einen Sicherstellungszuschlag für Abteilungen der Kinder- und Jugendmedizin in strukturschwachen Gebieten - dies ist jetzt Gegenstand des Versorgungsverbesserungsgesetzes -,
pädiatrische Institutsambulanzen sollen flächendeckend eingeführt werden, damit aufwendige diagnostische und therapeutische Verfahren kostendeckend umgesetzt werden können,
Dies sind nur einige Forderungen der Pädiater, die wir zugegebenermaßen nicht auf Landesebene festlegen können. Aber wir können sie unterstützen und sie innerhalb des politischen Raumes transportieren.
Kinder sind keine kleinen Erwachsenen. Der personelle Aufwand für die Diagnose und die Behandlung von Kindern und Jugendlichen ist enorm hoch, ist jedoch im DRG-System nur sehr unzureichend widergespiegelt. Keine Berücksichtigung in diesem System findet unter anderem die Zeit, die eine Ärztin bzw. ein Arzt benötigt, um ein Kind zu überzeugen, für die Untersuchung still zu sitzen, sich Blut abnehmen oder sich impfen zu lassen. Keine Widerspiegelung findet der notwendige Personalschlüssel in den stationären Einrichtungen, der aufrechterhalten werden muss, auch wenn nicht alle zur Verfügung stehenden Betten in der Kinderstation belegt sind.
Es ist wie im Hamsterrad: Weil notwendiges ärztliches und pflegerisches Personal fehlt, können Betten nicht belegt und Kinder nicht behandelt werden, zumindest nicht vor Ort.
Werte Kolleginnen und Kollegen! Dies ist in der Zwischenzeit ein Bild geworden, das nicht nur auf die großen städtischen Krankenhäuser zutrifft. Nein, es ist ein Bild in vielen Kliniken im ländlichen Raum, in unserem Land.
Das Spektrum der pädiatrischen Krankheitsbilder entzieht sich weitestgehend einer Standardisierbarkeit und damit auch der den DRGs zugrunde liegenden Vergleichbarkeit. Kranke Kinder - so schätzen Praktikerinnen und Praktiker ein - benötigen einen um etwa 30 % höheren Personalaufwand. Somit hat die Pädiatrie Vorhaltekosten, die über das bestehende Finanzierungssystem nicht abgedeckt sind.
Nur etwa ein Fünftel der Leistungen auf den Kinder- und Jugendstationen sind planbare Leistungen. Die Notfallquote liegt bei über 50 %. Es fehlen Pflegende. Es werden zu wenig Erlöse erzielt. Es gibt keine passenden Arzneimittel. Bei der medizinischen Versorgung hakt es zu oft. Die Kinder- und Jugendmedizin ist für die Häuser unattraktiv und nicht rentabel.
Auf all diese Probleme machen Ärztinnen und Ärzte, Pflegerinnen und Pfleger, aber auch Eltern seit Langem immer wieder aufmerksam. Selbst die Akademie für Kinder- und Jugendmedizin hat mit einer Petition „Kinder im System nicht vernachlässigen“ auf die bestehenden Probleme aufmerksam gemacht.
Aber wie so oft im Leben: Erst wenn es eine eigene Betroffenheit gibt, wenn Eltern kranker Kinder stundenlang unterwegs sind, meist in den Abend- und Nachtstunden, um ihrem Kind die notwendige
akutmedizinische Versorgung zu ermöglichen, dies laut und nachvollziehbar in der Öffentlichkeit darstellen, gibt es neben Zustimmung auch Versuche, dem Problem politisch zu begegnen.
Politik hat schon auf allen Ebenen viele Diskussionen zu dem Thema DRG geführt, was letztendlich auch zu der Entscheidung führte, die Pflegepersonalkosten aus dem DRG-System herauszulösen und dem Personal direkt zukommen zu lassen. Allerdings ist es unserer Meinung nach an der Zeit, dieses Finanzierungssystem in Gänze infrage zu stellen, und dies nicht nur für den kinder- und jugendmedizinischen Bereich.
Das bestehende Finanzierungssystem löst nicht existierende Probleme, es schafft und verschärft sie weiterhin. Es muss weg. Wir müssen ein Finanzierungssystem entwickeln, das den tatsächlichen Aufwendungen Rechnung trägt und eine wohnortnahe medizinische Versorgung auch und besonders im ländlichen Raum ermöglicht und dauerhaft sichert.
Wenn bereits jetzt aufgrund zahlreicher empirischer Erhebungen der ökonomische Druck mit einer Beeinflussung medizinischer Handlungs- und Entscheidungsprozesse einhergeht, muss uns das aufhorchen lassen.
Parallel dazu muss ein weiteres Problem gelöst werden, nämlich das der ausreichenden Versorgung mit Fachärztinnen und Fachärzten der Kinder- und Jugendmedizin. Diese Notwendigkeit offenbart sich nicht nur im stationären Bereich; vielmehr fehlen auch Ärzte in der eigenen Niederlassung bzw. in der Anstellung in medizinischen Versorgungszentren.
Wir erwarten von der Landesregierung schnellstmöglich ein dynamisches Konzept zur Gewinnung von Fachärztinnen und Fachärzten im Bereich Kinder- und Jugendmedizin, das die aktuellen Bedarfe berücksichtigt und mit dem man in der Lage ist, schnell auf sich verändernde Situationen zu reagieren. Ähnlich wie bei den Versorgungsproblemen mit den Hausärztinnen und Hausärzten müssen wir nach landeseigenen Lösungen suchen und diese schnellstmöglich auf den Weg bringen. Wir alle wissen, wie lang dieser Weg ist.
Um diesen Zeitraum zu überbrücken, benötigen wir aber schon heute schnelle effiziente Lösungen. Es macht sich immer gut, wenn Politik mit allen Akteurinnen und Akteuren gemeinsam nach Lösungen sucht. Eine der Varianten sehen wir in der Ermächtigung von Klinikärzten der Kinder- und Jugendmedizin zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung, um in unterversorgten Regionen eine ambulante Versorgung sicherzustellen.
sungen können vor Ort gemeinsam mit den Praktikerinnen und Praktikern sowie den jeweiligen Kosten- und Verantwortungsträgern erstritten werden.
Der unter Punkt 4 unseres Antrages gemachte Vorschlag gibt eine Richtung vor, in die es gehen kann. Er setzt voraus, dass es noch bestehende kinder- und jugendmedizinische Kliniken vor Ort gibt. Weitere dringend notwendige Alternativen müssen auf den Weg gebracht werden, damit wir Kinder und Jugendliche mit Blick auf eine flächendeckende wohnortnahe medizinische Versorgung eben nicht außen vor lassen. - Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Fragen sehe ich nicht. Dann danke ich Frau Zoschke für die Einbringung des Antrages. - Für die Landesregierung spricht jetzt Ministerin Frau Grimm-Benne. In der darauf folgenden Debatte ist eine Redezeit von drei Minuten je Fraktion vorgesehen. - Frau Ministerin, Sie haben das Wort.
Herzlichen Dank, Herr Vizepräsident. - Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Der jährlich erscheinende Krankenhaus-Report analysiert in der Ausgabe 2020 im Rahmen des Schwerpunktthemas „Finanzierung und Vergütung am Scheideweg“ die aktuellen Entwicklungen in der Krankenhausfinanzierung. Nun ist es so, dass jedes System der Krankenhausfinanzierung
und -vergütung zwangsläufig positive und negative Anreize setzt. Auch das Fallpauschalensystem verfolgt bestimmte Ziele. Doch der Diskurs in den letzten Jahren zeigt: Das System der Fallpauschalen ist längst überholt und bildet die aktuelle Leistungsrealität nicht adäquat ab;
Um eine Fachabteilung wirtschaftlich zu betreiben, wird eine bestimmte kritische Leistungsmenge benötigt. Fachgebiete wie die Kinder- und Jugendmedizin sowie die Geburtshilfe sind von solchen systemimmanenten Fallstricken besonders betroffen.
Zurzeit ist eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter dem Vorsitz des schleswig-holsteinischen Gesundheitsministers Garg dabei, auszuloten, wie zukünftig eine andere Krankenhausfinanzierung etabliert werden kann. Gerade die Punkte, die Sie heute angesprochen haben, deuten darauf hin,
Aber es braucht, wie es in der Gesundheitspolitik so oft ist, sicherlich noch einige Jahre, bis sich dieses System verändert. Diese Zeit haben wir offensichtlich gerade in unserem Land nicht.
Ich will deutlich sagen: Die Sicherstellung einer flächendeckenden qualitätsorientierten stationären Versorgung von Kindern und Jugendlichen war und ist mir ein wichtiges Anliegen. Darüber, wie wir das in unserem Land gerade machen, werden wir morgen quasi im Brennglas, wenn wir Gardelegen aufrufen, ausführlich debattieren können. Deswegen erspare ich mir das heute. Ich habe nur eine Redezeit von drei Minuten zur Verfügung.
- Ich sagte ja: morgen. - In allen europäischen Ländern mit Ausnahme von Estland gibt es gesonderte Vergütungsmechanismen für die Behandlung von pädiatrischen Fällen. In Deutschland bestehen diese für neuropädiatrische diagnostische Leistungen. Zudem gibt es bestimmte Kinderkliniken, etwa der Kinder- und Jugendrheumatologie, in denen es eine zusätzliche Vergütung gibt.
Wichtig ist mir noch folgender Punkt: Mit einem Entschließungsantrag des Landes MecklenburgVorpommern für den Bundesrat werden innovative Überlegungen zur Finanzierung der Kinder- und Jugendmedizin, nämlich die Herausnahme der Kinder- und Jugendmedizin aus dem Fallpauschalensystem in der Krankenhausfinanzierung, aufgegriffen. Das Land Sachsen-Anhalt wird als Mitantragsteller auftreten. Der Beschluss hierzu wurde in der Kabinettssitzung am 1. September 2020 gefasst.
Aber auch Jens Spahn hat im Rahmen des Konjunkturpakets zu Corona angekündigt, dass er bereit ist, in der Kinder- und Jugendmedizin einen Sicherstellungszuschlag in Höhe von 400 000 € zu etablieren. Wir müssen dabei jedoch aufpassen; denn gerade unsere Krankenhäuser im ländlichen Raum haben bereits einen Sicherstellungszuschlag in Höhe von 400 000 € erhalten. Das müsste sozusagen additiv realisiert werden, sonst würde es bei uns verrechnet und dann würde es uns nichts bringen. Wir haben das im Rahmen unserer Anhörung bereits mitgeteilt.
me immer wieder darauf zu sprechen - und die Rahmenvorgaben, die wir festgelegt haben, haben diese Problematik in § 3 Abs. 1 des Krankenhausgesetzes bereits thematisiert. Wir sagen nämlich: Dort, wo keine stationäre Pädiatrie zu halten ist, sind sektorenübergreifende Modelle zu etablieren. Auch Kooperationen und Konzentrationen sind von Bedeutung und führen dazu, eine kindgerechte Versorgung zu gewährleisten.
Ich will noch einmal deutlich machen - das werde ich auch morgen in der Debatte zu Gardelegen machen -: Es wäre sehr gut, wenn der Landtag, bevor der Bund tätig wird - das wird noch mehrere Jahre dauern -, den Finanzausschuss davon überzeugen könnte, die innovativen Projekte, die wir anstoßen - seien es Gesundheitszentren, sei es eine sektorenübergreifende Versorgung, seien es neue Wege in diesem Bereich -, diese Modell- oder Pilotprojekte in unserem Land zu unterstützen und zu finanzieren.
Das wäre jedenfalls mein Vorschlag, um an dieser Stelle auch im ländlichen Raum weiter voranzukommen. Ansonsten habe ich aufgezeigt, dass wir dieses Anliegen unterstützen. Wir wollen das auch bundesweit machen. - Herzlichen Dank.
Fragen sehe ich nicht. Dann danke ich der Frau Ministerin für die Stellungnahme der Landesregierung. - Für die CDU spricht jetzt der Abg. Herr Krull. Herr Krull, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Grundanliegen des Antragstellers ist nachvollziehbar. In Fachkreisen wird die Auskömmlichkeit der Diagnosis Related Groups - zu Deutsch: diagnosebezogene Fallgruppen, kurz DRG genannt - im Bereich der Kinder- und Jugendmedizin schon seit Langem in Zweifel gezogen. Man könnte auch überspitzt formulieren: Man muss es sich als Krankenhaus schon leisten können, eine Kinder- und Jugendstation zu haben.