Protocol of the Session on December 15, 2020

Als CDU-Landtagsfraktion haben wir den Investitionsstau in den Kommunen aber erkannt und haben gemeinsam mit unseren Koalitionspartnern

als eine der Gegenmaßnahmen unseren kommunalen Investitionsimpuls auf den Weg gebracht.

Es wird sicher eine Herausforderung für die kommenden Landeshaushalte sein, den Kommunen zu helfen und dabei nicht zu vergessen, dass die eigenen finanziellen Spielräume limitiert sind. Weder im Finanzministerium noch hier im Landtag steht im Keller eine Gelddruckmaschine.

Vonseiten der Kommunen hatten wir jetzt die Meldung, dass nunmehr mehr Bürgerinnen und Bürger Sanierungsbedarf für die Straße am eigenen Grundstück anzeigen. Diese Tatsache mag die Wenigsten überraschen.

(Zuruf: Nee!)

Hier sind nun die Vertretungen und die Verwaltungen im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung gefordert, im Rahmen der tatsächlichen Bedarfe und der eigenen finanziellen Möglichkeiten Prioritäten zu setzen. Das wird garantiert nicht jedem gefallen. Es wird auch Bürgerproteste geben. Aber das ist einfach notwendig.

Ich bitte um Zustimmung zu den Beschlussempfehlungen aus dem Ausschuss für Inneres und Sport zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge.

Meinen Redebeitrag möchte ich mit einem Dank schließen, einem Dank an alle diejenigen, die sich konstruktiv eingebracht haben, auch mit eigenen Gesetzentwürfen aufseiten der Opposition. Ich möchte auch meinen Koalitionspartnern danken. Wir haben uns die Sache nicht ganz einfach gemacht; das gebe ich auch gern zu. Aber genauso danken möchte ich dem GBD und für die Zuarbeit aus den Ministerien. Insofern sei insbesondere Herr I. genannt. Es war eine konstruktive Arbeit. Ich bin sicher, wir haben nunmehr ein gutes Gesetz vorgelegt, das wir heute verabschieden wollen. - Vielen Dank.

(Beifall)

Vielen Dank. Ich sehe keine Frage. Dann danke ich Herrn Krull für den Redebeitrag. - Für die Fraktion DIE LINKE spricht die Abg. Frau Eisenreich. Frau Eisenreich, Sie haben das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, nun endlich werden auch in Sachsen-Anhalt die längst umstrittenen Straßenausbaubeiträge abgeschafft. Viel zu lange haben die Bürgerinnen und Bürger des Landes darauf warten müssen, obwohl der Gesetzentwurf unserer Fraktion bereits seit mehr als zwei Jahren im Hause vorliegt.

Statt unserem Vorschlag einer endgültigen Abschaffung zum 1. Januar 2017 zu folgen, tritt die Abschaffung mit dem Gesetzentwurf, meine Damen und Herren der Koalitionsfraktionen, nun erst zum 1. Januar 2020 ein. Na ja, immerhin haben Sie sich nach monatelangem Hin und Her in der Koalition einigen können. Dass diese Einigung letztendlich doch noch zustande gekommen ist, ist dem Engagement der Volksinitiative „Faire Straße“ und zahlreichen Bürgerinitiativen im Land zu verdanken. An dieser Stelle auch noch mal stellvertretend für alle unser Dank an Frau Birkner und Herrn Kühn.

(Beifall)

So schön das alles klingt, kurz vor Weihnachten, gerade in der aktuell schwierigen finanziellen Situation vieler Menschen und der Kommunen im Land, haben Sie ein schön verpacktes Geschenk auf den Gabentisch gelegt. Aber man sollte die Packungsbeilage ganz genau lesen und man wird staunen. Denn wer nun glaubt, dass nun alles gut sei und endlich keine Bescheide mehr ins Haus flatterten, der irrt. Ihr Gesetzentwurf, meine Damen und Herren der Koalitionsfraktionen, sieht zum jetzigen Zeitpunkt für die Jahre 2017 bis 2019 immer noch vor, dass die Kommunen Straßenausbaubeiträge erheben können, wenn die sogenannte Schlussrechnung bis zum 31. Dezember 2019 bei der Gemeinde eingegangen ist.

Reden Sie also bitte Klartext mit den Menschen im Land; denn bis einschließlich 2023 können immer noch Bescheide über Straßenausbaubeiträge verschickt werden. Insbesondere jene Kommunen, die knapp bei Kasse sind - das werden in der zugespitzten Pandemiesituation immer mehr -, werden keine Option haben, auf diese Einnahmen zu verzichten, da können die Kommunalaufsichten noch so großzügig sein.

(Beifall)

Diese Beiträge werden vom Land nicht erstattet, wenn sie nicht erhoben werden. Damit handeln Sie auch dem Anliegen der Volksinitiative „Faire Straße“ zuwider.

Meine Damen und Herren der Koalitionsfraktionen! Sie haben mit Ihrem Gesetzentwurf die Chance für wirkliche Rechtssicherheit und eine faire Lösung verpasst. Ihre Kannregelung ist streitanfällig. Erklären Sie doch mal den Bürgerinnen und Bürgern, was es mit der Schlussrechnung auf sich hat. Woher sollen denn die Menschen wissen, wann bei der Gemeinde die Schlussrechnung vorhanden ist? - Das ist doch für niemanden nachvollziehbar und hat nichts mit Klarheit, Rechtssicherheit und Transparenz zu tun.

(Beifall)

Sie stehlen sich damit aus der Verantwortung, weil die Auseinandersetzungen auf der kommunalen Ebene stattfinden werden. Dann sind Sie dann fein raus.

Klar und eindeutig ist dagegen die Regelung in unserem Gesetzentwurf, die besagt, dass die Bescheide, die bis zum Stichtag der Abschaffung der Beiträge bei den Bürgerinnen und Bürgern eingegangen sind, Bestand haben und alle anderen nichtig sind. So wäre wirklich Klarheit geschaffen worden.

(Zustimmung)

Doch dann ist da noch die Finanzierung: Mit der Spitzabrechnung für 2020 und 2021 kann man sich arrangieren, aber dass Sie ab 2022 als Haushaltsgesetzgeber sage und schreibe 15 Millionen € für die Kommunen im Land bereitstellen wollen, zeugt nicht vom Willen, den aufgelaufenen Investitionsstau bei der Gemeindestraßensanierung abzuarbeiten.

(Beifall)

Denn das eigentliche Minus rührt doch nicht von den ausfallenden Beitragseinnahmen her. Seit Jahren hat sich dieser Stau aufgebaut, weil die Kommunen gar nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügen. Das ist hier oft thematisiert worden und auch das hat die Volksinitiative gefordert. Aber auch an dieser Stelle erfüllen Sie mit Ihrem Gesetzentwurf die Erwartungen nicht.

Im Übrigen hat auch der Landesrechnungshof bei der Anhörung im Finanzausschuss darauf hingewiesen, dass der Bedarf weit über den 15 Millionen € liegt. Ich darf deshalb noch einmal auf unseren Gesetzentwurf verweisen, der mit einer Änderung im Finanzausgleichsgesetz über besondere Ergänzungszuweisungen immerhin 55 Millionen € in summa veranschlagt.

(Beifall)

Trotz unseres eigenen Gesetzentwurfes, den meine Fraktion vor zwei Jahren vorgelegt hat, hat sich die Fraktion DIE LINKE mit einem Änderungsantrag in den Ausschüssen eingebracht, um die gröbsten Schnitzer auszubessern. Das ist leider nicht gelungen. Und leider waren Sie auch nicht bereit, über unseren Gesetzentwurf direkt zu diskutieren. Unser Gesetzentwurf enthält die besseren Ideen, auch zur Finanzierung. Der Entschließungsantrag, den Sie heute vorgelegt haben, bestätigt dies eigentlich, auch wenn das, was darin steht, in das Gesetz gemusst hätte.

(Beifall)

Aufgrund dieser vielen Kritikpunkte - das ist Wasser in Ihrem Weihnachtswein - lehnen wir die Beschlussempfehlungen zu den beiden Gesetzentwürfen ab. Außerdem liegt Ihnen unser Ände

rungsantrag zur Beschlussempfehlung zur Volksinitiative vor. Zu dem Entschließungsantrag enthalten wir uns der Stimme. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall)

Frau Eisenreich, Herr Erben hat sich zu Wort gemeldet. - Herr Erben, Sie haben jetzt das Wort.

Frau Kollegin, Sie haben jetzt mit drastischen Worten gegeißelt, dass wir in § 18a Abs. 1 neue Fassung des KAG als Anknüpfungspunkt das Entstehen der sachlichen Beitragspflicht und auch das Entstehen der Beitragsschuld - an dieser Stelle muss ich Sie korrigieren; denn im wiederkehrenden Beitragsrecht kennen wir die sachliche Beitragspflicht nicht - als Anknüpfungspunkt nehmen und dass insbesondere nicht klar sei, was denn die sachliche Beitragspflicht ist.

Deswegen meine Frage: Ist Ihnen bekannt, dass in Sachsen-Anhalt die Voraussetzung für das Entstehen der sachlichen Beitragspflicht, nämlich Eingang der geprüften Schlussrechnung des Unternehmers bei der Kommune, in vielfacher Zahl obergerichtlich geklärt ist?

Frau Eisenreich.

Das ist richtig, aber woher weiß der Bürger, wann die Schlussrechnung da ist? Woher nimmt er diese Information? - Die hat er nicht und dann bekommt er plötzlich den Beitragsbescheid. Das ist doch das Leben.

(Zustimmung)

Ihnen ist schon bekannt, dass die Kommunalverwaltung an Gesetz und Recht gebunden ist, oder nicht? - Sie unterstellen in Ihrer Behauptung, dass Kommunen bewusst das Datieren des Eingangs von Schlussrechnungen manipulieren würden, um von irgendjemanden noch Beiträge zu bekommen.

Das ist Ihre Interpretation und diese ist einfach schlicht falsch. Der Bürger weiß nicht, wann die Schlussrechnung eingegangen ist und er weiß auch nicht, dass er bis zum Jahr 2023 immer

noch mit einem Beitragsbescheid rechnen muss. Das ist doch das Problem. Ich gehe nicht davon aus, dass jemand etwas an dem Eingangsdatum ändert.

Ich sehe keine weiteren Fragen. Dann danke ich Frau Eisenreich für den Redebeitrag.

Wir kommen zum Abstimmungsverfahren, und zwar stimmen wir als Erstes über den Punkt 4 a - Volksinitiative „Faire Straße“ - ab. Hierzu liegt ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 7/ 7016 vor. Wir stimmen als Erstes über den Änderungsantrag ab. Wer dafür stimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. Das sind die Fraktion DIE LINKE und die AfD-Fraktion. Wer stimmt dagegen? - Das ist die Regierungskoalition. Damit stelle ich fest, dass dieser Änderungsantrag abgelehnt wurde.

Wir stimmen nun über die Beschlussempfehlung in der Drs. 7/6939 mit der von Frau Buchheim vorgetragenen Änderung ab, die Worte „abschließendes Prüfergebnis“ entfallen zu lassen. Wer für die Beschlussempfehlung in der geänderten Form stimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. Das ist die Regierungskoalition. Wer stimmt dagegen? - Gegenstimmen sehe ich keine. Stimmenthaltungen? - Das sind die Fraktion DIE LINKE und die AfD-Fraktion. Damit hat die Beschlussempfehlung die Zustimmung des Hauses erhalten.

Wir kommen nun zu Tagesordnungspunkt 4 b. Dieser betrifft den Gesetzentwurf der Fraktionen CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wir stimmen zuerst über die Beschlussempfehlung in der Drs. 7/6982 ab. Wer für die Beschlussempfehlung stimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Regierungskoalition und die AfDFraktion. Wer stimmt dagegen? - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Damit hat die Beschlussempfehlung die Mehrheit des Hauses erhalten.

Dann stimmen wir über das vorliegende Gesetz unter Einbeziehung der Beschlussempfehlung ab. Ich schlage vor, über das Gesetz in Gänze abzustimmen. Wenn es keinen Widerspruch gibt, dann verfahren wir so. Wer dem Gesetz in Gänze zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Regierungskoalition und die AfD-Fraktion. Wer stimmt dagegen? Gegenstimmen sehe ich keine. Stimmenthaltungen? - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen worden und der Tagesordnungspunkt 4 ist erledigt.

(Zustimmung)

Ich möchte mich in dem Zusammenhang noch bei den beiden Vertretern - -

(Zuruf: Es gibt noch einen Entschließungs- antrag! - Frank Scheurell, CDU: Es gibt noch c) und d)!)

- Danke. Es liegt ein Fehler vor; wir müssen noch über den Entschließungsantrag in der Drs. 7/7027 abzustimmen. Wer dafür stimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das ist die Regierungskoalition. Wer stimmt dagegen? - Gegenstimmen sehe ich keine. Stimmenthaltungen? - Das sind die AfD-Fraktion und die Fraktion DIE LINKE. Damit hat der Entschließungsantrag die Zustimmung des Hauses erhalten.

Wir kommen nun zu dem Abstimmungsverfahren zu Tagesordnungspunkt 4 c, also über die Beschlussempfehlung in der Drs. 7/6983, die vorsieht, den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE abzulehnen. Wir stimmen daher über diese Empfehlung in Gänze ab. Wer für die Beschlussempfehlung stimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das ist die Regierungskoalition. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Fraktion DIE LINKE und die AfD-Fraktion. Damit hat die Beschlussempfehlung in der Drs. 7/6983 die Mehrheit des Hauses erhalten.