Protocol of the Session on October 28, 2016

Dasselbe gilt für die Hochschulambulanzen. Diese sind zwar seit 2015 als Träger der ambulanten Versorgung anerkannt, eine Regelung zur Ver

besserung der Finanzierung steht aber immer noch aus, was in unserem Fall an beiden Standorten jährliche Defizite in Millionenhöhe bedeutet.

Wir brauchen außerdem eine verstärkte Berücksichtigung der ärztlichen Weiterbildung und Facharztausbildung bei der Finanzierung der Hochschulmedizin. Denn ob ein Arzt oder eine Ärztin auf der Höhe der Zeit ist, das entscheidet sich nicht nur im Studium, sondern insbesondere auch bei ihrer ständigen Weiterqualifizierung entlang der Entwicklung der Wissenschaft.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Wissenschaftsrat hat am Montag sehr umfangreiche Empfehlungen zu den Perspektiven der Universitätsmedizin vorgelegt, die übrigens unter der Leitung von Professor Hans-Jochen Heinze aus Magdeburg erarbeitet wurden.

Wir werden uns diese Empfehlungen gemeinsam sehr genau anschauen müssen; denn eines ist sicher: Hochschulmedizin ist einerseits kostenintensiv und andererseits gesellschaftlich so wichtig, dass strukturelle Veränderungen notwendig sind, um sie zukunftsfähig zu gestalten. Diese Einsicht ist in allen Ländern und auch beim Bund vorhanden. Das ist genau die Stelle, auf die die Länder jetzt drängen müssen: dass der Bund bei einer so wichtigen gesamtgesellschaftlichen Aufgabe wie der Ausbildung von Medizinern seinen Teil leisten muss.

(Zustimmung bei der SPD)

Ich bin überzeugt, dass für eine dauerhafte Absicherung des Investitionsbedarfs an den Hochschulen auch die Aufgabenverteilung zwischen Bund und Ländern anzupacken ist und dass wir das auch können.

Das unsinnige Kooperationsverbot ist im Wissenschaftsbereich bereits gefallen. Bei der Bildungsfinanzierung im Schulbereich haben sich die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit dem Bund ebenfalls darauf verständigt. Jetzt müssen wir auch bei der Finanzierung der Hochschulmedizin sinnvolle Kooperationen möglich machen.

Natürlich werden sich die Universitätskliniken auch mit ihrem inneren Reformbedarf auseinandersetzen müssen. Denn zu einer zukunftsfesten Finanzierung gehört nicht nur einer, der zahlt, sondern auch ein System, in dem das Geld zielgerichtet eingesetzt wird.

(Jens Kolze, CDU: Das ist richtig!)

Das bedeutet auch große Anstrengungen der Kliniken selbst. Ich weiß, dass dort an beiden Standorten schon viel unternommen wurde.

Ich möchte zum Schluss sagen: Diese gemeinsamen Anstrengungen lohnen sich. Beide Universitätskliniken Magdeburg und Halle sind bedeutende Aushängeschilder unseres Landes. Das gilt

sowohl für die Forschung als auch für die Weiterbildung der medizinischen Behandlungspraxis, wie etwa im Bereich der Telemedizin.

Wir tun gut daran, diese wissenschaftlichen Leuchttürme Sachsen-Anhalts solide zu finanzieren und weiterzuentwickeln. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Dr. Pähle. - Wir kommen nunmehr zum zweiten Debattenredner. Für die AfDFraktion spricht der Abg. Herr Siegmund.

(Minister Marco Tullner: Frau Präsidentin, ist nicht erst der Minister dran?)

- Entschuldigung, Herr Siegmund, einen kleinen Moment. Erst kommt die Landesregierung. Entschuldigung. Selbstverständlich dürfen Sie reden, Herr Minister. Sie haben das Wort. Bitte.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr geehrte Damen und Herren! Der Antrag auf Aktuelle Debatte einschließlich der Begründung zeigt, um welches komplexe Konstrukt es sich bei der Hochschulmedizin handelt.

Der ergebnisorientierte und für viele Bürger unseres Landes sichtbare Teil der Hochschulmedizin ist die Krankenversorgung auf höchstem Niveau. Daneben steht die Hochschulmedizin für viel mehr: für Forschung, Lehre und die Facharztweiterbildung. Hier werden Ärzte und Zahnärzte ausgebildet. Hier arbeiten Nachwuchsforscher. Hier wird die Akademisierung der Pflegeberufe vorangetrieben und, und, und.

Die Hochschulmedizin ist eingebettet in die Gesundheitsgesetzgebung von Bund und Ländern. Gesetze wie das Krankenhausstrukturgesetz und das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz bedürfen jedoch in wesentlichen Teilen noch einer Umsetzung durch die Selbstverwaltungspartner. Das sind die Deutsche Krankenhausgesellschaft, der GKV-Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung. Die Universitätsmedizin ist also kein direkter Verhandlungspartner.

Mittels der Gesundheitsgesetzgebung und der Umsetzung durch die Selbstverwaltungspartner wird praktisch über die Grundlagen bis hin zum konkreten Einzelfall der Vergütung der medizinischen Leistungen der Universitätsklinika und aller anderen Krankenhäuser, insbesondere über das DRG-System, verhandelt und entschieden.

Darüber hinaus hat Frau Abg. Dr. Pähle mit Ihrem vorliegenden Antrag über eine sich eröffnende

Möglichkeit zu einer neuen Aufgabenverteilung zwischen Bund und Ländern aufmerksam gemacht, die sich durch die erfolgte Aufhebung des Kooperationsverbots im Grundgesetz ergeben könnte.

Sehr geehrte Damen und Herren! Lassen Sie mich zunächst mit dem Bereich Forschung, Lehre und Akademisierung der Pflegeberufe beginnen. Das Land gewährt den medizinischen Fakultäten Zuschüsse für Forschung und Lehre für die Ausbildung von 185 Studienanfängern je medizinischer Fakultät in der Humanmedizin sowie von 40 Studienanfängern im Bereich der Zahnmedizin in Halle. Hinzu kommen antragsbedingte Zuschüsse für Forschungsvorhaben im Rahmen der Forschungsförderung.

Hinsichtlich der Ausbildung von Medizinern pro Einwohner des Landes liegt Sachsen-Anhalt in der Spitzengruppe der Bundesrepublik. Dieser Bereich ist solide finanziert, und es gilt, dieses Niveau der Finanzierung fortzuschreiben.

Unser künftiges Augenmerk wird sich auf die Umsetzung der Ergebnisse des Masterplans Medizinstudium 2020 richten, mit dem unter anderem Maßnahmen etabliert werden sollen, die zur Sicherung der flächendeckenden Versorgung durch die Hausärzte beitragen.

Hinsichtlich der Akademisierung der Pflegeberufe hat die Universitätsmedizin Halle mit der Etablierung des bundesweit einmaligen primärqualifizierenden Studiengangs „Evidenzbasierte Pflege“ eine Vorreiterrolle in Deutschland eingenommen. Bisher erfolgt die Finanzierung aus Mitteln des Hochschulpakts der medizinischen Fakultät Halle sowie durch die Unterstützung der AOK.

(Zustimmung von Minister Marco Tullner)

Mit geplanten 40 Studienanfängern im Bachelorstudiengang und mit 20 Studienanfängern im Masterstudiengang sehe ich unser Land in der Pflicht, diesen Studiengang ab 2019 über Haushaltsmittels des Landes dauerhaft abzusichern.

Als zweiten Schwerpunkt der Hochschulmedizin lassen Sie mich auf die Finanzierung der Universitätsklinika und die Vergütung der Hochschulambulanzen durch die Gesundheitsgesetzgebung sowie auf die Investitionsfinanzierung der Universitätsklinika durch unser Land eingehen.

Die Unterfinanzierung der Hochschulmedizin ist keine Besonderheit Sachsen-Anhalts. Im bundesweiten Vergleich bewegen sich die Verluste der Universitätsklinika unseres Landes eher im unteren Bereich. Als Ursache für die finanzielle Situation der Hochschulmedizin in Deutschland wird allgemein die unzureichende Vergütung ihrer spezifischen Leistungen angesehen. Die Bundesregierung trat in der aktuellen Legislaturperiode

daher mit dem Ziel an, die besonderen Leistungen der Universitätsklinika und der Kliniken der Maximalversorgung besser zu vergüten.

Erste Regelungen wurden mit dem Krankenhausstrukturgesetz und dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz verabschiedet. Deren Umsetzung steckt aber in der Selbstverwaltung fest. Statt Finanzhilfen stehen den Universitätsklinika sogar Budgetkürzungen bevor, zum Beispiel etwa 33 Millionen € durch die jüngst beschlossene Abwertung von Sachkosten im Fallpauschalensystem.

Der Bundesrat hat im Juli 2016 festgestellt, dass das Krankenhausstrukturgesetz und das GKVVersorgungsstärkungsgesetz bislang keine relevanten finanziellen Verbesserungen für Hochschulklinika gebracht haben. Er hat die Bundesregierung daher aufgefordert, sich für entsprechende Verbesserungen einzusetzen, andernfalls seien zeitnah gesetzliche Nachbesserungen erforderlich.

Am Beispiel der Hochschulambulanzen wird die inakzeptable Situation besonders für SachsenAnhalt deutlich. Die Universitätsklinika des Landes erwirtschaften jeweils ein Minus in Höhe von etwa 4 Millionen €. Das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz stellt den Hochschulambulanzen bundesweit eine Summe von 265 Millionen € in Aussicht.

Die Selbstverwaltung sollte Vergütungs- und Dokumentationsgrundsätze festlegen und Patientengruppen definieren, für die künftig ein Anspruch auf Behandlung in einer Hochschulambulanz besteht. Das ist bis heute nicht geschehen. Stattdessen sollen die Neuregelungen zum Teil sogar in ihr Gegenteil verkehrt werden. Den Hochschulambulanzen drohen statt Verbesserungen sogar Verschlechterungen.

Für das Land besteht an dieser Stelle erheblicher Handlungsbedarf, die Gesetzgebungsvorhaben bzw. die Verhandlungen der Selbstverwaltung im Sinne einer angemessenen Vergütung der besonderen Leistungen der Universitätsklinika aktiv zu begleiten. Damit wird auch unserem Koalitionsvertrag entsprochen. Ich zitiere daraus:

„Unabhängig davon bedarf es einer echten strukturellen Reform der Krankenhausfinanzierung im Bund. Die Koalition wird sich auf Bundesebene dafür einsetzen, dass die tatsächlich geleisteten Dienste abgebildet werden und zudem die besondere Situation der Universitätsmedizin berücksichtigt wird.“

Sehr geehrte Damen und Herren! Ein ebenso schwieriger und bundesweit festzustellender Bereich ist die Finanzierung der Investitionskosten der Universitätsklinika. Dies ist ein konkretes Pro

blem unseres Landes; denn das Land ist zur Förderung der Investitionen der Universitätsklinika verpflichtet. Das ergibt sich aus § 9 Abs. 1 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes. Danach werden Investitionen öffentlich gefördert und sind damit auch nicht in den Erlösen enthalten, die mit den Krankenkassen abzurechnen sind.

In dem von Frau Dr. Pähle erwähnten Gespräch am Montagabend im Zusammenhang mit dem gestrigen Aktionstag haben sich die Staatssekretäre Prof. Dr. Willingmann und Dr. Klang mit den Vertretern der Universitätsmedizin in Halle und Magdeburg zusammengesetzt und mit ihnen die Situation erörtert. Durch die besprochenen und noch zu beschließenden Umschichtungen wäre eine Erhöhung der Haushaltsansätze auf jeweils rund 4 Millionen € denkbar. Bei dem Gespräch mit den Klinikumsvorständen haben wir fest zugesagt, dies zu prüfen. Ich sage hier ganz deutlich: Wir werden dies umsetzen.

(Zustimmung bei der SPD und von Robert Farle, AfD)

Sehr geehrte Damen und Herren! Ein völlig neues Feld hinsichtlich der Finanzierung der Hochschulmedizin könnte sich durch die weitgehende Aufhebung des Kooperationsverbotes eröffnen. Mit der Neufassung des Artikels 91b des Grundgesetzes wurden die Voraussetzungen für die gemeinsame institutionelle Förderung der Hochschulen durch Bund und Länder bereits geschaffen. Zuvor war die Förderung auf thematisch und zeitlich begrenzte Projekte beschränkt. Die Förderung nach Artikel 91b in der neuen Fassung wird auf der Grundlage von Bund-Länder-Vereinbarungen erfolgen, denen alle Länder zustimmen müssen.

Bei der Anwendung von Artikel 91b muss auch der Hochschulmedizin ein besonderer Stellenwert zukommen. Dies bezieht sich auf die fünf von den Ländern bereits herausgearbeiteten Leistungsbereiche Forschung, Lehre, Infrastruktur, Wissenstransfer sowie Querschnittsthemen. Im Rahmen der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz hat eine Arbeitsgruppe, in der auch das Land Sachsen-Anhalt vertreten ist, dazu bereits ihre Tätigkeit aufgenommen.

Zum Schluss möchte ich kurz ein Thema ansprechen, das außerhalb meiner eigentlichen Zuständigkeit liegt, das aber für die Universitätsmedizin von enormer Bedeutung ist. Vor allem über die Medien sind Befürchtungen dahin gehend geäußert worden, dass die großen Baumaßnahmen an beiden Universitätsklinika gefährdet seien. In diesem Punkt kann ich Sie ausdrücklich beruhigen. Sowohl für den geplanten Neubau des Bettenhauses II in Halle als auch für das Herzzentrum in Magdeburg als auch für die Rechts

medizin in Halle ist und bleibt die Finanzierung gesichert.

(Zustimmung bei der SPD und von Marco Tullner, CDU)

Für das Bettenhaus II ist in dem Entwurf eines Haushaltsplanes für die Jahre 2017 und 2018 Geld für Planungen und für die ersten Maßnahmen wie den Abriss veranschlagt worden. Die Uniklinik Halle ist jetzt am Zug, den Bauantrag zu stellen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Marco Tullner, CDU: Das schaffen die!)

Vielen Dank, Herr Minister. Es gibt eine Anfrage von Herrn Abg. Knöchel. - Sie haben das Wort, bitte.