Mit einem Anteil von ca. 17,4 % war im Sachgebiet Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr der höchste Eingang von Petitionen zu verzeichnen, gefolgt vom Sachgebiet Inneres mit einem Anteil von ca. 16,1 % und vom Sachgebiet Landtag mit einem Anteil von 11,5 %.
Der geringste Eingang war im Sachgebiet Medien mit einem Anteil von 1,5 % und im Sachgebiet Wissenschaft mit einem Anteil von 0,8 % zu verzeichnen. Statistische Einzelheiten können Sie dem Anhang A zum Tätigkeitsbericht entnehmen.
Die Möglichkeit der Einreichung von Sammelpetitionen wurde auch in diesem Berichtszeitraum zahlreich genutzt. Dabei handelt es sich um Unterschriftensammlungen mit demselben Anliegen. 23 Sammelpetitionen mit Unterschriften von insgesamt 14 483 Bürgerinnen und Bürgern erhielt der Ausschuss im Berichtszeitraum.
Beispielhaft seien folgende Themen genannt: Angleichung an den Tarifvertrag der Länder für die Beschäftigten der Universitätskliniken; Zukunft sichern - Jugendarbeit vor Ort retten; Einleiten von Abwässern in die Bode; geplante Wasserkraftanlage in Gröningen.
Eine Massenpetition mit 50 Zuschriften ging zum Thema „Novellierung des Denkmalschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt“ ein. Des Weiteren gingen drei Mehrfachpetitionen unter anderem zur Errichtung von Windkraftanlagen ein.
In 15 Sitzungen beriet der Petitionsausschuss über 554 Petitionen, davon über 441 abschließend. Hierbei ist das Sachgebiet Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr mit einem Anteil von ca. 19,7 % abschließend behandelter Petitionen führend, gefolgt vom Sachgebiet Inneres mit einem Anteil von 12,7 %. Im Vergleich zum vorhergehenden Berichtszeitraum wuchs der Anteil der abschließend behandelten Petitionen um 20,2 %.
Ein Anteil von 12 % - das entspricht 53 der abschließend behandelten Petitionen - konnte als positiv erledigt angesehen werden, sei es, dass behördliches Handeln korrigiert oder ein Kompromiss im Sinne der Petenten gefunden wurde. Ein Anteil von 5,7 % der abschließend behandelten Petitionen wurde zumindest teilpositiv erledigt.
Eine Petition, die Kostenerhebungen bei Anfragen nach dem Informationszugangsgesetz thematisierte, wurde auf Empfehlung des Petitionsausschusses vom Landtag an die Landesregierung
als Material überwiesen. Der Bericht der Landesregierung dazu liegt zwischenzeitlich vor. Dieser ist leider nicht im Sinne der Petenten.
Roitzsch betreffend, wurde der Landesregierung auf Empfehlung des Petitionsausschusses zur Erwägung überwiesen. Der Petent, der mit der Erledigung seiner Petition in dieser Form nicht einverstanden war, wandte sich mit einer Gegenvorstellung erneut an den Ausschuss. Die Bearbeitung der Petition wurde wieder aufgenommen.
In der überwiegenden Zahl der Fälle war das Verwaltungshandeln der Behörden jedoch nicht zu beanstanden oder ein Tätigwerden im Sinne der Petenten nicht möglich. Dies spricht für die überwiegend gute Qualität der Arbeit der Verwaltungsbehörden.
durch die Bediensteten der Landesregierung, der nachgeordneten Behörden und der Landtagsverwaltung bedanken.
Wie sehr der Ausschuss um die Anliegen der Petenten bemüht war, zeigt sich auch darin, dass viele Petitionen mehrfach behandelt wurden, um eine Lösung im Sinne der Petenten zu finden.
In zehn Fällen bat der Petitionsausschuss die jeweiligen Fachausschüsse um eine Stellungnahme, weil er auf das dort vorhandene Fachwissen angewiesen war. Auch diesen Ausschüssen möchte ich meinen Dank aussprechen.
Fünf weitere Petitionen wurden an die jeweils zuständigen Fachausschüsse zur Kenntnisnahme weitergeleitet, weil sie als Anregung für eine parlamentarische Initiative geeignet erschienen oder um sie auf das Anliegen der Petition besonders aufmerksam zu machen.
Durchgeführte Ortstermine - in diesem Berichtszeitraum waren es elf - trugen dazu bei, Lösungen im Sinne der Petenten oder zumindest akzeptable Lösungen zu finden. Bürgern konnten die Entscheidungen der Verwaltung, aber auch den Behörden die Sichtweise, die Sorgen und Nöte der Bürger näher gebracht werden. Den betroffenen Bürgern konnte so vermittelt werden, dass ihre Anliegen ernst genommen werden.
Beispielhafte Themen, mit denen sich der Petitionsausschuss im vergangenen Berichtszeitraum befasste, können Sie den Seiten 10 ff. des Berichtes entnehmen.
Als Beispiel für eine positive Vermittlungstätigkeit des Ausschusses verweise ich auf einen Fall aus dem Sachgebiet Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr. Bürgerinnen und Bürger wandten sich an
den Ausschuss für Petitionen und schilderten aus ihrer Sicht die Probleme mit dem zu ihren Grundstücken führenden Weg. Ein Nachbar hatte die Zufahrt mit einem Poller versperrt. Die Petenten begehrten im Interesse der öffentlichen Sicherheit die Wiederöffnung des Weges als Zuwegung für Pkw und Rettungsfahrzeuge.
Die Grundstücke der Petenten sind von zwei Zuwegungen verkehrlich erschlossen. Die eine Zuwegung, nördlich gelegen, wurde im Jahr 2014 wiederhergestellt. Die zweite Zuwegung liegt weiter südlich und wurde vor dem Jahr 2014 hauptsächlich auch für den motorisierten Verkehr genutzt.
Die südliche Zuwegung war gemäß einer verkehrsbehördlichen Anordnung mit dem Verkehrszeichen „Gemeinsamer Geh- und Radweg“ beschildert. Dieser Anordnung lag die Absicht zugrunde, die Benutzung des Weges nur noch Fußgängern und Radfahrern zu gestatten. Eine straßenrechtliche Umwidmung hatte es nicht gegeben.
Nach erfolgter Prüfung war diese Beschilderung rechtswidrig, da die Aufstellung dieses Zeichens nach der StVO gleichzeitig eine Benutzungspflicht vorschreibt. Das war jedoch nicht beabsichtigt. Deshalb bat die obere Straßenverkehrsbehörde die untere Verkehrsbehörde, im Rahmen ihrer Fachaufsicht über die örtliche Verkehrsbehörde die Entfernung des Zeichens zu veranlassen und je nach verkehrsrechtlicher Notwendigkeit eine rechtskonforme Beschilderung vorzunehmen.
(Anhaltende Unruhe - Die Berichterstatterin hält in ihrem Vortrag inne - Zuruf: Zuhören! - Weiterer Zuruf)
- Er macht aber leider nichts. Es geht ja schließlich um die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger. Ich denke, dabei ist etwas Aufmerksamkeit angebracht.
Bei einem öffentlichen Weg kann die Stadt verkehrsbehördliche Anordnungen in der gesamten Breite treffen. Die wegerechtliche Öffentlichkeit überlagert gegebenenfalls privatrechtliches Eigentum. Der Eigentümer muss die Einschränkungen an seinem Eigentum hinnehmen.
Das hieße auch, dass privat errichtete Poller zu entfernen sind und keine Zäune oder Ähnliches errichtet werden dürfen. Die Zufahrt für Feuerwehr oder Krankenwagen zu den Grundstücken wäre dann auch über die südliche Zuwegung möglich. Der Weg hat die benötigte Breite dafür, da er bis zum Jahr 2014 entsprechend genutzt wurde. Ob auf dem Weg auch wieder anderer Kfz-Verkehr
Falls die Beschaffenheit des Weges das nicht mehr zuließ, müssten die Bewohner die nördliche Zuwegung nutzen, da damit der grundsätzliche Anspruch auf verkehrlichen Anschluss für die Grundstücke erfüllt und die Zuwegung nach Aussage der Stadt hierfür geeignet ist.
Dazu haben Probefahrten der Abfallentsorger stattgefunden. Diese haben darauf hingewiesen, dass die auf einem privaten Grundstück befindliche Wendemöglichkeit in einem tragfähigen Zustand gehalten werden müsse. Anderenfalls müssten die Mülltonnen an einen Sammelplatz gebracht werden.
Nach der Aussage der Feuerwehr müssen im Einsatzfall die Fahrzeuge vor den Gebäuden stehen und von dort aus löschen. Derartige Situationen, dass größere Fahrzeuge nicht auf jedes Grundstück fahren können, gibt es viele. Es muss dann vom öffentlichen Verkehrsraum aus agiert werden.
Der Ausschuss behandelte die Petition mehrfach und führte einen Vor-Ort-Termin durch, um sich selbst ein Bild zu machen und vermittelnd tätig zu werden. Im Ergebnis des Ortstermins hat die Stadt die Verfügung zur Entfernung der Poller an den Nachbarn erlassen. Hiergegen hat dieser Widerspruch erhoben und am selben Tag die Aussetzung der Vollziehung beim Verwaltungsgericht beantragt. Das Gericht hat der Stadt mit Beschluss untersagt, die Poller bis zur Entscheidung über den Eilantrag zu beseitigen. Das Verwaltungsgericht hat schließlich den Antrag, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen die Verfügung der Stadt wiederherzustellen, abgelehnt.
Das Oberverwaltungsgericht hat die Beschwerde zurückgewiesen. Infolgedessen wurde dem Nachbarn Gelegenheit gegeben, die PoIler entsprechend der Verfügung zurückzubauen. Da dieses nach einer angemessenen Frist von zehn Tagen nicht erfolgte, hat die Stadt die PoIler im Zuge der Ersatzvornahme entfernen lassen. Damit wurde dem Petitionsanliegen entsprochen und die Bewohner können den Weg wieder befahren.
Zum Schluss möchte ich meinen Dank auch an die Mitglieder des Petitionsausschusses richten, welche sich mit großem Einsatz und Engagement überparteilich für die Sorgen, Nöte und Anregungen der Bürger eingebracht haben.
Seit der Parlamentsreform wird eine Vielzahl der Petitionen öffentlich beraten. Die Petenten haben die Möglichkeit, der Beratung ihrer Petitionen beizuwohnen und sich aktiv einzubringen. Davon wird rege Gebrauch gemacht. Dieses neue Format fordert uns als Ausschuss in unserer Arbeit und insbesondere die Mitarbeiterinnen der Geschäftsstelle sehr stark im Hinblick auf Arbeitspensum und Organisation des Sitzungsablaufs. Ich glaube, die Mitglieder des Ausschusses wissen, wovon ich rede. Denn wir haben erlebt, welcher organisatorische Aufwand damit verbunden ist.
An dieser Stelle spreche ich den Mitarbeitern der Geschäftsstelle im Namen des Ausschusses unseren Dank aus.
Ich danke Frau Buchheim für die Berichterstattung zu den Petitionen. - Eine Debatte hierzu ist nicht vorgesehen. Das Hohe Haus hat die Berichterstattung zur Kenntnis genommen. Damit ist der Tagesordnungspunkt 21 erledigt.