Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Ich habe zwei sehr unterschiedliche Fragen und möchte fragen, ob ich sie hintereinanderstellen kann.
Das schaffe ich, glaube ich. - Herr Minister, vielen Dank für Ihre Ausführungen. Ich habe tatsächlich zwei unterschiedliche Fragen. Die eine bezieht sich auf den Umgang mit den Landesbildungszentren, insbesondere auch - wir alle haben es in der Zeitung lesen können - auf den Umgang mit Coronainfektionen am Landesbildungszentrum für Körperbehinderte in Halle. An dieser Stelle trifft es
tatsächlich eine hoch vulnerable Gruppe. Gibt es in Ihrem Haus, im Landesschulamt, Überlegungen dazu, wie insbesondere diese Gruppen an den Landesbildungszentren extra geschützt werden können?
Die zweite Frage. Herr Minister, Sie haben an vielen Stellen darauf hingewiesen, dass es eine besondere Verantwortung auch der Schulträger gibt, was ja im Wesentlichen die Landkreise betrifft. Mir ist ein Schreiben zur Kenntnis gelangt, in dem das Landesschulamt hinsichtlich einer Verordnung des Burgenlandkreises zum Tragen von Masken im Unterricht nach den Herbstferien deutlich gemacht hat, dass diese Entscheidung nicht in der Zuständigkeit des Schulträgers liegt und dass deshalb die Maskenpflicht aufzuheben ist. An der Stelle frage ich Sie, wie das etwa mit der Eigenständigkeit der Entscheidungen der Schulträger wie auch der Schulleitungen zu verbinden ist. Wie stehen Sie dazu?
Frau Pähle, die letzte Frage ist für mich eigentlich die Gretchenfrage, bei der wir intern sehr intensiv ringen. Deswegen bin ich Petra Grimm-Benne sehr dankbar dafür, dass wir dazu auch gestern - das weiß sie gar nicht, weil sie nicht dabei war - einen intensiven Austausch mit den Gesundheitsämtern gehabt haben. Denn wir als Bildungsbehörde stellen zwei Entwicklungen fest.
Auf der einen Seite verstehen auch wir manche Entscheidungen von örtlichen Gesundheitsämtern nicht immer oder können sie zum Teil nicht nachvollziehen. Wir haben uns lange gesträubt - ich weiß, dass sie dort mit Überlast fahren -, dass wir sozusagen auch noch zusätzliche Runden machen, um eine Abstimmung hinzubekommen. Das haben wir jetzt aber Gott sei Dank hinbekommen. Das ist gestern gelaufen, sodass wir jetzt einen einheitlichen Bewertungsmaßstab haben, wie Quarantäneanordnungen oder andere Maßnahmen laufen.
Darüber hinaus ist es die politische Ebene. Nun wissen wir auch, dass wir eine sehr große Heterogenität an starken Persönlichkeiten in der Verantwortung auf der kommunalen Ebene haben. Da gibt es manchmal rechtliche und manchmal politische Grenzen, wo wir anfangen, über Zuständigkeiten und über die Sinnhaftigkeit von Regeln zu sprechen.
Ich sage immer: Auch wenn wir hier einen Dissens haben, müssen wir auch im Sinne der Transparenz und der Nachvollziehbarkeit für unsere Leute draußen sehr achtsam sein, dass wir nicht
intern über Kompetenzen streiten, die draußen am Ende keiner versteht und die zu einer noch stärkeren Verwirrung beitragen, als ohnehin schon besteht. Denn viele Regelungen kommen widersprüchlich daher oder sind oft nicht nachvollziehbar.
Wir versuchen deshalb immer, sehr konkret und sehr sensibel mit den örtlichen Gegebenheiten über solche Unwuchten zu debattieren. Das war jetzt eine solche. Wir haben eine klare Regel: keine Masken im Unterricht. Ein Landrat ordnete das aber an. Wir sind nun sensibel dabei, uns auf Regeln zu verständigen, die die Schulen und die Leute vor Ort nicht noch zusätzlich verwirren sollen.
Das sind aber Grenzerfahrungen, die wir dabei machen. Deswegen sind wir dabei sehr sensibel und sehr achtsam. Ich sage meinen Leuten auch immer: Hierbei geht es nicht vordergründig darum, recht zu haben - auch wenn wir recht haben -, sondern es geht darum, dass wir gemeinsam auch als handelnde, politisch Verantwortliche dann nach außen hin möglichst kongruent auftreten, um nicht noch mehr zur Verwirrung beizutragen. Aber solche Fälle haben wir in anderen Bereichen auch. Das ist im Einzelfall nicht immer ganz einfach.
Zu dem anderen Fall, der das Landeszentrum für Körperbehinderte betrifft. Das war geschlossen und ist, glaube ich, seit Montag wieder am Netz. Es gab auch vonseiten der Elternschaft dabei große Sorgen.
Die Logik in diesen Konzepten ist: Es gibt einen Landeshygieneplan, der ist sehr allgemein gehalten; den haben wir für die Förderschulen aber noch einmal spezifiziert, was die Ausrüstung mit Masken und Geräten oder sonstige Maßnahmen angeht. Am Ende muss das aber den konkreten Hygieneplan der Schule abbilden; denn jede Schule hat andere Voraussetzungen, hat eine andere Schülerklientel, hat, wie in diesem Fall, einen besonderen inhaltlichen Schwerpunkt. Deswegen ist die Schule dabei, ihren Hygieneplan in der Adaption des veränderten Landesrahmenhygieneplanes - ich denke, das hat sie auch gemacht - so fortzuschreiben, dass wir den Herausforderungen möglichst gerecht werden.
Aber an einem bestimmten Punkt treffen wir auf Eltern, die große Sorgen und Ängste haben. Man kann natürlich versuchen, das in intensiven Gesprächen auszuräumen. Aber Ängste sind eben da und mit denen muss man zum Teil auch umgehen. Das ist, glaube ich, eine Herausforderung, die man, gerade was die Schulleitungen angeht, auch besonders würdigen muss. Die Schulleitungen sehen sich einer großen, heterogenen Elternschaft gegenüber, die manchmal auch sehr meinungsstark daherkommt. Diesen Interessenaus
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Herr Minister, wenn ich jetzt beide Antworten von Ihnen übereinanderlege, können Sie mir dann den Eindruck bestätigen, dass die Schulleitungen eigentlich eigenverantwortlich sind in der Aufstellung und Einhaltung von Hygieneplänen; es sei denn, sie verpflichten Schüler und Lehrer zum Masketragen? Das wäre dann der Punkt, an dem das Landesschulamt eingreift? - Denn genau an dieser Stelle sind wir jetzt. Eigentlich ist jeder eigenverantwortlich, aber an dieser Stelle gibt es ein Schreiben des Landesschulamtes nach dem Motto: Das ist aber nicht gedeckt. Wie kriege ich das zusammen?
- Okay. - Ich habe versucht, das Spannungsfeld ein bisschen darzustellen, in dem wir tagtäglich ringen. Wir haben einen Landeshygieneplan. Man kann trefflich darüber streiten, ob das örtliche Gesundheitsamt oder wir für den Schulalltag zuständig sind. Es gibt Grenzsituationen. - Oder habe ich die Frage falsch verstanden?
Mir geht es nicht darum - das habe ich verstanden -, wer eine Anordnung trifft. Wenn es das Gesundheitsamt macht, dann gibt es Gespräche. Das ist richtig. Was passiert aber, wenn ein Schulleiter für seine Schule sagt: Ich möchte in Ab
Genau das ist der Punkt. Die Schulleiter sind eigenverantwortlich, haben aber die Erfahrung gemacht, dass die Maskenpflicht nicht gilt. Könnte ein Schulleiter das veranlassen? Oder ist das nicht von Ihren Überlegungen gedeckt?
Um das bei dem Thema Maskenpflicht einmal deutlich zu machen: Ich lehne die Maskenpflicht im Unterricht grundsätzlich ab, weil ich es für die Kolleginnen und Kollegen und für die Schülerinnen und Schüler für nicht verantwortbar halte.
Es gibt aber Schulen, die das machen, weil sie sich darauf verständigt haben. Sie bekommen deswegen keinen Ärger oder einen persönlichen Anruf vom Minister. Ich will, dass der Schulalltag vor Ort, in den Schulen, funktioniert. Wenn es dafür eine Akzeptanz gibt und sich die Schule darauf verständigt, dann soll das von mir aus so sein, auch wenn ich das nicht gut finde.
Vielen Dank. Es gibt noch drei Wortmeldungen, von Herrn Gallert, Herrn Lippmann und Frau Quade. - Herr Gallert, Sie haben als Nächster das Wort.
(Minister Marco Tullner: Muss man auf dem Weg von dort bis hierher eigentlich auch eine Maske tragen? - Eva von Angern, DIE LINKE: Ja!)
Herr Tullner, ich habe mich gemeldet bei Ihrer Bemerkung, dass man wisse, dass die Schulen keine Infektionsherde seien. Das ist eine Aussage, die mich außerordentlich irritiert und die mich auch das Risikobewusstsein Ihrerseits, in Ihrem Zuständigkeitsbereich hinterfragen lässt. Denn wir haben inzwischen durch die Landesregierung, der Sie angehören, Maßnahmen ergriffen, dass zum Beispiel Museen geschlossen
Es gibt überhaupt keinen Hinweis darauf, dass es auch nur irgendeine nachweisliche Ansteckung in einem Museum gegeben hätte. Es gibt nur sehr, sehr wenige Hinweise darauf, dass es in Restaurants Ansteckungen gegeben hat. Die Argumentation dabei ist, dass wir bei 75 % aller Infektionen nicht wissen, woher sie kommen, und dass man deshalb solche Einrichtungen schließen muss; denn sie könnten Teil der Infektionsketten sein.
Jetzt sagen Sie trotz dieses Arguments: Aber bei den Schulen wissen wir, dass es dort keine Infektionsherde gibt. Nun wissen wir aber, dass Kinder spätestens ab dem zwölften Lebensjahr die gleichen Infektionsraten wie Erwachsene aufweisen können. Nun sage ich einmal, 30 Jugendliche, 30 Kinder in einem Raum, und zwar stundenlang, ist im Verhältnis zu allen anderen Maßnahmen, über die diskutiert wird, eine staatlich verordnete Coronaparty. Dazu können Sie, Herr Tullner, nicht sagen, das sei kein Infektionsherd, wir wüssten, dass das kein Infektionsherd sei. Klären Sie mich bitte über diesen Widerspruch in der Politik der Landesregierung auf.
Herr Gallert, ich muss einmal ehrlich sagen: Ich schätze Sie ja sehr, aber das, was Sie jetzt machen, finde ich wirklich sehr übel. Das finde ich wirklich außerordentlich übel. Ich will gar nicht damit kommen, dass es der Kollege Holter in Thüringen genauso sieht wie ich und wir dabei Hand in Hand laufen.