Protocol of the Session on October 16, 2020

(Heiterkeit - Zustimmung)

Die elektronische Aktenführung ist schon im Jahr 2012 Teil dieser IKT-Strategie gewesen. Punkt 3 erledigt sich, wenn Punkt 2 erfüllt wird.

Herr Lieschke, das Land hat leider Gottes nach wie vor mehrere Datendienstleister. Allerdings wird mit ITN-XT ein Großteil beim Modernsten der Modernen gebündelt. Genau das haben Sie hier beklagt. Dass die Server woanders stehen als in Sachsen-Anhalt, ist genau Ausdruck dieser Modernität. Es ist nämlich das Ergebnis einer Zentralisierung, indem sich mehrere Bundesländer zusammengetan haben, um eine wirklich leistungsfähige Infrastruktur aufzubauen.

Der Lokalpatriotismus nach dem Motto „Können wir es nicht auch in Sachsen-Anhalt im Keller des Ministeriums verbuddeln wie früher?“ ist doch an der Stelle wirklich fehl am Platze. Was Sie da alles verzapft haben, ist ziemlicher Mist.

Aber das muss einen nicht daran hindern, auch ein bisschen etwas darüber zu sagen, was tatsächlich sinnvoll ist, um den Prozess, zu dem wir nicht mehr Anträge beschließen müssen, sondern der jetzt vollzogen werden muss, ein bisschen besser zu machen. Denn all das, was Sie hier bringen, wurde beschlossen. Das ist alles längst auf dem Weg.

Erstens. Wir sehen nicht besonders gut aus, was die Zusammenarbeit der Kommunen untereinander und mit dem Land betrifft.

(Zustimmung)

Es wäre besser, wenn es dafür eine vernetzte Strategie gäbe und einen Zugriff auf eine Plattform. Das ist möglicherweise ein bisschen aus dem Bahnhof, weil viele sich inzwischen ihre eigene Lösung gesucht haben. Aber das wäre besser.

Zweitens bräuchten wir für das Land einen zentralen IT-Service und eben nicht fünf, der dazu führt, dass wir, egal in welchem Ministerium, den standardisierten Arbeitsplatz haben.

Drittens sollten wir die Plattform OSI von Dataport - sie bietet sich dafür an - für alle Verfahren, für alle Kommunen und für alle Verwaltungen tatsächlich zusammen anbieten und durchsetzen, dass möglichst viele davon einheitlich Gebrauch machen. Denn je mehr Standardisierung es gibt, desto leichter sind die Verfahren zu vernetzen und desto billiger wird es auch. - Vielen Dank, Herr Präsident, für die zusätzliche Zeit.

(Zustimmung)

Damit sind wir am Ende des Redebeitrags angelangt. Ich habe keine Wortmeldung gesehen. Wir können in der Debattenreihenfolge fortfahren. Für die Fraktion DIE LINKE spricht der Abg. Herr Knöchel. - Herr Knöchel, Sie haben das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident. - In meinem jetzt hier zu verlesenden Redemanuskript steht, ich soll zwei Minuten verständnislos mit dem Kopf schütteln und sagen, wir lehnen das ab.

(Heiterkeit - Zustimmung)

Jeder - das finden wir in allen Parteien gleichmäßig verteilt -, der seinen eigenen politischen Überlegungen Gewicht verleihen möchte, jeder politische Akteur rudert dann gern mit den Armen und erklärt: Digitalisierung ist wichtig, da müssen wir was machen. - Okay, manchmal hauen sie auch auf den Tisch.

Den Antrag, Herr Lieschke, hätte ich vor zehn Jahren gut gefunden. Aber über den Antrag ist die Zeit schon hinweggegangen, bevor er geschrieben wurde. Es gibt tatsächlich eine ganze Menge zu der Frage Digitalisierung in Sachsen-Anhalt zu sagen, zur Frage der Einführung des E-Government und zur Frage der Verknüpfung mit den Kommunen. Aber all diese Fragen streift Ihr Antrag nicht einmal.

Es gab übrigens eine kuriose Situation, die wir heute auch schon erleben durften. Der Minister für Landesentwicklung und Verkehr hält stellvertretend für den Finanzminister die Rede zur Digitalisierung. Der Digitalisierungsminister hört zu und fühlt sich wahrscheinlich nicht zuständig.

Ich weiß zumindest, dass Sie sich für die Digitalisierung in der Medizin als Digitalisierungsminister nicht zuständig fühlen. Selbst wenn Wissenschaftseinrichtungen betroffen sind, hat der Digitalisierungsminister und Wissenschaftsminister eine gespaltene Persönlichkeit. Aber genau das ist symptomatisch für unser Land.

Was sind denn die Probleme, die wir haben? Ist die Einführung der elektronischen Aktenführung

wirklich ein formales Problem, zu dem wir hier etwas beschließen können? Das Justizministerium versucht es.

Aber es bedarf nicht nur des Gesetzes, sondern das Gutachten hat ergeben, dass das Hauptproblem bei der Einführung der elektronischen Akte ein Personalproblem ist. Wir haben niemanden, der das administriert. Wir haben niemanden, der die Einführung entsprechend begleitet. Also brauchen wir andere Anstrengungen als die Absichtserklärung, dass wir die elektronische Akte haben wollen. Wir müssen dann auch die Ressourcen bereitstellen.

Wie gesagt, wir haben ein großes Zuständigkeitswirrarr in Sachsen-Anhalt. Übrigens ist das regelmäßig ein Thema im Finanzausschuss, der lustigerweise dafür zuständig ist. Dort höre ich übrigens sehr selten etwas von der AfD-Fraktion außer von Herrn Farle: Gäbe es weniger Flüchtlinge, hätten wir mehr Computer.

(Heiterkeit)

Aber das trägt wirklich nichts zur Sache bei.

Diesen Antrag kann man nur ablehnen. Das Thema sollten wir weiterhin so behandeln, wie wir es bisher getan haben. - Vielen Dank.

(Beifall)

Ich sehe keine Fragen. Deswegen bekommt als Nächster für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Herr Striegel das Wort. - Herr Striegel, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Idee, das Ganze hier vielleicht pantomimisch darzustellen, ist tatsächlich spannend. Wir haben uns beim Lesen des Antrags auch gefragt, was das eigentlich soll.

Wir werden ihn konsequenterweise auch ablehnen; denn es steht wirklich nur Unfug darin. Ich will aber wenigstens noch ein paar inhaltliche Dinge dazu sagen.

Das im Bund beschlossene Onlinezugangsgesetz verpflichtet Bund, Länder und Gemeinden dazu, bis Ende des Jahres 2022 - Zitat -: „ihre Verwaltungsleistungen auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten“ und diese „miteinander zu einem Portalverbund zu verknüpfen.“ Bis 2023 muss das dann sogar europaweit geschehen.

Staat und Verwaltung digital upzudaten haben die aktuellen Koalitionspartner nicht nur in den Koalitionsvertrag geschrieben, sondern wir haben dafür im Land mit dem Informationszugangsgesetz und dem E-Government-Gesetz die Rechtsgrundlagen

gelegt. Die Updates zur digitalen Verfügbarkeit der Verwaltung ergeben sich genau daraus.

Zukünftig müssen diese beiden quasi als Betriebssystem der Verwaltung im Land in ein OZG münden. Diese Migration der Verwaltung wurde also landes- wie bundesseitig bereits aufgesetzt.

Der vorliegende Antrag ist aus der Zeit gefallen. Denn dass Sachsen-Anhalt das OZG umsetzen wird, ist bereits abschließend geklärt worden. Spannender ist die Umsetzung der Details. Auf ein paar Probleme ist schon hingewiesen worden.

Wir befinden uns bei der Arbeit an den Untermenüs. Dort liegen auch die tatsächlich aktuell brennenden und komplexen Herausforderungen, um zügig spürbare Erfolge bei der Verwaltungsdigitalisierung zu erzielen. Der vorliegende Antrag verharrt dann doch eher noch beim Hochfahren.

Angesichts der Dimension, der Komplexität und der zeitlichen Vorgabe des Vorhabens kann die Umsetzung nur in einer engen vertrauensvollen und verwaltungsträgerübergreifenden Zusammenarbeit gelingen. Die landesseitige Koordinierung von MF und MI mit den Kommunen, die für viele Basisdienstleistungen die Kontaktstelle unserer Bürgerinnen und Bürger sind, hat dafür den Leistungsrahmen leider noch nicht annähernd ausgeschöpft.

Das Land hat die Verantwortung angenommen, den kommunalen Anforderungen entsprechende Basisdienste und Infrastrukturen sowie darauf aufsetzende Onlinedienste bereitzustellen. Rechtsgrundlagen, IT-Architektur und Programme für digitale Verwaltungsdienstleistungen zur Verfügung zu stellen, ist aber nur die Basisversion des E-Governments und umfasst nur den App-Store für die Verwaltung.

Auch im App-Store hakt es noch. Denn konkret wissen die Kommunen noch immer nicht, welche Lösung sie übernehmen können oder wofür sie selbst Services entwickeln müssen.

Im gerade erschienenen 4. Monitor „Digitale Verwaltung“ wird dazu ausgeführt - ich zitiere -:

„Es gibt keine eindeutige Übersicht […] - weder für die Steuernden im BMI, Kanzleramt und bei den Ländern, noch für die Umsetzenden, insbesondere auf der Kommunalebene.“

Hier ist es an den fachverantwortlichen Ministerien in Bund und Land, nachzuarbeiten. Insbesondere Gesundheitsämter sollten primär vorgezogen digitalisiert und gepatcht werden. Neben den Programmen müssen vor Ort in den Kommunen dazu die Verwaltungsprozesse komplett digital umprogrammiert werden.

Die kommunalen Admins der Verwaltung und die Anwenderinnen und Anwender in den Behörden

benötigen entsprechend viel neues Know-how, und entsprechend feinfühlig wie auch nachhaltig muss das vermittelt werden. Wir brauchen weniger Stempel und Siegel, mehr Maus und Programmierzeilen. - Vielen herzlichen Dank.

(Zustimmung)

Auch hierzu sehe ich keine Fragen. Deshalb kann sich für die CDU-Fraktion der Abg. Herr Thomas auf seine Rede vorbereiten. - Herr Thomas, Sie haben das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine lieben Damen und Herren! Ja, die Digitalisierung hat eine Menge Facetten, und jede einzelne könnte man mit Debattenbeiträgen erläutern.

Aber ich denke, eines ist klar, vielleicht sind sogar zwei Sachen klar: Digitalisierung macht nur dort Sinn, wo man Zugang zu Digitalisierung hat. Das beginnt mit einem schnellen Internetanschluss. Ich glaube, das ist der erste Schritt. Da gibt es auch in Sachsen-Anhalt noch genug zu tun.

Ich darf an die Aktion meiner Fraktion mit unserem Funklochfinder erinnern, wo wir im mobilen Bereich die Funklöcher aufgespürt und, wie ich denke, auch sehr erfolgreich bekämpft haben. Ich will nicht verhehlen, dass ich im Namen meiner Fraktion durchaus sagen kann, wir sehen Sachsen-Anhalt als Modellregion für den neuen 5GStandard. Auch da würden wir gern Vorreiter sein.

Aber, Herr Lieschke, in Ihrem Antrag geht es gar nicht darum. Bei Ihnen geht es eher um die Software und die Schnittstellen. Nun ja, das ist wirklich ein Thema, weil wir - da kann ich die Heiterkeit nicht so ganz verstehen - eine Menge Programme haben.

Wir brauchen keinen neuen Masterplan. Es würde reichen, wenn wir das, was wir haben, zu voller Blüte bringen würden. Wir sollten das, was wir haben, vom Potenzial her sehr genau nutzen.

Es ist schwierig für die kommunale Landschaft festzustellen, wo die Schnittstellen sind. Welche Software soll man anschaffen? Wo sind die Verbindungen? Das ist ein Problem, an dem wir dranbleiben müssen. Ich sehe unsere Landesregierung ein Stück weit noch stärker in der Pflicht, die Möglichkeiten auszunutzen, damit die Kommunen Planungssicherheit bekommen.