Deshalb sind wir in der Bildungsministerkonferenz fest entschlossen, solange es irgendwie verantwortbar ist, den analogen Schulbetrieb aufrechtzuerhalten, weil wir alle wissen, dass unsere Kinder - ich möchte mich an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich bei den Kolleginnen und Kollegen bedanken, die in den Schulen tagtäglich unter diesen schwierigen Bedingungen einen herausragenden Job machen und den Schulbetrieb aufrechterhalten - einen Schulbetrieb brauchen, in dem sie gemeinsam sozial lernen können. Das ist die Herausforderung, vor der wir stehen. Zu dieser Position stehen 16 Kultusminister ganz klar.
Jetzt zu den Forschungsergebnissen der Leopoldina. Ich habe mich, wie übrigens die Kultusministerkonferenz auch, sehr darüber gewundert, woher die Grundlagen kommen. Aus allen Ländern gibt es bereits Studien, die sächsischen Studien, die inzwischen fortgeschrieben worden sind, und andere. Die Kultusministerkonferenz
gibt jetzt auch noch einmal eine länderübergreifende Studie in Auftrag, um den nationalen Fokus zu betonen.
Wir sagen ganz klar: Es gibt keine Belege dafür, dass Schule ein Ort der Ansteckung ist; Ausnahmen bestätigen die Regel. Vielmehr werden die Infektionen von außen hineingetragen. Wir arbeiten mit Hygienekonzepten, wir arbeiten mit den ganzen Dingen, die Sie kennen.
Wenn Herr Wieler, der Präsident des RobertKoch-Instituts - ich habe in der Runde nur davon gehört -, behauptet, es gebe jetzt Studien, dann hätten wir gern einmal Kenntnis von diesen Studien. Es gibt von der Leopoldina ein Blatt - das ist eine Folie, die Herr Haug offenbar allen Ministerpräsidenten geschickt hat -, dem man ein paar Zahlen entnehmen kann.
Diese Informationen spiegeln sich überhaupt nicht in den sehr intensiven medizinischen Forschungsergebnissen wider, die in den Ländern ermittelt worden sind. In Hamburg laufen sehr intensive Studien, in Rheinland-Pfalz, wir in Sachsen-Anhalt machen so etwas auch.
Ich bitte um Verständnis dafür, dass wir bei aller Sorgsamkeit und Achtsamkeit, die wir bei diesem Thema walten lassen, diese Entscheidung getroffen haben. Wir wollen unsere Kolleginnen und Kollegen sowie auch die Schülerinnen und Schüler keinem Risiko aussetzen.
Aber es kann nicht sein, dass hier sozusagen ein politischer Rechthabermodus entsteht. Wir müssen die Entscheidungen faktenbasiert treffen. Deshalb habe ich mich - das kannte ich bisher von der Leopoldina nicht - schon sehr über die Darstellung gewundert, die ich im Nachgang auch zur Kenntnis bekommen habe, die an Aussagekraft zumindest einige Fragen offen lässt.
Herr Minister, ich werde nicht zur Verteidigerin der Leopoldina. Aber Sie haben meine Fragen nicht beantwortet.
Ich gebe Ihnen recht in Bezug auf Ihre Ausführungen zum digitalen Unterricht. Damit werden tatsächlich Kinder ausgegrenzt; das ist ein Problem. Deswegen haben wir auch ein so großes Interesse daran, alles dafür zu tun, dass die
Schulen gar nicht in die Situation kommen, dass sie geschlossen werden müssen und dass es nur noch digitalen Unterricht geben kann.
Deswegen liegt uns daran, einen hybriden Unterricht bzw. den Vorschlag aufzugreifen, der im Raum steht, einen Halbtagsunterricht zu machen. Denn das muss nicht mehr belegt werden: In Schulklassen, in denen mehr als 20 Kinder in einem Raum sind, kann kein Abstand gehalten werden. Es ist nach wie vor auch nicht so, dass in den Klassen Masken getragen werden müssen.
Die Frage ist: Was spricht dagegen, unverzüglich in diesen Halbtagsmodus umzusteigen und dafür zu sorgen, dass zum Schutz der Eltern, der Lehrerinnen und der Schülerinnen der Abstand in Schulklassen durch eine geringere Anzahl von Schülerinnen in einem Raum eingehalten werden kann?
Frau von Angern, um es einmal ganz klar auf den Punkt zu bringen: Hybridunterricht ersetzt keinen normalen Unterricht. Der Bildungserfolg ist ein deutlich anderer. Deswegen wird in Abwägung der pädagogischen Erfordernisse unter Coronabedingungen in allen 16 Bundesländern ganz klar die Priorität auf den Präsenzunterricht gelegt, unter Einhaltung der Hygienebedingungen in der Coronazeit. Das ist die Conditio sine qua non.
Wir reden gerade mit Blick auf die nächste Woche noch einmal über Veränderungen. Natürlich stellen wir uns jeden Tag die Frage, ob die Maßnahmen angesichts sich täglich ändernder Erkenntnisse noch zeitgemäß und den Herausforderungen angemessen sind.
Aber zum jetzigen Zeitpunkt, wo in Frankfurt am Main Schulen bei einer Inzidenz von 250 und mehr im normalen Modus arbeiten, kann ich bei Inzidenzen von 30 nicht ernsthaft in den Hybridmodus wechseln. Das will ich unseren Kindern nicht antun und das haben unsere Kinder auch nicht verdient.
Vielen Dank. - Wir kommen zu den nächsten Fragestellern, und zwar habe ich auf meiner Liste Herrn Lippmann, Herrn Striegel und Herrn Dr. Grube.
Vielleicht ein kleiner Hinweis: Ich merke, dass es wegen der weißen Masken Irritationen gibt. Dabei handelt es sich um die Masken, die in den grünen Verpackungen sind. Diese sollen hier im Plenum
Noch ein weiterer Hinweis: Bitte tragen Sie auch keine Tücher mit Aufdruck. Es gibt noch Abgeordnete, die ein Tuch als Mund-Nasen-Bedeckung nutzen, auf dem die Fraktion oder anderes aufgedruckt ist. Auch das ist hier im Plenarsaal nicht erlaubt. Das war aber auch schon vorher so.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Herr Minister, ich frage jetzt einmal nach der gegenteiligen Entwicklung. Ich beziehe mich dabei auf einen Beitrag über die Situation in der Grundschule in Möckern, der in der „Volksstimme“ für die Region Burg in der letzten Woche erschienen ist.
Darin ist berichtet worden, dass dort aufgrund des altbekannten Lehrkräftemangels, der ja fortschreitet, zwei 2. Klassen mit 16 bzw. 17 Schülern zusammengelegt wurden zu einer Klasse mit 33 Schülern. Klassen- oder Lerngruppenzusammenlegungen sind etwas, was wir aus der Vergangenheit sehr breit angelegt kennen.
Weil man dann schon irgendwie festgestellt hat, dass 33 Schüler in einer Klasse in Coronazeiten doch ein bisschen viel sind, hat man verfügt, aus jeder Klasse die vier schwächsten Schüler aus den Klassen herauszunehmen und zurückzustufen. Als ich das gelesen habe, ist mir die Kinnlade heruntergefallen.
Ich habe dann weiterhin in der Zeitung gelesen, das sei auf Empfehlung des Landesschulamtes erfolgt. Ich frage Sie, wie Sie dazu stehen, ob Sie, wenn Sie so wie ich solche Maßnahmen in der gegenwärtigen Situation für völlig inakzeptabel halten - ganz abgesehen von dem Zurückstufen der Kinder -, eingreifen und das rückgängig machen und ob das tatsächlich das Landesschulamt angewiesen hat.
Herr Lippmann, ich bitte um Verständnis dafür, dass ich jetzt zu einzelnen Schulen keine Aussage treffen kann. Ich nehme den Fall mit und werde ihn mir anschauen. Das, was Sie jetzt beschrieben haben, klingt ein bisschen merkwürdig. Dazu kann ich aber jetzt wenig sagen. Das klären wir im Nachgang zu dieser Sitzung. - Möckern war das? - Okay.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Herr Bildungsminister, Sie haben dazu Ausführungen gemacht, dass die Schule kein Ort sei, an dem verstärkt Infektionen auftreten, und dass die Infektionen in die Schulen hineingetragen würden. Liegt der Landesregierung eine Übersicht vor, die nach Jahrgängen differenziert hinsichtlich der Inzidenzen in den einzelnen Schulbereichen, die zum Beispiel zwischen dem Primar- bzw. Sekundarbereich unterscheidet?
Herr Striegel, in der Tiefe, wie Sie in der Frage andeuten, nein. Sie müssen wissen, auch wenn man sich in diesen Tagen darüber wundert, welche Prioritätensetzung manche Politikbereiche vornehmen und was eher nach hinten rutscht, dass der Datenschutz bei uns schon noch ein Thema ist. Die Datenschutz-Grundverordnung ist durchaus noch in Kraft.
Ich will es einmal an folgendem Punkt deutlich machen: Bei uns kommen Meldungen an von Schülerinnen, die krank sind. Woran sie genau erkrankt sind, das unterliegt dem Datenschutz. Wir fragen dann händisch nach, um das Interesse an Informationen zu befriedigen, ob es sich um Corona handelt. Aber auch bei den Abfragen zu Quarantänezahlen usw., die wir seit der letzten Woche veröffentlichen, müssen wir die Belange des Datenschutzes berücksichtigen.
Ich bin manchmal ein bisschen im Zwiespalt. Ich kann zwar das Informationsinteresse durchaus nachvollziehen. Aber lassen Sie mich ein fiktives Beispiel nehmen: Wenn der Oberbürgermeister einer kreisfreien Stadt auf Fragen zur Quarantäne antwortet, es handle sich um eine männliche Person an einer einzügigen Grundschule, die nicht in dem Ort wohne, oder um eine 91-Jährige aus der Gruppe eines Pflegeheims, dann kann man auch gleich den Namen nennen.
Ich wundere mich, dass so etwas heute noch möglich ist. Ich frage mich, wo die Datenschützer sind, die diese Dinge sonst immer mit großer Sorge sehen und zu Sorgsamkeit mahnen.
Zu Ihrer Frage: Die Informationen in dieser Tiefe haben wir nicht. Wir müssen oft händisch nacharbeiten, weil einfach die Belange des Datenschutzes und auch andere dagegenstehen.
Ich habe eine kurze Nachfrage. - Herr Minister, Sie sind meiner Frage mit dem Ausweichen auf einen anderen Themenbereich aus dem Weg gegangen.
Mich interessiert vielmehr, ob der Landesregierung eine statistische Übersicht zur Verteilung von Covid-19-Infektionen in den Jahrgängen vorliegt. Wir wissen aus den Übersichten des RKI, dass die Inzidenz im Bereich der Sekundarstufe deutlich höher ist als im Grundschulbereich.
Meine Frage ist: Gibt es die Inzidenzen auch nach Jahrgängen aufgeschlüsselt? Daran angeschlossen ergibt sich die Frage: Was würde das für die weitere politische Entwicklung im Bereich der Schulen, zum Beispiel in Bezug auf Hybridunterricht, Klassenaufteilung usw. bedeuten? Was sind Ihre politischen Schlussfolgerungen daraus? - Dazu würde ich sie gern um eine Antwort bitten, nicht zu Ausführungen über allgemeine Erwägungen zum Datenschutz. Das ist an der Stelle nicht relevant.