 ha. Zusammengefasst werden also mehr als 10 800 ha von Schafen und Ziegen beweidet. 30 Schäfer haben zudem die Erschwerniszulage für die Hütehaltung im Bereich der Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen in Anspruch genommen.

Wir wollen die Beweidung mit Schafen, Ziegen und Rindern ausweiten, weil wir wissen, welche bedeutende Leistung sie für die Landschaftspflege und den Erhalt der Artenvielfalt erbringt. Deshalb eröffnen wir 2017 wieder ein Antragsverfahren im Rahmen der freiwilligen Naturschutzleistungen und werden die Beweidung mit Schafen, Ziegen und Rindern ab 2018 erneut fördern.

Noch ein letzter Punkt. Auch die Deichpflege durch Schafe gehört zur Landschaftspflege. Derzeit - das ist der statistische Stand September 2016 - werden 1 342,8 ha Deichfläche beweidet. Das entspricht etwa 47,8 % der Gesamtdeichfläche. Auch hier ist uns die Anzahl der Schafe leider nicht bekannt.

(Siegfried Borgwardt, CDU: Deshalb habe ich gesagt, zählen!)