Mein letzter Satz: Unser Antrag ist sachgerecht und umsetzbar, er scheitert einzig an Ihrer Ablehnung. - Vielen Dank, meine Damen und Herren.
Jetzt hat Herr Krull den Wunsch nach einer Intervention. Die kann er jetzt realisieren. Eine Minute, Sie denken daran, Herr Krull.
Nur so viel: Für die CDU Sachsen-Anhalt gehört die Bundeswehr in die Mitte unserer Gesellschaft. Wenn Ihnen die Bundeswehr tatsächlich etwas bedeuten würde, dann hätten Sie auch die Möglichkeit, die gelbe Schleife zu tragen, wie ich es tue als Zeichen dieser Verbundenheit.
Um es noch einmal ganz deutlich zu sagen: Bundeswehr und Beschaffung, das sind heutzutage europäische Projekte. Dazu muss man auch europäisch denken. Kein europäisches Land ist mehr in der Lage, solche Hochtechnologien völlig allein ohne europäische Partner auf den Markt zu bringen.
Das ist übrigens eine dieser Fehlentwicklungen, die wir in Europa haben, dass wir zu viele Waffensysteme und zu viele unterschiedliche Hersteller haben. Da brauchen wir, wenn wir in der Verteidigungspolitik tatsächlich europäisch denken wollen, auch europäische Projekte. - Vielen Dank.
Damit sind wir am Ende der Debatte. Wir können zur Abstimmung über die Drs. 7/6985 kommen. Wer der Beschlussempfehlung des Innenausschusses seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen und die Fraktion DIE LINKE. Wer ist dagegen? - Das ist die Fraktion der AfD. Wer enthält sich der Stimme? - Niemand. Damit ist diese Beschlussempfehlung mit Mehrheit angenommen worden und der Tagesordnungspunkt 13 ist beendet.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 7/4489 sowie der Alternativantrag der Fraktionen von CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drs. 7/4540 wurden in der 75. Sitzung des Landtages am 20. Juni 2019 zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration sowie zur Mitberatung in den Ausschuss für Finanzen überwiesen.
Mit dem Antrag soll die Landesregierung aufgefordert werden, die Beschäftigungsverhältnisse für die im Bereich der Jugendarbeit tätigen Fachkräfte so auszugestalten, dass diese den hohen Anforderungen ihrer Tätigkeit gerecht werden können. Unter anderem soll die Landesregierung aufgefordert werden, die Vergütung der Fachkräfte in vergleichbarer Höhe einer entsprechenden Fachkraft eines öffentlichen Trägers als Fördergrundlage festzuschreiben.
Die Koalitionsfraktionen betonen in ihrem Alternativantrag die außerordentlich wichtige gesellschaftliche Bedeutung der Jugendarbeit. Sie weisen zudem auf die in den letzten Jahren vorgenommenen Anstrengungen der Landesregierung zur Verbesserung der notwendigen Rahmen- und Arbeitsbedingungen für die Fachkräfte in diesem Bereich hin.
Aus der Sicht der Koalitionsfraktionen sollte die Landesregierung gebeten werden, auf Landesebene den weiteren Handlungsbedarf zur Sicherung des Fachkräftebedarfs auszuloten und Handlungsempfehlungen des Landes zur Strukturqualität von Angeboten der Jugendarbeit oder analoge Qualitätssicherungsmaßnahmen zu definieren und darüber im Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration zu berichten.
Der federführende Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration vereinbarte in der 41. Sitzung am 16. Oktober 2019, die beiden Anträge in Verbindung mit der Petition des Kinder- und Jugendringes Nr. 7-A/00179 „Zukunft sichern - Jugendarbeit vor Ort retten“ sowie mit dem 7. Kinder- und Jugendbericht der Landesregierung - Drs. 7/5901 - zu beraten.
Diese Beratung fand in der 53. Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Integration am 2. September 2020 statt.
Die Fraktion DIE LINKE signalisierte, dass sie dem Alternativantrag nicht zustimmen könne, da aus ihrer Sicht die darin formulierten Forderungen an die Landesregierung zu vage seien.
Nach der Beratung wurde der Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 7/4489 bei 2 : 11 : 0 Stimmen abgelehnt. Der Alternativantrag der Koali
tionsfraktionen wurde mit einer Änderung des Berichtszeitraums auf das erste Quartal 2021 mit 11 : 2 : 0 Stimmen angenommen.
Der mitberatende Ausschuss für Finanzen hat sich in der 96. Sitzung am 30. September 2020 mit dem Antrag, dem Alternativantrag und der vorläufigen Beschlussempfehlung befasst. Im Ergebnis seiner Beratung hat er sich der vorläufigen Beschlussempfehlung mit 7 : 1 : 2 Stimmen angeschlossen.
Die abschließende Befassung des federführenden Ausschusses für Arbeit, Soziales und Integration über die genannten Anträge fand in der 57. Sitzung am 12. Dezember 2020 statt.
Auch hier kündigte die Fraktion DIE LINKE an, der Empfehlung in der Fassung der vorläufigen Beschlussempfehlung nicht zuzustimmen, weil damit der Intention des Antrages nicht entsprochen werde.
Im Ergebnis seiner Beratung hat der Ausschuss über die vorläufige Beschlussempfehlung als Beschlussempfehlung für den Landtag abgestimmt und diese in unveränderter Fassung mit 10 : 2 : 0 Stimmen angenommen.
Sehr geehrte Damen und Herren! Im Namen des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Integration bitte ich Sie, dieser Beschlussempfehlung, die Ihnen in der Drs. 7/6986 vorliegt, ebenfalls zuzustimmen. - Vielen Dank.
Wer der Beschlussempfehlung in der Drs. 7/6986 zustimmt, den bitte ich um sein Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen und die AfDFraktion. Wer ist dagegen? - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Demzufolge ist die Beschlussempfehlung mehrheitlich angenommen worden. Damit haben wir den Tagesordnungspunkt 14 beendet.
Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in
Es ist zwar vereinbart worden, diesen Tagesordnungspunkt ohne Debatte zu behandeln. Aber Abg. Frau Hohmann hat darum gebeten, einen Redebeitrag halten zu dürfen. Sie haben jetzt das Wort. Bitte.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Jeder von Ihnen hat es bereits hinter sich, viele von Ihnen sicherlich mit Freude und Neugier, einige vielleicht auch mit etwas Unsicherheit oder Ängstlichkeit. Es geht um den Tag Ihrer Einschulung.
Ich behaupte einmal, dass alle hier Anwesenden zuerst ihre Zuckertüte erhalten haben und danach den ersten Schultag in der Schule absolvierten.
In Sachsen-Anhalt war dies bis zum Schuljahr 2018/2019 auch möglich. Doch dann geschah etwas, was aus meiner Sicht einem Schildbürgerstreich gleichkommt. Was war geschehen? - Das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration gab einen Erlass mit Datum vom 13. Mai 2019 zur Regelung der Betreuung künftiger Erstklässlerinnen und Erstklässler an den Schultagen im neuen Schuljahr heraus. Es war nämlich der Auffassung, dass an den Schultagen des neuen Schuljahres, die also vor dem Termin der Einschulung der neuen Erstklässler liegen, also der Donnerstag und Freitag, kein Betreuungsanspruch von bis zu acht Stunden täglich, besteht.
Das Ministerium vertrat die Meinung, dass der Betreuungsanspruch als Schulkind im Hort zu werten ist und damit lediglich für maximal sechs Stunden zu gewähren wäre. Das heißt, die Einzuschulenden müssten nach der Auffassung des Sozialministeriums ihrer Schulpflicht nachkommen und bereits an beiden Tagen vor der Einschulung die Schule besuchen.
Doch damit nicht genug. - Das Bildungsministerium verfügte im Ergebnis dessen, ebenfalls im Jahr 2019, dass diese Kinder nun für vier Stunden am Vormittag in der Schule betreut werden sollten und anschließend in den Hort gehen. Nun kommt es: Außerdem wurde vorgeschlagen, es den Schulen doch künftig freizustellen und zu ermöglichen, ihren Einschulungstermin auch um eine Woche vorzuverlegen.
Somit, meine sehr geehrten Damen und Herren, haben wir in Sachsen-Anhalt einen Flickenteppich, der dazu führte, dass es diesbezüglich eine Petition im zuständigen Ausschuss gab. Der Petitionsausschuss überwies diese Petition an den
Um hierzu Klarheit zu erhalten, hat der Bildungsausschuss den Gesetzgebungs- und Beratungsdienst gebeten, diesen Sachverhalt zu prüfen. Der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst kam in seiner Einschätzung zu folgendem Ergebnis:
Da mit dem Unterricht erst nach dem Tag der Einschulung begonnen wird, müsste die Betreuung eines Erstklässlers in der Zeit zwischen dem allgemeinen Schulbeginn und dem Tag der Einschulung in der Weise erfolgen, dass dieser, so wie ein Schulkind während der Schulferien, einen Anspruch auf Betreuung von bis zu acht Stunden je Betreuungstag hat.
Dieser Auffassung schloss sich der Bildungsausschuss an und übersandte die Stellungnahme an den Petitionsausschuss. Doch bevor der Petitionsausschuss hierzu eine Einigung erzielen konnte, zog der Petent - nachvollziehbar - nach anderthalb Jahren seine Petition zurück.